Maximales Gehalt bei minimalen Arbeitszeiten

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Muirne
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Re: Maximales Gehalt bei minimalen Arbeitszeiten

Beitrag von Muirne »

thh hat geschrieben: Donnerstag 21. Juni 2018, 19:14
Muirne hat geschrieben: Donnerstag 21. Juni 2018, 14:25Das kann sich natürlich lohnen, aber ich finde es gerade in Deutschland nicht unterstützenswert. Wir haben hier so gute staatliche Angebote, die ich mir nicht kaputt machen lassen möchte. Und das passiert, wenn solche Angebote zunehmen. In UK oder den USA ist die Diskrepanz zwischen den einzelnen unis zb auch viel größer. Der Trend ist auch hier langsam fühlbar und ich halte ihn für schlecht.
Das dürfte nicht zuletzt auch an der Güte der staatlichen Angebote hängen.

Die Qualität der schulischen Ausbildung scheint sich, soweit man Untersuchungen lesen kann, Meinungen von Lehrern hört und der Nahbereichsempirie folgt, vorsichtig gesagt in den letzten zwei Jahrzehnten nicht verbessert zu haben; jedenfalls dann nicht, wenn man "Qualität" in erster Linie daran festmacht, dass die allgemeine Hochschulreife (jedenfalls in den oberen Notenbereichen) belegen soll, dass der Absolvent von seinen intellektuellen Möglichkeiten, seinen erworbenen Fähigkeiten und dem erlernten Wissen grundsätzlich in der Lage ist, ein Studium erfolgreich zu absolvieren. (Dass ein Abitur an sich noch nicht einmal bescheinigt, Lesen, Schreiben und Rechnen zu können, war auch vor 25 Jahren schon so.)

Die Befürchtung, dass der Wunsch, den Anteil an Hochschulabschlüssen (einschließlich FH und BA/DH) deutlich zu erhöhen, sich eher ungünstig auf die Qualität der Ausbildung und der Abschlüsse auswirken wird oder kann, erscheint mir insoweit nicht besonders weit hergeholt.

Allein das erscheint mir geeignet, private Hochschulen in der Breite interessant zu machen. Das würde dann allerdings die staatlichen Angebote im Hochschulbereich nicht "kaputt machen"; sie wären es dann bereits.
Die Ausbildungsberufe aufzuwerten und nicht jeden an die Uni zu zwingen, da sind wir uns ja einig.
Ich glaube aber, dass da schon noch mehr Wechselwirkung besteht. Je weniger private Angebote es gibt, desto stärker setzen sich auch einflussreichere Menschen für die Güte der staatlichen Angebote ein. Wenn gut verdienender Mittelstand Fritzchen zur BSL oder Äquivalent schickt, interessiert es die natürlich nicht mehr, wie die Qualität der Lehre an staatlichen Unis so ist. Insofern gewährleistet wenig privates Angebot in der Breite auch eine gewisse Qualität, die auch ärmeren Familien zugute kommt und für Chancen sorgt.
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Ara
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Re: Maximales Gehalt bei minimalen Arbeitszeiten

Beitrag von Ara »

Außerdem sei daran erinnert, dass das Wirtschaftsrecht an der BLS einen etwas höheren Stellenwert hat als an den meisten staatlichen Universitäten. Man kann daher zumindest grundlegendes wirtschaftliches Verständnis erwarten von den Absolventen der BLS.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
halb eins
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Re: Maximales Gehalt bei minimalen Arbeitszeiten

Beitrag von halb eins »

Tibor hat geschrieben: Donnerstag 21. Juni 2018, 19:38 Nunja, der Name einer Universität hat auch schon Bedeutung jenseits der Examensnoten. Denn - auch das wird ja hier mantrahaft diskutiert - die Examensnoten bilden nicht exakt und vollumfassend „juristische Fähigkeit“ ab, sondern eben nur, ob ein Kandidat in den Staatsprüfungen 4-18 Punkte erzielt hat. Gerade nicht durch die Staatsprüfungen messbare Ausbildungsinhalte muss man anders „ermitteln“ und da hat sich nun einmal der Name des Ausbilders als bekannt und bewährt herausgestellt. Nicht umsonst wird in anderen Studiengängen der Studienort für sehr wichtig gehalten. Es macht eben einen ganz großen Unterschied - ob berechtigt oder nicht -, ob ich in der Ivy-League, Oxbridge oder Berkeley meinen Master gemacht habe oder in Pittsburgh oder Denver. In Deutschland zählen auch Heidelberg, LMU und Humboldt mehr als Gießen, Hannover oder Greifswald.
Also das kann ich meiner bisherigen Erfahrungen nach, so gar nicht bestätigen....
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Tibor
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Re: Maximales Gehalt bei minimalen Arbeitszeiten

Beitrag von Tibor »

Naja, nicht im Staatsdienst. Aber wenn sich in einer GK bspw. drei leistungsgleiche Absolventen bewerben, die bisher nach dem Abitur nur studiert haben und alle drei liefern jeweils 2x 9,0 Punkte. Dann dürften solche Faktoren Einfluss haben.
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Re: Maximales Gehalt bei minimalen Arbeitszeiten

Beitrag von Tobias__21 »

Und Freiburg??????

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Tibor
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Re: Maximales Gehalt bei minimalen Arbeitszeiten

Beitrag von Tibor »

Tobias__21 hat geschrieben: Freitag 22. Juni 2018, 10:03 Und Freiburg??????
Kennt doch keiner. :-w
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Re: Maximales Gehalt bei minimalen Arbeitszeiten

Beitrag von thh »

Tobias__21 hat geschrieben: Freitag 22. Juni 2018, 10:03Und Freiburg??????
Da studieren seltsame Typen. Kann man ja hier im Forum täglich beobachten.
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Re: Maximales Gehalt bei minimalen Arbeitszeiten

Beitrag von Schnitte »

Die Diskussion hat Parallelen mit der zu PKV versus GKV: Sollen Menschen, denen das staatlich bereitgestellte Basisangebot (GKV, staatliche Uni) qualitativ nicht gut genug ist, die Freiheit haben, auf eigene Kosten in ein qualitativ besseres System (PKV, Privatuni) zu wechseln, oder soll man sie zwingen, gegen ihren Willen im staatlich bereitgestellten Basisangebot zu bleiben?
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen [...], verstoßen nicht gegen göttliches Recht."

--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375
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Re: Maximales Gehalt bei minimalen Arbeitszeiten

Beitrag von Tobias__21 »

pffff :D
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Kroate
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Re: Maximales Gehalt bei minimalen Arbeitszeiten

Beitrag von Kroate »

Tibor hat geschrieben:Naja, nicht im Staatsdienst. Aber wenn sich in einer GK bspw. drei leistungsgleiche Absolventen bewerben, die bisher nach dem Abitur nur studiert haben und alle drei liefern jeweils 2x 9,0 Punkte. Dann dürften solche Faktoren Einfluss haben.
Auch dann wird der sympathischste genommen und nicht derjenige, der an der richtigen Uni studiert hat.

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Carlos84
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Re: Maximales Gehalt bei minimalen Arbeitszeiten

Beitrag von Carlos84 »

Rein aus Interesse: Was versteht ihr eigentlich unter einem guten Gehalt?

Mir ist klar, dass das auch abhängig von den Lebensumständen ist (vor allem, ob Groß-/Kleinstadt/Dorf), aber zB das für mehrere Stellen im ÖD ausgeschrieben E 13 TV-L oder TV-ÖD (wenn man eben nicht verbeamtet wird)...da hat man auf der niedrigsten Stufe knapp 2200€ netto raus. Würdet ihr das als "schlechtes" Gehalt bezeichnen (niedriger geht ja im ÖD für den höheren Dienst immerhin nicht) oder als "normales" Gehalt für einen Juristen in Anbetracht der Tatsache, dass es sicher auch Leute in der Privatwirtschaft gibt, die weniger verdienen... ?! Wenn man es mit großen Unternehmen/Großkanzleien vergleicht, dann ist das wieder verhältnismäßg wenig netto - aber dafür sind vllt. auch die Arbeitszeiten deutlich angenehmer und es gleicht sich so aus.

Die Frage ist jetzt rein auf das Endresultat (Nettogehalt) gerichtet: was haltet ihr für angemessen bzw. wovon könnt/wollt ihr "angenehm" leben (soll heißen: Lebenshaltungskosten sind gedeckt, bisschen was zum Sparen ist auch noch übrig) ?! Bei mir war es so, dass ich in jeder Lebenslage (Studium, Ref...) mit dem zur Verfügung stehenden Geld klargekommen bin, aber man passt sich und seinen Lebensstil natürlich auch mal etwas an (im Studium hatte ich zB kein Auto und ein Zimmer in einer WG). Überleben kann ich mit ca. 1200€, normal-sorgenfrei komme ich mit 2000€ über die Runden und bei allem über 2500€ geht es mir schon wirklich gut und ich kann monatlich auch noch was einen etwas größeren Betrag beiseite legen. Wie sieht das so bei euch aus?
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Muirne
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Re: Maximales Gehalt bei minimalen Arbeitszeiten

Beitrag von Muirne »

Naja von der Sinnhaftigkeit der netto Beträge abgesehen... Von 1.2 'kann' ich nicht mehr leben, früher gingen aber auch 500. Das hat sich eben geändert. Wenn man muss oder will geht aber vieles.

2 finde ich schon eher wenig und wäre auch nicht kostendeckend und mit 3 kann ich recht sorgenfrei wirtschaften. Also mit 2.5 könnte ich für den Anfang leben, drunter würde ich schauen dass ich dazu verdiene.

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Re: Maximales Gehalt bei minimalen Arbeitszeiten

Beitrag von Kroate »

Was man als für sich ausreichend empfindet, ist abhängig von so vielen Faktoren, dass ein Vergleich der nackten Zahlen doch ziemlich sinnfrei ist. Z.B. ist die Miete für vergleichbare Wohnungen in Chemnitz sicherlich eine andere als in München.

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Theopa
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Re: Maximales Gehalt bei minimalen Arbeitszeiten

Beitrag von Theopa »

Carlos84 hat geschrieben: Montag 25. Juni 2018, 12:38 Rein aus Interesse: Was versteht ihr eigentlich unter einem guten Gehalt?

Mir ist klar, dass das auch abhängig von den Lebensumständen ist (vor allem, ob Groß-/Kleinstadt/Dorf), aber zB das für mehrere Stellen im ÖD ausgeschrieben E 13 TV-L oder TV-ÖD (wenn man eben nicht verbeamtet wird)...da hat man auf der niedrigsten Stufe knapp 2200€ netto raus. Würdet ihr das als "schlechtes" Gehalt bezeichnen (niedriger geht ja im ÖD für den höheren Dienst immerhin nicht) oder als "normales" Gehalt für einen Juristen in Anbetracht der Tatsache, dass es sicher auch Leute in der Privatwirtschaft gibt, die weniger verdienen... ?!
Naja, die Lebensumstände haben eben einen enormen Einfluss, weshalb man vor allem die Region nie ausklammern kann. In Zwickau würde ich diese 2200€ netto für den Einstieg, bei "normalen" Arbeitszeiten (40-45) schon als wirklich gut bezeichnen, in München finge dieser Bereich erst in der Nähe von 3000€ überhaupt an ;)
Carlos84
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Re: Maximales Gehalt bei minimalen Arbeitszeiten

Beitrag von Carlos84 »

Ich weiß nicht, ob/was für einen riesigen Unterschied macht (oder ob es dann später doch nur ein paar Euronen Unterschied sind), aber bei dem Beispiel mit Zwickau und München könnten sich ja später auch nochmal (deutliche?) Unterschiede in der Rente ergeben...je höher das Bruttoeinkommen, umso ein höherer monatlicher Betrag fließt ja auch in die gesetzliche Rentenversicherung. Bei gleicher Lebenslage hätte derjenige in München bei höherem Bruttoeinkommen dann auf später gerechnet vllt. auch nochmal mehr davon, als einer in Zwickau der zwar "genau so" vom Lebensstandard lebt, aber wegen dem niedrigeren Gehalt auch weniger in die Rentenversicherung zahlt.
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