Noch nicht in Kraft getretenes Gesetz zitieren

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

Moderator: Verwaltung

Antworten
Ingerenz
Häufiger hier
Häufiger hier
Beiträge: 110
Registriert: Mittwoch 4. Januar 2017, 10:36
Ausbildungslevel: Au-was?

Noch nicht in Kraft getretenes Gesetz zitieren

Beitrag von Ingerenz »

Hallo zusammen,

wie würdet ihr eine Norm zitieren, die schon beschlossen wurde, aber noch nicht in Kraft getreten ist? Bei Entwürfe ist ja etwa "§ 100 BGB-E" üblich (E für Entwurf). Wenn es sich aber nicht um einen Entwurf handelt, weil das Gesetz eben schon verabschiedet wurde, was dann? Ohne Zusatz zu zitieren ist ja auch irreführend, wenn eigentlich gerade noch was anderes im Gesetz steht.
Benutzeravatar
Tibor
Fossil
Fossil
Beiträge: 16446
Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Noch nicht in Kraft getretenes Gesetz zitieren

Beitrag von Tibor »

Umschreiben: „zukünftig gilt aber ..., denn ab dem ... greift [neue Norm]“ oder „bis zum Inkrafttreten [neue Norm] gilt ...“
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
Ingerenz
Häufiger hier
Häufiger hier
Beiträge: 110
Registriert: Mittwoch 4. Januar 2017, 10:36
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Noch nicht in Kraft getretenes Gesetz zitieren

Beitrag von Ingerenz »

Aber was wenn man die entsprechenden Normen in einem Aufsätz o.ä. sehr oft erwähnen muss?
Benutzeravatar
Tibor
Fossil
Fossil
Beiträge: 16446
Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Noch nicht in Kraft getretenes Gesetz zitieren

Beitrag von Tibor »

Dann kann man bspw auch „§ xx Mustergesetz 2022“ schreiben und in der Fn klarstellen, dass damit die zukünftige Norm gemeint ist.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
Benutzeravatar
batman
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 8287
Registriert: Donnerstag 29. April 2010, 12:06
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Noch nicht in Kraft getretenes Gesetz zitieren

Beitrag von batman »

§ 3751 BGB n.F. (in der ab 18.6.2021 geltenden Fassung)*

* Vgl. Art. 1 § 7 Nr. 5 des Gesetzes zur Reparatur des Einkommensteuergesetzes und anderer Gesetze vom 24.4.2021; BGBl. I, S. 274.
Benutzeravatar
thh
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 5293
Registriert: Dienstag 18. August 2009, 15:04
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Re: Noch nicht in Kraft getretenes Gesetz zitieren

Beitrag von thh »

Ingerenz hat geschrieben:Aber was wenn man die entsprechenden Normen in einem Aufsätz o.ä. sehr oft erwähnen muss?
§ 1234 BGB n.F. (und das beim ersten Mal durch Klammerzusatz oder Fußnote erläutern).
Deutsches Bundesrecht? https://www.buzer.de/ - tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
Ingerenz
Häufiger hier
Häufiger hier
Beiträge: 110
Registriert: Mittwoch 4. Januar 2017, 10:36
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Noch nicht in Kraft getretenes Gesetz zitieren

Beitrag von Ingerenz »

Danke! Irgendwie ist mir n.F. gar nicht in den Sinn gekommen
Antworten