Notarassessor in Bayern

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derprokurator
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Notarassessor in Bayern

Beitrag von derprokurator »

Leider gibt es nicht viele (aktuelle) öffentlich verfügbare Informationen zum Berufsziel "Notar in Bayern". Daher wollte ich hier mal ein paar Fragen stellen (in der Hoffnung, dass sich ein paar mit der Materie vertraute dazu äußern):

1. Ich überlege ob eine Hospitation sinnvoll ist, finde jedoch außer "die notarielle Tätigkeit aus der Nähe mitzuerleben" nirgends Informationen zum Ablauf. Lediglich hier im Forum wurde dazu vor Jahren mal eine Frage gestellt, die genau eine Antwort mit dem Text "PN" erhielt. Was kann man sich unter einer Hospitation vorstellen?

2. Kann ich "die Notarsnote" auch erst im Verbesserungsversuch (in Bayern) erreichen? Oder ist der Beruf in Bayern endgültig unerreichbar, wenn man es nicht "auf Anhieb" schafft? Die Aussage "Ihre Bewerbung sollte zudem in zeitlichem Zusammenhang mit dem Abschluss Ihrer Zweiten Juristischen Staatsprüfung erfolgen." von https://www.notare.bayern.de/karriere/b ... ntakt.html legt ja vom Wortlaut zunächst Letztes nahe.

3. Wie oft wechselt man während der (durchschnittlich vierjährigen) Anwärterzeit ca. den Standort?

4. Vermute ich richtig, dass man als erste eigene Notarstelle realistisch gesehen nur Chancen auf unattraktive Amtssitze hat (also erst nach 4 Jahren Ausbildung und 5 Jahren Mindestverweildauer am ersten Amtssitz realistische Chancen auf attraktive(re) Amtssitze hat)?

Auch über alle weiteren Informationen aller Art zu dem Thema würde ich mich sehr freuen! Vielen Dank O:)
Theopa
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Re: Notarassessor in Bayern

Beitrag von Theopa »

Zumindest bei 2.) kann ich etwas weiterhelfen:

Die Note erst im Verbesserungsversuch zu erreichen ist natürlich kein Hindernis. Der "zeitliche Zusammenhang" dürfte ein Verweis auf die - nicht nur meiner Ansicht nach zweifellos verfassungswidrige und z.B. bei der Justiz ganz offen kommunizierte - Regelung sein, wonach man sich nur bis zu drei Jahre nach dem zweiten Examen für den Staatsdienst in Bayern bewerben soll/darf bzw. spätere Bewerbungen zu Nachteilen führen sollen.
OJ1988
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Re: Notarassessor in Bayern

Beitrag von OJ1988 »

1. Du rufst bei einem Notar an und fragst, ob du mal 1-2 Tage mitlaufen kannst.

2. Mir sind einige Beispiele bekannt, die erst nach 2-3 Jahren Anwalts- oder Richtertätigkeit in Bayern Assessor geworden sind. Ist also kein Problem.

3. Regelmäßig dauert eine Station ca. 1-1,5 Jahre (Ausnahme nach oben - gerade bei Sonderverwendungen - und unten - z.B. kurzfristige Verwaltungen von freien Ämtern, die (noch) nicht nachbesetzt wurden - gibt es immer), so dass 3-5 Stationen realistisch sind. Ist aber grob überschlagen. Worauf man sich in jedem Fall einstellen sollte: mehrfaches Umziehen wärend der Assessorenzeit.

4. Ja, das ist richtig. Vor einige Wochen hat die Bayrische Notarkammer gegenüber den Assessoren zudem verlauten lassen, dass sich fortan jeder ernennungsreife Assessor (d.h. nach 3 Jahren Dienstzeit) auf jede (!) ausgeschriebene Stelle bewerben muss (und sei seine Bewerbung noch so wenig erfolgversprechend). Bei Nichtbewerbung erfolgt ein Herabstufung in der internen Rangliste in den nachfolgenden Bewerberjahrgang. Hintergrund war, dass sich ein Kollege aus einem anderen Bundesland erfolgreich auf eine bayrische Stelle beworben hat, für die sich kein bayrischer Assessor erbarmt hatte. Das will man in Zukunft verhindern.
Seeker
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Re: Notarassessor in Bayern

Beitrag von Seeker »

OJ1988 hat geschrieben: Freitag 8. Januar 2021, 10:36 1. Du rufst bei einem Notar an und fragst, ob du mal 1-2 Tage mitlaufen kannst.

2. Mir sind einige Beispiele bekannt, die erst nach 2-3 Jahren Anwalts- oder Richtertätigkeit in Bayern Assessor geworden sind. Ist also kein Problem.

3. Regelmäßig dauert eine Station ca. 1-1,5 Jahre (Ausnahme nach oben - gerade bei Sonderverwendungen - und unten - z.B. kurzfristige Verwaltungen von freien Ämtern, die (noch) nicht nachbesetzt wurden - gibt es immer), so dass 3-5 Stationen realistisch sind. Ist aber grob überschlagen. Worauf man sich in jedem Fall einstellen sollte: mehrfaches Umziehen wärend der Assessorenzeit.

4. Ja, das ist richtig. Vor einige Wochen hat die Bayrische Notarkammer gegenüber den Assessoren zudem verlauten lassen, dass sich fortan jeder ernennungsreife Assessor (d.h. nach 3 Jahren Dienstzeit) auf jede (!) ausgeschriebene Stelle bewerben muss (und sei seine Bewerbung noch so wenig erfolgversprechend). Bei Nichtbewerbung erfolgt ein Herabstufung in der internen Rangliste in den nachfolgenden Bewerberjahrgang. Hintergrund war, dass sich ein Kollege aus einem anderen Bundesland erfolgreich auf eine bayrische Stelle beworben hat, für die sich kein bayrischer Assessor erbarmt hatte. Das will man in Zukunft verhindern.
Haha, was?!
OJ1988
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Re: Notarassessor in Bayern

Beitrag von OJ1988 »

Seeker hat geschrieben: Freitag 8. Januar 2021, 11:17
OJ1988 hat geschrieben: Freitag 8. Januar 2021, 10:36 1. Du rufst bei einem Notar an und fragst, ob du mal 1-2 Tage mitlaufen kannst.

2. Mir sind einige Beispiele bekannt, die erst nach 2-3 Jahren Anwalts- oder Richtertätigkeit in Bayern Assessor geworden sind. Ist also kein Problem.

3. Regelmäßig dauert eine Station ca. 1-1,5 Jahre (Ausnahme nach oben - gerade bei Sonderverwendungen - und unten - z.B. kurzfristige Verwaltungen von freien Ämtern, die (noch) nicht nachbesetzt wurden - gibt es immer), so dass 3-5 Stationen realistisch sind. Ist aber grob überschlagen. Worauf man sich in jedem Fall einstellen sollte: mehrfaches Umziehen wärend der Assessorenzeit.

4. Ja, das ist richtig. Vor einige Wochen hat die Bayrische Notarkammer gegenüber den Assessoren zudem verlauten lassen, dass sich fortan jeder ernennungsreife Assessor (d.h. nach 3 Jahren Dienstzeit) auf jede (!) ausgeschriebene Stelle bewerben muss (und sei seine Bewerbung noch so wenig erfolgversprechend). Bei Nichtbewerbung erfolgt ein Herabstufung in der internen Rangliste in den nachfolgenden Bewerberjahrgang. Hintergrund war, dass sich ein Kollege aus einem anderen Bundesland erfolgreich auf eine bayrische Stelle beworben hat, für die sich kein bayrischer Assessor erbarmt hatte. Das will man in Zukunft verhindern.
Haha, was?!
Ja, das kommt schonmal vor, auch in anderen Bundesländern. Gewollt ist es natürlich nicht.
derprokurator
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Re: Notarassessor in Bayern

Beitrag von derprokurator »

Vielen Dank an die erhellenden Antworten bisher!
OJ1988 hat geschrieben: Freitag 8. Januar 2021, 10:36 2. Mir sind einige Beispiele bekannt, die erst nach 2-3 Jahren Anwalts- oder Richtertätigkeit in Bayern Assessor geworden sind. Ist also kein Problem.
Das ist auch gut zu hören. Mir gegenüber erwähnte mal ein Bekannter (Repetitor) am Rande, dass er ein halbes Jahr nach Bestehen der Zweiten Juristischen Staatsprüfung schon nicht mehr im Bayern Notarassessor werden durfte...
Eigentlich ging es (mir) nur um die Frage, ob ich mich auch erst mit der Note aus dem Verbesserungsversuch (dann aber sehr zeitnah) bewerben kann.

OJ1988 hat geschrieben: Freitag 8. Januar 2021, 10:36 4. Ja, das ist richtig. Vor einige Wochen hat die Bayrische Notarkammer gegenüber den Assessoren zudem verlauten lassen, dass sich fortan jeder ernennungsreife Assessor (d.h. nach 3 Jahren Dienstzeit) auf jede (!) ausgeschriebene Stelle bewerben muss (und sei seine Bewerbung noch so wenig erfolgversprechend). Bei Nichtbewerbung erfolgt ein Herabstufung in der internen Rangliste in den nachfolgenden Bewerberjahrgang. Hintergrund war, dass sich ein Kollege aus einem anderen Bundesland erfolgreich auf eine bayrische Stelle beworben hat, für die sich kein bayrischer Assessor erbarmt hatte. Das will man in Zukunft verhindern.
Wie läuft dass dann, wenn ich mich auf eine bevorzugte und - demnach gezwungenermaßen - auch auf zwei nicht gewollte Stellen bewerbe? Kann es sein, dass ich bei einer der anderen zwei Stellen "eingeteilt" werde, auch wenn ich für die bevorzugte alle Kriterien erfülle? Kann ich damit also gegen meinen Willen an einem Ort (für mind. fünf Jahre(!)) landen? Fall möglich: Ist das wahrscheinlich?
OJ1988
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Re: Notarassessor in Bayern

Beitrag von OJ1988 »

derprokurator hat geschrieben: Freitag 8. Januar 2021, 13:12 Vielen Dank an die erhellenden Antworten bisher!
OJ1988 hat geschrieben: Freitag 8. Januar 2021, 10:36 2. Mir sind einige Beispiele bekannt, die erst nach 2-3 Jahren Anwalts- oder Richtertätigkeit in Bayern Assessor geworden sind. Ist also kein Problem.
Das ist auch gut zu hören. Mir gegenüber erwähnte mal ein Bekannter (Repetitor) mal am Rande, dass er ein halbes Jahr nach Bestehen der Zweiten Juristischen Staatsprüfung schon nicht mehr im Bayern Notarassessor werden durfte...
Eigentlich ging es (mir) nur um die Frage, ob ich mich auch erst mit der Note aus dem Verbesserungsversuch (dann aber sehr zeitnah) bewerben kann.

OJ1988 hat geschrieben: Freitag 8. Januar 2021, 10:36 4. Ja, das ist richtig. Vor einige Wochen hat die Bayrische Notarkammer gegenüber den Assessoren zudem verlauten lassen, dass sich fortan jeder ernennungsreife Assessor (d.h. nach 3 Jahren Dienstzeit) auf jede (!) ausgeschriebene Stelle bewerben muss (und sei seine Bewerbung noch so wenig erfolgversprechend). Bei Nichtbewerbung erfolgt ein Herabstufung in der internen Rangliste in den nachfolgenden Bewerberjahrgang. Hintergrund war, dass sich ein Kollege aus einem anderen Bundesland erfolgreich auf eine bayrische Stelle beworben hat, für die sich kein bayrischer Assessor erbarmt hatte. Das will man in Zukunft verhindern.
Wie läuft dass dann, wenn ich mich auf eine bevorzugte und - demnach gezwungenermaßen - auch auf zwei nicht gewollte Stellen bewerbe? Kann es sein, dass ich bei einer der anderen zwei Stellen "eingeteilt" werde, auch wenn ich für die bevorzugte alle Kriterien erfülle? Kann ich damit also gegen meinen Willen an einem Ort (für mind. fünf Jahre(!)) landen? Fall möglich: Ist das wahrscheinlich?
ad 2.
Dein Repetitor hat - zumindest für die heutige Zeit - Quatsch erzählt. Du kannst dich auch erst mit den Noten deines Verbesserungsversuchs bewerben. Es gibt eine formale Grenze (3 Jahre nach Bestehen des 2. Examens), die aber in vergangenen Einstellungsterminen auch nicht immer 100%ig beachtet wurde.

ad 4.
Wenn du dich bewirbst und genommen wirst, dann besetzt du die Stelle, richtig. "Eingeteilt" ist m.E. das falsche Wort, eine Bewerbung muss schließlich immer vorausgehen. Was ich hierzu noch nicht erwähnt hatte: Die Sanktion für das Nichtbewerben greift erst, wenn man sich drei Mal nicht beworben hat (diese Latte ist aber schnell gerissen, da pro Jahr mehrere Stellen frei werden).

Nochmal Klartext: Als Notarassessor musst du in jedem Kammerbezirk des Nurnotariats (außer HH, da Stadtstaat) damit rechnen, dass das erste Amt etwas unattraktiver sein kann (nicht: muss).
Liz
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Re: Notarassessor in Bayern

Beitrag von Liz »

Wenn die Note des Verbesserungsversuchs dann passt, sehe ich eigentlich keinen Grund, einen Bewerber allein deshalb abzulehnen, weil er sich erst 6-12 Monate nach dem Ende des Refs bewirbt. Man wird mit dieser Ansage doch vor allem Leute abschrecken wollen, die x Jahre was anderes gemacht haben und jetzt plötzlich auf die Idee kommen, doch Notar werden zu wollen.
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Re: Notarassessor in Bayern

Beitrag von derprokurator »

Danke @OJ1988 für diesen Nachtrag.

Was die Note angeht vielleicht direkt zwei Nachfragen (an alle natürlich):

5. Auch wenn es von Jahrgang zu Jahrgang natürlich schwankt und wohl auch eher die Position in der Rangliste als die absolute Note zählt: Hat jemand zumindest grobe Erkenntnisse dazu in welchem Bereich die Noten der Notarassessoren in Bayern in den letzten Jahren liegen? Das einzige was ich ansatzweise finden konnte war die Aussage man solle sich direkt bewerben, wenn man 11,5 Punkte schon schriftlich erreicht hat, vgl. https://www.justiz.bayern.de/berufe-und-stellen/notare/ unter "Bewerbungsmodalitäten".
Nun will aber nicht jeder Notar werden, u.U. sagen ja auch viele mit guten Noten auf den Positionen vor einem selbst ab, da sie andere Berufe ausüben möchten...

6. Hat die Note der EJP überhaupt eine Bedeutung im Auswahlprozess? Kann man (in welchem Rahmen?) etwaige Defizite in der ZJP mit ihr ausgleichen?

Zum Hintergrund: Ich selbst habe 13,2 Punkte in der EJP erreicht (12,2 Punkte staatlich) und warte gerade auf die Note der ZJP (daher die Überlegungen zum Verbesserungsversuch). (Nachtrag: alles in Bayern)
Zuletzt geändert von derprokurator am Freitag 8. Januar 2021, 13:44, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Notarassessor in Bayern

Beitrag von OJ1988 »

5. Mit einem "gut" im 2. Examen hat man sicher Chancen.

6. Es zählt meines Wissens allein die Note im 2. Examen (die aber auch in allen übrigen Kammerbezirken, sofern diese die Ergebnisse des 1. Examens berücksichtigen, die höhere Bedeutung hat). Es findet außerdem noch eine Umrechnung deiner Note in die bayrische Aufteilung der Prüfungsleistungen statt (75% Klausuren, 25% mündl. Prüfung).
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Re: Notarassessor in Bayern

Beitrag von Theopa »

OJ1988 hat geschrieben: Freitag 8. Januar 2021, 13:42 6. Es zählt meines Wissens allein die Note im 2. Examen (die aber auch in allen übrigen Kammerbezirken, sofern diese die Ergebnisse des 1. Examens berücksichtigen, die höhere Bedeutung hat).
Das wurde mir auch speziell für das Notariat in zwei Veranstaltungen im Ref bestätigt. Die EJP ist in Bayern lediglich eines von vielen sekundären Kriterien. Sofern man nicht gerade mit 15 oder 6 Punkten ankommt - da dürfte es dann doch etwas relevanter werden - wird diese Note nur im Grenzfall das Zünglein an der Waage sein.
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Re: Notarassessor in Bayern

Beitrag von derprokurator »

7. Angenommen ich werde in einem Einstellungstermin abgelehnt: Kann ich mich dann in den folgenden Terminen (wo die Anforderungen ggf. geringer sind) mit derselben Note erneut bewerben (oder ist man nach einer Ablehnung generell ausgeschlossen)? Könnte ich mich also über alle folgenden Einstellungstermie hinweg (mit unveränderter Note) immer wieder bewerben, in der Hoffnung, dass es irgendwann klappt?

8. Bin ich nachdem ich einmal abgelehnt wurde für den Fall einer späteren Notenverbesserung ausgeschlossen? Kann ich mich also etwa mit bspw. 10,5 Punkte bewerben und nach einer Ablehnung mit bspw. 12 Punkten erneut bewerben?
OJ1988
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Re: Notarassessor in Bayern

Beitrag von OJ1988 »

7. Ja

8. Nein
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Re: Notarassessor in Bayern

Beitrag von derprokurator »

OJ1988 hat geschrieben:7. Ja

8. Nein
Vielen Dank (mal wieder)!

Nur zur Klarstellung, das "nein" zu 8. meint die erste (Unter-) Frage also, dass man nicht nach einer Ablehnung mit der unverbesserten Note "gesperrt" o.ä. ist, korrekt?

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OJ1988
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Re: Notarassessor in Bayern

Beitrag von OJ1988 »

Ja, damit ist die erste (Unter-) Frage gemeint.
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