Hallo,
ich stehe kurz davor, mein 2. Staatsexamen abzuschließen. Ich bin bereits zu mehreren Bewerbungsgesprächen von Anwaltskanzleien eingeladen. Gleichzeitig würde ich aber auch gerne selbstständig weitere Mandate bearbeiten.
Meine Frage:
Geht das überhaupt? Trotz intensiver Recherche habe ich keine klare Antwort gefunden (da ich nicht Syndikusanwalt werden möchte).
Also kann ich als Anwalt angestellt sein in einer Kanzlei, nebenbei aber unter eigenem Briefkopf, selbstständig mit eigenem Büro Mandate bearbeiten/beraten?
Macht das vielleicht jemand hier sogar?
Vielen Dank im Voraus!
Angestellt als RA UND Selbstständigkeit
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Re: Angestellt als RA UND Selbstständigkeit
Sie dir mal eine Kommentierung zu § 27 BRAO an, da dürfte sich jedenfalls ein guter Ausgangspunkt finden lassen, hier ein paar Anmerkungen der RAK München:
https://www.rak-muenchen.de/rechtsanwae ... re-kanzlei
Grundsätzlich möglich zu sein scheint es, der Arbeitgeber sollte dafür aber relativ kulant und hilfsbereit sein, da das selbst wenn jede Gefahr von Konkurrenz oder Interessenskonflikten durch die Wahl eines komplett anderen Gebiets ausgeschlossen wird nicht unproblematisch für deine Tätigkeit wäre.
Wenn du wirklich nach außen als Selbständiger auftrittst müsstest du deine weitere Kanzlei natürlich auch professionell führen, also (trotz paralleler Tätigkeit als Arbeitnehmer) auch für dortige Anrufe gut erreichbar sein, in Urlaubszeiten eine Vertretung bestellen, den Posteingang mehrmals täglich erfassen, etc.
Ein Problem sollten Verwechslungen und Zustellungen an die jeweils falsche Kanzlei sein. Wenn ein Mandant deines Arbeitgebers z.B. das wichtige fristgebundene Schreiben in deiner Wohnzimmerkanzlei einwirft (Adresse vergessen -> Google -> falsche Adresse gefunden) während du ohne Vertretung ein paar Tage verreist bist wird es problematisch.
https://www.rak-muenchen.de/rechtsanwae ... re-kanzlei
Grundsätzlich möglich zu sein scheint es, der Arbeitgeber sollte dafür aber relativ kulant und hilfsbereit sein, da das selbst wenn jede Gefahr von Konkurrenz oder Interessenskonflikten durch die Wahl eines komplett anderen Gebiets ausgeschlossen wird nicht unproblematisch für deine Tätigkeit wäre.
Wenn du wirklich nach außen als Selbständiger auftrittst müsstest du deine weitere Kanzlei natürlich auch professionell führen, also (trotz paralleler Tätigkeit als Arbeitnehmer) auch für dortige Anrufe gut erreichbar sein, in Urlaubszeiten eine Vertretung bestellen, den Posteingang mehrmals täglich erfassen, etc.
Ein Problem sollten Verwechslungen und Zustellungen an die jeweils falsche Kanzlei sein. Wenn ein Mandant deines Arbeitgebers z.B. das wichtige fristgebundene Schreiben in deiner Wohnzimmerkanzlei einwirft (Adresse vergessen -> Google -> falsche Adresse gefunden) während du ohne Vertretung ein paar Tage verreist bist wird es problematisch.