Der richtige Stift für Markierungen
Moderator: Verwaltung
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Der richtige Stift für Markierungen
Huhu, ich bin neu hier und hab direkt eine - wie ich finde - doofe Frage, die ich mir aber nicht beantworten kann.
Ich studiere in Hamburg und lege dieses Jahr noch das erste Examen ab. Laut der geltenden Hilfsmittelverfügung darf man ja ein paar Paragraphenhinweise ins Gesetz kritzeln. Es steht aber nicht dabei, mit welchen Stiften man das darf. Bei den Unterstreichungen sind explizit etliche Möglichkeiten aufgezählt, nicht aber bei den Verweisen.
Ich habe dafür immer einen Kuli benutzt und sowohl Schönfelder und Sartorius waren schon voll mit Verweisen, als mir auffiel, dass irgendwie gefühlt jeder das ganze mit Bleistift macht. Ist das nur Geschmackssache oder darf man mit Kulimarkierungen womöglich gar nicht ins Examen? Ich weiß, das klingt total lächerlich, aber ihr wisst ja wahrscheinlich selbst, wie verrückt man sich macht, kurz bevor es ernst wird..
Danke im Voraus!
Ich studiere in Hamburg und lege dieses Jahr noch das erste Examen ab. Laut der geltenden Hilfsmittelverfügung darf man ja ein paar Paragraphenhinweise ins Gesetz kritzeln. Es steht aber nicht dabei, mit welchen Stiften man das darf. Bei den Unterstreichungen sind explizit etliche Möglichkeiten aufgezählt, nicht aber bei den Verweisen.
Ich habe dafür immer einen Kuli benutzt und sowohl Schönfelder und Sartorius waren schon voll mit Verweisen, als mir auffiel, dass irgendwie gefühlt jeder das ganze mit Bleistift macht. Ist das nur Geschmackssache oder darf man mit Kulimarkierungen womöglich gar nicht ins Examen? Ich weiß, das klingt total lächerlich, aber ihr wisst ja wahrscheinlich selbst, wie verrückt man sich macht, kurz bevor es ernst wird..
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- Ara
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Re: Der richtige Stift für Markierungen
Man nutzt einen Bleistift damit man Verweise wieder wegradieren kann. Kannst aber jeden Stift nutzen solange die Farbe kein System ergibt.
Und dran denken: Jeder einzelne Paragraph (auch in einer Kette) zählt als ein Verweis und jedes Wort was unterstrichen ist zählt auch einzeln (auch wenn am Stück mehrere Wörter unterstrichen sind)
Und dran denken: Jeder einzelne Paragraph (auch in einer Kette) zählt als ein Verweis und jedes Wort was unterstrichen ist zählt auch einzeln (auch wenn am Stück mehrere Wörter unterstrichen sind)
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Der richtige Stift für Markierungen
Richtig, anstatt die Art der Stifte "vor die Klammer" zu ziehen, so dass auch Kulis für jegliche Eintragungen in die Gesetzestexte genannt wären, stehen sie nur unter dem Unterpunkt "Unterstreichungen" - bei der Erstellung der Hilfsmittelverfügung war wohl kein Jurist am Werk.swfty hat geschrieben:Es steht aber nicht dabei, mit welchen Stiften man das darf. Bei den Unterstreichungen sind explizit etliche Möglichkeiten aufgezählt, nicht aber bei den Verweisen.
http://justiz.hamburg.de/contentblob/4647832/8432829a20517af5d717cfb34cbfe3f0/data/hilfsmittelverfuegung-dezember-2015.pdf (Verwaister Link automatisch entfernt)
Sind Sie ein Mensch? Sowas Ähnliches, ich bin Anwalt.
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Re: Der richtige Stift für Markierungen
Bei Hilfsmittelbekanntmachungen würde ich dennoch zur Sicherheit lieber zehn mal nachfragen.
Immerhin soll es auch ein Bundesland geben, dessen Prüfungsamt den Satz "Die Verwendung von Registern ist zulässig, sofern diese ausschließlich Gesetzesbezeichnungen und Verweisungen auf Vorschriften (Zahlenhinweise) beinhalten und nicht der Umgehung des Kommentierungsverbots dienen." offiziell dahingehend auslegt, dass gekaufte Register dann unzulässig sind, wenn diese zusätzlich ab Werk eine aufgedruckte Raute enthalten.
Immerhin soll es auch ein Bundesland geben, dessen Prüfungsamt den Satz "Die Verwendung von Registern ist zulässig, sofern diese ausschließlich Gesetzesbezeichnungen und Verweisungen auf Vorschriften (Zahlenhinweise) beinhalten und nicht der Umgehung des Kommentierungsverbots dienen." offiziell dahingehend auslegt, dass gekaufte Register dann unzulässig sind, wenn diese zusätzlich ab Werk eine aufgedruckte Raute enthalten.
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Re: Der richtige Stift für Markierungen
Danke für die Antworten! Das erleichtert mich schon mal.
Ich würde gerne nachfragen, wäre da nicht der unschöne Satz "Schriftliche oder telefonische Anfragen zur Hilfsmittel-Verfügung werden nicht
beantwortet." Sehr freundlich, wenn man das ganze so unpräzise formuliert.
Ich werd bei der Anmeldung einfach beim JPA nochmal zur Sicherheit vor Ort nachfragen, vielleicht ist da ja jemand nett genug, mir zu antworten.
Ich würde gerne nachfragen, wäre da nicht der unschöne Satz "Schriftliche oder telefonische Anfragen zur Hilfsmittel-Verfügung werden nicht
beantwortet." Sehr freundlich, wenn man das ganze so unpräzise formuliert.
Ich werd bei der Anmeldung einfach beim JPA nochmal zur Sicherheit vor Ort nachfragen, vielleicht ist da ja jemand nett genug, mir zu antworten.
- Tibor
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Re: Der richtige Stift für Markierungen
Naja, nur weil man was im Laden kaufen kann, ist es nicht zugelassen. Früher gab es bspw Aufbauschemata auf Schönfelder-Dünndruckpapier in genau dem Backsteinformat zu kaufen. War freilich auch unzulässig.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
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Re: Der richtige Stift für Markierungen
Der Witz an der Sache: Die Folgeauflage der (sonst identischen) Register ohne Raute ist zulässig.
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Re: Der richtige Stift für Markierungen
Woher hast du denn das mit den Paragraphenzeichen?
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Re: Der richtige Stift für Markierungen
Nur für den Fall, dass du mich und die Rautenzeichen meinst: Diese Information stammt einerseits aus einer Benachrichtigung vom Verlag der diese Register herstellt und wurde auf Nachfrage einer Kollegin auch durch das LJPA bestätigt. Wenn statt der Raute ein "Bay" auf dem Register steht, ist es zulässig.Praxiskommentar hat geschrieben:Woher hast du denn das mit den Paragraphenzeichen?
Lange nicht das nervigste an den neuen Vorgaben, auch da ich ohnehin keine Register verwende. Es ist aber ein schönes Beispiel für die Marschrichtung unter der neuen Leitung: Nicht nachvollziehbarer Formalismus, der am Ende nur zu Mehrkosten bei den Referendaren führt.
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Re: Der richtige Stift für Markierungen
Von welchem Bundesland reden wir hier eigentlich?
- Ara
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Re: Der richtige Stift für Markierungen
Zur Ausgangsfrage übrigens noch interessant: https://referendarrat-hamburg.jimdo.com/app/download/13150232035/Protokoll13Feb17.pdf?t=1492874878 (Verwaister Link automatisch entfernt)
Dort hat das GPA und die Personalstelle einige Fragen beantwortet.
Dort hat das GPA und die Personalstelle einige Fragen beantwortet.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
Re: Der richtige Stift für Markierungen
Stift mit einer speziellen Tintenzusammensetzung.
Dadurch lassen sich beim Schneiden von Leder, Kunstleder, Textilien und anderen dichten Materialien leicht klare Designlinien zeichnen.
Sie lässt sich mit einem Radiergummi, einem feuchten Tuch oder einem speziellen Marker wieder entfernen.
Dadurch lassen sich beim Schneiden von Leder, Kunstleder, Textilien und anderen dichten Materialien leicht klare Designlinien zeichnen.
Sie lässt sich mit einem Radiergummi, einem feuchten Tuch oder einem speziellen Marker wieder entfernen.
- Tibor
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Re: Der richtige Stift für Markierungen
MOD: Spambot gelöscht.
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