Manches muss einfach gemeldet werden
Moderator: Verwaltung
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Mal ehrlich, wenn man persönliche Konsequenzen im Fall Scheuer in finanzieller Höhe vorsehen würde, dann würden die Besoldung für Minister / Staatsekretäre etc. aber sowas von in die Höhe gehen müssen, dass sie der Verantwortungswahrscheinlichkeit (inkl Strafverfolgung) in Konzernen gleich kommt. Ich glaub niemand mag jetzt sagen: "Weil wir den Scheuer nicht zur Rechenschaft ziehen konnten, und die CSU nicht auf Absetzung gedrängt hat, soll das Gesetz ... nun geändert werden. Zukünftig sind ökonomisch unsinnige Entscheidungen durch den zuständigen Bundes.... gericht zu überprüfen, wenn es ... verlangt. Als Ausgleich wird die Besoldung von Kanzler, Minister, Staatssekretär dem Median von DAX/MDAX Vorständen angepasst und beträgt nun 6 Mio. € p.a. statt bisher ca. 240.000 €."
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Von einem Volljuristen kann m.E. schon eine differenziertere Beurteilung verlangt werden.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Kann doch theoretisch jetzt schon Untreue sein oder?
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Objektiv-tatbestandlich sicher, der Vorsatz dürfte das Problem sein.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Nein, finde das unerträglich.famulus hat geschrieben: ↑Donnerstag 22. Oktober 2020, 07:36 Kann mir mal bitte einer erklären, wie es kommen konnte, dass so etwas hier anscheinend heute nicht mehr das Zeug zu einem elementaren Skandal hat:
https://daserste.ndr.de/panorama/archiv ... d8V8iU5Ew8
Sind "wir" nach Trump, Scheuer & Co. wirklich schon so abgestumpft?
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Klar, aber so besteht ja schon eine gerichtliche Kontrolle. In Frankreich wurde Lagarde doch ihrerseit m.W.n. wegen fahrlässiger Untreue verurteilt, so kann man das Problem (als Gesetzgeber) ja lösen. Natürlich darf nicht jedes Hinwirken auf eine Rechtsprechungsänderung oder jede ex-post nicht zielführende Ausgabe zu einer Bestrafung führen. Bei manchen Sachen greift man sich aber doch an den Kopf...
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Eben, verstehe nicht warum es ein heiliger Grundsatz sein soll, dass Politiker nicht für ihre Fehlentscheidungen haften dürfen, oder warum dafür ihre Besoldung angehoben werden müsste. Dann soll ein Scheuer halt in die Privatinsolvenz gehen oder sich vielleicht ganz genau überlegen, ob man etwas tut, von dem einem alle Berater und Experten eindringlich abraten, wenn man schon selbst keinerlei Ahnung von seiner Materie hat (noch so eine heilige Kuh, nach der es angeblich völlig ausgeschlossen sein muss, dass von einem Minister irgend eine Art von Fachkompetenz erwartet werden darf)Sektnase hat geschrieben: ↑Donnerstag 22. Oktober 2020, 14:00Klar, aber so besteht ja schon eine gerichtliche Kontrolle. In Frankreich wurde Lagarde doch ihrerseit m.W.n. wegen fahrlässiger Untreue verurteilt, so kann man das Problem (als Gesetzgeber) ja lösen. Natürlich darf nicht jedes Hinwirken auf eine Rechtsprechungsänderung oder jede ex-post nicht zielführende Ausgabe zu einer Bestrafung führen. Bei manchen Sachen greift man sich aber doch an den Kopf...
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Die Frage ist, was du für Gestalten anlockst, die den Job dann für das Mickergehalt mit der Verantwortung machen wollen ...
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Hab hier n Abiturzeugnis von ner Bewerberin aus Hessen da steht „Bekenntnis: Muslimisch“ nach dem Geburtsdatum
Noch nie sowas aus nem Abi gesehen...
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Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Bald steht da:
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Wieder so ne Sache, wo ich mir denke: Das würde ich als Richter und jemand der den Rechtsstaat ernst nimmt anders machen.
Die StA beantragt beim Amtsgericht ne DNA-Speicherung für zukünftige Strafverfahren nach § 81g I StPO. Die Voraussetzungen sind offenkundig nicht gegeben (keine Vorstrafen, Anlasstat über 2 Jahre her ohne weitere Zwischenfall, leichte Kriminalität und Spontantat). Das Amtsgericht schreibt den Mandanten an, dass die StA einen Antrag gestellt hat und man einen Beschluss durch das Gericht dadurch vermeiden kann, indem man die Speichelprobe freiwillig abgibt. Dann kommt ein Satz der mich zum Schmunzeln brachte: "Die Speicherung Ihres genetischen Fingerabdruck hat für Sie jedoch den Vorteil, dass im Falle eines unberechtigten Verdachts gegebenenfalls sofort und zweifelsfrei ihre Unschuld bewiesen werden kann". Der Mandant wurde weder zur Stellungnahme aufgefordert noch wurde der Antrag der StA beigefügt.
Naja ich schreibe dem Gericht, dass keine freiwillige Probe abgegeben wird und die Voraussetzungen nicht vorliegen. Gleichzeitig erkläre ich dem Mandanten, dass das Amtsgericht den Beschluss wohl erlassen wird, weil das Gericht ihn sonst vermutlich gar nicht angeschrieben hätte und wir vermutlich Beschwerde einlegen müssen.
Was bekam ich dann vom Amtsgericht? Nen Zweizeiler, dass der Antrag der StA zurückgewiesen wird, da die Voraussetzungen offenkundig nicht gegeben sind.
Ich frag mich: Warum? Warum mach ich mir als Amtsrichter diese Mühe? Hoffe ich darauf, dass der Bürger Angst bekommt und die freiwillig abgibt? Bin ich als Richter wirklich überzeugt, dass er so zukünftig seine "Unschuld" beweisen kann? Wenn ich doch weiß, dass die Voraussetzungen nicht gegeben sind, warum greif ich nicht entweder zum Hörer und sag der StA sie soll das mal lieber sein lassen oder Bescheide den Antrag jetzt gleich negativ? Damit spar ich nicht nur dem Bürger ne menge Ärger (und im Zweifel Anwaltskosten), sondern spar mir doch auch selbst Arbeit.
Die StA beantragt beim Amtsgericht ne DNA-Speicherung für zukünftige Strafverfahren nach § 81g I StPO. Die Voraussetzungen sind offenkundig nicht gegeben (keine Vorstrafen, Anlasstat über 2 Jahre her ohne weitere Zwischenfall, leichte Kriminalität und Spontantat). Das Amtsgericht schreibt den Mandanten an, dass die StA einen Antrag gestellt hat und man einen Beschluss durch das Gericht dadurch vermeiden kann, indem man die Speichelprobe freiwillig abgibt. Dann kommt ein Satz der mich zum Schmunzeln brachte: "Die Speicherung Ihres genetischen Fingerabdruck hat für Sie jedoch den Vorteil, dass im Falle eines unberechtigten Verdachts gegebenenfalls sofort und zweifelsfrei ihre Unschuld bewiesen werden kann". Der Mandant wurde weder zur Stellungnahme aufgefordert noch wurde der Antrag der StA beigefügt.
Naja ich schreibe dem Gericht, dass keine freiwillige Probe abgegeben wird und die Voraussetzungen nicht vorliegen. Gleichzeitig erkläre ich dem Mandanten, dass das Amtsgericht den Beschluss wohl erlassen wird, weil das Gericht ihn sonst vermutlich gar nicht angeschrieben hätte und wir vermutlich Beschwerde einlegen müssen.
Was bekam ich dann vom Amtsgericht? Nen Zweizeiler, dass der Antrag der StA zurückgewiesen wird, da die Voraussetzungen offenkundig nicht gegeben sind.
Ich frag mich: Warum? Warum mach ich mir als Amtsrichter diese Mühe? Hoffe ich darauf, dass der Bürger Angst bekommt und die freiwillig abgibt? Bin ich als Richter wirklich überzeugt, dass er so zukünftig seine "Unschuld" beweisen kann? Wenn ich doch weiß, dass die Voraussetzungen nicht gegeben sind, warum greif ich nicht entweder zum Hörer und sag der StA sie soll das mal lieber sein lassen oder Bescheide den Antrag jetzt gleich negativ? Damit spar ich nicht nur dem Bürger ne menge Ärger (und im Zweifel Anwaltskosten), sondern spar mir doch auch selbst Arbeit.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Antwort:
Eskalationsstufe 1: Musterbrief versenden. Wenn Sache dadurch nicht erledigt, dann
Eskalationsstufe 2: Akte aufklappen und prüfen (=Arbeit), ggf. abhelfen.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Das ist mal was Neues.Ara hat geschrieben: ↑Samstag 24. Oktober 2020, 20:04Dann kommt ein Satz der mich zum Schmunzeln brachte: "Die Speicherung Ihres genetischen Fingerabdruck hat für Sie jedoch den Vorteil, dass im Falle eines unberechtigten Verdachts gegebenenfalls sofort und zweifelsfrei ihre Unschuld bewiesen werden kann".
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Nein weil es ein formelles Gesetz gab dass er umsetzen musste. Die StA hat auch auf die Anzeigen hin bekanntlich keine Ermittlungen eingeleitet
"[...] führt das ja nicht dazu, dass eine Feststellungsklage mit dem Inhalt "Wie wird das Wetter morgen?" zulässig wird" - Swann, 01.03.17