Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

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Amaya
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von Amaya »

Heyhey,

Hab nochmal eine Frage vielleicht kann mir jemand seine Einschätzung bzw seinen Ratschlag geben.

Mein größtes Problem in der Examensvorbereitung war bisher, dass ich zu sehr in die Tiefe gelernt habe und dann immer zu lange am selben Thema rumgemacht habe.
Ich habe einen Lernplan gehabt, den ich jedoch so nie eingehalten hab, weil ich für ein Thema immer viel zu lang gebraucht hab. ZB hab ich für die Stellvertretung 3 Tage veranschlagt gehabt, hab jedoch jeden dazu erdenklichen Fall aus unserem klausurenarchiv gemacht und zwei Lehrbücher und ein Skript dazu durchgearbeitet, aus Angst, diesen „Basic“ nicht hinreichend genug drauf zu haben. Und so wurden aus den 3 Tagen 12 und bei anderen Themen war es nicht anders.
Hauptsache sich zu jedem Grundrecht etliche BVerfG Entscheidungen reinziehen anstatt endlich mal mit Europarecht anzufangen ](*,)
Mein Problem ist jetzt, dass ich einige Rechtsgebiete wie Arbeitsrecht und Erbrecht oder auch Europarecht noch nicht einmal angerührt habe.
Klausurentechnisch habe ich bisher 25 geschrieben, muss aber zugeben, dass ich die ein oder andere reine Erbrechts- oder Arbeitsrechtklausur bewusst ausgelassen habe, da ich mir diese Rechtsgebiete eben noch nicht angeschaut hab..

Ich weiß einfach nicht wann ich ein Thema endlich abschließen kann und mich dem nächsten widmen kann.. und so hab ich richtig viel Zeit verplempert und allein für BGB at 2,5 Monate oder so gebraucht :D.

Habe jetzt nur noch 8 Monate bis zu meinem Examen Zeit und muss die Übrigen Rechtsgebiete richtig durch rushen..

Wann wisst ihr, ob ihr mit einem Thema soweit durch seid und mit dem nächsten Thema anfangen könnt?
Wie lange habt ihr euch ungefähr einem Rechtsgebiet (zB Sachenrecht oder BGB AT) gewidmet, bis ihr dann zum nächsten übergegangen seid?
Ich weiß, dass jeder in einem unterschiedlichen Tempo lernt und man mit unterschiedlichem Vorwissen in die Examensvorbereitung geht und man das so pauschal nicht sagen kann, aber dennoch wäre ich für ein paar Antworten dankbar, damit ich so einen Richtwert habe, wie es bei anderen abläuft.
Bin nämlich ganz alleine in der Examensvorbereitung :‘), sodass ich sonst nicht wirklich jemanden fragen kann.

Danke schon mal :*
Hubertus
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von Hubertus »

Amaya hat geschrieben: Dienstag 7. September 2021, 19:31 Heyhey,

Hab nochmal eine Frage vielleicht kann mir jemand seine Einschätzung bzw seinen Ratschlag geben.

Mein größtes Problem in der Examensvorbereitung war bisher, dass ich zu sehr in die Tiefe gelernt habe und dann immer zu lange am selben Thema rumgemacht habe.
Ich habe einen Lernplan gehabt, den ich jedoch so nie eingehalten hab, weil ich für ein Thema immer viel zu lang gebraucht hab. ZB hab ich für die Stellvertretung 3 Tage veranschlagt gehabt, hab jedoch jeden dazu erdenklichen Fall aus unserem klausurenarchiv gemacht und zwei Lehrbücher und ein Skript dazu durchgearbeitet, aus Angst, diesen „Basic“ nicht hinreichend genug drauf zu haben. Und so wurden aus den 3 Tagen 12 und bei anderen Themen war es nicht anders.
Hauptsache sich zu jedem Grundrecht etliche BVerfG Entscheidungen reinziehen anstatt endlich mal mit Europarecht anzufangen ](*,)
Mein Problem ist jetzt, dass ich einige Rechtsgebiete wie Arbeitsrecht und Erbrecht oder auch Europarecht noch nicht einmal angerührt habe.
Klausurentechnisch habe ich bisher 25 geschrieben, muss aber zugeben, dass ich die ein oder andere reine Erbrechts- oder Arbeitsrechtklausur bewusst ausgelassen habe, da ich mir diese Rechtsgebiete eben noch nicht angeschaut hab..

Ich weiß einfach nicht wann ich ein Thema endlich abschließen kann und mich dem nächsten widmen kann.. und so hab ich richtig viel Zeit verplempert und allein für BGB at 2,5 Monate oder so gebraucht :D.

Habe jetzt nur noch 8 Monate bis zu meinem Examen Zeit und muss die Übrigen Rechtsgebiete richtig durch rushen..

Wann wisst ihr, ob ihr mit einem Thema soweit durch seid und mit dem nächsten Thema anfangen könnt?
Wie lange habt ihr euch ungefähr einem Rechtsgebiet (zB Sachenrecht oder BGB AT) gewidmet, bis ihr dann zum nächsten übergegangen seid?
Ich weiß, dass jeder in einem unterschiedlichen Tempo lernt und man mit unterschiedlichem Vorwissen in die Examensvorbereitung geht und man das so pauschal nicht sagen kann, aber dennoch wäre ich für ein paar Antworten dankbar, damit ich so einen Richtwert habe, wie es bei anderen abläuft.
Bin nämlich ganz alleine in der Examensvorbereitung :‘), sodass ich sonst nicht wirklich jemanden fragen kann.

Danke schon mal :*

Examensklausuren lösen und bewerten, ob man gut mit dem Stoff klarkommt.
Irgendwann hat man im jeweiligen Rechtsgebiet ein gutes Gefühl, auch wenn man nicht alles weiß.

Alles in Perfektion wirst du nicht können, also musst du irgendwann mal andere Rechtsgebiete lernen.
Amaya
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von Amaya »

Danke für deine Antwort, Hubertus!

Darf ich dich fragen, wie deine Examensvorbereitung ganz allgemein aussah?

Von meinem Uni-Freundeskreis hat tatsächlich nahezu jeder das Jurastudium abgebrochen und aufgrund der COVID Situation konnte ich auch niemanden kennenlernen mit dem ich mich mal austauschen kann, deshalb wäre ich über jeden Tip dankbar!

Mein Examen ist in 8 Monaten und ich bekommen schon echt Bammel!
Ich weiß nicht, ob ich mir den fehlenden Stoff in der verbleibenden Zeit noch hinreichend gut aneignen kann.
Mir fehlen noch die Nebengebiete und das gesamte Verwaltungsrecht BT !!

Ich habe bisher auch noch nicht allzu viele Klausuren geschrieben (ca 25 Stück), weil ich den Eindruck habe, dass mir die Arbeit mit Lehrbüchern „mehr bringt“, als das Klausurenschreiben, (kann natürlich auch falsch liegen).
Meine Noten in den klausurenkursen reichen von 3-16 pkte.
Lieber währen mir ehrlich gesagt durchgehend 5 anstatt mal richtig schlecht und mal richtig gut, da es mir ehrlich gesagt nur ums bestehen geht.

Naja, wenn du Lust hast, kannst du mal ganz grob schildern, wie deine Vorbereitung abgelaufen ist, wäre dir wirklich sehr dankbar!!
Sektnase
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von Sektnase »

Mal eine Frage, die vielleicht ganz gut zum Referendarsexamens-Thread passt:

Nach BGH ist Mord ja keine Qualifikation des Totschlags, sondern ein eigener Tatbestand. Man wendet also ggf. § 28 I StGB an, nicht aber § 28 II StGB. § 28 I StGB wendet die Rechtsprechung aber - wegen § 16 StGB nachvollziehbar - nur an, wenn der Teilnehmer vorsätzlich bzgl. des vom Täter verwirklichten Merkmals handelt. Jetzt die Frage: Was, wenn kein Vorsatz vorliegt? Der BGH verurteilt dann wohl wegen §§ 212, 26/27 StGB, als Begründung habe ich nur gefunden, dass das "Unrecht des § 212 in § 211 enthalten sei". Das bedeutet ja letztlich, dass man § 212 als von § 211 umfasst, aber auf Konkurrenzebene als spezieller ansieht.

Das ist doch grade die Definition einer Qualifikation? Nimmt also der BGH insgeheim auch eine Qualifikation an und sagt das nur nicht so genau, dass er § 28 I StGB weiter anwenden kann oder gibt's irgendeine andere Rechtfertigung für die Anwendung von § 212 beim "vorsatzlosen" Teilnehmer? Wäre der BGH konsequent, schieden die Tötungsdelikte in unserem Fall ja aus.
In einem Umfeld, in dem mittelschwere Hurensöhnigkeit häufig zum Stellenprofil gehört, muss einen nicht wundern, wenn man Scheiße behandelt wird. -Blaumann
Hubertus
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von Hubertus »

Amaya hat geschrieben: Dienstag 7. September 2021, 23:52 Danke für deine Antwort, Hubertus!

Darf ich dich fragen, wie deine Examensvorbereitung ganz allgemein aussah?

Von meinem Uni-Freundeskreis hat tatsächlich nahezu jeder das Jurastudium abgebrochen und aufgrund der COVID Situation konnte ich auch niemanden kennenlernen mit dem ich mich mal austauschen kann, deshalb wäre ich über jeden Tip dankbar!

Mein Examen ist in 8 Monaten und ich bekommen schon echt Bammel!
Ich weiß nicht, ob ich mir den fehlenden Stoff in der verbleibenden Zeit noch hinreichend gut aneignen kann.
Mir fehlen noch die Nebengebiete und das gesamte Verwaltungsrecht BT !!

Ich habe bisher auch noch nicht allzu viele Klausuren geschrieben (ca 25 Stück), weil ich den Eindruck habe, dass mir die Arbeit mit Lehrbüchern „mehr bringt“, als das Klausurenschreiben, (kann natürlich auch falsch liegen).
Meine Noten in den klausurenkursen reichen von 3-16 pkte.
Lieber währen mir ehrlich gesagt durchgehend 5 anstatt mal richtig schlecht und mal richtig gut, da es mir ehrlich gesagt nur ums bestehen geht.

Naja, wenn du Lust hast, kannst du mal ganz grob schildern, wie deine Vorbereitung abgelaufen ist, wäre dir wirklich sehr dankbar!!
Examensvorbereitung wird immer ganz individuell sein.
Bei mir bestand sie aus Klausuren, Rep und Lehrbüchern, also nichts besonderes.

Die Kunst ist aber denke ich, sich selbst zu kennen und seinen eigenen Entscheidungen vertrauen.
Wenn du denkst, dein aktuelles Konzept funktioniert, solltest du zunächst auch daran festhalten, selbst wenn es mal zu Rückschlägen kommt.
Man sollte eben nur nicht ins andere Extrem schlagen und beharrlich an etwas festhalten, das zu nichts führt.
Solche Kommilitonen habe ich auch kennen gelernt, und da wurde es mit guten Noten auch eher selten was.
Das hatte etwas von Öl an Teflon schleudern und sich wundern, dass nichts haften bleibt. (Ein besseres Sinnbild fällt mir leider nicht ein :D )

Du hast mit 8 Monaten übrigens auch noch richtig viel Zeit. Wenn du dich reinhängst kommst du in den Nebengebieten und im Verwaltungsrecht BT auch bei nebenherlaufendem Klausurenkurs und Wiederholen anderer Restgebiete in bestimmt 2-3 Monaten auf ein gutes Niveau. Und das ist noch konservativ angesetzt, je nachdem wie gut du im Studium eben in den Vorlesungen aufgepasst hast.
Also verlier nicht die Geduld, bei unserer Juristenausbildung ist noch kein Meisterjurist vom Himmel gefallen, der in jedem Rechtsgebiet auf Anhieb brillieren konnte.
Mit beständigem und vor allem effektivem Lernen kommt irgendwann jeder auf ein gutes Niveau.

Zwei Tipps habe ich dann aber dennoch:
Rationalisiere dir deinen Fortschritt. Deine Spannbreite im Klausurenkurs von 3-16 Punkten anzugeben würde beispielsweise dann wenig Aussagekraft haben, wenn die 3 Punkte in einer Klausur im etwa Familienrecht waren und du mittlerweile ein Lehrbuch hierzu durchgearbeitet hast, dann darfst du ruhig so "abgehoben" sein und dir (dann auch berechtigt) einreden, dass du da mittlerweile auf einem viel besseren Niveau bist.

Und der JuS-Klausurenfinder ist ein Geschenk Gottes. ;)
Amaya
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von Amaya »

Tausend Dank für deine Tipps!!

Was mir ein wenig Sorge bereitet ist, dass die Rechtsgebiete, die laut unserem JAG (das gleiche wie die JAPO) nur "im Überblick" beherrscht werden müssen, trotzdem in die Tiefe abgefragt werden. Wie du schon mal geschrieben hast, kann man einige Fälle aus dem Handelsrecht oder Arbeitsrecht nicht ohne Lehrbuchwissen und aktuelle Rechtsprechung lösen.
Bei Freunden von mir, die derzeit in Bayern schreiben, kam in den beiden Zivilrechtsklausuren vergangenen Donnerstag und Freitag zwei mal vertieftes GbR-Recht dran (Nachhaftung etc.). Richtig wack, sowas zwei mal zu stellen :D
Wer nicht vertieft Gesellschaftsrecht gelernt hat, der hat gleich die ersten beiden Klausuren verhauen.
Aber gut, da muss ich mich wohl nochmal ran setzen..

Das zweite, was mir Sorge bereitet, ist das neue Kaufrecht, das ab 2022 in Kraft tritt.
Es ändert sich ja der Sachmangelbegriff und es kommt eine Vorschrift über den digitalen Sachmangel hinzu. Was ich nicht weiß, ist ob sich auch die Mängelrechte also die §§ 437ff. BGB ändern werden. Weiß jemand was dazu?

Und Danke nochmals für deine Antwort, das mit dem JuS Klausurenfinder war mir tatsächlich auch neu!
Habe bisher mit unserem Unieigenen Klausurenarchiv gearbeitet aber werde mir defintiv mal die von der JuS ansehen:)
Hubertus
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von Hubertus »

Amaya hat geschrieben: Sonntag 12. September 2021, 12:56 Tausend Dank für deine Tipps!!

Was mir ein wenig Sorge bereitet ist, dass die Rechtsgebiete, die laut unserem JAG (das gleiche wie die JAPO) nur "im Überblick" beherrscht werden müssen, trotzdem in die Tiefe abgefragt werden. Wie du schon mal geschrieben hast, kann man einige Fälle aus dem Handelsrecht oder Arbeitsrecht nicht ohne Lehrbuchwissen und aktuelle Rechtsprechung lösen.
Bei Freunden von mir, die derzeit in Bayern schreiben, kam in den beiden Zivilrechtsklausuren vergangenen Donnerstag und Freitag zwei mal vertieftes GbR-Recht dran (Nachhaftung etc.). Richtig wack, sowas zwei mal zu stellen :D
Wer nicht vertieft Gesellschaftsrecht gelernt hat, der hat gleich die ersten beiden Klausuren verhauen.
Aber gut, da muss ich mich wohl nochmal ran setzen..

Das zweite, was mir Sorge bereitet, ist das neue Kaufrecht, das ab 2022 in Kraft tritt.
Es ändert sich ja der Sachmangelbegriff und es kommt eine Vorschrift über den digitalen Sachmangel hinzu. Was ich nicht weiß, ist ob sich auch die Mängelrechte also die §§ 437ff. BGB ändern werden. Weiß jemand was dazu?

Und Danke nochmals für deine Antwort, das mit dem JuS Klausurenfinder war mir tatsächlich auch neu!
Habe bisher mit unserem Unieigenen Klausurenarchiv gearbeitet aber werde mir defintiv mal die von der JuS ansehen:)
Also "im Überblick" heißt halt schon, dass man das Meiste können muss, es ist halt nicht wie im Kaufrecht, wo eigentlich jedes Problem sitzen muss. (Für gute Noten)
Da man aber relativ bewertet wird, geht das schon.
Zumal ich mal davon ausgehe, dass die Sache mit der Nachhaftung bei einer GbR die neuere Entscheidung des BGH hierzu war, sodass das die Sache nochmal relativiert.
Sich mit aktueller Rechtsprechung auseinanderzusetzen bringt immer einen Bonus.

Vorm Kaufrecht sollte man in der ersten Kampagne hierzu eigentlich keine Angst haben, da wird alles vertretbare zu neuen Normen positiv bewertet, sofern sie denn drankommen.
Habe bei uns in BW eher das Gefühl, dass das LJPA in solchen Fällen keine neuen Probleme abprüft, sondern nur mal checkt, ob die Prüflinge ihre Gesetze aktualisiert haben. :D
(Wenn das neue Kaufrecht im Herbst 2021 noch nicht im Habersack/Schönfelder abgedruckt ist, würde es in BW Frühling 2022 ohnehin noch nicht abgeprüft werden, da kannst du mal in euer JAG oder die jeweilige Verwaltungsvorschrift schauen, welche Stand die Gesetze jeweils haben müssen.)

Was aber selbstverständlich nicht heißt, da könnte man auf Lücke setzen, das ist eher nur mein Erfahrungswert.
Gerade in diesem Fall würde ich jegliche einschlägige Literatur in den Ausbildungszeitschriften hierzu sichten.
Amaya
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von Amaya »

Hubertus hat geschrieben: Montag 13. September 2021, 21:55
Amaya hat geschrieben: Sonntag 12. September 2021, 12:56 Tausend Dank für deine Tipps!!

Was mir ein wenig Sorge bereitet ist, dass die Rechtsgebiete, die laut unserem JAG (das gleiche wie die JAPO) nur "im Überblick" beherrscht werden müssen, trotzdem in die Tiefe abgefragt werden. Wie du schon mal geschrieben hast, kann man einige Fälle aus dem Handelsrecht oder Arbeitsrecht nicht ohne Lehrbuchwissen und aktuelle Rechtsprechung lösen.
Bei Freunden von mir, die derzeit in Bayern schreiben, kam in den beiden Zivilrechtsklausuren vergangenen Donnerstag und Freitag zwei mal vertieftes GbR-Recht dran (Nachhaftung etc.). Richtig wack, sowas zwei mal zu stellen :D
Wer nicht vertieft Gesellschaftsrecht gelernt hat, der hat gleich die ersten beiden Klausuren verhauen.
Aber gut, da muss ich mich wohl nochmal ran setzen..

Das zweite, was mir Sorge bereitet, ist das neue Kaufrecht, das ab 2022 in Kraft tritt.
Es ändert sich ja der Sachmangelbegriff und es kommt eine Vorschrift über den digitalen Sachmangel hinzu. Was ich nicht weiß, ist ob sich auch die Mängelrechte also die §§ 437ff. BGB ändern werden. Weiß jemand was dazu?

Und Danke nochmals für deine Antwort, das mit dem JuS Klausurenfinder war mir tatsächlich auch neu!
Habe bisher mit unserem Unieigenen Klausurenarchiv gearbeitet aber werde mir defintiv mal die von der JuS ansehen:)
Also "im Überblick" heißt halt schon, dass man das Meiste können muss, es ist halt nicht wie im Kaufrecht, wo eigentlich jedes Problem sitzen muss. (Für gute Noten)
Da man aber relativ bewertet wird, geht das schon.
Zumal ich mal davon ausgehe, dass die Sache mit der Nachhaftung bei einer GbR die neuere Entscheidung des BGH hierzu war, sodass das die Sache nochmal relativiert.
Sich mit aktueller Rechtsprechung auseinanderzusetzen bringt immer einen Bonus.

Vorm Kaufrecht sollte man in der ersten Kampagne hierzu eigentlich keine Angst haben, da wird alles vertretbare zu neuen Normen positiv bewertet, sofern sie denn drankommen.
Habe bei uns in BW eher das Gefühl, dass das LJPA in solchen Fällen keine neuen Probleme abprüft, sondern nur mal checkt, ob die Prüflinge ihre Gesetze aktualisiert haben. :D
(Wenn das neue Kaufrecht im Herbst 2021 noch nicht im Habersack/Schönfelder abgedruckt ist, würde es in BW Frühling 2022 ohnehin noch nicht abgeprüft werden, da kannst du mal in euer JAG oder die jeweilige Verwaltungsvorschrift schauen, welche Stand die Gesetze jeweils haben müssen.)

Was aber selbstverständlich nicht heißt, da könnte man auf Lücke setzen, das ist eher nur mein Erfahrungswert.
Gerade in diesem Fall würde ich jegliche einschlägige Literatur in den Ausbildungszeitschriften hierzu sichten.

Ich schreibe in NRW, dort wird nahezu jeden Monat ein Examenstermin angeboten, ich schreibe im Mai, dh dass das dann der 5. Durchgang sein wird, bei dem das neue Kaufrecht gilt. Versuche mich jetzt schon an den neuen Mangelbegriff zu gewöhnen :D und soweit ich weiß soll das übrige Mängelrecht gleich bleiben, zum Glück!
Vielleicht mache ich zum Thema neues Kaufrecht mal ein neues Thema auf, darüber lässt sich im Internet nämlich kaum was finden.

In unserem JAG heißt es bezüglich der Rechtsgebiete die nur "im Überblick" beherrscht werden müssen:

"Soweit Kenntnisse "im Überblick" verlangt werden, müssen einem Prüfling lediglich die gesetzlichen Grundstrukturen ohne vertieftes Wissen der Rechtsprechung und Literatur bekannt sein."

Irgendwie hält sich das LJPA bei uns aber nicht wirklich daran, da zB Baurecht nur überblicksweise beherrscht werden muss und dennoch regelmäßig Rechtsprechung hierzu abgefragt wird. Naja was solls :lmao:

Hab die Life and Law abonniert und versuche mir die Entscheidungen zumindest alle mal durchzulesen, in NRW sollen die Examen sehr "rechtsprechungslastig" sein. Aber meistens kann ich mir die Details der BGH-Entscheidungen aus der Zeitschrift eh nicht langfristig merken ](*,)
Aktuell bin ich dabei den Leipold in Erbrecht von A-Z zu "inhalieren", zwar steht in unserer Ausbildungsordnung, dass zB das Pflichtteilsrecht ausgeschlossen ist, aber ich lese es mir zumindest durch, ich trau denen alles zu :D , danach ist Arbeitsrecht dran.
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von Jura12345 »

Hallo :)
ich hätte auch noch eine kurze Frage in die Runde:
Kann hier wer die Karteikarten von Alpmann (Online auf Repetico) oder die KK von Jura intensiv empfehlen?

Wenn ja, wie habt ihr genau damit gearbeitet ?:)
Amaya
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von Amaya »

Hallo :)

An alle, die 2022 ihr Examen schreiben und die das neue Kaufrecht beherrschen müssen (vllt auch für Referendare ganz interessant):

Matthias Frevers hat heute ein ausführliches Video zu sämtlichen relevanten Änderungen hochgeladen, in welchem er auf zahlreiche Probleme eingeht.
Für mich war es sehr hilfreich, da ich zuvor keine ausführlichen Erläuterungen zum neuen Kaufrecht finden konnte.

Hier der Link:

https://www.youtube.com/watch?v=yYbnf16HUA0&t=825s
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von Seb »

huhu,

was bedeutet denn konkret Norm im Zusammenhang mit dem Schutzzeck der Norm im Rahmen der objektiven Zurechnung als Fallgruppe, welche die Realisierung des Risikos im konkreten Erfolg ausschließen lässt?

Soll also damit letztlich Schutzweck der Verhaltensnorm gemeint sein?
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von Strich »

Na da hat Rogalski ja eine schöne Bescherung angerichtet.

Es meint den Schutzzweck der Verbotsnorm.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
- Daria -

www.richtersicht.de

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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von rt1 »

Jura12345 hat geschrieben: Samstag 18. September 2021, 15:42 Hallo :)
ich hätte auch noch eine kurze Frage in die Runde:
Kann hier wer die Karteikarten von Alpmann (Online auf Repetico) oder die KK von Jura intensiv empfehlen?

Wenn ja, wie habt ihr genau damit gearbeitet ?:)
Ich kann dir nicht genau sagen wie man die Karteikarten in seine Examensvorbereitung einbauen kann (so weit bin ich noch nicht) aber ich kann dir allgemein ein wenig erzählen was ich hilfreich an denen fand.
Sehr hilfreich finde ich dabei besonders die Sätze mit Definitionen auf Repetico, insbesondere zB. in Strafrecht (werde aber wahrscheinlich auch die anderen Gebiete bald nachkaufen). Wer die Definitionen kann hat zumindest schon mal etwas in der Hand, mir gibt das einfach Sicherheit.

In Schuldrecht zB. habe ich mir auch auf Repetico den gesamten Kartensatz geholt. Der erinnerte eher an ein Lehrbuch im Frage - Antwort Format, hat mir aber auch ganz gut gefallen. Für die konkrete Falllösung ist das allerdings weniger hilfreich gewesen. Ich habe dann immer mehr ausgesondert bis von den vielen Karten nur noch einige übrig waren und diese dann verschriftlicht.
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von Seb »

Strich hat geschrieben: Dienstag 12. Oktober 2021, 16:06 Na da hat Rogalski ja eine schöne Bescherung angerichtet.

Es meint den Schutzzweck der Verbotsnorm.
Danke :)

Ich weiß auch nicht wieso, aber irgendwie dachte ich zuvorderst als Verbotsnorm an den zu prüfenden Tatbestand selbst, bspw. an §§ 211, 223 StGB und kam so immer relativ schnell ins unlogische wanken …
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von Seb »

Moinsen,
mir ist bei der Bearbeitung eines Falles folgende Frage aufgekommen:
Im Rahmen einer verwaltungsprozessrechtlichen allgem. Leistungsklage wird eine öffentlich rechtliche Körperschaft zur Abgabe einer privatrechtlichen Willenserklärung verurteilt (Kündigung einer Mitgliedschaft) - erfolgt dann die Vollstreckung nach §§ 167 VwGO, 894 ZPO? ::?
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