Offene Fragen, 1. Hausarbeit (keine fallbezogenen Fragen!)

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

Moderator: Verwaltung

Antworten
eci15
Newbie
Newbie
Beiträge: 6
Registriert: Donnerstag 14. Januar 2021, 00:44

Offene Fragen, 1. Hausarbeit (keine fallbezogenen Fragen!)

Beitrag von eci15 »

Hallo :) Zunächst möchte ich anmerken, dass ich hier keine fallbezogene Frage für meine Hausarbeit stellen möchte, weil ich hier niemanden nerven will. Es geht mir eher um allgemeines Wissen über die Hausarbeit. Das ist das 1. Mal, dass ich eine Gutachten-Hausarbeit schreibe und ich fühle mich etwas verloren. Also hatte ich mir eine frühere Arbeit (die sehr gut benotet wurde u. vorbildlich war) aus der Hausarbeitensammlung unserer Uni bestellt und bin die Arbeit (um mir einen Überblick zu verschaffen) durchgegangen. Und einige Dinge verstehe ich nicht:

1.Für Definitionen wird von einem Lehrbuch zum nächsten gesprungen (es werden sehr viele verschiedene Quellen verwendet) --> Warum kann ich nicht einfach aus meinem eigenen, einzigen Lehrbuch (Rengier) (u. eventuell einem Kommentar) die Definitionen finden u. diese dann verwenden? Ich kann mir nicht vorstellen (würde es aber, falls nötig, tun) ständig für jede Definition in anderen Büchern (u. welchen überhaupt?) zu suchen, die "Abwechslung" ins Literaturverzeichnis einbringen.

2. Wie kann es sein, dass für 1 Satz im Gutachten in der Fußnote 2 verschiedene Quellenarten angegeben werden? Z.B. Lehrbuch + ein anderes Lehrbuch/ BGH + Lehrbuch/ Kommentar + Lehrbuch etc. --> es gibt für jeden Satz, jede Idee doch nur eine "Ursprungsquelle"?

3. Für Definitionen werden abwechselnd BGH, Lehrbuch oder Kommentar zitiert --> Woher weiß ich, welche Quellenart ich korrekt an einer Stelle verwenden sollte? Also ob Rechtsprechung, Lehrbuch oder Kommentar? Und warum kann ich nicht einfach mit Lehrbüchern arbeiten, sondern muss Rspr. auch verwenden? Damit ich nicht nur die Ansichten der Lehre darstelle? Aber andererseits verwenden die Bücher doch die Aussagen der Rechtsprechung?

4. Wo finde ich überhaupt die Rechtsprechung/Urteile (aus der ganzen Fülle!) , die die Definitionen oder allg. das enthalten, was für meinen Fall relevant ist? Wie gehe ich da vor? Und muss Rspr. immer als BGHst angegeben werden?

5. Ich bin immer noch nicht umgezogen u. habe für meine Hausarbeit nur mein Laptop mit Beck-Online. Reicht das, um Rechtsprechung u. Kommentare zu lesen, verinnerlichen u. zitieren? Welche Seiten könnten noch relevant werden? Gibt es bei Beck-Online auch fallrelevante Fachzeitschriften, oder gibt es die nur in den Bibliotheken?

6. Und zu guter letzt: Wie sollte ich allg. vorgehen, um die richtigen Quellen an den richtigen Stellen bringen zu können? (also ich wüsste nicht, wo welche Quellenart u. allg. Quelle reingehört).

Ich entschuldige mich schon einmal für die lange Frage (fühle mich aber leider nun mal verloren.. :-# ) u. bedanke mich im Voraus für eure Hilfe,

LG, ein Anfänger :)
OJ1988
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 4492
Registriert: Freitag 24. Januar 2014, 21:54
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Offene Fragen, 1. Hausarbeit (keine fallbezogenen Fragen!)

Beitrag von OJ1988 »

1. Notwendig ist es m.E. nicht, für banale Definitionen, die überall stehen, die Lehrbücher reihum zu wechseln. Das ist so eine Anfängerangst, die dahinter steckt ("Sieht sonst so aus, als hätte ich mir zu wenig Mühe gegeben").

2. Du hast Recht, jeder Gedanke kommt irgendwo zum ersten Mal vor. Wenn mehrere Quellen zitiert werden, ist das deshalb so gemeint, dass sich die übrigen Quellen dem anschließen. Ganz sauber wäre es, würde man bspw. für eine Definition das Urteil des BGH/des RG zitieren, in dem die Definition zum ersten Mal entwickelt wurde und dann in der Fußnote weiter schreiben "So im Anschluss auch die Literatur, siehe etwa...." o.ä.

3. Quellen gibst du an, wenn du fremde Gedanken verwendest. Diese können aus Urteilen, Lehrbüchern oder Kommentaren stammen.

4. Anfang der Überlegung ist nicht "Wo finde ich die nächste Quelle", sondern "Wie löse ich den Fall rechtlich". Bei der Lösung stößt du dann auf Tatbestandsmerkmale, die es zu prüfen gilt. Dafür brauchst du Definitionen, die irgendwo stehen, mitunter gibt es auch streitige Fragen. Voila, die Quelle(n).

5. Mit Beck-Online kannst du eine HA schon lösen. Es kann aber sein, dass diese Festschrift oder jener Aufsatz, die dir helfen könnten, dort nicht vorhanden sind.

6. s.o.
Sektnase
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 1893
Registriert: Dienstag 4. Juni 2019, 22:22
Ausbildungslevel: Schüler

Re: Offene Fragen, 1. Hausarbeit (keine fallbezogenen Fragen!)

Beitrag von Sektnase »

Gib die Norm bei Beck ein, rechts kannst du dann die Kommentare/Aufsätze/Rspr dazu durchklicken. Ansonsten ist der Klassiker, dasa man mit 1-2 Büchern schreibt und am Ende in die bib geht und noch Quellen sucht. Sinn macht das keinen, war bei uns aber üblich (s.o.). Sieht halt nach mehr aus
In einem Umfeld, in dem mittelschwere Hurensöhnigkeit häufig zum Stellenprofil gehört, muss einen nicht wundern, wenn man Scheiße behandelt wird. -Blaumann
Julia
Moderatorin
Moderatorin
Beiträge: 2384
Registriert: Freitag 8. März 2019, 08:29
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Re: Offene Fragen, 1. Hausarbeit (keine fallbezogenen Fragen!)

Beitrag von Julia »

Mittlerweile sind zumindest an den meisten Unis über die Bib auch viele Lehrbücher online zugänglich.
Brainiac
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1559
Registriert: Montag 10. März 2014, 08:03

Re: Offene Fragen, 1. Hausarbeit (keine fallbezogenen Fragen!)

Beitrag von Brainiac »

Julia hat geschrieben: Mittwoch 29. September 2021, 11:18 Mittlerweile sind zumindest an den meisten Unis über die Bib auch viele Lehrbücher online zugänglich.
Für Lehrbücher usw. gibt es auch einen BeckOnline-Ableger. Heißt dann beck-eBibliothek.
"In a real sense, we are what we quote." - Geoffrey O'Brien
Antworten