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Verfasst: Freitag 8. September 2006, 16:41
von Gelöschter Nutzer
Den Reim hab ich im Praktikum mal vom Anwalt bekommen:

Dass einem jeden recht gescheh,
begründet so das BGB:

"Wer schuldig ist in Schadensfällen,
hat jenen Zustand wiederherzustellen,
der alsdann würde noch bestehen,
wär' das Gescheh'ne nicht geschehen."

Ein Radfahrer, der es eilig hat,
fährt eines Tages durch die Stadt.
Er achtet nicht des Weg's genau
und fährt so in eine Frau,
die in dem Zustand sich befindet,
der Hoffnung auf ein Kind begründet.
Der Anprall und der jähe Schreck
nahm ihr die Kindeshoffnung weg!

Hat nun, so lautet meine Frage,
der Radfahrer, im Fall der Klage,
als Schuldiger in Schadensfällen
den Zustand wiederherzustellen?

Verfasst: Freitag 8. September 2006, 16:49
von Gelöschter Nutzer
Landrat hat geschrieben:Den letzten Spruch kenn ich aus dem REP bei AS-Bayern.
Von wem der wohl kommen könnte, können alle raten, die hier im Rep waren .
Auflösung folgt ;-) :-k
Das war entweder Hufgard oder Pechstein. :-k
Aber ich glaub fast Pechstein, weil Verfügungen prüft man ja eher im Sachenrecht als im Strafrecht.
Stimmt die Antwort? :) :8:

Verfasst: Freitag 8. September 2006, 18:29
von TaxMan
AulusAgerius hat geschrieben:Den Reim hab ich im Praktikum mal vom Anwalt bekommen:

Dass einem jeden recht gescheh,
begründet so das BGB:

"Wer schuldig ist in Schadensfällen,
hat jenen Zustand wiederherzustellen,
der alsdann würde noch bestehen,
wär' das Gescheh'ne nicht geschehen."

Ein Radfahrer, der es eilig hat,
fährt eines Tages durch die Stadt.
Er achtet nicht des Weg's genau
und fährt so in eine Frau,
die in dem Zustand sich befindet,
der Hoffnung auf ein Kind begründet.
Der Anprall und der jähe Schreck
nahm ihr die Kindeshoffnung weg!

Hat nun, so lautet meine Frage,
der Radfahrer, im Fall der Klage,
als Schuldiger in Schadensfällen
den Zustand wiederherzustellen?
den hab ich vor monaten mal hier eingestellt ... wurde anfangs nicht verstanden und deshalb auch böse kommentiert :D

Verfasst: Freitag 8. September 2006, 19:04
von Gelöschter Nutzer
TaxMan hat geschrieben:
den hab ich vor monaten mal hier eingestellt ... wurde anfangs nicht verstanden und deshalb auch böse kommentiert :D
Dann muss ich das verpaßt haben, denn ich find's prima! Aber gut, ich bin auch für meinen schlechten Geschmack bekannt. :D

Verfasst: Freitag 8. September 2006, 21:24
von TaxMan
war etwa anfang mai ;)

Verfasst: Sonntag 10. September 2006, 10:47
von caze
Hab hier noch ein Gedicht gefunden (im Internet, kenne die Quelle leider nicht mehr)... Zwar ein wenig arg pathetisch, aber an dieser Stelle vielleicht ganz nett :D

Justitia

Verbundene Augen,
Das Schwert in der Hand,
Die Waag' in der andren
Stolziert sie durchs Land.

Doch wenn sie einst strauchelt,
Geschweige denn fällt,
Der Waagschalen eine
Am Boden zerschellt,
Das Schwert sich dann löset
Aus sichrer Gewahr,
So trifft sie den Falschen,
Der unschuldig war.

Drum gehe, Justitia,
Mit sicherer Kraft,
Nie abseits der Pfade
Der Rechtswissenschaft!

Verfasst: Dienstag 12. September 2006, 22:18
von Kadet
also zweckgebundene Reime ok.

Der Kommanditist ist der, den man vergisst
Der Komplementär, kann mehr :D


aber Jura und Lyrik, das ist wie eine Elefant im Porzellanladen,
fehlt nur noch der neinmalkluge Hinweis, dass Goethe auch angeblich Jurist war oder was auch immer
wie man es nimmt, jura wird dadurch auch nicht schöner :D

Verfasst: Dienstag 12. September 2006, 23:14
von caze
Kadet hat geschrieben: aber Jura und Lyrik, das ist wie eine Elefant im Porzellanladen,
fehlt nur noch der neinmalkluge Hinweis, dass Goethe auch angeblich Jurist war oder was auch immer
wie man es nimmt, jura wird dadurch auch nicht schöner :D
:lmao:

Verfasst: Mittwoch 13. September 2006, 00:13
von Olli
Kadet hat geschrieben:Der Kommanditist ist der, den man vergisst
Der Komplementär, kann mehr :D
Ich kenne noch: "Der Komplementär haftet sehr"

Oder: ein Blick ins Gesetz erspart manches Geschwätz.

Verfasst: Mittwoch 13. September 2006, 16:06
von veltina
Habe ich schon mal das Arbeitsrechtslehrbuch von Adomeit empfohlen? Voll mit brillianten Balladen zu allen Themen des Arbeitsrechts.

Zum Komplementär hat mir der Merkspruch "Erst mit dem Komplementär ist die KG komplett" geholfen.

Verfasst: Mittwoch 13. September 2006, 16:10
von Gelöschter Nutzer
Ich habe mir das schlicht gemerkt mit: "Sie haften voll? Kompliment!" Zur Abgrenzung langt's.

Verfasst: Mittwoch 13. September 2006, 16:20
von TaxMan
ich hab irgendwo mal den satz gehört:

"der kommanditist ist der, der sich bei unbeschr. haftung verpisst"

auch nicht sonderlich geistreicher aber ... ich hab es mir merken können :)

Re: Juristische Reime

Verfasst: Sonntag 7. Dezember 2008, 19:32
von Gelöschter Nutzer
Zwar nicht so lustig wie eure, aber

Über Einreden muss man reden.

Re: Juristische Reime

Verfasst: Sonntag 7. Dezember 2008, 19:32
von Gelöschter Nutzer
Zwar nicht so lustig wie eure, aber

Über Einreden muss man reden.

Re:

Verfasst: Mittwoch 29. Februar 2012, 12:16
von Medjurix
veltina hat geschrieben:Reimt sich nicht, find ich trotzdem EXTREM hilfreich (erst kurz vorm Examen gelernt):

Anspruchsreihenfolge im Zivilrecht: VerQuaDingDeliBer (vertraglich-quasivertraglich-dinglich-deliktisch-bereicherungsrechtlich)
mit Betonung auf Ver und li. Einfach mal ausprobieren.

VERQUADIDELUNG
Einfacher zu merken!!!