Dass zwei Partner Geschäftsführer der nach dem Mandanten X.Y. benannten X.Y. GmbH werden scheint mir jedenfalls über ein übliches Beratungsverhältnis hinauszugehen. Wäre übrigens interessant, ob da die übrigen Partner zugestimmt haben. Solche Unternehmensverflechtungen können ja auch gesellschaftsrechtliche Haftungsrisiken in die Kanzlei tragen, die dann ja auch die übrigen Partner tendieren, weil es sich insoweit nicht um fehlerhafte Berufsausübung handelt.Tikka hat geschrieben: ↑Donnerstag 6. August 2020, 15:40 Das war irgendwie an mir vorbeigegangen.
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Schon bemerkenswert. Irgendwie habe ich das subjektive Gefühl, dass in letzter Zeit verschiedene Wirtschaftskanzleien immer häufiger in den Fokus von strafrechtlichen Ermittlungen rücken?
Manches muss einfach gemeldet werden
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
In der Tat. Auch wenn wir wahrscheinlich alle keine Einzelheiten kennen.
Aber davon ab gibt es so ein grundsätzliches Thema was ich jetzt schon einige Male während meines nun auch schon etwas längeren Berufslebens beobachten durfte. Das sich zwischen Partnern (meist mittelständischer aber manchmal auch echter GKen) Kanzleien und bestimmten Mandanten (häufig Unternehmern und deren Familien) ein sehr enges Verhältnis über die Jahrzehnte entwickelt. Wo die irgendwann gar nicht mehr so recht ohneeinander können und die Verflechtungen immer enger werden.
Der Anwalt wird dann immer weniger Anwalt und immer mehr "Consigliere" (ohne mafiöse Strukturen unterstellen zu wollen) und ein echtes Mandatsverhältnis, so wie es sich die BRAO vorstellt wird immer mehr verlassen.
Für einige werden die Verflechtungen dann möglicherweise zu eng und die Versuchungen zu groß. Ich sehe ja schon die nicht seltene Vergabe von Aufsichtsratsmandaten an "vertraute" Rechtsberater manchmal als kritisch an, aber die übernahme von GF Funktionen im Mandatsverhältnis ist sicherlich nochmal schwieriger sauber darzustellen.
Aber davon ab gibt es so ein grundsätzliches Thema was ich jetzt schon einige Male während meines nun auch schon etwas längeren Berufslebens beobachten durfte. Das sich zwischen Partnern (meist mittelständischer aber manchmal auch echter GKen) Kanzleien und bestimmten Mandanten (häufig Unternehmern und deren Familien) ein sehr enges Verhältnis über die Jahrzehnte entwickelt. Wo die irgendwann gar nicht mehr so recht ohneeinander können und die Verflechtungen immer enger werden.
Der Anwalt wird dann immer weniger Anwalt und immer mehr "Consigliere" (ohne mafiöse Strukturen unterstellen zu wollen) und ein echtes Mandatsverhältnis, so wie es sich die BRAO vorstellt wird immer mehr verlassen.
Für einige werden die Verflechtungen dann möglicherweise zu eng und die Versuchungen zu groß. Ich sehe ja schon die nicht seltene Vergabe von Aufsichtsratsmandaten an "vertraute" Rechtsberater manchmal als kritisch an, aber die übernahme von GF Funktionen im Mandatsverhältnis ist sicherlich nochmal schwieriger sauber darzustellen.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Explosion im Libanon: Ich habe gelesen, dass bei dem 1000-Bomber-Angriff auf Köln im Jahr 1942 ca. 1400 Tonnen abgeworfen wurden. Das würde bedeuten, dass in Beirut auf einen Punkt konzentriert zwei "1000-Bomber-Angriffe" stattgefunden hätten. Natürlich nicht vergleichbar (hier Ammoniumnitrat, dort bewusster Einsatz von Spreng- und Brandbomben zwecks Feuersturm), aber das verdeutlicht vielleicht das Ausmaß. Oder auch: 1/5 der Sprengkraft der Hiroshimabombe (auch wiederum völlig klar, dass es nicht vergleichbar ist, schon allein in Ermangelung der Strahlung).
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Man kann es auch mit der Explosion des (heutigen) Stammwerks der (heutigen) BASF vergleichen - und damals waren es dort nur 400 (von 4.500) Tonnen Ammoniumsulfatnitrat. https://de.m.wikipedia.org/wiki/Explosi ... toffwerkesMicha79 hat geschrieben:Explosion im Libanon: Ich habe gelesen, dass bei dem 1000-Bomber-Angriff auf Köln im Jahr 1942 ca. 1400 Tonnen abgeworfen wurden. Das würde bedeuten, dass in Beirut auf einen Punkt konzentriert zwei "1000-Bomber-Angriffe" stattgefunden hätten. Natürlich nicht vergleichbar (hier Ammoniumnitrat, dort bewusster Einsatz von Spreng- und Brandbomben zwecks Feuersturm), aber das verdeutlicht vielleicht das Ausmaß.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Wie meinen? Also nicht das *tangieren*, sondern: Welche Verflechtungen mit Haftungsrisiken für die Partnerschaft liegen (potenziell) vor, wenn Kanzleiprtner gleichzeig GF (≠ Gfter) einer GmbH sind?Omnimodofacturus hat geschrieben: ↑Donnerstag 6. August 2020, 22:02Solche Unternehmensverflechtungen können ja auch gesellschaftsrechtliche Haftungsrisiken in die Kanzlei tragen, die dann ja auch die übrigen Partner tendieren [...].Tikka hat geschrieben: ↑Donnerstag 6. August 2020, 15:40 Das war irgendwie an mir vorbeigegangen.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Brainiac hat geschrieben: ↑Montag 10. August 2020, 14:53Wie meinen? Also nicht das *tangieren*, sondern: Welche Verflechtungen mit Haftungsrisiken für die Partnerschaft liegen (potenziell) vor, wenn Kanzleiprtner gleichzeig GF (≠ Gfter) einer GmbH sind?Omnimodofacturus hat geschrieben: ↑Donnerstag 6. August 2020, 22:02Solche Unternehmensverflechtungen können ja auch gesellschaftsrechtliche Haftungsrisiken in die Kanzlei tragen, die dann ja auch die übrigen Partner tendieren [...].Tikka hat geschrieben: ↑Donnerstag 6. August 2020, 15:40 Das war irgendwie an mir vorbeigegangen.
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Da muss nur einmal versehentlich oder "versehentlich" das falsche Briefpapier verwendet werden.
Zumal in einer solchen Konstellation doch stark zu vermuten steht, dass die Geschäftsführer auch (Mit-)Gesellschafter sein dürften, was zum Beispiel unter dem Gesichtspunkt der Gruppenbesteuerung Fragen aufwirft. Entschieden ist es noch nicht, aber wenn der BFH die GmbH & Co. KG als tauglichen Organträger ansieht, wüsste ich nicht warum nicht auch die PartGmbB.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Meinst du die körperschaftsteuerliche Organschaft? Eine Personengesellschaft kann nach § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 KStG Organträger sein, wenn sie selbst originär gewerbliche Tätigkeiten ausübt. Das dürfte bei einer Anwalts-PartGmbB nicht der Fall sein.Omnimodofacturus hat geschrieben: ↑Mittwoch 12. August 2020, 12:48 Zumal in einer solchen Konstellation doch stark zu vermuten steht, dass die Geschäftsführer auch (Mit-)Gesellschafter sein dürften, was zum Beispiel unter dem Gesichtspunkt der Gruppenbesteuerung Fragen aufwirft. Entschieden ist es noch nicht, aber wenn der BFH die GmbH & Co. KG als tauglichen Organträger ansieht, wüsste ich nicht warum nicht auch die PartGmbB.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Ich weiß zwar jetzt schon, dass ich dafür hier nur Hohn und Spott ernten werde, aber ich fands grad einfach zu cool: Fliege im Zimmer im ersten Versuch mit der Hand gefangen und am Fenster freigelassen
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Zumal auch die übrigen Vss. selbst bei Annahme einer hinreichenden Gesellschafterstellung nicht (alle) vorliegen dürften. Daneben: Wird nicht nur nach oben (von der Tochter zur Mutter - also hier von der GmbH zum Anwalt), sondern überhaupt auch "seitwärts" zugerechnet?Tibor hat geschrieben: ↑Mittwoch 12. August 2020, 13:07Meinst du die körperschaftsteuerliche Organschaft? Eine Personengesellschaft kann nach § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 KStG Organträger sein, wenn sie selbst originär gewerbliche Tätigkeiten ausübt. Das dürfte bei einer Anwalts-PartGmbB nicht der Fall sein.Omnimodofacturus hat geschrieben: ↑Mittwoch 12. August 2020, 12:48 Zumal in einer solchen Konstellation doch stark zu vermuten steht, dass die Geschäftsführer auch (Mit-)Gesellschafter sein dürften, was zum Beispiel unter dem Gesichtspunkt der Gruppenbesteuerung Fragen aufwirft. Entschieden ist es noch nicht, aber wenn der BFH die GmbH & Co. KG als tauglichen Organträger ansieht, wüsste ich nicht warum nicht auch die PartGmbB.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Schon richtig, aber "der Anwalt" ist ja als Anwalt hier nicht unter eigenem Namen, sondern im Namen der Partnerschaftsgesellschaft tätig.Brainiac hat geschrieben: ↑Mittwoch 12. August 2020, 15:43Zumal auch die übrigen Vss. selbst bei Annahme einer hinreichenden Gesellschafterstellung nicht (alle) vorliegen dürften. Daneben: Wird nicht nur nach oben (von der Tochter zur Mutter - also hier von der GmbH zum Anwalt), sondern überhaupt auch "seitwärts" zugerechnet?Tibor hat geschrieben: ↑Mittwoch 12. August 2020, 13:07Meinst du die körperschaftsteuerliche Organschaft? Eine Personengesellschaft kann nach § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 KStG Organträger sein, wenn sie selbst originär gewerbliche Tätigkeiten ausübt. Das dürfte bei einer Anwalts-PartGmbB nicht der Fall sein.Omnimodofacturus hat geschrieben: ↑Mittwoch 12. August 2020, 12:48 Zumal in einer solchen Konstellation doch stark zu vermuten steht, dass die Geschäftsführer auch (Mit-)Gesellschafter sein dürften, was zum Beispiel unter dem Gesichtspunkt der Gruppenbesteuerung Fragen aufwirft. Entschieden ist es noch nicht, aber wenn der BFH die GmbH & Co. KG als tauglichen Organträger ansieht, wüsste ich nicht warum nicht auch die PartGmbB.
Und @ tibor:
Ich dachte noch eher an die umsatzsteuerrechtliche Organschaft.
Wenn nach BFH die GmbH & Co. KG dort als Organträger auftreten kann, warum nicht auch die letztlich demselben wirtschaftlichen Zweck für Freie Berufe dienende PartGmbH?
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Das dürfte von der Anwendung von § 679 BGB auf den konkreten Fall abhängen. Je nach dem ergeben sich die Rollen von Gläubiger und Schuldner.Tibor hat geschrieben: ↑Mittwoch 12. August 2020, 18:12 Wer bekommt was von wem woraus?
https://www.stern.de/auto/fehmarn--pass ... 72538.html
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Natürlich kann eine PartG ust-licher OT sein; die PartG ist Unternehmer iSv § 2 UStG. Es wird idR nur an der Eingliederung einer OG in den OT scheitern.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Guttenberg hat erneut promoviert.
Hier wohl die Vollversion:
https://eprints.soton.ac.uk/435557/1/Ph ... N.pdf_.pdf
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https://eprints.soton.ac.uk/435557/1/Ph ... N.pdf_.pdf
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Dann hab ich doch eine Vermutung, worum sich Vroniplag schon aus Prinzip vermutlich bald mal wieder kümmern wird?