Gehaltserhöhung Associate

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Theopa
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Re: Gehaltserhöhung Associate

Beitrag von Theopa »

schuper hat geschrieben: Donnerstag 21. Januar 2021, 11:31 Wenn du ausschließlich das "nervige Kleinzeug" machen musst, während dein Partner dadurch Zeit für andere Mandante erhält, spiegelt sich dein Mehrwert nicht ausschließlich auf deinem Stundenzettel wieder. Ist aber m. E. eine reine interne Handhabungsfrage und der Pauschalisierung nicht zugänglich.
Das ist in der Tat ein relevanter Punkt, der Gehaltsverhandlungen in kleineren Einheiten (die eben nicht >90% des Geschäfts über Vergütungsvereinbarungen mit Stundensätzen regeln und täglich mehrere Stunden pro Anwalt billen) deutlich schwieriger gestaltet.

Man kann auf dem Papier ein Verlustgeschäft sein, in einer fiktiven Gesamtschau gleichzeitig aber deutlichen Gewinn abwerfen. Das zu belegen scheidet natürlich aus, selbst mit Einsicht in alle Zahlen (die der Associate nicht hat) wäre maximal eine schätzungsweise Näherung möglich
utriusque
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Re: Gehaltserhöhung Associate

Beitrag von utriusque »

das argument zieht nicht. für das nervige kleinzeug stehen genug alternative kandidaten bereit, wenn der associate zu teuer wird
Kasimir
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Re: Gehaltserhöhung Associate

Beitrag von Kasimir »

Das Argument verstehe ich nicht. Das Kleinzeug kann man ablehnen und sich auf die Mandate mit Vergütungsvereinbarung konzentrieren, solange die Mandate mit Vergütungsvereinbarung nicht aus dem Kleinzeug generiert werden.
Eichhörnchen, Eichhörnchen wo sind deine Nüsse?
Theopa
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Re: Gehaltserhöhung Associate

Beitrag von Theopa »

Kasimir hat geschrieben: Donnerstag 21. Januar 2021, 14:26 Das Argument verstehe ich nicht. Das Kleinzeug kann man ablehnen und sich auf die Mandate mit Vergütungsvereinbarung konzentrieren, solange die Mandate mit Vergütungsvereinbarung nicht aus dem Kleinzeug generiert werden.
Letzteres ist eben der Punkt. Es kommt natürlich immer darauf an wie man "Wirtschaftskanzlei" versteht. Wenn es hier nur um GK-Level geht macht es natürlich Sinn.

Wir haben z.B. bei der Vertretung diverser medizinischer Leistungserbringer - somit aus meiner Sicht auch eine Wirtschaftskanzlei da keine Probleme von "Privatpersonen" übernommen und einzig Unternehmer vertreten werden - immer auch Kleinzeug dabei, sei es die Arbeitsrechtssache wegen 1000€ Urlaubsgeld, die Haftungssache die es nur zum Amtsgericht schafft, die Online-Bewertung, der Sachmangel des Geräts im vierstelligen Wert...

Wenn man da direkt mit der Vergütungsvereinbarung ankommt und damit die Verfahren sofort unwirtschaftlich gestaltet oder jedes mal ablehnt kann man die Mandanten auch direkt an Kollegen verweisen, die sich dann natürlich auch über das nächste gesellschaftsrechtliche Mandat freuen.
Scotto
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Re: Gehaltserhöhung Associate

Beitrag von Scotto »

Danke für eure weiteren Antworten,
gola20 hat geschrieben: Mittwoch 20. Januar 2021, 18:40 Umsatz = 2 bis 3* Gehalt.
und für diese Schätzung! Diese Menge an Umsatz würde ich erreichen. Wir haben nur Stundensätze und keine RVG-Sachen, deshalb hat man da zum Glück einen ganz guten Überblick.
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Re: Gehaltserhöhung Associate

Beitrag von gola20 »

Das berühmte Hausschweinchen, das die ungeliebte Drecksarbeit wegfrühstückt. Ich glaube das dankt einem am Ende keiner. Es zählt eigentlich nur der Umsatz.
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schuper
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Re: Gehaltserhöhung Associate

Beitrag von schuper »

Theopa hat geschrieben: Donnerstag 21. Januar 2021, 15:39
Kasimir hat geschrieben: Donnerstag 21. Januar 2021, 14:26 Das Argument verstehe ich nicht. Das Kleinzeug kann man ablehnen und sich auf die Mandate mit Vergütungsvereinbarung konzentrieren, solange die Mandate mit Vergütungsvereinbarung nicht aus dem Kleinzeug generiert werden.
Letzteres ist eben der Punkt. Es kommt natürlich immer darauf an wie man "Wirtschaftskanzlei" versteht. Wenn es hier nur um GK-Level geht macht es natürlich Sinn.

Wir haben z.B. bei der Vertretung diverser medizinischer Leistungserbringer - somit aus meiner Sicht auch eine Wirtschaftskanzlei da keine Probleme von "Privatpersonen" übernommen und einzig Unternehmer vertreten werden - immer auch Kleinzeug dabei, sei es die Arbeitsrechtssache wegen 1000€ Urlaubsgeld, die Haftungssache die es nur zum Amtsgericht schafft, die Online-Bewertung, der Sachmangel des Geräts im vierstelligen Wert...

Wenn man da direkt mit der Vergütungsvereinbarung ankommt und damit die Verfahren sofort unwirtschaftlich gestaltet oder jedes mal ablehnt kann man die Mandanten auch direkt an Kollegen verweisen, die sich dann natürlich auch über das nächste gesellschaftsrechtliche Mandat freuen.
Genau das ist es
gola20 hat geschrieben: Donnerstag 21. Januar 2021, 19:28 Das berühmte Hausschweinchen, das die ungeliebte Drecksarbeit wegfrühstückt. Ich glaube das dankt einem am Ende keiner. Es zählt eigentlich nur der Umsatz.
Kommt auf die Führung der Kanzlei an. Wenn ich dem Angestellten das Kleinzeug geb, sollte ich halt später nicht mit "ihr Umsatz ist ja miserabel" kommen. Das machen die wenigstens mehrere Jahre mit :)
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