Noten Examensklausurenkurs

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

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Laura_X
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Noten Examensklausurenkurs

Beitrag von Laura_X »

Hi, liebe Community!

Ich weiß, zu dem Thema gibt es schon einige Threads. Aber ich würde hier doch nochmal meine Situation darstellen wollen mit der Hoffnung auf Erfahrungsaustausch.
Ich bin inzwischen seit 3 Monaten in der Examensvorbereitung. Mein bisheriger Plan ist es, in 9 Monaten die erste juristische Prüfung zu schreiben.
Im ganzen Studium bin ich nur ein einer Klausur durchgefallen. In den ersten Semestern habe ich durchaus mal zweistellig geschrieben. Das Studium gefällt mir sehr, und so bin ich mit Leidenschaft dabei.
Ich habe in diesen 3 Monaten 11 Klausuren geschrieben (nicht alle abgegeben). 6 Klausuren habe ich bisher zurückerhalten, wovon ich nur eine bestanden habe, und die auch nur mit 4 Punkten. Das stresst mich ultimativ. Ich versuche das nicht allzu schwer zu nehmen, denn es waren fast immer Themen, mit denen ich mich noch nicht weiter beschäftigt habe (außer vor X Jahren im Studium). Aber wenn ich hier im Forum lese, dass sie "nur" zwischen 4 und 8 Punkten schreiben..verzweifele ich noch ein bisschen mehr. Meine Frage: muss ich mir schon Sorgen machen? Ab wann sollte ich bessere Noten erwarten? Ok, teilweise hatte ich schräge Ideen, von denen ich fast wusste, dass sie falsch sind, ich sie aber einfach mal ausprobieren wollte. Aber auch Klausuren, bei denen ich wusste: ok, da war einiges bei dem ich mir nicht nicht sicher war, aber ganz schlecht ist es nicht. Eine Strafrechtsklausur, da schrieb der Korrektor: es werden zwar fast alle Tatbestände geprüft, aber zu ungenau..2 Punkte. OK, war zu ungenau..nehme ich hin...keine Ahnung..Kann das sein, dass man im Studium gut durchkommt, und nun so verreißt?

Danke!
Sektnase
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Re: Noten Examensklausurenkurs

Beitrag von Sektnase »

Ja, kann schon sein. Das Studium (und seine Noten) haben mit dem Examen m.E. wenig zu tun. Es ist einfach ein zu kleiner Ausschnitt des Stoffs. Anfangs wird praktisch nur Gutachtenstil geprüft, danach kommen, je nach Prof, nur bestimmte Themen dran. In meinem Bekanntenkreis gab es lediglich dahingehend eine Relation, dass die, die im Studium schon immer durch die Klausuren gefallen sind, es im Examen auch nicht leicht hatten.

Aber lass dich mal nicht verunsichern, 5/6 durchfallen ist natürlich blöd für die Moral, sollte dich jetzt aber nicht zum Verzweifeln bringen. Einer der wichtigsten Punkte für das Examen ist schlicht die Psyche. Man muss sich zusammenreissen und das beste rausholen. 11 Klausuren (also jede Woche eine Klausur) ist ja schonmal gut. Überlegen könntest du mal, woran es eigentlich lag. Ist ein Muster erkennbar? Fehlt schlicht Wissen?

Schräge Ideen sind in Examensklausuren eher fehl am Platz. Meistens geht es um basics oder um die immer gleichen Probleme (auch in neuer Einkleidung). Man muss zeigen, dass man das souverän beherrscht und versteht, was der Klausurersteller von einem will.

*edit* Was für Klausuren schreibst du denn? Uni-Klausurenkurs?
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Laura_X
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Re: Noten Examensklausurenkurs

Beitrag von Laura_X »

Lieben Dank für deine Nachricht.
Ja, ich schreibe an der Uni den Klausurenkurs.
Ja, ich hatte häufig die Anmerkung, dass ich Struktur reinbringen muss. Kann ich auch teilweise nachvollziehen. Aber wenn ich mich eben mit Deliktsrecht das letzte Mal vor zwei Jahren beschäftigt habe, habe ich das Schema halt nicht mehr sehr gut im Kopf. In den Klausuren im Studium hatte ich dagegen oft die Anmerkung, dass ich gut strukturiert habe. Da hatte ich halt unmittelbar auf diese Klausur gelernt. Aber mangelt es in dieser Hinsicht nicht an einer Grundsätzlichkeit denke ich.
Zum anderen muss ich sagen, dass ich es schwierig finde an alles zu denken. Ja, ich kenne den Streit zu 224 StGB, einer das Leben gefährdenden Behandlung. Aber wenn es im Sachverhalt noch um die Tatfrische bei 252, und Versuch und 243 und subjektives Rechtfertigungselement und ETI geht, denke ich einfach nicht daran, dass das jetzt wirklich auch noch problematisiert werden soll. Ich fürchte dann, dass es heißt: " das war offensichtlich unproblematisch"
Hubertus
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Re: Noten Examensklausurenkurs

Beitrag von Hubertus »

Habe mich im Rahmen meiner Examensvorbereitung nun auch mal hier angemeldet, um mein Leid mit anderen zu teilen.
Vorweg: Was den Klausurenkurs angeht läuft es bei mir dennoch recht gut, also könnte ich denke ich mal etwas helfen, auch wenn es sich komisch anfühlt Ratschläge zu erteilen, obwohl man selbst noch kein Examen in der Hand hat.
Laura_X hat geschrieben: Donnerstag 16. Juli 2020, 11:19 Aber wenn ich mich eben mit Deliktsrecht das letzte Mal vor zwei Jahren beschäftigt habe, habe ich das Schema halt nicht mehr sehr gut im Kopf. In den Klausuren im Studium hatte ich dagegen oft die Anmerkung, dass ich gut strukturiert habe. Da hatte ich halt unmittelbar auf diese Klausur gelernt. Aber mangelt es in dieser Hinsicht nicht an einer Grundsätzlichkeit denke ich.
Du musst ja auch kein Schema im Kopf haben, die Schemata haben sich ja nur Menschen wie du und ich ausgedacht (wenn auch bestimmt bessere Juristen :D ), indem sie sich die Norm genauer angeschaut haben.
Das können wir Studenten in der Klausur auch, vor allem in zivilrechtlichen, wo die Zeit nicht so sehr drängt.
Also nie den Kopf verlieren und einfach ruhig mit dem Gesetz arbeiten.
Die wenigsten Normen werden extrem versteckte Probleme haben oder so extrem durch Rechtsprechung geprägt sein, dass du dir das nicht selbst erschließen könntest.
Und wenn doch, dann kommt hierin halt der Fleiß-Teil des Jurastudiums zum Tragen, wobei mir auch noch nie der Kopf abgerissen wurde, wenn ich Sonderprobleme übersehen habe.

Zum Erkennen von unbekannten Problemen gab es dieses Jahr in der JuS einen guten Aufsatz, JuS 2020, 297 (Konnte jetzt keine Forenregel finden, die Verweise auf Literatur verbietet, von daher sollte das in Ordnung gehen denke ich)
Laura_X hat geschrieben: Donnerstag 16. Juli 2020, 11:19 Zum anderen muss ich sagen, dass ich es schwierig finde an alles zu denken. Ja, ich kenne den Streit zu 224 StGB, einer das Leben gefährdenden Behandlung. Aber wenn es im Sachverhalt noch um die Tatfrische bei 252, und Versuch und 243 und subjektives Rechtfertigungselement und ETI geht, denke ich einfach nicht daran, dass das jetzt wirklich auch noch problematisiert werden soll. Ich fürchte dann, dass es heißt: " das war offensichtlich unproblematisch"
Schwerpunktsetzung ist eben auch eine Kunst, die ich um ehrlich zu sein selbst noch lange nicht gemeistert habe.
Das wird mit der Übung aber immer besser, und manchmal muss man auch den Mut haben, etwas kurz im Urteils- oder Feststellungsstil abzuhandeln.
Aber wie gesagt, das habe ich selber noch nicht drauf und das wird regelmäßig bemängelt.
Gefühlt muss man entweder seine Angst, etwas auszulassen oder seinen Perfektionismus ablegen, um eine gute Schwerpunktsetzung zu haben, in letzterem verrenne ich mich selbst oft.

Was mir selbst geholfen hat ist ein Gespräch mit den Professoren, die die Klausur erstellt haben und die Arbeit mit Klausuren aus Ausbildungszeitschriften, die auf die Schwerpunktsetzung und den Erwartungshorizont eingehen.
Gerade aus den Lösungshinweisen hierzu konnte ich gute Schlüsse ziehen, wie sich ein Klausurersteller die Bearbeitung von unwichtigeren Randproblemen vorstellt.

Also einfach nicht von schlechten Klausuren demotivieren lassen, so wie ich von allen Seiten erfahren habe, fallen die Klausuren im Examen ein kleines Stückchen besser aus und bis dahin hast du ohnehin noch viel Zeit.
Und mit dem stetigen Klausurenschreiben tust du ja (so jedenfalls laut meinen Professoren) ohnehin mehr, als der Großteil aller Absolventen.
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Re: Noten Examensklausurenkurs

Beitrag von Brainiac »

Hubertus hat geschrieben: Donnerstag 16. Juli 2020, 12:17 [...]
Schöner Aufschlag hier im Forum. Viel wahres und wichtiges dabei.
Nicht entmutigen lassen. Basics, insbes. Strukturen der Gesetze, draufschaffen. Lernen, Klausursachverhalte richtig zu lesen - meistens ist dort angelegt, zu welchen Problemen etwas und in welcher Tiefe kommen soll.
"In a real sense, we are what we quote." - Geoffrey O'Brien
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Muirne
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Re: Noten Examensklausurenkurs

Beitrag von Muirne »

Es hilft dir jetzt erstmal nicht, aber grundsätzlich ist es nicht Sinn des Reps, viel und vor allem Grundlagen des Stoffs neu zu lernen, weil man ihn vor 2 Jahren vergessen hat. Insofern mal zur objektiven Einordnung, so ist ein Examenskurs vom Grundsatz nicht gedacht. Natürlich ist das, was du sagst, aber trotzdem die Realität vieler Studis, sodass die Noten nicht überraschen. Gedanken ums Aufschieben sollte man sich machen, wenn man 3, 4 Monate vorm Examen immernoch nicht den Großteil der Klausuren besteht.
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Tibor
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Re: Noten Examensklausurenkurs

Beitrag von Tibor »

Der erste und größte Fehler der meisten Studies ist es, dass sie vermeintlich Aufbauschemata auswendig lernen und dann in der Klausur abspulen müssten. Genau dies führt nämlich dazu, dass man das Problem übersieht und zugleich die Lösung mit Nebensächlichkeiten aufbläht.

Zum Problem „woran erkenne ich, was ich vertiefen soll“ kann nur Klausurenpraxis helfen. Sachverhalte enthalten mehr oder weniger wiederkehrende Formulierungen, die auf ein bestimmtes Problem hindeuten. Zumindest werden diese Dinge immer ähnlich eingeleitet („dabei ging er davon aus, ...“, „Hierbei wollte er ...“) etc. Hier hilft eben die Methode Fälle durchlösen ohne sie auszuschreiben. Am Anfang bietet sich auch die Unterstreichungsmethode an; alles was man in der Skizze verwursten kann, färbt man ein. Am Ende sollten vom Sachverhalt nur noch sinnlose Überleitungen und Füllsätze unmarkiert bleiben. Wenn man mit ganzen Absätzen nichts anfangen kann, deutet das auf bisher unbekannt Probleme hin.
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Re: Noten Examensklausurenkurs

Beitrag von Laura_X »

Auch vielen Dank für alle anderen Beiträge.
Ja, dass man keine Schemen im Kopf haben muss, sagt man so einfach. Mir ist natürlich klar, dass das im Grunde nur Gedankenstützen sind, um keinen Prüfungspunkt zu vergessen. So habe ich auch eine Strafrechtsklausur geschrieben, und das Schema im Grunde auch hinbekommen, aber das war dann scheinbar nichts wert. In mehreres Zivilrechtsklausuren hieß es bei mir, dass ich unstrukturiert schreibe. Da wäre ich dann doch froh gewesen, dass ich gewusst hätte: bei 823 ok erst Rechtsgutsverletzung, die dann auf eine Verletzungshandlung zurückzuführen sein muss. macht natürlich auch Sinn. aber fällt einem das auf, ohne das vorher mal gelernt zu haben? Wohl nur mit Glück.. Denn im Gesetz steht natürlich nichts von der Verletzungshandlung. Ist auch nicht allzu entscheidend in den meisten Fällen. Aber bei mir steht dann eben: zu ungenau, zu unstrukturiert.
Insofern: danke für eure Ratschläge, aber die sind dann doch nicht neu für mich, und habe ich auch für mich schon abgewogen. Ich würde eher raten: man sollte sich nicht darauf verlassen, dass man alles selbst im Gesetz erkennt
Genauso mit dem Mut etwas kurz im Urteilsstil abzuhandeln: Ich einer Klausur war 240 StGB eindeutig nachrangig. Ich hab einfach geschrieben, dass A sich nach 240 strafbar gemacht hat. Denn so hatte ich das auch mal in einer Lösungsskizze gesehen. Korrektor: "bloße Feststellung" ...also auch leichter gesagt als getan mit dem Mut zum Urteilsstil..
Keine Ahnung vielleicht sind die bei mir an der Uni auch besonders streng

Muirne, du hast recht: das sage ich mir auch immer: ok, ich bin eben noch nicht auf examensniveu..ich stehe ich nicht zwei Wochen vor dem Examen. Aber wirklich nur eine bestanden zu haben ist echt irritierend. Aber vielleicht sollte ich mich nicht stressen. Die eine Klausur, die ich bestanden habe, war dafür im Hypothekenrecht *whoop* ;-)

Vielen Dank an alle
Sektnase
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Re: Noten Examensklausurenkurs

Beitrag von Sektnase »

Achtung: Feststellung != Urteilsstil

Urteilsstil beinhaltet auch Definition und Subsumption, nur andersrum als im Gutachtenstil. Manche Schemata muss man schon drauf haben, aber dazu muss man sie nicht auswendig pauken. Das Schema von § 823 kriegst durch Fälle und Klausuren auch so drauf ;)
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Re: Noten Examensklausurenkurs

Beitrag von Muirne »

Natürlich guckt man ins Gesetz, aber die Prüfungspunkte sollten dennoch soweit sitzen dass man nicht über die Reihenfolge nachdenken muss. Man hat auch keine Zeit sich das Prüfungsschena der VB erst zusammen zu suchen. Natürlich steht das alles im Gesetz, aber es läuft eher darauf hinaus dass man das als Bestätigung und Ergänzung liest und nicht, weil man es wirklich so gar nicht mehr weiß. Wenn man schon an so Kleinigkeiten scheitert und das alles nachlesen muss (nicht kann und selbstverständlich tut, weil man eben das Gesetz liest als Jurist, denn dort stehen dann doch oft Sachen, die neu sind) dürfte man Zeitprobleme kriegen.

Also das mit dem selbst lesen und verstehen des Prüfungsschemas ist alles richtig, aber kann nicht erst in der Klausur erfolgen, das ist Teil der Vorbereitung.
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Re: Noten Examensklausurenkurs

Beitrag von Muirne »

Man braucht ja auch bei weitem nicht für alles ein Prüfungsschema (für eine handvoll Normen ist es hilfreich).
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Re: Noten Examensklausurenkurs

Beitrag von Ingerenz »

Mir geht es ähnlich. Schreibst du die Klausuren ohne jegliche unzulässige Hilfsmittel? Du musst bedenken, dass viele bei solchen Übungsklausuren ihre Unterlagen heranziehen. Ein Prof, der eine solche Klausur bei uns besprochen hat, hat gesagt, dass er selbst immer ziemlich schlecht in den Klausuren war, weil er sie immer ohne Hilfsmittel geschrieben hat. Das hat mich etwas beruhigt.
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Re: Noten Examensklausurenkurs

Beitrag von Tibor »

Ingerenz hat geschrieben: Mittwoch 22. Juli 2020, 11:09 Mir geht es ähnlich. Schreibst du die Klausuren ohne jegliche unzulässige Hilfsmittel? Du musst bedenken, dass viele bei solchen Übungsklausuren ihre Unterlagen heranziehen. Ein Prof, der eine solche Klausur bei uns besprochen hat, hat gesagt, dass er selbst immer ziemlich schlecht in den Klausuren war, weil er sie immer ohne Hilfsmittel geschrieben hat. Das hat mich etwas beruhigt.
:-k Man muss sich fragen, welchen Zweck die Klausur erfüllen soll. Will ich einen Zwischenstand zu meiner Leistungsfähigkeit oder will ich mich bisschen rumprobieren? Wenn nur das rumprobieren an erster Stelle steht, muss man sich aber auch fragen, ob der Klausurenkurs der richtige Ort ist oder ob man dann nicht lieber ein "Übungsfallbuch" nimmt und dort die Fälle probiert, zu denen man gerade auch das (Teil)Rechtsgebiet gelernt hat.
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Re: Noten Examensklausurenkurs

Beitrag von Ingerenz »

Tibor hat geschrieben: Mittwoch 22. Juli 2020, 11:14
Ingerenz hat geschrieben: Mittwoch 22. Juli 2020, 11:09 Mir geht es ähnlich. Schreibst du die Klausuren ohne jegliche unzulässige Hilfsmittel? Du musst bedenken, dass viele bei solchen Übungsklausuren ihre Unterlagen heranziehen. Ein Prof, der eine solche Klausur bei uns besprochen hat, hat gesagt, dass er selbst immer ziemlich schlecht in den Klausuren war, weil er sie immer ohne Hilfsmittel geschrieben hat. Das hat mich etwas beruhigt.
:-k Man muss sich fragen, welchen Zweck die Klausur erfüllen soll. Will ich einen Zwischenstand zu meiner Leistungsfähigkeit oder will ich mich bisschen rumprobieren? Wenn nur das rumprobieren an erster Stelle steht, muss man sich aber auch fragen, ob der Klausurenkurs der richtige Ort ist oder ob man dann nicht lieber ein "Übungsfallbuch" nimmt und dort die Fälle probiert, zu denen man gerade auch das (Teil)Rechtsgebiet gelernt hat.
Ich will in erster Linie möglichst viele Erfahrungen sammeln, wie man bei einer fünfstündigen Examensklausur am besten vorgeht. Natürlich nehme ich dann auch die Möglichkeit wahr, eine Korrektur zu erhalten. Ich schreibe die Klausuren ohne Hilfsmittel, auch in Rechtsgebieten, die ich noch kaum gelernt habe. So kann man eben Erfahrung sammeln, wie man mit unbekannteren Problemen umgeht. Es ist ja auch nicht gerade unwahrscheinlich, dass im Examen Sachen drankommen, die ich nicht perfekt beherrsche. Was siehst du denn als Zweck des Klausurenkurses?
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Re: Noten Examensklausurenkurs

Beitrag von Laura_X »

Sektnase hat geschrieben: Freitag 17. Juli 2020, 12:30 Achtung: Feststellung != Urteilsstil

Urteilsstil beinhaltet auch Definition und Subsumption, nur andersrum als im Gutachtenstil. Manche Schemata muss man schon drauf haben, aber dazu muss man sie nicht auswendig pauken. Das Schema von § 823 kriegst durch Fälle und Klausuren auch so drauf ;)
Ob nun durch schmeatisches Auswendiglernen, oder durch das Üben von Fällen..feststeht, dass man es sich vorher eingeprägt haben muss.
Ich weiß nicht, ob du § 823 I BGB schon einmal gelesen hast, aber da steht doch eigentlich alles drin, oder? Vllt. solltest du dir einfach einmal mehr Zeit nehmen das Gesetz zu lesen und zu erschließen:
Lieber unpseudo, es ist großzügig, dass du mir hier eine kleine Nachhilfestunde geben möchtest. Ich bin beeindruckt von deinen Fähigkeiten. Dennoch glaube ich nicht, dass irgendjemanden die Differenzierung zwischen haftungsbegründender und haftungsausfüllender Kausalität erkennen würde. Du bist sicher so reflektiert, zu sehen, dass du dich mit dieser Norm offensichtlich schon öfter beschäftigt hast, oder du an dieser Norm ein besonderes Interesse hast, oder deine Vorlesung dazu besonders einprägend war. Dazu gratuliere ich dir. Mein Anliegen war jedoch ein anderes. Ich wollte hier eigentlich nur einen Erfahrungsaustausch in Gang bringen hinsichtlich der Noten im Klausurenkurs. Dazu offenbarte ich, dass manches doch schon weit zurückliegt, und ich dann in der Klausur gerade nicht auf das Schema komme.
Schreibst du die Klausuren ohne jegliche unzulässige Hilfsmittel?
Ja, absolut. Das ist mir wichtig. Ansonsten könnte ich mir den Klausurenkurs auch sparen. Das kann dann zwar bitter werden, aber der Lerneffekt ist dann trotzdem sehr hoch.
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