eigener Aufsatz & peer-review

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Pippen
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eigener Aufsatz & peer-review

Beitrag von Pippen »

Kann man bei Veröffentlichung/Nichtveröffentlichung eines eingesandten Aufsatzes eigentlich in die Beurteilungen Einsicht erhalten bzw. hat das jmd. schon mal angefordert? Oder sind diese peer-review's nur mündliche Absprachen zwischen Herausgeber und Gutachter? Wäre doch eine gute Sache für's self-scouting, wenn sowas ginge und man hätte selbst einen abgelehnten Aufsatz nicht umsonst geschrieben.
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Einwendungsduschgriff
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Re: eigener Aufsatz & peer-review

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Darf man fragen, bei welcher juristischen Zeitschrift zu angefragt hast, bei der begutachtet wird?
Ich kenne nur eine einzige ("Rechtswissenschaft", Nomos-Verlag).
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
Pippen
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Re: eigener Aufsatz & peer-review

Beitrag von Pippen »

Zeitschrift f. Parlamentsfragen...da wurde mir - war eine Standardmail - geschrieben, dass das Manuskript "begutachtet" wird, was für mich schon irgendwie nach "Aufnahmeprüfung" klingt. Ich habe allerdings seit ca. 3 Monaten von denen nix mehr gehört (evtl. ist das auch das konkludente Urteil: "nein, ungenügend"), ich werde mal nachfragen müssen, wobei ich nicht glaube, dass die ihr Begutachungsurteil preisgeben werden.

Wieso schreiben eigentlich ausnahmslos alle Zeitschriften, dass sie nur Manuskripte annehmen, die noch nirgends angeboten wurden. Was steckt da dahinter, immerhin heißt das dann doch, dass man de facto sein M nur einmal anbieten kann? Ist das reine Rhetorik oder wird das wirklich so gehandhabt?
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Levi
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Re: eigener Aufsatz & peer-review

Beitrag von Levi »

Pippen hat geschrieben:Zeitschrift f. Parlamentsfragen...da wurde mir - war eine Standardmail - geschrieben, dass das Manuskript "begutachtet" wird, was für mich schon irgendwie nach "Aufnahmeprüfung" klingt. Ich habe allerdings seit ca. 3 Monaten von denen nix mehr gehört (evtl. ist das auch das konkludente Urteil: "nein, ungenügend"), ich werde mal nachfragen müssen, wobei ich nicht glaube, dass die ihr Begutachungsurteil preisgeben werden.
In den Autorenhinweisen der ZParl wird der Punkt doch klar angesprochen: "Jedes eingesandte Manuskript wird von fünf Redaktionsmitgliedern begutachtet."

Wenn man sich dann noch die fünf Mitglieder der Redaktion - und deren Haupttätigkeiten - ansieht, wird sehr schnell klar, dass drei Monate Begutachtungszeit wohl eher kurz sind (noch dazu, wenn es sich wie hier überwiegend um Politikwissenschaftler handelt, die eine - vermutlich - juristische Arbeit begutachten sollen). Sechs Monate dürften da eher realistisch sein. Das ist im Übrigen auch etwa so der durchschnittliche Zeitraum, den ich von Nicht-Juristen (Geistes- und Gesellschaftswissenschaftler) in meinem Bekanntenkreis kenne. Das Peer-Review dauert dort normalerweise immer mehrere Monate und teilweise (bei besonders renommierten Zeitschriften) sogar bis zu zwei Jahre. Peer-Review bedeutet eben Begutachtung durch anerkannte Experten auf diesem Fachgebiet, - und die haben in der Regel noch andere Aufgaben. Das Lesen von Manuskripten ist da eher nachrangig.

Aus einer Wartezeit von drei Monaten würde ich daher noch kein negatives Urteil ableiten.
Natürlich kannst du einmal nachfragen; ich bin jedoch ziemlich sicher, dass man dir lediglich mitteilen wird, dass noch nicht alle Gutachten vorliegen und man dich im Anschluss daran über das Ergebnis informieren wird. Eine positive oder negative Mitteilung erhältst du nach der Begutachtung auf jeden Fall.
Pippen hat geschrieben:Wieso schreiben eigentlich ausnahmslos alle Zeitschriften, dass sie nur Manuskripte annehmen, die noch nirgends angeboten wurden. Was steckt da dahinter, immerhin heißt das dann doch, dass man de facto sein M nur einmal anbieten kann? Ist das reine Rhetorik oder wird das wirklich so gehandhabt?
Man kann seine Manuskripte beliebig oft anbieten - aber nur nacheinander und nicht gleichzeitig!

Die Verlage und Redaktionen wollen damit verhindern, dass die Autoren ihre Arbeiten parallel an Dutzende von Zeitschriften schicken, die Redaktionen die Manuskripte alle lesen müssen und wenn sie sich für die Veröffentlichung entschieden haben, plötzlich erfahren, dass der Aufsatz in einer anderen Zeitschrift erscheint.

Und Ja, es ist nicht nur Rhetorik, sondern wird wirklich so gehandhabt.
Ich kenne mehrere Redakteure/Lektorinnen, die mir alle bestätigt haben, dass ein Autor, der nach dem Schrotflinten-Modell vorgeht und die Redakteure das erfahren (beispielsweise aus dem Gespräch mit Kolleginnen/Kollegen oder weil der Aufsatz in einer anderen Zeitschrift erscheint) in ihrer Zeitschrift keinen Aufsatz mehr unterbringt.

In Jura - anders als in anderen Wissenschaften (mit Peer-Review) - ist diese Einschränkung aber nicht dramatisch. Die Entscheidung über die Annahme/Ablehnung eines Publikationsangebots erfolgt bei juristischen Fachzeitschriften normalerweise innerhalb von wenigen Tagen (max. zwei/drei Wochen). Ich habe es sogar schon einmal erlebt, dass die Entscheidung noch innerhalb des selben Tages in meinem E-Mail-Postfach lag.

Im Falle der Ablehnung des Publikationsangebots kann man sich dann an die nächste Zeitschrift wenden und so weiter.
Flanke
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Re: eigener Aufsatz & peer-review

Beitrag von Flanke »

Das wird unterschiedlich gehandhabt. Meistens ist es so, wie Levi sagt. Beispielsweise heißt es in den Autorenhinweisen des DVBl:

"Mit der Übersendung des Manuskriptes versichern Sie uns, dass Ihre Arbeit bisher noch nicht veröffentlicht wurde und auch nicht an anderer Stelle zur Veröffentlichung vorgesehen ist."

Es gibt aber auch schärfere Formulierungen, etwa vom AöR:

"Die Annahme zur Veröffentlichung erfolgt schriftlich und unter dem Vorbehalt, dass das Manuskript nicht anderweitig zur Veröffentlichung angeboten wurde."

Wenn man das ernst nimmt, akzeptiert das AöR in der Tat nur Erstangebote.
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Levi
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Re: eigener Aufsatz & peer-review

Beitrag von Levi »

Leider bin ich nicht bedeutend genug, um zur Handhabung der AöR-Formulierung (die ja auch für die AcP, JZ etc. gilt) aus eigener Erfahrung etwas beitragen zu können. :D

Ich würde die Formulierung allerdings nicht als Pflicht zum Erstangebot lesen, sondern - wie bei anderen Zeitschriften auch - als Verbot von Parallel-Angeboten. Welches Interesse sollte der Verlag auch daran haben, unbedingt der erste zu sein, dem man einen Aufsatz anbietet? Der Aufsatz wird dadurch weder besser noch schlechter und wirtschaftliche Interessen werden dadurch auch nicht gefährdert.

Allerdings halte ich die Frage letztlich für ziemlich theoretisch. Denn welcher Aufsatz, der von den Herausgebern von AöR, AcP, JZ etc. angenommen wird, würde von einer anderen Zeitschrift abgelehnt? - Außer vielleicht, der Beitrag wäre für die andere Zeitschrift zu lang ist und müsste deutlich gekürzt werden, was der Autor aber nicht möchte.
Flanke
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Re: eigener Aufsatz & peer-review

Beitrag von Flanke »

Welche Texte angenommen werden, hängt bei weitem nicht nur von der Qualität ab, sondern auch von zahlreichen strategischen Erwägungen, die für Autoren nicht immer überschaubar sind. Außerdem sind Qualitätseinschätzungen subjektiv. Ich habe selbst einmal einen Text einer der von Dir genannten Zeitschriften angeboten, der unter bestimmten (für mich unbefriedigenden) Bedingungen akzeptiert wurde, und ihn dann bei einer anderen Zeitschrift eingereicht, die ihn - sogar mangels Qualität - abgelehnt hat. Letztlich erscheint er in noch einmal einer anderen Zeitschrift.

Von daher geht es nicht um ein rein theoretisches Problem. Ein Interesse der Zeitschrift daran, nur Erstangebote zu erhalten, sehe ich iÜ durchaus, weil man so möglichst aktuelle Manuskripte erhält (gerade für Archivzeitschriften nicht ganz unwichtig) und außerdem den Ruf als Platzhirsch unterstreicht.
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Olli
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Re: eigener Aufsatz & peer-review

Beitrag von Olli »

Und was hast Du dann mit dem Aufsatz gemacht, wenn ich fragen darf? Gerade in einem Werk, dass man für eine Archivzeitschrift konzipiert, steckt doch eine Menge Arbeit.
In Bayern ist prinzipiell alles schwerer als im Rest der Republik, auch das Kilo Mehl. (Ara, 24.01.2012)

Morgenmagazin: Wir geben ab zur Tagesschau nach Hamburg. Auch eine sehr schöne Stadt.
Jens Riewa: Die schönste. Guten Morgen meine Damen und Herren.
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Einwendungsduschgriff
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Re: eigener Aufsatz & peer-review

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Flanke ist nur recht zu geben, wenn ich meine bislang sehr bescheidenen Erfahrungen aus eigener sowie fremder Hand bedenke. Insbesondere die "strategischen Erwägungen" können mannigfaltig sein, sowohl solcher mit fachlichem wie auch nicht-fachlichem Hintergrund.
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
Flanke
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Re: eigener Aufsatz & peer-review

Beitrag von Flanke »

Olli hat geschrieben:Und was hast Du dann mit dem Aufsatz gemacht, wenn ich fragen darf?
Ihn in einer anderen (zum Glück ebenfalls renommierten) Zeitschrift untergebracht.
Leon K
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Re: eigener Aufsatz & peer-review

Beitrag von Leon K »

Levi hat geschrieben: Dienstag 1. November 2011, 08:20

In Jura - anders als in anderen Wissenschaften (mit Peer-Review) - ist diese Einschränkung aber nicht dramatisch. Die Entscheidung über die Annahme/Ablehnung eines Publikationsangebots erfolgt bei juristischen Fachzeitschriften normalerweise innerhalb von wenigen Tagen (max. zwei/drei Wochen). Ich habe es sogar schon einmal erlebt, dass die Entscheidung noch innerhalb des selben Tages in meinem E-Mail-Postfach lag.

Im Falle der Ablehnung des Publikationsangebots kann man sich dann an die nächste Zeitschrift wenden und so weiter.
Hat jemand aktuelle Erfahrungen für die Dauer der Begutachtung bei der Archivzeitschriften von Mohr (AcP, Rabels, AöR)? Wäre für jeden Hinweis ausgesprochen dankbar.

LG
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