Vergleich - Die ersten Semester und letzten Semester

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

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Student
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Vergleich - Die ersten Semester und letzten Semester

Beitrag von Student »

Hallo.
Ich bin noch am Anfang meines Studiums. Ich finde die ersten 2 Semester eigentlich interessant, weil man da (eher kürzere) Fälle lösen muss, das auch im Alltag was bringen kann. Man schreibt sehr wenige Klausuren und so... meine Frage ist, wie sieht es später eigentlich aus? Kann man die ersten 2 Semester mit den danach folgenden Semestern vergleichen? Bleiben die Fälle noch interessant oder wird das nur noch komplexer und langweiliger?
Wie ist dann der Schwierigkeitsgrad?
Danke.
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scndbesthand
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Re: Vergleich - Die ersten Semester und letzten Semester

Beitrag von scndbesthand »

Es ist ja nicht gerade so, dass im praktischen Leben nur einfache Fälle vorkommen und immer dann, wenn es kompliziert wird, ein Theoretiker vom Lehrstuhl der Urheber war.

Wenn Dich komplizierte Dinge langweilen, könnte es mit der Zeit tatsächlich etwas langweilig werden. Für unruhige Abende empfehle ich als kleine Einschlafhilfe immer das Bereicherungsrecht im Dreipersonenverhältnis, abwechselnd gelesen aus MüKo und Staudinger.
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Re: Vergleich - Die ersten Semester und letzten Semester

Beitrag von Hubertus »

Die Rechtsfragen werden für sich betrachtet schwerer, jedoch nicht wesentlich schwerer.

Man braucht für Probleme im Examen allerdings hervorragende Grundlagenkenntnisse und gutes Systemverständnis.
Fehlen diese, erscheinen an sich machbare Examensprobleme auf einmal als nicht oder nur kaum lösbar.

Dazu kommt natürlich noch die Stofffülle an sich, sprich Grundlagen und Systemverständnis in den jeweiligen Rechtsgebieten und dazu noch Detailwissen, wenn man ganz hoch punkten will.

Wenn man aber dranbleibt, muss man sich keine Sorgen machen, im Examen wird auch nur mit Wasser gekocht.
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Re: Vergleich - Die ersten Semester und letzten Semester

Beitrag von Sektnase »

In den ersten Semestern säuft man doch nur? Oder ist das heute (coronabedingt) anders?

Die Fälle werden wesentlich länger, Bearbeitungszeit 5 Stunden. Im Berufsleben kann man m.E. auch vermeintlich überschaubare Fälle tagelang bearbeiten, da ist nur die Frage, ob es einem jemand bezahlt. Wer nur dreizeilige Fälle will, ist bei Jura wohl falsch.
In einem Umfeld, in dem mittelschwere Hurensöhnigkeit häufig zum Stellenprofil gehört, muss einen nicht wundern, wenn man Scheiße behandelt wird. -Blaumann
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Re: Vergleich - Die ersten Semester und letzten Semester

Beitrag von Weltraumbaer »

Es wird auf jeden Fall komplizierter werden, insbesondere weil die in den Fällen involvierten Rechtsgebiete sich mehren. Im ersten oder zweiten Semester hat man es noch mehrheitlich mit BGB AT und Schuldrecht AT im Rahmen eines Kaufvertrages zu tun, aber ab dem dritten Semester kommt das Sachenrecht und dann fängt man auch an die "größeren" Rechtgebiete mit den Nebengebieten zu kombinieren, also dem Familien- und Erbrecht oder Handels- und Gesellschaftsrecht. Sachverhalte werden länger und mit mehr Personen involviert. Irgendwann steht nicht mehr dort ob X einen Anspruch aus Y auf Z hat, sondern es wird gebeten die Rechtslage zu erörtern unter allen in Betracht kommenden Punkten. Lösungsskizze hat dann schonmal 30 Seiten. So war das bei mir zumindest.
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Re: Vergleich - Die ersten Semester und letzten Semester

Beitrag von Sektnase »

Weltraumbaer hat geschrieben: Dienstag 22. Juni 2021, 09:03 Es wird auf jeden Fall komplizierter werden, insbesondere weil die in den Fällen involvierten Rechtsgebiete sich mehren. Im ersten oder zweiten Semester hat man es noch mehrheitlich mit BGB AT und Schuldrecht AT im Rahmen eines Kaufvertrages zu tun, aber ab dem dritten Semester kommt das Sachenrecht und dann fängt man auch an die "größeren" Rechtgebiete mit den Nebengebieten zu kombinieren, also dem Familien- und Erbrecht oder Handels- und Gesellschaftsrecht. Sachverhalte werden länger und mit mehr Personen involviert. Irgendwann steht nicht mehr dort ob X einen Anspruch aus Y auf Z hat, sondern es wird gebeten die Rechtslage zu erörtern unter allen in Betracht kommenden Punkten. Lösungsskizze hat dann schonmal 30 Seiten. So war das bei mir zumindest.
Und im zweiten Examen hat dann der Sachverhalt 30 Seiten :-w
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