Juristische Reime

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

Moderator: Verwaltung

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Infinit-E
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Re: Juristische Reime

Beitrag von Infinit-E »

Was du alles ausbuddelst... 8-[
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18) Sa 196/98
Medjurix
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Re: Juristische Reime

Beitrag von Medjurix »

Im Zivilprozess von Nutzen
sind Strengbeweismittel SAPUZen.
Der Sachverständige und der Zeuge,
bei der Parteivernehmung man beäuge,
die Urkunde und den Augenschein.

Die Reihenfolge doch fürwahr
fehlt in diesem Reim, s’ist klar.
Sachverständiger, Augenschein,
danach Parteivernehmung und Urkunde muss sein,
Als letztes kommt der Zeuge zum Schluss,
dass so der Zivilprozess sein muss.
Man muss das Unmögliche versuchen,
um das Mögliche zu erreichen.

Hermann Hesse
AshleyCole
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Re: Juristische Reime

Beitrag von AshleyCole »

Ich kenne nur:

Wer Komplementär ist, ist dämlich
oder
Wer Komplementär ist, ist plemplem
Medjurix
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Re: Juristische Reime

Beitrag von Medjurix »

Nemo tenetur se ipsum accusare
auch dann nicht, wenn er bereits liegt auf der Bahre. ;)
Man muss das Unmögliche versuchen,
um das Mögliche zu erreichen.

Hermann Hesse
Eagnai
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Re: Juristische Reime

Beitrag von Eagnai »

Na, der Spruch hilft einem ja mal kolossal weiter.
Stalker
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Re:

Beitrag von Stalker »

Christian aus Mainz hat geschrieben:
Daniel22 hat geschrieben:Als Jurist wirst du dich unterstehn
eine Bürgschaft einzugehn

(Autor: Ich :D )
bürgen soll man würgen.

autor unbekannt.

cam
Öh... das hab ich das erste Mal in ungefähr in der der Form vor 20 Jahren aus der Bürgschaft auswendig gelernt:

"Ich lasse den Freund dir als Bürgen,
Ihn magst du, entrinn' ich, erwürgen."

Vier Seiten Thread und keinem fällt das auf? Zwar eine etwas andere Form von Bürgschaft, aber trotzdem...
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