Zitieren von Gerichtsentscheidungen

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lena_landmann
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Zitieren von Gerichtsentscheidungen

Beitrag von lena_landmann »

Liebe Mitstreiter,

ich habe eine Frage zum korrekten Zitieren von Gerichtsentscheidungen (maßgeblich BVerfG und kleinere Gerichte) und habe leider in den anderen Beiträgen keine Lösung gefunden.

Mein Problem ist, dass viele Entscheidungen nicht in einem offiziellen Band zu finden sind. Ich nehme dann eine Zeitschriftenangabe (meist NJW). Was mache ich jedoch mit den Urteilen, die selbst da nicht zu finden sind? Ich habe Urteile, die sind nur in BeckRS oder eben in Juris. Ich habe dann einen Mix in meinen Fußnoten aus BVerfG-Bänden, BeckRS oder NJW. Das sieht elendig aus. Wie handhabt ihr das? Wenn die Entscheidung nicht in einem offiziellen Band ist, dann durchgängig Juris?

Viele Grüße!
Brainiac
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Re: Zitieren von Gerichtsentscheidungen

Beitrag von Brainiac »

lena_landmann hat geschrieben: Montag 22. März 2021, 19:56Wie handhabt ihr das?
Elendiger Mix. :D
Oberstes Gebot ist (für mich) die Auffindbarkeit der konkret in Bezug genommenen Stelle. Wenn Randnummernangabe möglich, dann spricht nichts gegen Juris. Ansonsten haben physische Zeitschriften m.E. den Vorrang, weil dann zumindest auf eine konkrete Seite verwiesen werden kann.
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scndbesthand
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Re: Zitieren von Gerichtsentscheidungen

Beitrag von scndbesthand »

Eigentlich zitiere ich Entscheidungen immer mit Datum, Az., Quelle, Randnummer, hilfsweise Seite, hilfsweise so eine Angabe wie „sub B.II.3.a) bb)“.

Die Quelle wird nach den üblichen Konventionen ausgewählt, d.h. amtliche Sammlungen zuerst, dann Zeitschriften (wenn mehrere vorhanden dann die mit dem höchsten Verbreitungsgrad, wenn man in Spezialgebieten unterwegs ist dann ggf. auch die Zeitschrift, die die Entscheidung als erstes gebracht hat), erst dann Datenbanken.

In Schriftsätzen spare ich mir bei BGH-Entscheidungen ab 2000 die Quelle, das Gericht hat Datenbankzugriff. Bei Studienarbeiten und Aufsätzen geht das natürlich nicht.
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Theopa
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Re: Zitieren von Gerichtsentscheidungen

Beitrag von Theopa »

Ich finde es sehr wichtig immer komplett zu zitieren, also:

"BGH, Urt. v. 1.2.2003, Az. IV ZR 567/89, NJW 90, 1011"

Nur wenn es keine Zeitschrift gibt - was sehr selten der Fall ist, einfach mal das Aktenzeichen googlen und dann z.B die Ergebnisse auf dejure ansehen - ersetzt du eben "NJW, 90, 1011" durch "juris, Rz. 123".

Warum auch Entscheidungsdatum und Aktenzeichen?
Ganz einfach: Erstens schlägt ein Leser heute meist online nach und hat keine Lust bei jeder Quelle erst mal zu recherchieren wo er denn "BGH, VersR 89, 12" bei juris findet. Zweitens kann man damit verhindern, durch Tippfehler unauffindbare Nachweise zu fabrizieren. Wenn aus "BGHSt 12, 78" plötzlich "BGHSt 21, 78" wird hat der Leser keine echte Chance das gemeinte Urteil zu finden.
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Tibor
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Re: Zitieren von Gerichtsentscheidungen

Beitrag von Tibor »

Theopa hat geschrieben:BGH, Urt. v. 1.2.2003, Az. IV ZR 567/89, NJW 90, 1011
Also das „Az.“ würde ich weglassen. Bei Jahresangaben dürfte sich mittlerweile die 4-stellige Jahreszahl als sinnvoll erweisen.

BGH, Urt. v. 1.2.2003, IV ZR 567/89, NJW 1990, 1011.

Im Zweifel sollte man bei https://www.beck-shop.de/byrd-lehmann-z ... duct/31233 nachlesen.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
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Re: Zitieren von Gerichtsentscheidungen

Beitrag von thh »

lena_landmann hat geschrieben: Montag 22. März 2021, 19:56Mein Problem ist, dass viele Entscheidungen nicht in einem offiziellen Band zu finden sind. Ich nehme dann eine Zeitschriftenangabe (meist NJW). Was mache ich jedoch mit den Urteilen, die selbst da nicht zu finden sind? Ich habe Urteile, die sind nur in BeckRS oder eben in Juris.
Gericht, Entscheidung, Datum, Az.; eine Angabe der BeckRS-Fundstelle erscheint mir außerhalb von (digitalen) Angeboten des Beck-Verlags unüblich (und die Zitierung der juris-Dokument-ID ist sicherlich ganz daneben).
lena_landmann hat geschrieben: Montag 22. März 2021, 19:56Ich habe dann einen Mix in meinen Fußnoten aus BVerfG-Bänden, BeckRS oder NJW. Das sieht elendig aus.
Ich halte das für völlig normal. Davon abgesehen geht es ja bei einer wissenschaftlichen Arbeit nicht um einen Schönheitswettbewerb.
lena_landmann hat geschrieben: Montag 22. März 2021, 19:56Wie handhabt ihr das?
Im akademischen Bereich gilt vermutlich "wenn möglich Entscheidungssammlung, sonst bekannte Zeitschrift, notfalls Aktenzeichen".

Ich ziehe persönlich - und für dir Praxis - ein Zitat mit Datum und Az. der Entscheidung vor: damit ist die Entscheidung sicher bestimmt, das Entscheidungsdatum und auch die Verfahrensdauer (Az.!) sind erkennbar, und ich hoffe doch sehr, dass heute kein Mensch mehr Entscheidungen tatsächlich in Zeitschriften oder Sammlungen nachschlägt - der Datenbank ist es egal, welches Suchkriterium man verwendet, und man vermeidet so das Problem, dass ggf. mehrere Entscheidungen auf einer Seite abgedruckt sind. Außerdem haben Entscheidungen m.E. so einen besseren Wiedererkennungswert; ich kann mir ein Az. besser merken als eine Fundstelle in der NJW oder einer fachspezifischen Zeitschrift, und vor allem spare ich mir dann die Prüfung, ob die verschiedenen Fundstellen nicht alle dieselbe Entscheidung meinen. (Ich _vermute_, dass die Vorliebe für Zitierungen der amtl. Sammlung bzw. der großen Zeitschriften darin begründet liegen könnte, dass ältere Semester sich eben diese Fundstellen eingeprägt haben.) Das Zitieren nach juris oder BeckRS ermöglicht zudem regelmäßig den Verweis auf eine Randnummer.

Möchte man irgendwo publizieren, wird es auf die Vorgaben des Verlags ankommen. Die meisten Verlage haben für ihre Publikationen entsprechende Richtlinien, wie primär zitiert werden soll; in der Regel geht es dabei auch darum, vor allem verlagseigene Werke zu zitieren. :)

In ähnlicher Weise mag das an Obergerichten und an Lehrstühlen sein. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich daher, wenn man keine Vorgaben erhält, schlicht zu fragen, was denn üblich oder erwünscht ist.
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