Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

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gola20
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von gola20 »

Das ist eine Frage, die du in 10 Sekunden mit dem Kommentar beantworten kannst.
Hanoi
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von Hanoi »

Werde im 1. Quartal 22 mitschreiben und meine größte Baustelle ist das Strafrecht. Die Klausuren bewegen sich um die 5 Punkte, da ich häufig Probleme übersehe oder falsche Schwerpunkte setze.
Was tun in der knappen, verbleibenden Zeit? Stumpf Streits und Definitionen lernen, einfach nur Klausuren schreiben, oder aber nochmal systematisch Stoff pauken (hatte an die Unirep Reihe von Jäger gedacht)? Habe bei z.B. Zivilrecht das Gefühl, das Klausurenschreiben bringt mir was, bei Strafrecht hingegen ist es jedes Mal extrem frustrierend. Bin unschlüssig, viel Zeit ist wie gesagt nicht mehr…
Theopa
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von Theopa »

Welche Relevanz hat Strafrecht bei dir? Also z.B. 2/6 oder nur 1/6 Klausuren?

Allgemein ist Strafrecht gerade durch die vielen "Rennfahrerklausuren" mit gefühlt 15 Tatbeständen ein Gebiet, in welchem Übung überportional viel bringt. Ich würde niedrigen Punkten dort aber eher keine zu große Bedeutung zumessen, da man eben sehr viele leichte, auswendig zu lernenden Probleme hat und in einem solchen Fleißarbeits-Gebiet daher das Abheben von der Masse immer schwierig ist.
Hanoi
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von Hanoi »

Ersteres ist zutreffend, womit ich wohl auf jeden Fall in das Strafrecht 'investieren' sollte.

Übung muss auf jeden Fall sein, vor allem bei AT-lastigen Klausuren habe ich manchmal Probleme im Aufbau (wenn man anfängt nachzudenken hat man mit Blick auf die Zeit ja eigentlich schon verloren). Trotzdem fehlt mir anscheinend teilweise auch die Theorie.
Sektnase
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von Sektnase »

Frage: die Haftung der Eltern bzgl. ihrer Aufsichtspflichtverletzungen ist ja nach § 1664 BGB privilegiert. Wird das Kind verletzt, hat es sich ggü. haftenden Dritten das Mitverschulden der Eltern aber trotzdem gem. §§ 254, 278 abziehen zu lassen oder wende ich in diesem Verhältnis auch § 1664 an? Finde dazu nichts konkretes, scheint zu einfach zu sein ;(
In einem Umfeld, in dem mittelschwere Hurensöhnigkeit häufig zum Stellenprofil gehört, muss einen nicht wundern, wenn man Scheiße behandelt wird. -Blaumann
Roni
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von Roni »

Hallo, wie geht es euch und wie ist so euer momentaner Stand?

Hier ist es gerade echt frustrierend. Zwar schaffe ich es wohl bis zu meinem angesetzten Examenstermin alles durchgearbeitet zu haben, aber das wars dann auch. Nachdem ich eine Handvoll Klausuren geschrieben habe und in allen nur 1,2 Punkte hatte, habe ich aufgehört die zu schreiben. Nicht, weil mich die Punkte so runtergezogen haben, sondern weil ich schon beim Schreiben gemerkt habe, dass es keinen Sinn macht, weil zu wenig Wissen vorhanden ist. Jetzt wollte ich daran anknüpfen. Nur fehlt ohne Klausurpraxis ja die Haupttätigkeit, denn es ist im Endeffekt ein Klausurenexamen, das man schreibt.

Es läuft alles darauf hinaus, dass ich entweder überhaupt nicht bestehe oder ein 4-Punkteexamen schreiben werde, wenn sich nicht gravierend etwas ändert. Das zieht natürlich extrem runter, weil es einfach bisher diesen "Klickmoment" nicht gab und es sieht auch nicht danach aus, als ob er demnächst kommen würde. Diese Gedanken sind nicht gerade förderlich, wenn man sich versucht fürs Lernen aufzuraffen und konzentriert zu sein. Aber die Kombination aus langer Studiendauer und miserablen Noten kann man auch nicht beschönigen.

Wer nur bestehen will oder ein 4-Punkteexamen hat usw., nichts gegen euch! Mir geht es nur darum, dass ich während der Vorbereitung eben ein höhere Punktzahl anstrebe. Keiner sagt, dass ich am Ende nicht trotzdem bei 4 Punkte landen werde oder nicht. Jedenfalls im Gespräch mit einem alten Studienkollegen, der ein zweistelliges Examen geschrieben hat, hat der mir versucht zu sagen, dass ein bestandenes Examen doch schon toll ist und 4 Punkte super sind usw. Und genau diese Person hat während seiner Examensvorbereitung selbst bei 10 Punkten in den Probeklausuren immer wieder rumgejammert, wie unzufriedenstellend diese Punkte sind und hat da noch extrem anders gesprochen. Auch wenn er wahrscheinlich keine böse Absichten hatte und ich habe es auch nicht so aufgenommen, mich hat es aber irgendwie trotzdem noch mehr runtergezogen, weil ich merkte, die Person suggeriert mir damit, ich solle mich damit abfinden und alles andere wäre unrealistisch.

Warum ich das Ganze schreibe? Weiß ich auch nicht. Ich will mein Ziel nicht aufgeben und mich jetzt schon damit abfinden auf ein 4-Punkteexamen zu lernen. Ich habe ja noch etwas mehr als ein halbes Jahr Zeit. Hoffentlich kommt dieser "Klickmoment" noch.
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von Roni »

...
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Felix007
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von Felix007 »

Roni hat geschrieben: Sonntag 7. November 2021, 19:23 Hallo, wie geht es euch und wie ist so euer momentaner Stand?

Hier ist es gerade echt frustrierend. Zwar schaffe ich es wohl bis zu meinem angesetzten Examenstermin alles durchgearbeitet zu haben, aber das wars dann auch. Nachdem ich eine Handvoll Klausuren geschrieben habe und in allen nur 1,2 Punkte hatte, habe ich aufgehört die zu schreiben. Nicht, weil mich die Punkte so runtergezogen haben, sondern weil ich schon beim Schreiben gemerkt habe, dass es keinen Sinn macht, weil zu wenig Wissen vorhanden ist. Jetzt wollte ich daran anknüpfen. Nur fehlt ohne Klausurpraxis ja die Haupttätigkeit, denn es ist im Endeffekt ein Klausurenexamen, das man schreibt.

Es läuft alles darauf hinaus, dass ich entweder überhaupt nicht bestehe oder ein 4-Punkteexamen schreiben werde, wenn sich nicht gravierend etwas ändert. Das zieht natürlich extrem runter, weil es einfach bisher diesen "Klickmoment" nicht gab und es sieht auch nicht danach aus, als ob er demnächst kommen würde. Diese Gedanken sind nicht gerade förderlich, wenn man sich versucht fürs Lernen aufzuraffen und konzentriert zu sein. Aber die Kombination aus langer Studiendauer und miserablen Noten kann man auch nicht beschönigen.

Wer nur bestehen will oder ein 4-Punkteexamen hat usw., nichts gegen euch! Mir geht es nur darum, dass ich während der Vorbereitung eben ein höhere Punktzahl anstrebe. Keiner sagt, dass ich am Ende nicht trotzdem bei 4 Punkte landen werde oder nicht. Jedenfalls im Gespräch mit einem alten Studienkollegen, der ein zweistelliges Examen geschrieben hat, hat der mir versucht zu sagen, dass ein bestandenes Examen doch schon toll ist und 4 Punkte super sind usw. Und genau diese Person hat während seiner Examensvorbereitung selbst bei 10 Punkten in den Probeklausuren immer wieder rumgejammert, wie unzufriedenstellend diese Punkte sind und hat da noch extrem anders gesprochen. Auch wenn er wahrscheinlich keine böse Absichten hatte und ich habe es auch nicht so aufgenommen, mich hat es aber irgendwie trotzdem noch mehr runtergezogen, weil ich merkte, die Person suggeriert mir damit, ich solle mich damit abfinden und alles andere wäre unrealistisch.

Warum ich das Ganze schreibe? Weiß ich auch nicht. Ich will mein Ziel nicht aufgeben und mich jetzt schon damit abfinden auf ein 4-Punkteexamen zu lernen. Ich habe ja noch etwas mehr als ein halbes Jahr Zeit. Hoffentlich kommt dieser "Klickmoment" noch.
wieso genau ist zu wenig Wissen vorhanden, wenn ich fragen darf? Hast du vor dem Rep eine längere Pause gemacht oder woran könnte es liegen? Bleib dran und gib nicht auf, kann nur besser werden!
Roni
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von Roni »

Vielen Dank! Ich habe während meiner bisherigen Vorbereitung immer nur die Rechtsgebiete "abgearbeitet", also sie versucht zu verstehen und entsprechende Unterlagen erstellt. Wiederholt habe ich aber nichts. Und das war der größte Fehler. Egal, wie gut ich mal ein Fach konnte oder ein Thema, für die Klausur hatte ich dieses Wissen dann doch nicht mehr so parat. Ich konnte in den Klausuren oft die Schwerpunkte benennen, aber mein Wissen dazu war nur grob vorhanden, für die konkrete Anwendung in der Klausur hat es dann nicht gereicht. Deshalb sollten mMn Wiederholungseinheiten wirklich von Anfang an miteingeplant werden.
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Tibor
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von Tibor »

Ja, das ist leider der klassische Fehler vieler Studies. Es fehlt dir einfach die Arbeit am Fall. Es bleibt dir nichts anderes übrig als Falle zu lösen und insb Musterfalllösungen dabei durchzugehen und/oder auch Lösungsschemata. Das ganze muss dann durch Klausurentraining gefestigt werden. Aber - und das ist die gute Nachricht - das ist kein Hexenwerk. Beginne am besten mit einem Lehrbuch zur Falllösungstechnik. Also Klausurtraining, Schreibwerkstatt, etc. Nutze die Unibibliothek, um durch die Regale zu schmökern, meist gibt es ein ganzes Regal mit solchen Büchern. Last but not least sollte ein rudimentäres Grundgerüst Methodenlehre dazu kommen, also wie funktioniert Gesetzesanwendung, Normauslegung etc.
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von TedRemptation »

Sektnase hat geschrieben: Montag 1. November 2021, 16:33 Frage: die Haftung der Eltern bzgl. ihrer Aufsichtspflichtverletzungen ist ja nach § 1664 BGB privilegiert. Wird das Kind verletzt, hat es sich ggü. haftenden Dritten das Mitverschulden der Eltern aber trotzdem gem. §§ 254, 278 abziehen zu lassen oder wende ich in diesem Verhältnis auch § 1664 an? Finde dazu nichts konkretes, scheint zu einfach zu sein ;(
BGHZ 103, 338 (Spielplatzfall) dürfte dazu weiterhelfen.
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von Sektnase »

TedRemptation hat geschrieben: Donnerstag 11. November 2021, 09:12
Sektnase hat geschrieben: Montag 1. November 2021, 16:33 Frage: die Haftung der Eltern bzgl. ihrer Aufsichtspflichtverletzungen ist ja nach § 1664 BGB privilegiert. Wird das Kind verletzt, hat es sich ggü. haftenden Dritten das Mitverschulden der Eltern aber trotzdem gem. §§ 254, 278 abziehen zu lassen oder wende ich in diesem Verhältnis auch § 1664 an? Finde dazu nichts konkretes, scheint zu einfach zu sein ;(
BGHZ 103, 338 (Spielplatzfall) dürfte dazu weiterhelfen.
Dadurch kam ich auf die Frage. Da gibt es ja keine Sonderverbindung, ergo kein §§ 254, 278 und deshalb dann das Problem der gestörten Gesamtschuld. Ich bezog mich auf die Situation, dass eine Sonderverbindung besteht. Ich gehe mal davon aus, über §§ 254, 278 BGB muss sich das Kind das Mitverschulden dann anrechnen lassen, ungeachtet des § 1664 BGB.
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von TedRemptation »

Sektnase hat geschrieben: Montag 15. November 2021, 15:33
TedRemptation hat geschrieben: Donnerstag 11. November 2021, 09:12
Sektnase hat geschrieben: Montag 1. November 2021, 16:33 Frage: die Haftung der Eltern bzgl. ihrer Aufsichtspflichtverletzungen ist ja nach § 1664 BGB privilegiert. Wird das Kind verletzt, hat es sich ggü. haftenden Dritten das Mitverschulden der Eltern aber trotzdem gem. §§ 254, 278 abziehen zu lassen oder wende ich in diesem Verhältnis auch § 1664 an? Finde dazu nichts konkretes, scheint zu einfach zu sein ;(
BGHZ 103, 338 (Spielplatzfall) dürfte dazu weiterhelfen.
Dadurch kam ich auf die Frage. Da gibt es ja keine Sonderverbindung, ergo kein §§ 254, 278 und deshalb dann das Problem der gestörten Gesamtschuld. Ich bezog mich auf die Situation, dass eine Sonderverbindung besteht. Ich gehe mal davon aus, über §§ 254, 278 BGB muss sich das Kind das Mitverschulden dann anrechnen lassen, ungeachtet des § 1664 BGB.
Sorry, da habe ich wohl zu oberflächlich gelesen.

Welche Sonderverbindung meinst du? Kannst du das an einem Fall darstellen, dann ist es vielleicht plastischer?
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von Sektnase »

Bezahlter, privater Spielplatz, um im Bild zu bleiben.
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von TedRemptation »

Sektnase hat geschrieben: Montag 15. November 2021, 21:30 Bezahlter, privater Spielplatz, um im Bild zu bleiben.
Palandt verweist unter §1631 Rn. 3 zur "VerschZurechng nach §278" auf Staudinger Rn. 42 (den habe ich hier nicht liegen). Bezug genommen wird auf die eigene Aussage "Die Aufsichspflicht kann auf Dritte übertragen werden, wobei die Eltern die Pflicht zur sorgfältigen Auswahl und gelegentlichen Kontrolle trifft".

In dieser Fallbesprechung der Uni Würzburg (wohl zum klassischen Spielplatzfall) wird auf Seite 2 im Rahmen des Mitverschuldens die Sonderverbindung geprüft (und natürlich abgelehnt). Ist keine wissenschaftliche Quelle, spricht aber sehr dafür, dass deine Annahme zutreffend ist bzw. auch anderswo so gesehen wird.
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