Maximales Gehalt bei minimalen Arbeitszeiten

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Idee1290
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Maximales Gehalt bei minimalen Arbeitszeiten

Beitrag von Idee1290 »

Hallo liebes Forum,
ich lese schon eine Weile still mit und habe mich jetzt auch mal angemeldet, weil in den anderen Posts immer sehr gute Antworten kamen.
Schon mal vorweggenommen ein Lob und vielen Dank dafür.

Das Thema der (langen) Arbeitszeiten in der Juristerei wurde in einem anderen Thread schon mal allgemein angesprochen. Das Thema dort war aber hauptsächlich was anderes, daher wollte ich die Fragestellung mal im Speziellen aufgreifen.
Die Überschrift ist bewusst überspitzt formuliert. Mir geht es darum,
1. ob es tatsächlich so ist, wie es mir zumindest gefühlt scheint, dass Juristen in nahezu allen Berufszweigen lange arbeiten oder zumindest länger als der "klassische" Durchschnitt mit Feierabend irgendwann frühabends Richtung 17- spätestens 19 Uhr;
2. ob es auch Berufszweige gibt, bei dem es "trotz" normaler Arbeitszeiten (also Richtung Obergrenze 40 Wochenstunden) auch ein ordentliches Gehalt gibt (Ja, mir ist klar, dass man dann nicht die Großbuden 100.000€/Jahr erwarten kann, aber eben vielleicht immerhin doch ein "gutes" Gehalt)
und
3. ob man sich das ggf. sonst immerhin selbst einigermaßen einrichten bzw. sogar optimieren kann (und wenn ja wie), dass man noch ausgewogene Stunden fährt bei möglichst hohem Gehalt und zumindest einem Mindestmaß an Karriere und karrieristischer Entwicklung.

Mich würden da die unterschiedlichen Erfahrungen und auch Karriereentwicklungen interessieren. Gerne auch nicht nur mit der Perspektive Berufseinstieg sondern auch das große Bild.

Als Disclaimer und um der Überschrift etwas die Zuspitzung zu nehmen: Es geht mir nicht darum, einen zukünftigen Arbeitgeber/Dienstherrn zu "verarschen" oder mit einer Einstellung der Bummelei bis hin zur Arbeitsverweigerung ein möglichst hohes Gehalt abzugreifen. Grundannahme soll sein eine "ordentliche" Leistungswilligkeit und -fähigkeit und auch die vorhandene Bereitschaft, natürlich länger zu bleiben, wenn es "brennt" oder dringend fertig werden muss.
Es geht mir als Fragehintergrund halt um die "normalen" Tage mit dem üblichen Arbeitsanfall und darum, ob lange Arbeitszeiten bei Juristen einfach "Schicksal" sein müssen und man sich - egal wo - darauf einstellen sollte, lange zu arbeiten, oder ob es da eben doch Chancen gibt, noch ein Leben haben zu können - wenn auch mit möglichst ordentlichem Gehalt?


Zu mir bzw. zum Hintergrund der Frage:

Derzeit befinde ich mich kurz vor dem juristischen Berufseinstieg und überlege ein bisschen, was mal aus mir werden soll. Konkret habe ich ein solides zweistelliges VB im 1. Examen, warte noch auf die Noten vom 2. Examen und hab da zumindest Hoffnung, in die Nähe des VB zu kommen.
Ich habe schon mal die Großbuden angeguckt und bin zumindest von einer (angelsächsich-amerikanisch geprägten) nachhaltig abgeschreckt worden. Vor allem das Getue an sich, aber eben auch bereits die Arbeitszeiten als solche (und das Getue darum, wer am längsten durchhält und die geilsten Nachtschichten schiebt) sind absolut nicht meins, interessante Mandate hin oder her. In dem für mich interessanten juristischen Bereich (und es ist nicht Gesellschaftsrecht / M&A / etc.) waren alle Associates immer bis mindestens 20 Uhr abends anwesend. Mo-Fr.
Gleichzeitig hatte ich meine Stationen im Ref zB bei engagierten Richtern, die mir offen davon erzählten, wie sie doch regelmäßiger mal Abend- und Wochenendschichten fahren, um mit dem Aktenberg klar zu kommen. Auch im näheren Bekanntenkreis habe ich schon einen (jungen) Richter, dem die Arbeit wirklich Spaß macht, der aber selten vor 19 Uhr zu gehen scheint (morgens spätestens ab 9 da).

Persönlich schreckt mich alles, was Anwesenheit bis spätestens nach 19 Uhr erfordert, ab - auch wenn ich durchaus solange arbeiten könnte. Das ganze Sozialleben unter der Woche, sportliche Aktivitäten, Kino, selbst ein guter (Fernseh-)Film daheim, etc. spielt sich halt doch in der früheren Abendzeit oder jedenfalls in einem Zeitfenster von etwa 18-23 Uhr ab und so sehr ich Jura auch mag, ... irgendwie schreckt mich die Aussicht auf ein derartiges Arbeitsleben, was einem dieses Zeitfenster regelmäßig verschließt, ab. Wahrscheinlich bin ich da ein gutes Beispiel für die "Generation X", mir ist mein Leben, im Sinne erfüllter Selbstverwirklichung in der Freizeit einfach wichtig. Ich stelle das nicht zwingend über alles andere, aber es ist mir eben auch ein wichtiger Faktor. Bei der Arbeit verbringt man ja trotzdem den Hauptteil seiner täglichen Lebenszeit, aber sie soll halt nicht alles bestimmen und Überhand nehmen. Da hätte ich persönlich das Gefühl, dass ich zu viel andere schöne, interessante, spannende Dinge aus Kunst, Kultur, sozialem Leben, etc. einfach verpasse. (Das soll keine Kritik an Leuten sein, die in der Arbeit aufgehen und gerne regelmäßig so lange machen. Ist nur meine persönliche Einstellung. Jeder so, wie er mag.)

Danke und viele Grüße
juraklasse
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Re: Maximales Gehalt bei minimalen Arbeitszeiten

Beitrag von juraklasse »

Spontan würde ich sagen, dass eine Stelle in einer Behörde interessant sein könnte.

Einstieg mit - bzw. nach kurzer Zeit - A13, was sich zwar vlt. wenig anhört, aber monetär umgerechnet (Altersvorsorgung, Sicherheit, geringe Abzüge) einen stattlichen 5stelligen Betrag in der freien Wirtschaft ausmacht. Zudem bestehen - je nach Behörde - auch ganz gute Aufstiegschancen (A15/16). Tendenziell werden Behördenmitarbeiter wohl (zumindest am Anfang) auch weniger arbeiten als Richter und Staatsanwälte bei ähnlichem Gehalt.

Arbeitszeiten sind idR auch gut und v.a. relativ flexibel. Häufig kann man zB früh anfangen und dann um 15/16 Uhr Schluss machen. In einer GK sind ja zumeist ein später Arbeitsbeginn sowie lange Abende üblich.
Tobias__21
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Re: Maximales Gehalt bei minimalen Arbeitszeiten

Beitrag von Tobias__21 »

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Re: Maximales Gehalt bei minimalen Arbeitszeiten

Beitrag von Lawster_2016 »

Interessant dürften doch auch die 40-Stunden-Stellen bei diversen Großkanzleien sein (Linklaters/Baker/etc). 80.000€ für 40 Stunden sind das da glaub ich.
sai
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Re: Maximales Gehalt bei minimalen Arbeitszeiten

Beitrag von sai »

Wenn du ambitionslos an die Sache rangehst und nicht an ein Großstadtgericht willst, kriegst du es als Richter nach ein paar Jahren ohne Weiteres hin, mit im Durchschnitt maximal 40 Stunden auszukommen.
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Ara
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Re: Maximales Gehalt bei minimalen Arbeitszeiten

Beitrag von Ara »

Lawster_2016 hat geschrieben: Mittwoch 13. Juni 2018, 06:58 Interessant dürften doch auch die 40-Stunden-Stellen bei diversen Großkanzleien sein (Linklaters/Baker/etc). 80.000€ für 40 Stunden sind das da glaub ich.
Nein, das ist gemeinsam mit Projektjuristen der vermutlich schlimmste Job den man sich antun kann. Die sind noch weniger im Team integriert als die Assistentinnen, das hatte als erstes in einer GK gelernt. Teambildung findet nämlich vor allem in der Crunchtime statt und da merkt man sofort, dass jemand der um 18 Uhr seinen Stift fallen lässt, nie den gleichen Status im Team erreichen kann. Vemutlich gar net aus böser Absicht, aber alle anderen im Team sind sich halt näher und der „Halbtags-GK-Anwalt“ steht dann abseits.

Ansonsten: Großunternehmen... Haste deine tariflichen 36 Stunden und kriegst auch deine 100.000 Euro. Muss man nur an die Stelle kommen
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
Liz
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Re: Maximales Gehalt bei minimalen Arbeitszeiten

Beitrag von Liz »

Bei Anwesenheitszeiten von 9-19 Uhr sollte man auch bedenken, dass da meist schon eine Stunde Mittagspause plus eine halbe Stunde Kaffeepause / Quatschen mit Kollegen drin ist, dh die Nettoarbeitszeit liegt wahrscheinlich oft gar nicht so wahnsinnig weit über den 40 Stunden. Und vor dem Hintergrund relativieren sich dann auch Abend- oder Wochenendschichten.
sai hat geschrieben: Mittwoch 13. Juni 2018, 07:31 Wenn du ambitionslos an die Sache rangehst und nicht an ein Großstadtgericht willst, kriegst du es als Richter nach ein paar Jahren ohne Weiteres hin, mit im Durchschnitt maximal 40 Stunden auszukommen.
Auch da wird man allerdings damit rechnen müssen, dass die Arbeitsbelastung zeitweilig explodiert, weil Kollege Meyer dauerkrank ist und Kollegin Müller erst schwanger und dann in Elternzeit ist und Ersatz nur schleppend kommt.
sai
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Re: Maximales Gehalt bei minimalen Arbeitszeiten

Beitrag von sai »

Liz hat geschrieben: Mittwoch 13. Juni 2018, 07:55 Auch da wird man allerdings damit rechnen müssen, dass die Arbeitsbelastung zeitweilig explodiert, weil Kollege Meyer dauerkrank ist und Kollegin Müller erst schwanger und dann in Elternzeit ist und Ersatz nur schleppend kommt.
Explodieren ist doch relativ, weil auch in solchen Fällen alles von den eigenen Ambitionen abhängt. Wer damit leben kann, R1 zu bleiben und ein anwachsendes Dezernat zu haben, der geht trotzdem um 16 Uhr.
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Re: Maximales Gehalt bei minimalen Arbeitszeiten

Beitrag von Idee1290 »

Tobias__21 hat geschrieben: Dienstag 12. Juni 2018, 23:26 Einfach hartzen, dann hast du genug Zeit für die schönen Künste.

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Genau solche qualifizierten Tipps wollte ich mit dem Disclaimer abfangen. Aber hilft wohl nichts, wenn Leute dann nicht richtig lesen...



Hat denn jemand schon Erfahrung mit diesen 40-Stunden-GK Angeboten? Dass man von allen da schief angeguckt wird, keinen Anschluss findet und nur der quasi 2.-Klasse-Jurist sein könnte, kann ich mir gut vorstellen. Es hieß ja auch mal, dass das quasi nur Angebote zum Schein sein würden, die es eigentlich in echt gar nicht gibt. Aber vielleicht hat ja jemand mehr Erfahrungen.


Ansonsten habe ich auch schon über eine Behörde nachgedacht. Ich hab’s im Ref auch mal in der Landeshauptstadt in einem Ministerium versucht. Aber dort war zumindest in meinem Bereich das Klima derart vergiftet, die Leute haben sich ohne Ende angezickt und es gab diese komische Behördenmentalität: maximales motzen über Arbeitsbelastung bei minimalem Output. Ich bin da persönlich angeeckt, weil ich meinen Kram zu schnell (ohne scheiss) fertig gemacht habe. Erst als ich die Sachen genauso „trödelig“ zurückgereicht habe, wurds besser.
Muss nicht überall so sein, würde aber meiner Einstellung widersprechen, mit der Motivation meine Aufgaben anzugehen, lieber schnell und effizient fertig zu sein, statt jammernd abzusitzen.

Großunternehmen wäre wohl die beste Wahl. Allerdings höre ich von da, dass die nur Leute mit 2-3 Jahren Berufserfahrung nehmen und bevorzugt die Leute, die aus der GK aussteigen. Dementsprechend sind die Arbeitszeiten niedriger, aber nicht ganz so niedrig. Denn wer 3 Jahre lang immer bis nach 8 gearbeitet hat, dem kommt 19 Uhr sicher schon viel früher vor ...
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Re: Maximales Gehalt bei minimalen Arbeitszeiten

Beitrag von Liz »

@sai: Ich sprach von Arbeitsbelastung - und ein doppeltes Dezernat macht selbst bei minimalistischer Bearbeitungsweise doch deutlich mehr Arbeit als das nach Jahren erarbeitete, gut gepflegte Dezernat mit wenig Bestandsverfahren. Und manche Dinge kann man ja auch schlecht längere Zeit liegen lassen. Und die Prämisse hier war ja durchaus eine gewisse Arbeitsmotivation.
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Tikka
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Re: Maximales Gehalt bei minimalen Arbeitszeiten

Beitrag von Tikka »

Wahrscheinlich bin ich da ein gutes Beispiel für die "Generation X",
Ich dachte das wäre schon Generation Y, aber sei es drum :)

So nachvollziehbar Dein Wunsch sein mag: Eine Warnung vorweg. Egal welchen Weg Du einschlägst, wenn Du als Jurist Deinen Job engagiert und erfüllt machen willst (und das halte ich für die allgemeine Lebenszufriedenheit für mindestens genauso wichtig wie ausreichend Freizeit) wirst Du kaum garantierte <40 Stunden Wochen haben. Ich denke davon sollte man sich gedanklich verabschieden.

Zielbild ist (das hast Du ja grundsätzlich auch erkannt) dem Ideal strukturell nur Nahe zu kommen.

Als Jemand der schon relativ viel Berufserfahrung hat (10 Jahre) und dies inzwischen in einigen Bereichen + einem entsprechenden Bekanntenkreis, meine ich Dein Ideal aus dieser Erfahrung noch am ehesten im öffentlichen Dienst verorten zu können. Dort weniger in Ministerien o.ä. aber z.B. im nachgeordneten Bereich auf Bundes- oder Landesebene und in der Kommunalverwaltung.
Aber auch hier ist das keinesfalls immer gesetzt. Keiner wird Dir sagen können "Gehe in die X Behörde da musst Du nie Überstunden machen". Das ist von vielen Faktoren abhängig. Meine Frau arbeitet beispielsweise in einer Bundesoberbehörde und hat dort bereits 3 Stationen hinter sich. Jede mit einer höchst unterschiedlichen Arbeitsbelastung.
Der größte Feind in Deinem Plan bist übrigens Du selbst. Gute Leute (und dazu zähle ich Dich jetzt erst mal ohne Dich besser zu kennen) neigen einfach dazu einen gewissen Anspruch an Ihre Arbeit zu haben. Und der hindert einen regelmäßig daran, einfach nach Hause zu gehen, obwohl die Arbeit noch nicht fertig, bzw. in schlechtem Zustand ist. Dir sagen wann Du zu kommen oder zu gehen hast, wird Dir keiner, was Deine Arbeitszeit angeht, bist Du im Zweifel Dein eigener Chef (innerhalb eventueller Vorgaben zu Kernzeiten etc.)
Wenn dann noch die Ambition hinzu kommt zumindest ein bisschen Karriere zu machen (wir reden hier noch gar nicht über die B Besoldung schon > A14 sind meist Beförderungsämter) dann wird zumindest ein bisschen Engagement erwartet.
Ähnliches gilt im Übrigen alles für den höheren Justizdienst, zumindest nach der Assessorenzeit.

Ansonsten:
Ansonsten: Großunternehmen... Haste deine tariflichen 36 Stunden und kriegst auch deine 100.000 Euro. Muss man nur an die Stelle kommen
I want to believe...

Ernsthaft wo habt Ihr solchen Käse her?

/e:
Zum "Großunternehmen"
Ich bin Syndikus. Bitte keine überromantisierenden Vorstellungen. Wenn Dich das Interessiert und "Dein" Rechtsgebiet das hergibt, kann das ein Weg sein, der wie alle Optionen Vor- und Nachteile hat. Aber es ist garantiert nicht die perfekte Mischung aus allen anderen Optionen!

Das Einstiegsgehalt ist deutlich (!) niedriger als in GK's wenn man Berufsanfänger ist. Wenn Du überhaupt im Tarifmodell einsteigen kannst als Jurist, (bieten einige mir bekannte größere Unternehmen an) hast Du zwar Gleitzeitkonto etc. aber eben auch ein Tarifgehalt. Und das liegt eben ganz weit abseits von GK Gehältern. Auch da wirst Du aber keine garantierte 40 Stunden Woche. Das hat hier keiner von uns Juristen, noch hatte das einer in den 3 anderen Großunternehmen in denen ich in verschiedenen Stationen mal war)
Wenn Du ein AT Modell vereinbarst, kannst Du gehaltlich natürlich mehr rausholen, dann hast Du aber eben auch nicht mehr alle Segnungen in Bezug auf die Arbeitszeit.

Ich würde wenn Du das ernsthaft versuchen zumindest noch die Wahlstation in einem Unternehmen zu machen, um zu sehen ob so eine Unternehmenswelt, die in vielen Punkten ganz anders ist als die klassischen juristischen Berufe etwas für einen ist. Nur aus der Position, "hier kriege ich am meisten Geld bei am wenigsten Arbeitszeit" würde ich den Schritt nicht in Erwägung ziehen.
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famulus
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Re: Maximales Gehalt bei minimalen Arbeitszeiten

Beitrag von famulus »

In der Verwaltung dürfte das m. E. am ehesten hinhauen. Sicherlich nicht unbedingt in einer obersten Behörde (da ist das Preis-Leistungs-Verhältnis wegen der Arbeitszeiten wahrscheinlich noch am schlechtesten), aber als Justiziar eines ö/r Unternehmens oder als Referent in einer unteren/mittleren Behörde können 40h durchaus drin sein.
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
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Re: Maximales Gehalt bei minimalen Arbeitszeiten

Beitrag von Schnitte »

Empfehle EU-Behörden oder internationale Organisationen. Arbeitszeiten folgen meist üblichen öD-Usancen, aber die Steuerfreiheit bringt das Nettogehalt (und darauf kommt es ja an) durchaus in GK-übliche Regionen.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen [...], verstoßen nicht gegen göttliches Recht."

--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375
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Re: Maximales Gehalt bei minimalen Arbeitszeiten

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Schnitte hat geschrieben: Mittwoch 13. Juni 2018, 09:53 Empfehle EU-Behörden oder internationale Organisationen. Arbeitszeiten folgen meist üblichen öD-Usancen, aber die Steuerfreiheit bringt das Nettogehalt (und darauf kommt es ja an) durchaus in GK-übliche Regionen.
Interessant, wusste gar nicht, dass auch Gehälter von EU-Behörden steuerfrei sind. Was die Arbeitszeiten in internationalen Organisationen angeht: Da kommt es auch sehr darauf an, in welchem Land man arbeitet. Zumindest bei der UN kann die Spannweite erheblich sein.
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Re: Maximales Gehalt bei minimalen Arbeitszeiten

Beitrag von Idee1290 »

Tikka hat geschrieben: Mittwoch 13. Juni 2018, 08:43 Ich dachte das wäre schon Generation Y, aber sei es drum :)
Haha, stimmt... War ja zum Glück trotzdem verständlich. :)
Tikka hat geschrieben: Mittwoch 13. Juni 2018, 08:43 So nachvollziehbar Dein Wunsch sein mag: Eine Warnung vorweg. Egal welchen Weg Du einschlägst, wenn Du als Jurist Deinen Job engagiert und erfüllt machen willst (und das halte ich für die allgemeine Lebenszufriedenheit für mindestens genauso wichtig wie ausreichend Freizeit) wirst Du kaum garantierte <40 Stunden Wochen haben. Ich denke davon sollte man sich gedanklich verabschieden.
Ja, das habe ich bereits befürchtet. Schade.
Tikka hat geschrieben: Mittwoch 13. Juni 2018, 08:43 Der größte Feind in Deinem Plan bist übrigens Du selbst. Gute Leute (und dazu zähle ich Dich jetzt erst mal ohne Dich besser zu kennen) neigen einfach dazu einen gewissen Anspruch an Ihre Arbeit zu haben. Und der hindert einen regelmäßig daran, einfach nach Hause zu gehen, obwohl die Arbeit noch nicht fertig, bzw. in schlechtem Zustand ist. Dir sagen wann Du zu kommen oder zu gehen hast, wird Dir keiner, was Deine Arbeitszeit angeht, bist Du im Zweifel Dein eigener Chef (innerhalb eventueller Vorgaben zu Kernzeiten etc.)
Wenn dann noch die Ambition hinzu kommt zumindest ein bisschen Karriere zu machen (wir reden hier noch gar nicht über die B Besoldung schon > A14 sind meist Beförderungsämter) dann wird zumindest ein bisschen Engagement erwartet.
Ähnliches gilt im Übrigen alles für den höheren Justizdienst, zumindest nach der Assessorenzeit.
Auch hier: Schade, aber danke, dass du mir da die Illusion nimmst. Ein weiterer Anreiz für mich für möglichst geringe / respektive feste Arbeitszeiten ist nämlich auch, dass ich diesen äußeren Rahmen gerne als Selbstschutz hätte. Sonst sehe ich die Gefahr, mich auf Dauer auch einfach selbst auszubeuten ... Es ist wie du sagst: Zum einen ist die Grundmotivation da, zum anderen ein gewisser Perfektionismus und ganz ohne jede Karriere plane ich mein beginnendes Berufsleben auch nicht. Und da mich Jura bis hierhin auch nicht abgeschreckt hat, könnte mir die Arbeit sogar Spaß machen. O:)
Tikka hat geschrieben: Mittwoch 13. Juni 2018, 08:43 Zum "Großunternehmen"
Ich bin Syndikus. Bitte keine überromantisierenden Vorstellungen. Wenn Dich das Interessiert und "Dein" Rechtsgebiet das hergibt, kann das ein Weg sein, der wie alle Optionen Vor- und Nachteile hat. Aber es ist garantiert nicht die perfekte Mischung aus allen anderen Optionen!

Das Einstiegsgehalt ist deutlich (!) niedriger als in GK's wenn man Berufsanfänger ist. Wenn Du überhaupt im Tarifmodell einsteigen kannst als Jurist, (bieten einige mir bekannte größere Unternehmen an) hast Du zwar Gleitzeitkonto etc. aber eben auch ein Tarifgehalt. Und das liegt eben ganz weit abseits von GK Gehältern. Auch da wirst Du aber keine garantierte 40 Stunden Woche. Das hat hier keiner von uns Juristen, noch hatte das einer in den 3 anderen Großunternehmen in denen ich in verschiedenen Stationen mal war)
Wenn Du ein AT Modell vereinbarst, kannst Du gehaltlich natürlich mehr rausholen, dann hast Du aber eben auch nicht mehr alle Segnungen in Bezug auf die Arbeitszeit.

Ich würde wenn Du das ernsthaft versuchen zumindest noch die Wahlstation in einem Unternehmen zu machen, um zu sehen ob so eine Unternehmenswelt, die in vielen Punkten ganz anders ist als die klassischen juristischen Berufe etwas für einen ist. Nur aus der Position, "hier kriege ich am meisten Geld bei am wenigsten Arbeitszeit" würde ich den Schritt nicht in Erwägung ziehen.
Wahlstation ist leider schon halb rum, daher komme ich so nicht mehr in ein Unternehmen. Aber auch ganz allgemein hatte ich das Gefühl, dass man da an eine Stelle nur mit Berufserfahrung, Bekanntschaften oder Kontakten oder viel Glück kommt?

Anonsten sollte ich mich wohl tatsächlich noch mal mit dem öD näher beschäftigen. Ich dachte ja lange, als Richter könnte man noch in die Richtung geregelte Arbeitszeit bei freien Abenden kommen. Aber bei meinen beiden(!) Ausbildern (einer noch auf Probe, der andere schon lange dabei) gab es die Information, dass man zwar auf gute Miene mache, aber eigentlich dauerhaft in Akten ertrinken würde. Das gleiche so auch wie schon geschildert im Bekanntenkreis mit noch etwas deutlicheren Worten. Und da man in den Medien hört, dass die Pensionierungswelle gerade erst anrollt und noch viel mehr Richter fehlen werden, wird das wohl auf absehbare Zeit auch nicht besser werden...?
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