Was willst du uns damit sagen?Tibor hat geschrieben: ↑Donnerstag 25. November 2021, 16:37 "Die Befähigung zum Richteramt erwirbt, wer ein rechtswissenschaftliches Studium an einer Universität mit der ersten Prüfung und einen anschließenden Vorbereitungsdienst mit der zweiten Staatsprüfung abschließt" (§ 5 Abs. 1 DRiG)
"Die zweite Staatsprüfung ist bestanden, wenn
1. drei Aufsichtsarbeiten mindestens mit "ausreichend" bewertet worden sind,
2. die Summe der Bewertungen der Aufsichtsarbeiten mindestens 28 Punkte ergibt und
3. die Prüfungsgesamtnote mindestens "ausreichend" lautet." (§ 14 Abs. 2 JAG Nds).
Goldenes Zeitalter für Juristen?
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Re: Goldenes Zeitalter für Juristen?
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Re: Goldenes Zeitalter für Juristen?
Auch 2x ausreichend sind Befähigung zum Richteramt. Wie kann man da Anforderungen "runterschrauben"?
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Re: Goldenes Zeitalter für Juristen?
Naja, bisher wird noch alles eingeladen, was 14 Punkte in Summe hat, wo 8 in Summe ausreichend sind. Folglich wird man immer einen unerschöpflichen Pool an Bewerbern für die Richtertätigkeit haben, folglich wird es keine Probleme mit Konkurrenzdruck der Kanzleien geben.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
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Re: Goldenes Zeitalter für Juristen?
Befähigung ist doch nicht gleich Anforderung? Du weißt doch selbst, dass es (nach außen hin ja auch offen kommunizierte) Notenanforderungen gibt, die oberhalb von 2 x 4,0-Punkten liegen? Verstehe dein Anliegen nicht.