Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin als Personalentscheider/in in einem jungen Unternehmen tätig und würde gerne die Bewerbungsunterlagen (Abschluss, Zeugnis, Zertifikate) überprüfen lassen. Dürfte ich laut aktueller Datenschutzbestimmung ohne Zustimmung des Bewerbers seinen Hochschulabschluss auf Echtheit überprüfen lassen indem ich bspw. das Sekretariat der Hochschule des/der Bewerber/in anrufe?
Desweiteren würde ich gerne wissen ob es Ausnahmen gibt (Sollte ich zum Beispiel als Beamtin/Beamter für das deutsche Bundesamt tätig sein).
Liebe Grüße
Bewerbungsunterlagen prüfen
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Re: Bewerbungsunterlagen prüfen
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