Fischer ./. Tolksdorf

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Strich
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Re: Fischer ./. Tolksdorf

Beitrag von Strich »

Habe ich noch nicht gesehen, werde es mir aber am Wochenende anschauen, danke für den Hinweis.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
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Ara
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Re: Fischer ./. Tolksdorf

Beitrag von Ara »

Seeker hat geschrieben: Dienstag 23. Mai 2023, 10:11
Ara hat geschrieben: Dienstag 23. Mai 2023, 07:54 Ach das erklärt warum Fischer son erfolgreicher Verteidiger geworden ist, nachdem er schon den Richterberuf durchgespielt hat... ::roll:
Habe keinerlei Ahnung von der Strafrechtswelt, finde das aber spannend, kannst du mehr dazu sagen?
Gefühlt sind 90% der Verteidigungsleistung von Fischer bisher das Rumstreiten mit den anderen Verfahrensbeteiligten, wobei man den Eindruck bekommt, er hat noch nicht so ganz verinnerlicht, dass er nicht mehr die Prozessleitung hat und ihn primär dieser Umstand stört. Die restlichen 10% sind Gespräche mit den ehemaligen Spiegel-Kollegen, um dort dann zu erklären, dass die anderen Verfahrensbeteiligten Idioten sind.

Er wird vermutlich auch den zeitlichen Rekord halten zwischen Anwaltszulassung und mutmaßlicher Verstoß gegen § 43a Abs. 4 BRAO in Form der Interessenskollision. Zugelassen wurde Fischer am 06.04.2021 und der Kollege Stevens hat am 17.04.2021 zumindest angekündigt, ihn bei der Rechtsanwaltskammer anzuzeigen. Er hatte wohl über Jahre Kontakt mit Stevens und auch der Nebenklägerin in der Sache Wedel und ist so an entsprechende Informationen gelangt. Da war es äußerst ungeschickt, dass er ausgerechnet die Verteidigung von Wedel übernommen hatte. Was dabei rausgekommen ist, weiß ich aber nicht.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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thh
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Re: Fischer ./. Tolksdorf

Beitrag von thh »

Ara hat geschrieben: Samstag 27. Mai 2023, 18:53Gefühlt sind 90% der Verteidigungsleistung von Fischer bisher das Rumstreiten mit den anderen Verfahrensbeteiligten,
Nun ja, als Richter hat er sich mit dem Präsidium und den Interessenvertretungen gestritten, als Kolumnist mit der (übrigen) Presse und seinem eigenen Blatt (schreibt er jetzt bei der zweiten oder dritten Publikation?), insofern: par for the course. Bemerkenswert wäre, wenn er einmal nicht alles besser wüsste oder mit anderen streiten würde.
Ara hat geschrieben: Samstag 27. Mai 2023, 18:53Die restlichen 10% sind Gespräche mit den ehemaligen Spiegel-Kollegen, um dort dann zu erklären, dass die anderen Verfahrensbeteiligten Idioten sind.
Also alles wie immer. :drinking:
Joshua
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Re: Fischer ./. Tolksdorf

Beitrag von Joshua »

Interessant, wie auf einen meinungsstarken Kommentator reagiert wird, der nicht jedes Wort vorher durch den Konformismus-Checker jagt. Der Gewöhnungseffekt an die blutleere Konsens-"Schreibe" scheint sehr weit gediehen. Noch interessanter, wie Diskutanten, die meinen Fischer schreibe von Dingen, die er nicht verstehe, dennoch offenbar jeden Artikel von ihm lesen - sonst könnten sie ja nicht wissen bzw. zu wissen meinen, dass er von Dingen schreibe, von denen er nichts verstehe... So gesehen sind diese Diskuntanten dann also unvorbildhafte Verschwender von Lebenszeit, da sie ihre Lesezeit für Artikel verwenden, die ihnen keinen Erkenntnisfortschritt verschaffen, sondern nur bestätigen, was sie eh wissen oder zu wissen meinen...

„In der internationalen Politik geht es nie um Demokratie oder Menschenrechte. Es geht um die Interessen von Staaten. Merken Sie sich das, egal, was man Ihnen im Geschichtsunterricht erzählt.“
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Ara
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Re: Fischer ./. Tolksdorf

Beitrag von Ara »

Joshua hat geschrieben: Sonntag 28. Mai 2023, 18:02 Interessant, wie auf einen meinungsstarken Kommentator reagiert wird, der nicht jedes Wort vorher durch den Konformismus-Checker jagt. Der Gewöhnungseffekt an die blutleere Konsens-"Schreibe" scheint sehr weit gediehen. Noch interessanter, wie Diskutanten, die meinen Fischer schreibe von Dingen, die er nicht verstehe, dennoch offenbar jeden Artikel von ihm lesen - sonst könnten sie ja nicht wissen bzw. zu wissen meinen, dass er von Dingen schreibe, von denen er nichts verstehe... So gesehen sind diese Diskuntanten dann also unvorbildhafte Verschwender von Lebenszeit, da sie ihre Lesezeit für Artikel verwenden, die ihnen keinen Erkenntnisfortschritt verschaffen, sondern nur bestätigen, was sie eh wissen oder zu wissen meinen...
Ich glaube wir alle hier sind große Fans von Thomas Fischers Artikel. Ähnlich wie vom Wendler!
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Strich
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Re: Fischer ./. Tolksdorf

Beitrag von Strich »

Und wenn wir es nicht lesen, machen wir es auch falsch, weil wir dann ja keine Ahnung von der Originalquelle haben.
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Re: Fischer ./. Tolksdorf

Beitrag von Seeker »

Ein neuer Beitrag von Fischer: https://www.lto.de/recht/meinung/m/frag ... isch-sein/

Ich finde die Argumentation ehrlich gesagt wenig erhellend und eher sophistisch. Fischer kritisiert die in der Laiensphäre häufig vertretene Forderung, Staatsanwälte sollten "politisch unabhängig" sein. Denn diese würden ihre Arbeit zwangsläufig an ihren eigenen "politischen" Einstellungen ausrichten, was in den Grenzen des Gesetzes auch gewollt sei:

"Dass individuelle Menschen ebensolche "Einstellungen", Weltsichten und im, weiteren Sinn politische Ansichten haben, ist selbstverständlich. Die Annahme, Staatsanwälte seien verpflichtet oder in der Lage, einen quasi maschinellen Vollzug starrer Verfahrensregeln ohne wertenden Einfluss zu vollziehen, ist daher fernliegend."

Das mag ja alles stimmen. Nur meinen Nichtjuristen, wie Fischer selbst zugibt, mit dem Begriff "politisch" in diesem Kontext etwas ganz anderes:

"Eine vermutlich große, wenn nicht gar überwiegende Zahl von Menschen in Deutschland ist der Ansicht, die Konnotation einer Entscheidung als "politisch" sei wenig mehr als die Bezeichnung als sachfremd, voreingenommen, manipulativ oder gar korruptiv."

Damit wird aber die ganze Argumentation zu einem Taschenspielertrick. Der Autor stellt sich der Forderung nach einer "politisch unabhängigen" StA entgegen, verwendet den Begriff des Politischen aber schlicht ganz anders als er in dem kritisierten Kontext verstanden wird. Dadurch besteht der vermeintliche Gegensatz zwischen dem Kritiker Fischer und dem Objekt seiner Kritik überhaupt nicht.
Zuletzt geändert von Seeker am Dienstag 4. Juli 2023, 11:31, insgesamt 4-mal geändert.
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Re: Fischer ./. Tolksdorf

Beitrag von thh »

Seeker hat geschrieben: Dienstag 4. Juli 2023, 11:28 Ein neuer Beitrag von Fischer: https://www.lto.de/recht/meinung/m/frag ... isch-sein/

Ich finde die Argumentation ehrlich gesagt wenig erhellend und eher sophistisch.
Das steht doch schon im ersten Satz?
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Re: Fischer ./. Tolksdorf

Beitrag von Seeker »

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Re: Fischer ./. Tolksdorf

Beitrag von Strich »

Recht, nicht zuletzt auch Strafrecht, ist stets "geronnene Politik", eine formelle Verstetigung von Regeln ("Tatbestand" und "Rechtsfolge"), die aus sozialen Interessen, Gegensätzen, Vereinbarungen entstehen und von einer so oder so legitimierten Macht formuliert (und durchgesetzt) werden. Ein "natürliches" (oder gar: übernatürliches) Recht, welches vom vernünftigen Menschen nur "erkannt" werden muss, um zur realen Geltung zu gelangen, gibt es nicht. Dass der Diebstahl, der Raub und der Totschlag strafbar sind, ergibt sich nicht "aus der Natur", sondern setzt voraus, dass es individuelles Eigentum, Selbstbestimmungs- und Lebensrecht gibt.
Das kann man natürlich so sehen. Man frage sich aber mal, was passiert, wenn der Gesetzgeber sich dazu entschließt, das zu legalisieren? Wem das praktisch undenkbar vorkommt, sollte sich vielleicht fragen, warum das so praktisch undekbar ist, wenn die Regelungen doch vollständig unserem Belieben unterliegen.
Diese Voraussetzungen entstehen durch Politik, welche aufgrund zahlloser Umstände, Gegebenheiten, Strukturen und Funktionalitäten autoritative Normen hervorbringt.
Das ist jedenfalls geschichtlich quatsch. Der Gesetzgeber hat sich an vorgefundenen Begriffen orientiert und irgendwann mal in ein Gesetz geschrieben, was vorher von allen als Diebstahl angesehen wurde. Das Gesetz "Diebstahl" ist zuallererst das gewesen, was bei Begriffen den Begriffskern darstellte. Erst danach hat man sich mit den Randbereichen beschäftigt. Vor 1000 Jahren kam bestimmt niemand auf die Idee, "Wegnahme" zu definieren.
Eine "Unabhängigkeit" der Strafverfolgungsbehörden besteht nicht; bei den Staatsanwaltschaften erfasst die Weisungsgebundenheit ausdrücklich auch den Bereich konkreter Sachentscheidungen (§ 146 GVG).
Das ist, wenn man sich nur den § 146 GVG anschaut, sicher richtig. Mit der Aussage: Wer einen Kaufvertrag abgeschlossen hat, muss immer den Kaufpreis bezahlen (§ 433 Abs. 2 BGB), ist für den Einzelfall aber sicher nichts gewonnen.

Der Staatsanwalt hat Weisungen zu ignorieren, die ihrerseits strafbar sind, § 36 Abs. 2 BeamtStG. In Anbetracht der Strafbarkeit der Rechtsbeugung, Verfolgung Unschuldiger und der Strafvereitelung im Amt kann ich mir im Ergebnis nur sehr wenige Weisungen vorstellen, zu die man einen Staatsanwalt, wenns hart auf hart kommt, tatsächlich verpflichten kann. Sollte die Weisung entgegen der Ansicht des Staatsanwaltes, der sie nicht befolgt, doch rechtmäßig sein, dürften das in aller Regel folgenlos bleiben. Man wird in der Praxis den Fall eifnach einem willigen Staatsanwalt übertragen und gut ist. Gibt es keine willigen Staatsanwälte, dürfte wiederum viel für die Strafbarkeit im Falle der Ausführung nach einer der genannten Normen sprechen. Danke für nichts Fischer.

Edit: Na gut fairer Weise muss man sagen, dass sein Artikel zumindest einen sinnvollen, nicht tautologischen Kern enthählt:
Staatsanwälte sind auch nur Menschen und haben politische Einstellungen. Daher kann es den unpolitisch handelnden Staatsanwalt nicht geben.

Stimmt, aber das Gegenargument von Seeker greift hier m.E. durch.
Zuletzt geändert von Strich am Dienstag 4. Juli 2023, 13:48, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Fischer ./. Tolksdorf

Beitrag von Urs Blank »

Recht ist „stets geronnene Politik“: Fischer vergisst mitzuteilen, dass er damit eine rechtsphilosophische Position (sehr verkürzt) wiedergibt, die verbreitet, aber natürlich nicht unbestritten ist. Typisch für seinen oft apodiktischen Argumentationsstil.
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Re: Fischer ./. Tolksdorf

Beitrag von Strich »

https://www.lto.de/recht/meinung/m/frag ... d-fischer/
in Fällen der Freibad-Strafbarkeit sowie ggf. auch sonstiger Empörungs-Kriminalität eine beschleunigte strafrechtliche Ahndung – sog. Beschleunigtes Verfahren – durchzuführen, damit "noch am selben Tag“ (gemeint: der Tat) der Täter (gemeint: der Beschuldigte) vor dem Richter stehe (gemeint: eine Hauptverhandlung erlebe).
Vom beschleunigten Verfahren hat Linnemann halt gerade nicht gesprochen. Das der ach so genaue Fischer das nicht so genau nimmt ...
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Re: Fischer ./. Tolksdorf

Beitrag von Strich »

https://www.lto.de/recht/meinung/m/fz-f ... lung-deal/

Fischer fantasiert wieder vor sich hin.
Nur weil ich über prozessuale Optionen rede und Hinweise erteile oder als StA oder Verteidiger rechtlich den Lauf des Verfahrens einordne, deale ich nicht. In anderen Verfahrensordnungen kommt auch keiner auf die Idee, es sei ein "Deal" wenn man mit den Beteiligten über den Ablauf des Verfahrens reden (für das ZivR bspw. Welche Beweise erhebe ich zuerst, welche Teile können mittels "Deal" vulgo Vergleich beendet werden, wo empfehlen sich teilweise Klagerücknahmen oder Anerkenntnisse etc; niemand nimmt auch nur ernsthaft an, teilweise Klagerücknahme gegen Anerkenntnis sei ein Vergleich).

Der Deal beginnt dort, wie das Wort schon sagt und in anderen Verfahrensordnungen völlig üblich ist, wo ich ein Austauschverhältnis habe: Geständnis gegen billigen Strafrahmen. Von mir aus auch: Geständnis gegen § 153 ff StPO, aber ganz sich nicht: Sie wissen, dass Geständnisse zugunsten des Beschuldigten gewertet werden, je früher desto besser, dann kann auch § 153a StPO geprüft werden. Verschwimmen da die Grenzen, ja, offensichtlich. Die Alternative, die auch Fischer hätte leicht auffallen können: Alle schweigen sich im Saal an, das Gericht fällt nur durch Fragen und durch Überschriften (BZR, Vernehmung Zeuge X, persönliche Angaben etc.) auf. So hat das auch das BVerfG nicht gemeint. Das BVerfG wollte die Auswüchse des Deals mal irgendwie einhegen, aber nicht sämtliche Kommunikation unterbinden.

PS: Bei mir gehen Strafbefehle mit Verteidiger noch immer nur bis 1 Jahr m. Bew max. Keine Ahnung, wo der die 2 Jahre hernimmt.
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Re: Fischer ./. Tolksdorf

Beitrag von thh »

Strich hat geschrieben: Dienstag 2. Januar 2024, 11:32PS: Bei mir gehen Strafbefehle mit Verteidiger noch immer nur bis 1 Jahr m. Bew max. Keine Ahnung, wo der die 2 Jahre hernimmt.
Ach, man kann als Senatsvorsitzender jetzt nicht alle Dunkelnormen kennen. O:)
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Re: Fischer ./. Tolksdorf

Beitrag von Strich »

Haben sie jetzt korrigiert ^^
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