Hallo zusammen,
wie würdet ihr eine Norm zitieren, die schon beschlossen wurde, aber noch nicht in Kraft getreten ist? Bei Entwürfe ist ja etwa "§ 100 BGB-E" üblich (E für Entwurf). Wenn es sich aber nicht um einen Entwurf handelt, weil das Gesetz eben schon verabschiedet wurde, was dann? Ohne Zusatz zu zitieren ist ja auch irreführend, wenn eigentlich gerade noch was anderes im Gesetz steht.
Noch nicht in Kraft getretenes Gesetz zitieren
Moderator: Verwaltung
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Re: Noch nicht in Kraft getretenes Gesetz zitieren
Umschreiben: „zukünftig gilt aber ..., denn ab dem ... greift [neue Norm]“ oder „bis zum Inkrafttreten [neue Norm] gilt ...“
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Re: Noch nicht in Kraft getretenes Gesetz zitieren
Aber was wenn man die entsprechenden Normen in einem Aufsätz o.ä. sehr oft erwähnen muss?
- Tibor
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Re: Noch nicht in Kraft getretenes Gesetz zitieren
Dann kann man bspw auch „§ xx Mustergesetz 2022“ schreiben und in der Fn klarstellen, dass damit die zukünftige Norm gemeint ist.
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Re: Noch nicht in Kraft getretenes Gesetz zitieren
§ 3751 BGB n.F. (in der ab 18.6.2021 geltenden Fassung)*
* Vgl. Art. 1 § 7 Nr. 5 des Gesetzes zur Reparatur des Einkommensteuergesetzes und anderer Gesetze vom 24.4.2021; BGBl. I, S. 274.
* Vgl. Art. 1 § 7 Nr. 5 des Gesetzes zur Reparatur des Einkommensteuergesetzes und anderer Gesetze vom 24.4.2021; BGBl. I, S. 274.
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Re: Noch nicht in Kraft getretenes Gesetz zitieren
§ 1234 BGB n.F. (und das beim ersten Mal durch Klammerzusatz oder Fußnote erläutern).Ingerenz hat geschrieben:Aber was wenn man die entsprechenden Normen in einem Aufsätz o.ä. sehr oft erwähnen muss?
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Re: Noch nicht in Kraft getretenes Gesetz zitieren
Danke! Irgendwie ist mir n.F. gar nicht in den Sinn gekommen