Moin,
ist es in Baden-Württemberg möglich die praktische Studienzeit auf drei Teile à vier Wochen aufzuteilen oder darf man die Zeit insgesamt nur ein Mal teilen (bspsweise 2 x 6 Wochen oder 4 und 8 Wochen)? In der JaPrO steht lediglich drin, das ein Teilabschnitt mindestens vier Wochen dauern darf, aber ich kann sonst keine Restriktionen bezüglich der Anzahl der Teilabschnitte finden. Dennoch gibt es Kommilitonen, die das behaupten. Da das Landesjustizprüfungsamt meist lange braucht, um zu antworten, frage ich einfach mal hier nach, falls sich jemand auf der Ebene besser auskennt...
Danke!
Praktische Studienzeit BaWü
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Re: Praktische Studienzeit BaWü
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Re: Praktische Studienzeit BaWü
Das ist nicht nur möglich, sondern der absolute Regelfall. Darauf sind auch die Gruppenpraktika bei der Justiz, die vier Wochen dauern, abgestimmt. Und ja, dreimal vier Wochen sind für das JPA drei Monate.NikTim3908 hat geschrieben:ist es in Baden-Württemberg möglich die praktische Studienzeit auf drei Teile à vier Wochen aufzuteilen
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