ich habe eine Frage zum Thema Nachversicherung ins Versorgungswerk / Aufschub der Nachversicherung.
Nach meinem Referendariat wurde die Entscheidung über die Nachversicherung bei mir aufgeschoben, weil ich mich beim Staat beworben habe. Jetzt bin ich doch Rechtsanwalt geworden und Mitglied im Versorgungswerk.
Ich gehe davon aus, dass ich entweder nach ein bis knapp 3 Jahren Anwaltschaft in den Staatsdienst wechsle oder Anwalt bleibe. Deshalb möchte ich, falls eine Nachversicherung gemacht wird, dass sie in das Versorgungswerk und nicht in die DRV stattfindet.
Weil die langfristige Zukunft noch nicht ganz klar ist, wäre ich ganz zufrieden damit, wenn ich die Entscheidung der Nachversicherung noch aufschieben kann. Denn wenn man doch noch innerhalb von 2 Jahren zum Staat geht, könnte es ja Schwierigkeiten wegen der abgeführten Nachversicherungsbeiträge geben.
Grundsätzlich darf die Nachversicherung ins Versorgungswerk ja nur ein Jahr nach Ausscheiden erfolgen (§ 186 SGB VI).
Mein Sachbearbeiter beim OLG hat mir aber nun folgendes per Mail mitgeteilt:
Demnach kann ich ja dann bis 3 Jahre nach meinem Examen die Nachversicherung in das Versorgungswerk vornehmen lassen. Da das auch die Deadline für die bayerische Justiz ist, hätte ich dann ohnehin Klarheit."Im Falle eines Aufschubs beginnt die Jahresfrist, die im Regelfall (kein Aufschub) mit dem Ausscheiden beginnt, nach Ablauf des Aufschubs (2 Jahre nach dem Ausscheiden).
In solch einem Fall können die Beträge aus der Nachversicherung bspw. an das Versorgungswerk übergeleitet werden.
Die Rentenversicherung Bund bekommt als Nachweis die entsprechenden Unterlagen von uns übersandt; mir ist nicht bekannt, dass es hierbei Probleme gegeben hat.
Rein theoretisch muss die Rentenversicherung nicht zwangsläufig eingebunden werden, wenn nämlich die Beträge direkt vom Landesamt für Finanzen an das Versorgungswerk übergeleitet werden."
Weil es so eine wichtige Frage ist, möchte ich auf jeden Fall vermeiden, dass die Beiträge evtl. doch in der DRV landen, wo ich sie später wegen Unterschreitung der Mindestversicherungszeit nicht ausgezahlt bekomme.
Könnt ihr mir, vielleicht aus eigener Erfahrung, mitteilen, ob das so geht wie beschrieben oder ob wir etwas übersehen haben / noch jemand dazwischen grätschen könnte?
Vielen Dank schon einmal!