Welcher Doktortitel? Dr. jur. vs. Dr. rer. pol.

Alles rund um die Promotion zum Dr. iur. und den LL.M.

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DerLennMann
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Welcher Doktortitel? Dr. jur. vs. Dr. rer. pol.

Beitrag von DerLennMann »

Hallo in die Runde,

ich stehe vor folgender Entscheidung: Ich habe die Möglichkeit eine Dissertation zu schreiben und zum Dr. rer. pol. promoviert zu werden. Bei einem anderen Doktorvater könnte ich zum Dr. jur. promoviert werden.
Das Rechtsgebiet bzw. die Fragestellung bei der ersten Möglichkeit (Dr. rer. pol.) finde ich persönlich wesentlich interessanter.

Ich frage mich jetzt, ob es sich als Jurist "gehört" auch den Dr. jur. zu machen und ein Dr. rer. pol. eher merkwürdig anmutet? Spielt der Doktorgrad später irgendeine Rolle (wenn es nicht um eine wissenschaftliche Karriere geht) oder zählt allein die Doktorwürde allgemein?

Für Erfahrungen / Tipps bin ich sehr dankbar :)
Herr Schraeg
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Re: Welcher Doktortitel? Dr. jur. vs. Dr. rer. pol.

Beitrag von Herr Schraeg »

Endlich einmal eine Frage, die man eindeutig und ohne Einschränkungen beantworten kann: Bei Deiner Ausgangslage solltest Du das machen, was Dir interessanter und spannender erscheint, also den Dr. rer. pol.

In der Praxis ist nur der Grad an sich relevant. Wer als Arbeitgeber darüber nachdenkt, will den Doktortitel als Nachweis, dass man eine grosse Aufgabe auch mit langem Atem durchsteht und abschliesst - das gilt für den Dr. rer. pol ebenso wie für den Dr. iur. Und wer noch weiter darüber nachdenkt, wird es sogar begrüssen, wenn der Mitarbeiter "über den juristischen Tellerrand" hinaus gedacht hat.
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Tibor
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Re: Welcher Doktortitel? Dr. jur. vs. Dr. rer. pol.

Beitrag von Tibor »

Herr Schraeg hat geschrieben: Montag 31. August 2020, 13:13 Endlich einmal eine Frage, die man eindeutig und ohne Einschränkungen beantworten kann: Bei Deiner Ausgangslage solltest Du das machen, was Dir interessanter und spannender erscheint, also den Dr. rer. pol.

In der Praxis ist nur der Grad an sich relevant. Wer als Arbeitgeber darüber nachdenkt, will den Doktortitel als Nachweis, dass man eine grosse Aufgabe auch mit langem Atem durchsteht und abschliesst - das gilt für den Dr. rer. pol ebenso wie für den Dr. iur. Und wer noch weiter darüber nachdenkt, wird es sogar begrüssen, wenn der Mitarbeiter "über den juristischen Tellerrand" hinaus gedacht hat.
Das würde ich jeweils auch so sehen. Ob es aber nur "über den Tellerrand blicken" ist oder tatsächlich sogar eine fachspezifische Promotion, hängt natürlich vom Thema ab. In allen Rechtsgebieten, die was mit Geld i.w.S. zu tun haben, kann man ja gut auch empirisch oder volkswirtschaftlich ein Thema vertiefen. Das wäre dann mehr als nur "über'n Tellerrand".
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