Wiedereinstieg Jura

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Wiedereinsteiger2020
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Wiedereinstieg Jura

Beitrag von Wiedereinsteiger2020 »

Danke
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scndbesthand
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Re: Wiedereinstieg Jura

Beitrag von scndbesthand »

Wie alt bist Du und in welchem Bereich warst Du vorher tätig? Wenn es Finanzdienstleistungen sind, könntest Du für Bankenverbände auch in fortgeschrittenem Alter noch interessant sein.
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Wiedereinsteiger2020
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Re: Wiedereinstieg Jura

Beitrag von Wiedereinsteiger2020 »

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Carlos84
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Re: Wiedereinstieg Jura

Beitrag von Carlos84 »

Schwierig.
Wie sieht denn dein juristisches Profil aus? Bringst du “außer” 2. Examina noch irgendetwas mit (LL.M. oder Dr.)?

Hast du dich unmittelbar nach dem 2. Examen selbständig gemacht oder immerhin etwas Berufserfahrung im juristischen Bereich noch sammeln können als Volljurist?

Und wie sieht es privat aus: bist du örtlich flexibel für den Job umzuziehen oder örtlich gebunden? Wohnst du in einer großen Stadt (= mehr Möglichkeiten) oder zumindest nah dran?
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Liz
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Re: Wiedereinstieg Jura

Beitrag von Liz »

Das Problem dürfte sein, dass jemand, der nach dem 2. Examen (Noten?) über mehrere Jahre lang nicht juristisch gearbeitet hat, eigentlich nur für Berufsanfängerpositionen in Betracht kommt, aber den Nachteil hat, über gar keine aktuell nachgewiesenen Rechtskenntnisse zu verfügen. Die Chancen dürften besser sein, wenn Du Deine bisherige Berufserfahrung als zusätzliche Qualifikation verkaufen kannst.
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Re: Wiedereinstieg Jura

Beitrag von OJ1988 »

Wiedereinsteiger2020 hat geschrieben: Samstag 15. August 2020, 02:26 Ich bin noch nicht ganz 40 Jahre alt. Und mit Finanzdienstleistungen habe ich nichts zu tun. Ich würde das aber auch ungern genauer spezifizieren wollen und lieber erst einmal bei der Grundsatzfrage bleiben. Aber ich sage mal, weitestgehend handelt es sich um kaufmännische Tätigkeit.
Mir persönlich würde eher so etwas wie Finanzverwaltung vorschweben., wo nach meinem Gefühl eher weniger juristische Spezialkenntnisse verlangt sind. In der Hoffnung, dass man den Rest sich dann erarbeiten kann.
Die Finanzverwaltung in mehreren BLern bietet Traineeprogramme (höherer Dienst) für Berufseinsteiger an. Die Verlautbarung ist da immer, dass steuerrechtliche Vorkenntnisse nicht notwendig seien. Vielleicht ist das eine Option für dich?
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Re: Wiedereinstieg Jura

Beitrag von Wiedereinsteiger2020 »

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Re: Wiedereinstieg Jura

Beitrag von Sebast1an »

Im öffentlichen Dienst zählen für eine Einladung zum Gespräch oder Assessment-Center erst mal nur die rein formalen Kriterien, d. h. die Note. Die Qualität von Anschreiben oder Lebenslauf spielen z. B. keinerlei Rolle...

Dementsprechend solltest du dir überlegen, wie du in einem persönlichen Gespräch deinen Lebenslauf positiv darstellen und die gewonnen Erfahrungen als wertvolle Zusatzqualitikation und somit Gewinn für die Behörde verkaufen kannst (Erfahrungen in der Mitarbeiterführung wären z. B. ein wertvoller Bonuspunkt). Du solltest dich auch darauf vorbereiten, dass es (unausgesprochene) Bedenken geben wird, ob du dich wieder "ganz unten" ein- und damit unterordnen kannst.
Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein Weißer Hai auch nur ein Fisch ist. (Zlatan Ibrahimović)
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Re: Wiedereinstieg Jura

Beitrag von Wiedereinsteiger2020 »

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Re: Wiedereinstieg Jura

Beitrag von Blaumann »

Das Problem ist, dass Du dich sehr bedeckt hältst, was Qualifikationen und Berufserfahrung anbelangt.

Solange Du nicht mit konkreten Informationen rüberkommst, kann man dir auch schwerlich zielführende Ratschläge geben.
OJ1988
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Re: Wiedereinstieg Jura

Beitrag von OJ1988 »

Sonst frag doch mal die anderen Kollegen aus dem Wirecard-Vorstand, wie die das Ganze angehen...
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Re: Wiedereinstieg Jura

Beitrag von Blaumann »

Musste laut lachen.
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Re: Wiedereinstieg Jura

Beitrag von Wiedereinsteiger2020 »

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Re: Wiedereinstieg Jura

Beitrag von Liz »

Die Frage wäre ja, in welche Richtung es genau gehen soll. Grds. würde sich sicherlich ein inländischer LL.M. anbieten, der fachlich eine Verbindung zwischen der bisherigen kaufmännischen Tätigkeit und dem in Aussicht genommenen neuen juristischen Tätigkeitsbereich bildet und gleichzeitig als Beleg aktueller Rechtskenntnisse gelten kann.
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Muirne
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Re: Wiedereinstieg Jura

Beitrag von Muirne »

Jetzt machst du es aber spannend. Prinz Markus, bist du es?
Die Führung eines Handelsgewerbes kann man grundsätzlich durchaus verkaufen, auch juristisch. LL.M. wäre eine Möglichkeit, ist aber häufig derart spezifisch und akademisch, dass er zwar als Nachweis taugt, aber für die Praxis gar nicht so unbedingt hilft. Ich glaube, ich würde mich selbst 1, 2 Monate diszipliniert hinsetzen und gezielt für den Bereich auffrischen, in den ich möchte und mich dann selbstbewusst bewerben und erst, wenn das nicht klappt, noch irgendwelche Studiengänge oder Abschlüsse dran hängen. Die Noten sind doch ordentlich.
»Natürlich ist das herablassend. Torquemada ist mir gegenüber herablassend, ich bin esprit gegenüber herablassend. So ist die Nahrungskette in diesem Forum nunmal.« - Swann
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