Wiedereinstieg Jura

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Liz
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Re: Wiedereinstieg Jura

Beitrag von Liz »

@Muirne: Die Frage dürfte zum einen sein, was sich konkret hinter "Führung eines Handelsgewerbes" verbirgt (das kann ja theoretisch alles von der 1-Mann-UG bis zur Führung eines Großunternehmens sein), und zum anderen, wie gut man den "plötzlichen" Sinneswandel erklären kann. Bei einem Bewerber, der erklärt, er habe sich jetzt überlegt, doch wieder juristisch arbeiten zu wollen, und er habe sich jetzt auch schon mal 1-2 Monate lang hingesetzt und seine Kenntnisse im xy-Recht aufgefrischt, wäre ich als Personaler doch etwas skeptisch hinsichtlich der Motivation und der wirklich zu erwartenden Rechtskenntnisse des Bewerbers. Ein LL.M. o. ä. würde demgegenüber ein ernsthaftes Interesse dokumentieren und würde es auch für den potentiellen Arbeitgeber abschätzbarer machen, was für Rechtskenntnisse mindestens zu erwarten sind.
OJ1988
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Re: Wiedereinstieg Jura

Beitrag von OJ1988 »

Die Vermutung liegt - auch für den Personaler - nahe, dass man den Laden an die Wand gefahren hat, gerade wenn darum so ein Geheimnis gemacht wird. Es dürfte jedenfalls bei dieser Kommunikationsstrategie schwierig werden, den Eindruck, hier suche jemand notgedrungen eine exit-strategy und dafür solle man nun doch bitte herhalten, wettzumachen.
Liz
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Re: Wiedereinstieg Jura

Beitrag von Liz »

@OJ1988: Die Vermutung liegt natürlich nahe, insbesondere wenn der Wunsch Richtung ÖD/Verband, d. h. einem "sicheren" Arbeitsplatz, geht, aber ich kann auch durchaus verstehen, dass der*die TE hier jetzt nicht offen legen möchte, ob er*sie ein Nagelstudio, eine Bar, ein klassisches Handelsgewerbe oder was auch immer betreibt. Man weiß ja nie, wer hier alles mitliest. Die Schlussfolgerung, man müsse den Laden an die Wand gefahren haben, scheint mir in Zeiten von Corona auch nicht zwingend zu sein. Es wird genügend an sich tragfähige Unternehmenskonzepte geben, die Corona nur schwer überleben werden können.
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Muirne
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Re: Wiedereinstieg Jura

Beitrag von Muirne »

Liz hat geschrieben: Mittwoch 19. August 2020, 21:19 @Muirne: Die Frage dürfte zum einen sein, was sich konkret hinter "Führung eines Handelsgewerbes" verbirgt (das kann ja theoretisch alles von der 1-Mann-UG bis zur Führung eines Großunternehmens sein), und zum anderen, wie gut man den "plötzlichen" Sinneswandel erklären kann. Bei einem Bewerber, der erklärt, er habe sich jetzt überlegt, doch wieder juristisch arbeiten zu wollen, und er habe sich jetzt auch schon mal 1-2 Monate lang hingesetzt und seine Kenntnisse im xy-Recht aufgefrischt, wäre ich als Personaler doch etwas skeptisch hinsichtlich der Motivation und der wirklich zu erwartenden Rechtskenntnisse des Bewerbers. Ein LL.M. o. ä. würde demgegenüber ein ernsthaftes Interesse dokumentieren und würde es auch für den potentiellen Arbeitgeber abschätzbarer machen, was für Rechtskenntnisse mindestens zu erwarten sind.
ja, dass man mit nem LL.M. bessere Chancen hat, unabhängig vom tatsächlichen Nutzen (der dürfte gerade in der behördlichen Praxis und hinsichtlich Prozessrecht bald gegen 0 gehen), denke ich natürlich auch. Ich würde die Temperatur bei zwei 8,x Examen nur erstmal ohne extra Studium fühlen, wenn man sich traut. Dass man sich nochmal intensiv hingesetzt hat ist ja nichts, womit ich hausieren gehen würde, es ist die Voraussetzung, um im Bewerbungsgespräch bzw. beim Jobeinstieg dann zu glänzen. Aber alles kommt darauf an, was denn los war und wie der TE so drauf ist.
»Natürlich ist das herablassend. Torquemada ist mir gegenüber herablassend, ich bin esprit gegenüber herablassend. So ist die Nahrungskette in diesem Forum nunmal.« - Swann
Liz
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Re: Wiedereinstieg Jura

Beitrag von Liz »

Sicherlich kann man sich auch einfach erstmal so bewerben, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass die Frage nach den aktuellen Rechtskenntnissen nicht gestellt wird, wenn man 10 Jahre lang was anderes gemacht hat. Ich würde den tatsächlichen Nutzen eines inländischen LL.M. auch nicht zu gering schätzen - viele Programme bemühen sich um Praxisnähe, außerdem lernt man ggf Praktiker kennen, was nützlich sein kann. Natürlich wird man auch nach einem LL.M. immer noch ein juristischer Berufsanfänger sein, aber das Profil wäre dann sicherlich deutlich interessanter.
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Blaumann
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Re: Wiedereinstieg Jura

Beitrag von Blaumann »

Ich kann die Bedenken nicht nachvollziehen.

Beim Staat wird im Regelfall nach Note eingestellt. Eine davon abweichende Entscheidung erfordert einen enormen Begründungsaufwand und ist daher per se anfechtungsanfällig. Die Personalabteilung wird sich hüten, da ohne Not aktiv zu werden.

Ich weiß auch nicht, was an der Geschichte schwer zu verkaufen sein soll: "Ich hab mich aus den und den (guten) Gründen nach den Examina als Kaufmann selbstständig gemacht. Das Juristische, was in der Firma anfiel, hab ich als GF nebenbei erledigt. War natürlich nicht der Schwerpunkt, aber Jura kann ich natürlich trotzdem. Ist ja wie Fahrradfahren. Was ich sonst noch brauche, hab ich mir schnell erarbeitet. Nachdem ich genug von der freien Wirtschaft habe, suche ich nun den sicheren Hafen des Berufsbeamtentums."

Ich weiß auch nicht, warum beispielsweise die Finanzverwaltung, wo offensichtlich händeringend Leute gesucht werden (hab mir mal ne aktuelle Ausschreibung angeguckt, da standen nicht mal Notenanforderungen), dem TE Steine in den Weg legen sollte.
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Muirne
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Re: Wiedereinstieg Jura

Beitrag von Muirne »

Ich kenne selbst Foristen, die das so gemacht haben. Keine 10 Jahre, aber auf jeden Fall mit Umweg Selbstständigkeit in fachfremden Bereich. Die sind ohne Probleme in Kanzleien und beim Staat gelandet. Ist schon auch ne Frage was für ein Selbstverständnis man an den Tag legt.
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Re: Wiedereinstieg Jura

Beitrag von Wiedereinsteiger2020 »

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Liz
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Re: Wiedereinstieg Jura

Beitrag von Liz »

@TE: Es ist sicherlich legitim, sich nochmal beruflich umzuorientieren, aber es dürfte erfolgversprechender sein, wenn man eine Geschichte erzählen kann, weshalb man zunächst A gemacht hat und jetzt meint, B machen zu können und zu wollen. Ich denke, Du solltest Dir darüber klar werden, welche Tätigkeiten für Dich jetzt konkret in Betracht kommen und welche Geschichte Du dazu erzählen kannst und wie Du diese Geschichte ggf für einen potentiellen Arbeitgeber interessant machen kannst.
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Re: Wiedereinstieg Jura

Beitrag von Kasimir »

Man muss sich schon darüber im klaren sein, dass es nirgendwo ankommt, wenn man in der Bewerbung erläutert, dass man sich dort beworben habe, weil man es jetzt mal etwas ruhiger angehen wolle.
Eichhörnchen, Eichhörnchen wo sind deine Nüsse?
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Re: Wiedereinstieg Jura

Beitrag von Brainiac »

Kasimir hat geschrieben: Donnerstag 20. August 2020, 17:41 Man muss sich schon darüber im klaren sein, dass es nirgendwo ankommt, wenn man in der Bewerbung erläutert, dass man sich dort beworben habe, weil man es jetzt mal etwas ruhiger angehen wolle.
Naja. 1. ÖD und 2. läuft das doch unter dem Wunsch nach "planbaren Arbeitszeiten", womit doch selbst Werbung gemacht wird.
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Re: Wiedereinstieg Jura

Beitrag von cd84 »

Wenn dich Verbände interessieren: Bewirb dich da! Da wirst du sicherlich nicht auf Ewigkeit verbrannt. Fachanwaltslehrgsng für den relevanten Bereich schadet sicher nicht, nützt aber auch nur bedingt weil du da nicht auf die fallzahlen kommst. Arbeit im öd für eine Stadt wird dich auch nicht grundsätzlich verbrennen - bewirb dich einfach! Die klassische verwaltungslaufbahn wird schwierig, weil du über 35 nicht mehr verbeamtet wirst. Aber da entscheiden ohnehin nur die Noten. Da hättest du nichts zu verlieren, im zuständigen Ministerium anzurufen.

Wichtig ist dann in jedem Fall, dass du deine Motivation nachvollziehbar erläuterst.
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Re: Wiedereinstieg Jura

Beitrag von Sebast1an »

cd84 hat geschrieben: Mittwoch 26. August 2020, 22:10 Die klassische verwaltungslaufbahn wird schwierig, weil du über 35 nicht mehr verbeamtet wirst.
Beim Bund bis zum 50. Lebensjahr, § 48 BHO. Und auch die Grenzen der Länder dürften alle bei 40 bis 50 Jahren liegen.
Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein Weißer Hai auch nur ein Fisch ist. (Zlatan Ibrahimović)
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Re: Wiedereinstieg Jura

Beitrag von cd84 »

Sebast1an hat geschrieben: Mittwoch 26. August 2020, 22:27
cd84 hat geschrieben: Mittwoch 26. August 2020, 22:10 Die klassische verwaltungslaufbahn wird schwierig, weil du über 35 nicht mehr verbeamtet wirst.
Beim Bund bis zum 50. Lebensjahr, § 48 BHO. Und auch die Grenzen der Länder dürften alle bei 40 bis 50 Jahren liegen.
Quelle?
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Re: Wiedereinstieg Jura

Beitrag von gola20 »

die Beamtengesetze der jeweiligen Länder?
Zuletzt geändert von gola20 am Dienstag 1. September 2020, 19:02, insgesamt 1-mal geändert.
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