Notenverbesserungsversuch JA oder NEIN? Hilfe!

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

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TontonUchiha
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Notenverbesserungsversuch JA oder NEIN? Hilfe!

Beitrag von TontonUchiha »

Hallo ihr lieben Leute. Das hier wird mein erster Post im Forum weshalb ich um Verzeihung bitte sollte ich falsch gepostet haben.

Nun zu meinem Anliegen: Ich bin momentan etwas verzweifelt und brauche etwas Beistand und guten Rat von anderen Juristen.

Ich habe jetzt das 1. Stex mit 7,7 Punkten beendet (staatlich 7.6 & Schwerpunkt 8).
Zunächst war ich sehr glücklich da ich im Studium eher der 4-Punkte-Typ war. Nun aber stelle ich fest das mein Examen nur Durchschnitt ist und ich die Schwelle von 8,0 nicht knacken werde. Überall lese ich immer die Arbeitgeber Anforderungen von 2x mal VB oder "überdurchschnittlicher Leistung". Leider hat mich dies doch ein wenig verunsichert.

Aufgrund dessen überlege ich, ob ich im April einen Notenverbesserungsversuch starten will. Mir ist bewusst dass ich zwar kein VB bekommen werde aber zumindest die 8.0 marke knacken kann. Sollte die Noten nicht gut sein kann ich den Notenverbesserungsversuch ja auch noch vor der mündlichen abbrechen.

Andererseits fürchte ich um die Lebenszeit die dabei draufgeht (April schreiben, September mündliche). Es gibt Tage wo ich mich bereit fühle für die Notenverbesserung zu lernen und es gibt Tage an dehnen ich nachdem 2,5-jährigen Examensstress ausgelaugt bin.

Ich bin daher sehr gestresst und mit der Situation überfordert. Einerseits denke ich, dass ich den Examensstoff ohnehin fürs zweite wiederholen muss und mich nicht mehr verschlechtern kann. Andererseits denke ich auch, dass ich meine Kräfte lieber auf das 2 Stex konzentrieren sollte um dort noch einmal eine ordentliche Leistung zu erbringen.
Leider kann ich auch nicht abschätzen, ob meine Leistung von 7,7 "gut" ist und ich gute "Chancen" auf einen guten Job habe. Habe leider kaum Juristenfreunde zum vergleichen.

Ich würde mich sehe freuen und wäre sehr dankbar wenn sich auch nur eine Person zeit nehmen würde um mir zu antworten ;)
Euer ehrlicher und gutgemeinter Rat würde mir sehr viel bedeuten.

Dankeschön :)

Gruß Tonton
Theopa
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Re: Notenverbesserungsversuch JA oder NEIN? Hilfe!

Beitrag von Theopa »

TontonUchiha hat geschrieben: Mittwoch 3. November 2021, 22:29 Überall lese ich immer die Arbeitgeber Anforderungen von 2x mal VB oder "überdurchschnittlicher Leistung". Leider hat mich dies doch ein wenig verunsichert.
Die Arbeitgeber können auch zwei "sehr gut" + scl Promotion + LL.M. aus Harvard als Anforderung stellen. Die Frage ist doch eher, wer sich tatsächlich bewirbt und dann auch für die angebotenen Bedingungen tätig wird. Und da sieht die Realität eben meist ganz anders aus als zweimal VB.
Für die erste GK-Reihe oder den absolut 100% sicheren Weg in den Staatsdienst jedes Bundeslandes wäre 7,7 wohl eher zu wenig, auch dort könnte ein (ohnehin je nach Bundesland deutlich bis etwas wichtigeres) besseres zweites Examen aber noch einmal einen erheblichen Unterschied machen.

Die Frage wird zudem sein, was in einem Verbesserungsversuch für dich realistisch ist. Solange du dir nicht wirklich lange Zeit nimmst wird sich an deinen Fähigkeiten ja eher wenig ändern, es geht vielmehr um die andere Herangehensweise (entspannt da bereits bestanden) und eine neue Chance auf Klausuren, die dir gut liegen.Waren die Examensklausuren im Vergleich zu vorigen Übungsklausuren normal, etwas besser oder vielleicht sogar extrem gut?
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Re: Notenverbesserungsversuch JA oder NEIN? Hilfe!

Beitrag von Sektnase »

Für einen 4-Punkte-Typ sind knappe 8 Punkte doch schonmal super. Ob du so einer bist, musst du selber beurteilen. Die 8 Punkte im Schwerpunkt passen zur Staatsnote ja ganz gut.

Ich würde es nur machen, wenn du die Noten wirklich brauchst. Nach deinen Schilderungen wirst du wohl eher nicht 9-15 Punkte schreiben. Für nur ein paar Nachkommastellen mehr lohnt es sich nicht, solange du die Noten nicht zwingend brauchst. Was willst du denn mal werden? Wenn Richter oder Staatsanwalt dein Wunschberuf ist, dann musst du wohl nochmal schreiben. Willst du nur "Anwalt in größerer Kanzlei" werden, dann wirst du das auch so schaffen.
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Re: Notenverbesserungsversuch JA oder NEIN? Hilfe!

Beitrag von TontonUchiha »

Theopa hat geschrieben: Donnerstag 4. November 2021, 10:02 Die Frage wird zudem sein, was in einem Verbesserungsversuch für dich realistisch ist. Solange du dir nicht wirklich lange Zeit nimmst wird sich an deinen Fähigkeiten ja eher wenig ändern, es geht vielmehr um die andere Herangehensweise (entspannt da bereits bestanden) und eine neue Chance auf Klausuren, die dir gut liegen.
Das gute wäre, dass ich bis April relativ viel Zeit haben würde um den Stoff ordentlich zu wiederholen. In meinem ersten Versuch war ich sehr nervös und habe während meiner ersten Klausur total verpeilt, dass ich einen Korrekturrand lassen sollte und quasi Blocktext abgegeben. :eeeek:
Leider kann ich das wenig einschätzen um wie viele Notenpunkte man sich realistischer Weise verbessern könnte. Ich denke aber dass ich die 8,0 erreichen könnte - vieleicht sogar etwas mehr. Die Frage ist nur ob sich das lohnen würde, da der ganz große Notensprung doch etwas fern ist.

Theopa hat geschrieben: Donnerstag 4. November 2021, 10:02 Waren die Examensklausuren im Vergleich zu vorigen Übungsklausuren normal, etwas besser oder vielleicht sogar extrem gut?
Die Ö-rechtlichen Noten waren tatsächlich sehr gut und die strafrechtliche Note war entsprechend der Übungsklausuren. Leider waren die Zivilrechtlichen Noten mit 4, 5 und 6 zwar alle bestanden aber nicht besonders gut.
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TontonUchiha
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Re: Notenverbesserungsversuch JA oder NEIN? Hilfe!

Beitrag von TontonUchiha »

Sektnase hat geschrieben: Donnerstag 4. November 2021, 10:10 Ich würde es nur machen, wenn du die Noten wirklich brauchst. Nach deinen Schilderungen wirst du wohl eher nicht 9-15 Punkte schreiben. Für nur ein paar Nachkommastellen mehr lohnt es sich nicht, solange du die Noten nicht zwingend brauchst.
Die 9 Punkte Marke werde ich wohl eher nicht knacken, da bin ich ehrlich. Aber ich dachte, da ich den Stoff ohnehin für das zweite Examen brauch wäre es nicht verkehrt noch einmal den Versuch zu starten.
Allerdings merke ich so langsam, dass die Luft raus ist und, ob sich der ganze Stress für die paar Kommastellen lohnt ist eher fraglich.

Sektnase hat geschrieben: Donnerstag 4. November 2021, 10:10 Was willst du denn mal werden? Wenn Richter oder Staatsanwalt dein Wunschberuf ist, dann musst du wohl nochmal schreiben. Willst du nur "Anwalt in größerer Kanzlei" werden, dann wirst du das auch so schaffen.
Leider bin ich da noch nicht ganz sicher und wollte das zweite Examen nutzen um mich endgültig festzulegen. Früher habe ich mich eher in der Justiz gesehen. Mittlerweile finde ich es aber auch reizend in einer größeren Kanzlei zu arbeiten.

Korrigiere mich falls ich falsch liege aber sind die Notenanforderungen der Justiz nicht in den letzten Jahren gesunken? Ich dachte daher, dass es schwerer wäre in den größeren Kanzleien zu landen.
Sektnase
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Re: Notenverbesserungsversuch JA oder NEIN? Hilfe!

Beitrag von Sektnase »

TontonUchiha hat geschrieben: Donnerstag 4. November 2021, 13:28 Korrigiere mich falls ich falsch liege aber sind die Notenanforderungen der Justiz nicht in den letzten Jahren gesunken? Ich dachte daher, dass es schwerer wäre in den größeren Kanzleien zu landen.
Da dürfte es hier schon irgendwo Threads zu geben. Kanzleien machen halt was sie wollen und müssen auch nicht nach Bestenauslese aussuchen. Der Notenfetisch ist über die Bestenauslese beim Staat besonders ausgeprägt, da wird man dich im Zweifel auch mal wegen 0,1 Punkten nicht nehmen. In Kanzleien ist das anders, da reichen 16 Punkte aus zwei Examina oft locker. Solange es jetzt nicht unbedingt Gleiss oder Hengeler sein müssen..
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Re: Notenverbesserungsversuch JA oder NEIN? Hilfe!

Beitrag von Theopa »

In Kanzleien bleibt es eben auch eine Kosten/Nutzen-Rechnung. Wenn man da eher den mittelständischen Bereich bzw. Boutiquen abseits der umsatzstärksten Gebiete in Betracht zieht, wird dort oftmals eine gewisse Abwägung notwenidg sein:

Der Doppel-VBler will meist eben nahe am (mit Köderwirkung bemessenen) GK Gehalt bezahlt werden ohne das anfangs erwirtschaften zu können. Die im breiten Durchschnitt etwas besseren Fähigkeiten im Vergleich zum 7,5er können dort gerade dann kaum ins Gewicht fallen, wenn man ihn ohnehin an eher einfache Massenverfahren setzen oder ein Team in dem er gut eingearbeitet werden kann verstärken will.

Dann nimmt man mancherorts eben lieber den auf dem Papier etwas schlechteren aber dennoch vielversprechenden Kandidaten und bietet diesem z.B. ein anfangs etwas niedrigeres Gehalt mit der Motivation einer sehr deutlichen Umsatzbeteiligung nach den ersten 2-3 Jahren an.
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