Was beides kaum zu Mehrbelastung führt (KiPo mal außen vor, da bleibt noch abzuwarten, wie der Anteil steigt), weil in Pebb§y nicht abgebildet.
Goldenes Zeitalter für Juristen?
Moderator: Verwaltung
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Re: Goldenes Zeitalter für Juristen?
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Re: Goldenes Zeitalter für Juristen?
Schiedsgerichte boomen. Vielleicht haben einige keine Lust mehr auf die deutsche Justiz.
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Re: Goldenes Zeitalter für Juristen?
Letzteres wird aber über kurz oder lang der Fall sein müssen. Es fängt ja schon damit an, dass der Bundesgesetzgeber ganz groß darin ist, beständig neue originäre Kammerzuständigkeiten in Zivilsachen zu schaffen, obwohl es richtigerweise wohl weniger darum geht, dass es die Kammer macht, als darum, dass es ein Richter macht, der häufiger mit solchen Verfahren zu tun hat.Strich hat geschrieben:Was beides kaum zu Mehrbelastung führt (KiPo mal außen vor, da bleibt noch abzuwarten, wie der Anteil steigt), weil in Pebb§y nicht abgebildet.
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Re: Goldenes Zeitalter für Juristen?
Da bin ich ganz bei dir, aber es hat sich schon bisher nicht niedergeschlagen und die Zivilsachen sind derzeit massiv falsch gewichtet in Pebb§y. ohne das erkennbar ist, dass es zu signifikanten Verschiebungen käme. Im Gegenteil nehmen die Eingänge ja auch noch ab, dadurch fällt natürlich nicht weniger Arbeit beim Richter an, sondern einfach Stellen weg. An einem LG mit 30 Zivilrichtern fällt es einfach nicht auf, wenn eine Stelle nach Pebb§y zu viel auf dem Papier existiert. Die fällt dann mit der Pensionierung des ältesten Kollegen einfach weg, dann kriegt jeder gefühlt 1/30 Mehrarbeit mit der Pensionierung.
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Re: Goldenes Zeitalter für Juristen?
Klar, das ist ein Dilemma. Ich habe hier zT Dieselverfahren, in denen ich mit unglaublich viel Papier zugeballert werde. In den letzten beiden Wochen habe ich drei Dieselverfahren (2 verschiedene Hersteller, jeweils leicht unterschiedliche Fallkonstellationen) verhandelt, wofür ich rund 650 Blatt reinen Vortrag lesen musste (und aufpassen musste, wo es im Detail doch unterschiedlich ist). Gerade terminiere ich ein Dieselverfahren, da kommt nach einer Klageschrift mit > 120 Seiten und einer Klageerwiderung mit > 50 Seiten nochmals eine Replik mit > 50 Seiten und neuen Anträgen. Soviel Vortrag habe ich sonst eher selten, auch in alten, eskalierten Kammersachen schreiben die Parteien selten so viel.
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Re: Goldenes Zeitalter für Juristen?
Um das noch zu kommentieren: Das mag gut sein. Das Serviceangebot der Justiz ist eben an alle Bürger gleichermaßen gerichtet und dazu passt es dann nicht, Verfahren, bei denen theoretisch auch ein Schiedsverfahren in Betracht käme, besonders prioritär zu behandeln. Wenn bei mir als allgemeine Zivilsache ein Streit zwischen Wirtschaftsunternehmen mit hohem Streitwert eingeht, ist das beste Angebot, was ich machen kann, dass ich die Sache innerhalb von 6-9 Monaten das erste Mal verhandle (je nachdem, wie lange die Parteien bis zur Vorlage von Klageerwiderung / Replik brauchen).
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Re: Goldenes Zeitalter für Juristen?
Ich denke, der Anteil dürfte verschwindend gering sein. Warum soll man sich den nicht ganz günstigen Kammerbeitrag und ne Haftpflicht leisten, wenn die Erträge offensichtlich minimal sind? Ara hat Recht, der Kollege kann über sein gesamtes Berufsleben so gut wie nichts eingezahlt haben.Liz hat geschrieben: ↑Sonntag 25. Juli 2021, 17:20 Die Frage ist aber ja, welcher Anteil der Absolventen aus den 1980er-1990er Jahren eigentlich ersatzlos wegfallen kann, ohne dass sich die Versorgung der Bevölkerung mit Rechtsdienstleistungen verschlechtert. Es gibt da halt auch solche Schicksale: https://www.bz-berlin.de/berlin/charlot ... -nachfragt
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Re: Goldenes Zeitalter für Juristen?
Es hat ja offensichtlich immerhin für eine bescheidene Lebensführung gereicht, aber eben nicht für wesentlich mehr und insbesondere nicht für eine nennenswerte Altersvorsorge.
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Re: Goldenes Zeitalter für Juristen?
Aber schon bemerkenswert - ich z.B. habe durch Überleitung der Ref-Beiträge und 6 Monate mäßig vergütete Anwalterei schon eine Anwartschaft auf ca. 150€ (danach sogar noch geringfügig erhöht durch Zahlung des Mindestbeitrags, bis die 60 Beitragsmonate für eine Anwartschaft voll waren) erworben. Ob das vor dem Hintergrund so stimmen kann?
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Re: Goldenes Zeitalter für Juristen?
Vielleicht hat er sich auch zweimal scheiden lassen und musste ordentlich im Rahmen des Versorgungsausgleichs bluten, wer weiß.
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Re: Goldenes Zeitalter für Juristen?
Spätestens nach dem ersten Mal müsste ihm doch aufgegangen sein, dass ein vernünftiger Ehevertrag keine allzu schlechte Idee ist. Wobei das natürlich eine gewisse juristische "Grundschläue" voraussetzt, deren Fehlen wohl grade Grund der wirtschaftlichen Misere gewesen ist.j_laurentius hat geschrieben: ↑Dienstag 27. Juli 2021, 11:07 Vielleicht hat er sich auch zweimal scheiden lassen und musste ordentlich im Rahmen des Versorgungsausgleichs bluten, wer weiß.
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Re: Goldenes Zeitalter für Juristen?
Naja da sind in Deutschland doch einfach arge Grenzen gesetzt. Man kann Gütertrennung vereinbaren, ok. Aber sonst? So schöne Gestaltungsmöglichkeiten wie in anderen Staaten gehen dem deutschen Gesetzgeber anscheinend zu weit, ist ja nicht so als ob hier zwei gleichberechtigte Erwachsene einen Vertrag schließen. Nein nein, alles sittenwidrigOJ1988 hat geschrieben: ↑Dienstag 27. Juli 2021, 13:39Spätestens nach dem ersten Mal müsste ihm doch aufgegangen sein, dass ein vernünftiger Ehevertrag keine allzu schlechte Idee ist. Wobei das natürlich eine gewisse juristische "Grundschläue" voraussetzt, deren Fehlen wohl grade Grund der wirtschaftlichen Misere gewesen ist.j_laurentius hat geschrieben: ↑Dienstag 27. Juli 2021, 11:07 Vielleicht hat er sich auch zweimal scheiden lassen und musste ordentlich im Rahmen des Versorgungsausgleichs bluten, wer weiß.
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Re: Goldenes Zeitalter für Juristen?
Du schließt von der Ausnahme auf den Regelfall. Grundsätzlich kannst du - gerade unter gleichberechtigten Erwachsenen, deren Eheleben so aussieht, dass keiner ehebedingte Nachteile einseitig zu tragen hätte - den Versorgungsausgleich natürlich ausschließen.Fyrion hat geschrieben: ↑Montag 2. August 2021, 20:57Naja da sind in Deutschland doch einfach arge Grenzen gesetzt. Man kann Gütertrennung vereinbaren, ok. Aber sonst? So schöne Gestaltungsmöglichkeiten wie in anderen Staaten gehen dem deutschen Gesetzgeber anscheinend zu weit, ist ja nicht so als ob hier zwei gleichberechtigte Erwachsene einen Vertrag schließen. Nein nein, alles sittenwidrigOJ1988 hat geschrieben: ↑Dienstag 27. Juli 2021, 13:39Spätestens nach dem ersten Mal müsste ihm doch aufgegangen sein, dass ein vernünftiger Ehevertrag keine allzu schlechte Idee ist. Wobei das natürlich eine gewisse juristische "Grundschläue" voraussetzt, deren Fehlen wohl grade Grund der wirtschaftlichen Misere gewesen ist.j_laurentius hat geschrieben: ↑Dienstag 27. Juli 2021, 11:07 Vielleicht hat er sich auch zweimal scheiden lassen und musste ordentlich im Rahmen des Versorgungsausgleichs bluten, wer weiß.
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Re: Goldenes Zeitalter für Juristen?
Wann sind Erwachsene nicht gleichberechtigt?
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Re: Goldenes Zeitalter für Juristen?
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