Manches muss einfach gemeldet werden

"Off-Topic"-Forum. Die Themen können von den Usern frei bestimmt werden.
Es gelten auch hier die Foren-Regeln!

Moderator: Verwaltung

gola20
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 865
Registriert: Donnerstag 29. September 2011, 20:11
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von gola20 »

Theopa hat geschrieben: Mittwoch 20. Juli 2022, 13:58
Urs Blank hat geschrieben: Mittwoch 20. Juli 2022, 13:40 https://www.juve.de/karriere/wir-muesse ... ufbrechen/

Die These mag zutreffen oder auch nicht. Leider wird die Frage nicht gestellt, wie denn seine eigene "Beratungsgesellschaft" organisiert ist, wenn es keine Partner gibt.

Nun, es ist ein GmbH mit ihm als Alleingesellschafter und Alleingeschäftsführer.
Womit die These mit "frühere unternehmerischer Verantwortung" schon etwas spannend wird. Für mich klingt das nach erst einmal mit einem viel zu niedrigen Fixum bezahlten Angestellten, welchen durch eine großen Anteil an umsatz- und/oder akquiseabhängigen flexiblen Gehaltsbestandteilen eine Karotte vor die Nase gehängt wird, während der Alleininhaber den Stock - einfach kündigen - immer in der Hand behält.
Du beschreibst mein aktuelles Arbeitsverhältnis zu gut :drinking:
Ich schreibe dann mal ein paar Bewerbungen
Benutzeravatar
Strich
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 2254
Registriert: Samstag 9. Januar 2016, 16:52
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Strich »

Melde, Corona überlebt und zurück in Arbeit. Man war die Isolation langweilig, wenn alle anderen draußen rumturnen.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
- Daria -

www.richtersicht.de

Seit 31.05.2022 Lord Strich
Herr Schraeg
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 2811
Registriert: Montag 15. März 2010, 10:35
Ausbildungslevel: RA

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Herr Schraeg »

Strich hat geschrieben: Montag 1. August 2022, 12:02 Melde, Corona überlebt und zurück in Arbeit. Man war die Isolation langweilig, wenn alle anderen draußen rumturnen.
Schön, dass das offenbar glimpflich ausgegangen ist. Welcome back!
Benutzeravatar
Strich
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 2254
Registriert: Samstag 9. Januar 2016, 16:52
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Strich »

Ja ist glimpflich verlaufen. War auch schon wieder laufen. Ging auch fast wie vorher. Der Husten begleitete mich tatsächlich bis gestern. Heute ist er fast weg. Gesund habe ich mich aber schon wieder nach 2 Tagen Bett gefühlt.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
- Daria -

www.richtersicht.de

Seit 31.05.2022 Lord Strich
Benutzeravatar
Strich
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 2254
Registriert: Samstag 9. Januar 2016, 16:52
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Strich »

https://www.lto.de/recht/justiz/j/personalmangel-justiz-richter-haftfreilassung-richterbund-schleswig-holstein/ hat geschrieben:Der Richter-Personalbestand entspreche nicht einmal dem veralteten Standard von 2014, hieß es weiter. Seither sei der Arbeitsaufwand pro Fall noch erheblich gestiegen, in den großen Strafverfahren um rund 50 Prozent. "Es ist mit Händen zu greifen, dass die gesamte Personalberechnung mit ihrem veralteten, realitätsfernen Rechenwerk hinten und vorne nicht aufgeht", sagte Schmehl.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
- Daria -

www.richtersicht.de

Seit 31.05.2022 Lord Strich
Benutzeravatar
Ara
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 8343
Registriert: Donnerstag 11. Juni 2009, 17:48
Ausbildungslevel: Schüler

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Ara »

Strich hat geschrieben: Mittwoch 17. August 2022, 11:35
https://www.lto.de/recht/justiz/j/personalmangel-justiz-richter-haftfreilassung-richterbund-schleswig-holstein/ hat geschrieben:Der Richter-Personalbestand entspreche nicht einmal dem veralteten Standard von 2014, hieß es weiter. Seither sei der Arbeitsaufwand pro Fall noch erheblich gestiegen, in den großen Strafverfahren um rund 50 Prozent. "Es ist mit Händen zu greifen, dass die gesamte Personalberechnung mit ihrem veralteten, realitätsfernen Rechenwerk hinten und vorne nicht aufgeht", sagte Schmehl.
Also zu Schleswig-Holstein fehlt da der Hintergrund.

In Schleswig-Holstein entfallen mindestens 3 der entlassenen 11 Strafgefangene auf die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Itzehoe. Es ist auch falsch, dass das OLG diese entlassen hat, weil die Frist nach § 121 StPO überschritten war. Zumindest die drei Entlassenen, sind alle nach dem erstinstanzlichen Urteil entlassen worden. Jeder der dort bereits verteidigt hat weiß, dass die Kammer ganz andere Defizite hat als den "Personalbestand", zumindest nicht so, wie der Richterverband das wohl meint.

Wenn eine Kammer den Spruch bringt "Wir verstehen nicht, warum die Staatsanwaltschaft, die Nebenklage und die Verteidigung solch eine Front gegen die Kammer bildet", dann ist in einem Strafverfahren etwas gewaltig schiefgelaufen. Ohne hier auch zu viel zu verraten, in dem konkreten Verfahren in dem ich beteiligt war, hat das OLG Schleswig die Untersuchungshaft des (zu einer sehr hohen Freiheitsstrafe) Verurteilten auch nicht deswegen aufgehoben, weil er so lange schon in U-Haft saß. Es war, und da war bin ich mir sicher, die vermutlich dreistete und auch menschenverachtenste Stellungnahme zur Haftbeschwerde, die ich jemals erlebt habe. Man merkte dem Beschluss des OLG Schleswig auch richtig an, dass das OLG darüber auch mehr als verärgert war, was die Kammer da reingeschrieben hat.

Das konkrete Problem mit der Kammer ist auch sowohl dem Richterverband als auch dem Landgerichtspräsident bekannt, da es doch sehr deutliche Worte gab. Leider kann man öffentlich nur die Spitze des Eisberges hier posten, weil ja auch Ehefrauen mitlesen können. Aber wenn jemand hier mal bei nem Bier der Verschwiegenheit guten Gossip hören möchte, dann können wir uns stundenlang darüber unterhalten. Die Überlastung der Kammer oder das fehlen an Personal ist das sicherlich nicht.

Nur soviel: Eine Verfahrensbeteiligte hat die Durchwahl der Kammer in ihrer Telefonanlage mittlerweile blockiert. Die hat auf den Scheiß kein Bock mehr, weil sie nur kurzfristig eingesprungen ist, weil die Kammer drum bat.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
Benutzeravatar
Strich
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 2254
Registriert: Samstag 9. Januar 2016, 16:52
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Strich »

Na gut mag sein, aber die anderen Fälle bleiben ja trotzdem.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
- Daria -

www.richtersicht.de

Seit 31.05.2022 Lord Strich
Benutzeravatar
Ara
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 8343
Registriert: Donnerstag 11. Juni 2009, 17:48
Ausbildungslevel: Schüler

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Ara »

Also ich persönlich hatte noch nie einen Fall, wo § 121 StPO ein Problem wegen mangelnder Gerichtskapazität war. Dass die StA es in der Zeit nicht anständig ausermittelt bekommen hat, kommt gelegentlich vor, dann wird aber häufig auch der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt. Ursache ist dann auch häufig der unklare Sachverhalt und weniger die personelle Decke.

Ich mag gar nicht bestreiten, dass den Gerichten teilweise die Kapazitäten fehlen... Mir wurden gerade HV-Termine für Taten aus Anfang 2018 von diesem Monat auf Anfang 2023 verschoben. Aber so zu tun, dass deswegen reihenweise Straftäter aus der U-Haft entlassen werden, erscheint mir fern der Realität. Viel mehr ist es so, dass die Nicht-Haftsachen ewig geschoben werden, weil die Kapazitäten für die Haftsachen benötigt werden.

An vielen Stellen werden aber auch schlicht Justiz-Ressourcen verschwendet. Es gibt so viele Strafverfahren wo man schon vorher exakt weiß, dass nichts Wesentliches raus kommen kann und trotzdem wird von § 154 oder § 153a kein Gebrauch gemacht. Ich hab letztens ein Strafverfahren vor nem Jugendschöffengericht gehabt mit 3x Volljuristen, 2x Schöffen, 1x Protokollkraft, 1x Jugendgerichtshilfe und 4x Personenschützer vom LKA gegen einen Mandanten der n § 31er ist und im Zeugenschutz ist. Der hat ne Verwarnung nach § 14 JGG bekomme. Eine vorherige Einstellung nach § 154 StPO wurde abgelehnt, "wegen des Einziehungsbetrages von 2000 Euro". Das fass ich mich als Steuerzahler tatsächlich an den Kopf. Da fehlt häufig, insbesondere bei der Staatsanwaltschaft, jegliches wirtschaftliches Denken.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
Arva
Noch selten hier
Noch selten hier
Beiträge: 39
Registriert: Freitag 15. Januar 2010, 13:08

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Arva »

Ob tatsächlich Verfahren vor dem Amtsgericht (man mag das Jugendschöffengericht ausklammern) das Problem darstellen, sei dahingestellt. Aus der LT-Drs. 20/88 vom 26.07.2022 ergibt sich jedenfalls für Schleswig-Holstein nur ein Fall vor dem AG, die übrigen vor dem LG.

Ich möchte den Fokus beim Landgericht drei andere Aspekte lenken:
1. Zum einen hat Corona recht massiv durchgeschlagen. Gerade in großen Strafverfahren fällt dem regelmäßig ein Termin zum Opfer. Das potenziert die Problematik unter 3.:

2. Der Vollständigkeit halber: Pebsy bildet häufig einen Personalbedarf ab, der nicht der aktuellen Belastungssituation in der Strafkammer entspricht. Einerseits liegt im nahezu gleichzeitigen Eingang von 2 oder mehr Strafsachen eine aktuelle (punktuelle) Spitze vor, die Pebsy der Natur nach nicht abbilden kann. Andererseits besteht dann - gerade in Verfahren mit einer 3er-Besetzung (sei es aus der Sache heraus, sei es mit Ergänzungsrichter) - oft eine Terminsdopplung der Kammer, während an anderen Tagen keine Sitzung angesetzt ist.

3. In gefühlt allen Verfahren vor der Großen Strafkammer ist mindestens ein Sachverständiger beteiligt. Gleichzeitig geht die Akte regelmäßig im Bereich von 2-4 Monaten nach Beginn der Frist von § 121 StPO bei der Kammer ein. Gerade bei Sachverständigen, die "gut im Geschäft" sind und damit umgekehrt häufiger von den Staatsanwaltschaften ausgewählt werden, sind dann regelmäßig kaum oder nur wenige Termine frei. Der Fokus für freie Termine fehlt bei der Gutachtensbeauftragung bei der StA häufig (oder kann nicht umgesetzt werden).
Wenn dann noch Verteidiger beteiligt sind, die ebenfalls "gut im Geschäft" sind, was wiederum bei Verfahren vor dem Landgericht häufig der Fall sein dürfte, erhöht sich die Terminsproblematik erneut.

Praktikable Lösungen aus der Rechtsprechung hierfür gibt es im Grunde nicht. Der Weg, einen zusätzlichen "Sicherungsverteidiger" zu bestellen, dürfte jedenfalls in übersichtlichen Verfahren nicht in Betracht kommen und löst zudem oft die Problematik aus, dass die Verteidigung dann trotzdem bei besonders relevanten Verfahrensabschnitten zu zweit sein will, womit man sich potentiell § 338 Nr. 8 StPO in das Verfahren holt. Einen Wechsel des Sachverständigen dürfte das Verfahren kaum beschleunigen, weil jener dann kaum früher freie Termine haben dürfte - und zudem wird dann regelmäßig einer der Verfahrensbeteiligten auch den alten Sachverständigen hören wollen. Die Auswechslung des Verteidigers schließlich (vgl. OLG Zweibrücken, 1 Ws 132/21; Nachtrag: ähnlich OLG Hamburg, 2 Ws 36/21, BGH, StB 35/21) hat ein extrem negative Echo auf Seiten der Verteidiger hervorgerufen.
Theopa
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1328
Registriert: Mittwoch 9. Juli 2014, 18:09
Ausbildungslevel: RA

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Theopa »

Wie sieht es denn in Strafsachen mit der Möglichkeit einer Erweiterung der Wochentage für Verhandlungen aus? Werden da schon alle Tage genutzt?

In Zivilsachen dürfte die einfachste Änderung darin liegen die Termine gleichmäßig auf Montag bis Freitag zu verteilen. Wenn eben ca. 70% der Gerichte fast nur Di-Do mit einer Häufung Di/Mi verhandeln (bestenfalls dann auch nur bis 12:00 Uhr) stapeln sich natürlich die Verlegungsanträge und der Termin findet irgendwann in drei Jahren mal statt.
Benutzeravatar
Ara
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 8343
Registriert: Donnerstag 11. Juni 2009, 17:48
Ausbildungslevel: Schüler

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Ara »

Theopa hat geschrieben: Sonntag 21. August 2022, 09:05 Wie sieht es denn in Strafsachen mit der Möglichkeit einer Erweiterung der Wochentage für Verhandlungen aus? Werden da schon alle Tage genutzt?

In Zivilsachen dürfte die einfachste Änderung darin liegen die Termine gleichmäßig auf Montag bis Freitag zu verteilen. Wenn eben ca. 70% der Gerichte fast nur Di-Do mit einer Häufung Di/Mi verhandeln (bestenfalls dann auch nur bis 12:00 Uhr) stapeln sich natürlich die Verlegungsanträge und der Termin findet irgendwann in drei Jahren mal statt.
Es gibt in der Regel keine Säle in Strafsachen. Da wird teilweise schon an sehr kreativen Orten verhandelt zB in Flughafenhallen oder irgendwelchen wilden Industriehallen. Vor allem bei größeren Verfahren, wo man viele Personen unterbringen muss, ist die Saalauswahl noch eingeschränkter. Schlimm wird es wenn das Verfahren besondere Sicherheitsmaßnahme benötigt. Hamburg hat zum Beispiel nur einen Saal, der wirklich abgesichert ist mit speziellen Schleusen und Sicherheitsglas.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
Arva
Noch selten hier
Noch selten hier
Beiträge: 39
Registriert: Freitag 15. Januar 2010, 13:08

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Arva »

Die Beschreibung von Ara ist zu wild. Oder er verhandelt nur in Norddeutschland. Und generalisiert: "in der Regel".

Im hiesigen OLG-Bezirk ist mir lediglich eine (coronabedingte) Verlegung bekannt, weil ein anderes LG einen größeren Saal zur Verfügung stellen konnte. Verhandlungen außerhalb des Gerichts sind mir im gesamten OLG-Bezirk nicht bekannt. An den Amtsgerichten gibt es auch - erneut contra Aras Beschreibung - konkrete Sitzungstage mit konkreten Sälen. Das ist hier der Regelfall.

Er hat insoweit recht, dass Raumnot ein Problem ist, dahingehend, dass ich aus meiner Zivilrichterzeit weiß, dass für diese bei zusätzlichen Verhandlungstagen lediglich freitags (manchmal) ein Saal zur Verfügung steht. Für Verhandlungen der Strafkammern hat sich bisher (auch wenn alle Kammern gleichzeitig verhandeln) immer ein Saal gefunden. Im Hof musste noch nie verhandelt werden.

@Theopa: Jedenfalls hier verhandeln die Kleinen Strafkammern an bestimmten Wochentagen, die Großen Strafkammern "immer", ohne Einschränkung der Wochentage, auch an Freitagen. An letzteren allerdings grundsätzlich lediglich bis 13:00 Uhr, was aber durch die Arbeitszeiten der Wachtmeister bedingt ist. Ausnahmen möglich. Sitzungsbeginn: je nach Vorsitzendem zwischen 8:00 und 10:00 Uhr, Ende gegen 16:00 Uhr, auch hier Ausnahmen bis 20:00 Uhr.

Zwischenzeitlich hat eine Kammer eine Verhandlung für Samstags geprüft und damit erhebliche Unruhe bis in das JM erzeugt.
Liz
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 3237
Registriert: Sonntag 22. Oktober 2017, 17:03
Ausbildungslevel: Anderes

Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Liz »

Theopa hat geschrieben:Wie sieht es denn in Strafsachen mit der Möglichkeit einer Erweiterung der Wochentage für Verhandlungen aus? Werden da schon alle Tage genutzt?

In Zivilsachen dürfte die einfachste Änderung darin liegen die Termine gleichmäßig auf Montag bis Freitag zu verteilen. Wenn eben ca. 70% der Gerichte fast nur Di-Do mit einer Häufung Di/Mi verhandeln (bestenfalls dann auch nur bis 12:00 Uhr) stapeln sich natürlich die Verlegungsanträge und der Termin findet irgendwann in drei Jahren mal statt.

Das dürfte in Zivilsachen nicht ernsthaft die Lösung sein. Hier hat grds jeder Zivilrichter an einem festen Wochentag einen Saal zur freien Verfügung (wobei hier wegen der Raumknappheit auch Mo + Fr verhandelt wird) und jede Kammer hat noch - soweit Bedarf besteht - einen extra Kammertag (wobei die Kammern dann typischerweise den Kammertag auf Di-Do legen und an den übrigen Tagen als ER verhandelt wird). Die Engstelle ist in Zivilsachen weniger die Anzahl der zur Verfügung stehenden Sitzungsstunden als die Terminsvor- und -nachbereitung. Dh mehr Sachen als ich an einem Sitzungstag verhandeln kann, kann ich typischerweise auch nicht sachgerecht vorbereiten.
Jetzt könnte man natürlich überlegen, ob man den Terminstand in den Kammersachen verkürzen könnte, wenn man nicht wie alle anderen am Dienstag, sondern am Montag oder Freitag den Kammertag macht - allerdings sind die Beteiligten auch an diesen Wochentagen im Urlaub oder schon woanders geladen, so dass der Vorteil eines ungewöhnlichen Kammertages eher überschaubar sein dürfte - zumal wenn man bedenkt, dass Mo + Fr häufig Feiertag bzw Brückentag sind und eine Kammersitzung am ersten Tag nach bzw. am letzten Tag vor dem Urlaub eines Kammermitglieds nicht sonderlich sinnvoll ist, dh man müsste dann viel mehr Wochen aus dem Jahresplan streichen, so dass es durchaus sinnvoll ist, den Kammertag auf Di-Do zu legen.

Die Engstelle in Zivilsachen ist dann die Frage, wie viele Verfahren werden als Kammer verhandelt und inwieweit werden die Kammern für den damit verbundenen Zusatzaufwand angemessen entlastet.
Benutzeravatar
Ara
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 8343
Registriert: Donnerstag 11. Juni 2009, 17:48
Ausbildungslevel: Schüler

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Ara »

@Arva: Vielleicht missverstehen wir uns. Weil eigentlich meine ich schreibst du das gleiche wie ich.

Theopa hab ich so verstanden, dass die Strafrichter und Strafkammern einfach nen Sitzungstag extra abhalten sollen. Gerade weil die Strafrichter und Strafkammern feste Sitzungstage habe, kann nicht einfach ein extra Sitzungstag abgehalten werden, weil in dem Saal dann halt ein anderer Richter/Kammer sitzt.

Ich bin natürlich primär im Norden unterwegs aber hier sind "Außenstellen" üblich.

Kiel hat ne komische "Leichtbauhalle": https://www.shz.de/lokales/kiel/artikel ... t-21110751

Itzehoe hat diese schöne Industriehallte: https://www.morgenpost.de/politik/inlan ... racht.html

Lübeck hat Gebäude in der Nähe vom Flugplatz gemietet und in Bremen wurde (zumindest kurz nach Corona) auch in "Der Glocke" verhandelt.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
Arva
Noch selten hier
Noch selten hier
Beiträge: 39
Registriert: Freitag 15. Januar 2010, 13:08

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Arva »

@Ara: Also ich neige eher dazu, dass wir unterschiedliche Dinge schreiben und in den meisten Punkten uns nicht einig sind?

Vielleicht ist Ausgangspunkt auch, dass ich Deine Formulierung "Es gibt in der Regel keine Säle in Strafsachen." nicht verstehe. Jedenfalls wenn Du meintest, dass eine Strafkammer (egal welcherorts "in der Regel"?) daran gehindert ist, auf einen bestimmten (beliebig in der Woche liegenden) Termin zu terminieren, weil dort kein Saal zur Verfügung steht, ist das eine Einschätzung, die ich (mangels eigener Erfahrung) bestenfalls in Deinem Sprengel sehe. In unserem OLG-Bezirk und speziell an unserem LG kenne ich das nicht.

Die regelmäßige Auslagerung von Verhandlungen kenne ich so auch eher aus dem Norden, daher mein Hinweis, dass Du wahrscheinlich dort aktiv bist.

Dann differenzierst Du m.E. nicht zwischen Strafrichtern, Kleinen Strafkammern, Großen Strafkammern. Jedenfalls im hiesigen OLG-Bezirk haben nur Strafrichter und Kleine Strafkammern feste Sitzungstage, nicht aber die Großen Strafkammern. Ob eine Kleine Strafkammer bei uns auch an einem anderen Tag verhandeln könnte, weiß ich ehrlich gesagt nicht. Dass es die Strafrichter am AG nicht können, weil sie dann keinen zur Verfügung stehenden Saal haben, weiß ich.

Einig sind wir uns m.E. lediglich im Ergebnis für Strafrichter und Große Strafkammern, dass Theopas Vorschlag die Sache nicht weiterbringt: Strafrichter können nicht an anderen Tagen mangels verfügbaren Sälen verhandeln, Große Strafkammern verhandeln bereits an "allen" Tagen.

Weiterführend: Die Raumfrage ist ja nur der eine Punkt. Klar kann man Räume mieten. Dann braucht es aber bei den Haftsachen doch noch erheblichen baulichen Aufwand. Und gerade in den letzten Monaten hat Corona auf den Mittleren Dienst so dermaßen durchgeschlagen, dass sowohl Wachtmeister als auch ProtokollbeamtInnen gefehlt haben (zeitweise haben die Strafkammern dann auf das Personal vom AG zurückgreifen müssen).

Allerdings: Ausgangspunkt war: "Es gibt aktuell ganz schön viele Haftentlassungen aus der U-Haft". Meine These: Es liegt nicht an fehlenden Räumen.
Antworten