Man hört über den Flurfunk wirklich allerlei (Durchsuchung dies das ). Denke BILD etc. sind dran und da dürfte bald was kommen...TobiasG hat geschrieben: ↑Donnerstag 9. September 2021, 11:23Gibt’s dazu nun eigentlich schon neue Erkenntnisse? Laut seinem jüngsten Youtube-Video hatte er wohl eine Verletzung am Fuß, bei der zufällig Tumore entdeckt wurden. Außerdem sei seine Mutter ins Krankenhaus gekommen. Ein kleiner Hinweis könnte allenfalls sein, dass er sich nun plötzlich seinen („lange gehegten“) Traum erfüllen und seine Kanzlei von Duisburg nach München(!) verlegen will (Stichwort „NRW-Verbot“?). Sonst klingt das natürlich eher weniger drehbuchreif …
Manches muss einfach gemeldet werden
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Wow...das fällt ernsthaft unter "Hate Speech"?
...aber deswegen eine Durchsuchung?
Findest du das ist verhältnismässig?
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Was ist daran verwunderlich?BuckTurdginson hat geschrieben: ↑Donnerstag 9. September 2021, 10:34wie in den Medien zu lesen war erging nach einem beleidigendem Tweet ("Du bist so 1 Pimmel") der an den Hamburger Innensenator gerichtet war, durch das Amtsgericht ein Durchsuchungsbeschluss.
Beleidigungen durch Tweets ist nach der jüngsten Gesetzesänderung mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bedroht. Selbstverständlich rechtfertigen Delikte solcher Art auch Durchsuchungsmaßnahmen; es gibt viele Straftaten, nicht nur, aber auch im Nebenstrafrecht, die mit Freiheitsstrafe (nur) bis zu einem Jahr bedroht sind und bei denen regelmäßig auch durchsucht wird. Eine Durchsuchung war - soweit man das den Medien entnehmen konnte - auch zur Gewinnung von Beweismitteln für die Täterschaft erforderlich, weil der Beschuldigte nur eingeräumt hatte, den Account zu betreiben, und sich ansonsten auf sein Schweigerecht berufen hat.
Die Frage der Verhältnismäßigkeit bei Durchsuchungen allein im Hinblick auf die Schwere der Tat (daneben gehören ja noch die Stärke des Tatverdachts und die Auffindewahrscheinlichkeit zu den Abwägungskriterien) wird eigentlich allenfalls bei (Verkehrs-)Ordnungswidrigkeiten ernsthaft diskutiert; so wurde die Durchsuchung einer Anwaltskanzlei (!) wegen einer Vielzahl von Parkverstößen (!) als rechtswidrig beurteilt. Auch zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten sind Durchsuchungen aber im Grundsatz zulässig.
Das klingt für mich albern.BuckTurdginson hat geschrieben: ↑Donnerstag 9. September 2021, 10:34Klingt für mich nach Rechtsbeugung.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Rechtlich habe ich auch keine Zweifel, es schlägt aber schon deutlich aus dem Rahmen der gelebten Hamburger Praxis (und lässt deshalb eine Gefälligkeit vermuten).thh hat geschrieben: ↑Donnerstag 9. September 2021, 17:56Was ist daran verwunderlich?BuckTurdginson hat geschrieben: ↑Donnerstag 9. September 2021, 10:34wie in den Medien zu lesen war erging nach einem beleidigendem Tweet ("Du bist so 1 Pimmel") der an den Hamburger Innensenator gerichtet war, durch das Amtsgericht ein Durchsuchungsbeschluss.
Beleidigungen durch Tweets ist nach der jüngsten Gesetzesänderung mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bedroht. Selbstverständlich rechtfertigen Delikte solcher Art auch Durchsuchungsmaßnahmen; es gibt viele Straftaten, nicht nur, aber auch im Nebenstrafrecht, die mit Freiheitsstrafe (nur) bis zu einem Jahr bedroht sind und bei denen regelmäßig auch durchsucht wird. Eine Durchsuchung war - soweit man das den Medien entnehmen konnte - auch zur Gewinnung von Beweismitteln für die Täterschaft erforderlich, weil der Beschuldigte nur eingeräumt hatte, den Account zu betreiben, und sich ansonsten auf sein Schweigerecht berufen hat.
Die Frage der Verhältnismäßigkeit bei Durchsuchungen allein im Hinblick auf die Schwere der Tat (daneben gehören ja noch die Stärke des Tatverdachts und die Auffindewahrscheinlichkeit zu den Abwägungskriterien) wird eigentlich allenfalls bei (Verkehrs-)Ordnungswidrigkeiten ernsthaft diskutiert; so wurde die Durchsuchung einer Anwaltskanzlei (!) wegen einer Vielzahl von Parkverstößen (!) als rechtswidrig beurteilt. Auch zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten sind Durchsuchungen aber im Grundsatz zulässig.
Das klingt für mich albern.BuckTurdginson hat geschrieben: ↑Donnerstag 9. September 2021, 10:34Klingt für mich nach Rechtsbeugung.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Der gleiche Flurfunk hat auch schon vor Wochen, als es wirklich nur wilde Gerüchte waren, von München gesprochen. Was deren Glaubhaftigkeit massiv erhöht hat. Die Räume in Duisburg wurden übrigens gerade erst erweitert, bevor der lange gehegte Traum von München umgesetzt wurde.Kezzlerinho hat geschrieben: ↑Donnerstag 9. September 2021, 11:47Man hört über den Flurfunk wirklich allerlei (Durchsuchung dies das ). Denke BILD etc. sind dran und da dürfte bald was kommen...TobiasG hat geschrieben: ↑Donnerstag 9. September 2021, 11:23Gibt’s dazu nun eigentlich schon neue Erkenntnisse? Laut seinem jüngsten Youtube-Video hatte er wohl eine Verletzung am Fuß, bei der zufällig Tumore entdeckt wurden. Außerdem sei seine Mutter ins Krankenhaus gekommen. Ein kleiner Hinweis könnte allenfalls sein, dass er sich nun plötzlich seinen („lange gehegten“) Traum erfüllen und seine Kanzlei von Duisburg nach München(!) verlegen will (Stichwort „NRW-Verbot“?). Sonst klingt das natürlich eher weniger drehbuchreif …
Ich gebe auch nur die Gedächtnisstütze, dass nach Fahrten aus Norddeutschland zwei mal seine Reifen platt waren und sein neuer AMG aus "unerklärlichen Gründen" auf der Autobahn ausgebrochen ist. Auch da könnte man sich Gedanken machen. Achso und Frauen spielen natürlich auch immer eine Rolle.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Okay, das klingt wirklich drehbuchreif mit verschiedenen Komponenten (staatlich - Durchsuchung und nicht staatlich - Fahrzeugmanipulation/NRW-Verbot). Wie gesagt, stutzig gemacht hat mich vor allem die plötzliche Neuorientierung nach München, die irgendwie so gar nicht ins Bild passte … Es bleibt jedenfalls spannend!
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Vielleicht wird auch nur ne Netflixserie vorbereitet.
In einem Umfeld, in dem mittelschwere Hurensöhnigkeit häufig zum Stellenprofil gehört, muss einen nicht wundern, wenn man Scheiße behandelt wird. -Blaumann
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Für Nicht-Eingeweihte wäre mehr als dunkles Raunen hilfreich...
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Riskierst halt NRW-Verbot. Könnt ich aber gut mit leben.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Inkl. Köln-Kalk-Verbot! https://www.youtube.com/watch?v=MFnEymhD2kI
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Ok...das finde ich schon etwas gruselig.thh hat geschrieben: ↑Donnerstag 9. September 2021, 17:56 Die Frage der Verhältnismäßigkeit bei Durchsuchungen allein im Hinblick auf die Schwere der Tat (daneben gehören ja noch die Stärke des Tatverdachts und die Auffindewahrscheinlichkeit zu den Abwägungskriterien) wird eigentlich allenfalls bei (Verkehrs-)Ordnungswidrigkeiten ernsthaft diskutiert; so wurde die Durchsuchung einer Anwaltskanzlei (!) wegen einer Vielzahl von Parkverstößen (!) als rechtswidrig beurteilt. Auch zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten sind Durchsuchungen aber im Grundsatz zulässig.
So eine Hausdurchsuchung ist ja nicht ohne.
Dass die Hürden da gewollt so niedrig sind hätte ich nicht gedacht.
Immerhin ist die Unverletzlichkeit der Wohnung ja ein Grundrecht.
Dass das im Ergebnis bedeutet, dass die Verhältnismässigkeit im Hinblick auf die Schwere der Tat dann "allenfalls bei (Verkehrs-)Ordnungswidrigkeiten ernsthaft diskutiert" wird, finde ich erschreckend.
Danke für deine Einschätzung, auf jeden Fall gut zu wissen!
Danke für diesen Wink. Dadurch bin ich auf die BGH Entscheidung gestossen.thh hat geschrieben: ↑Donnerstag 9. September 2021, 17:56Das klingt für mich albern.BuckTurdginson hat geschrieben: ↑Donnerstag 9. September 2021, 10:34Klingt für mich nach Rechtsbeugung.
Danke für deine Antwort.
Es freut mich, dass du nachvollziehen kannst, warum man diesen Vorgang zumindest nicht völlig normal findet.
- Ara
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Man darf auch nicht vergessen, dass die Staatsanwaltschaft Hamburg nichts anderes zu tun hat. Kriminalität gibt es in Hamburg quasi nicht mehr und es liegen auch Haftsachen keine Monate einfach so rum in der Behörde. Die StA hat die Kriminalität quasi durchgespielt.
Aber mal ernsthaft: Ich wäre mir bei der StA Hamburg tatsächlich nicht sicher, ob das "eine Gefälligkeit" oder nicht nur der übliche Wahnsinn ist. Es gibt Dezernenten die würden bei sowas auch bei 0815 Bürgern sofort durchsuchen, nach dem Motto "Erziehung durch (vorläufige) Einziehung". Selbst wenn es nachher auf dem Privatklageweg verwiesen wird. Da gehts nicht um das Auffinden von Beweismitteln, sondern um den zumindest zeitigen Entzug von Handys/Datenträgern. Ich teile daher auch nicht OJs Einschätzung, dass es aus dem Rahmen der "gelebten Hamburger Praxis" schlägt.
Ich habe mittlerweile einen Textbaustein, dass der Mandant vom Ermittlungsverfahren weiß und von einer Durchsuchung abgesehen werden soll. Sofern Interesse an konkreten Beweismitteln bestehen, möge man mir die mitteilen, damit ich mit meinem Mandanten die Herausgabe besprechen kann. Zumindest bisher hat die StA in diesen Fällen immer von einer geplanten Durchsuchung abgesehen, da sie den Wink mit dem Zaunpfahl verstanden haben, dass sie nichts mehr finden werden.
Aber mal ernsthaft: Ich wäre mir bei der StA Hamburg tatsächlich nicht sicher, ob das "eine Gefälligkeit" oder nicht nur der übliche Wahnsinn ist. Es gibt Dezernenten die würden bei sowas auch bei 0815 Bürgern sofort durchsuchen, nach dem Motto "Erziehung durch (vorläufige) Einziehung". Selbst wenn es nachher auf dem Privatklageweg verwiesen wird. Da gehts nicht um das Auffinden von Beweismitteln, sondern um den zumindest zeitigen Entzug von Handys/Datenträgern. Ich teile daher auch nicht OJs Einschätzung, dass es aus dem Rahmen der "gelebten Hamburger Praxis" schlägt.
Ich habe mittlerweile einen Textbaustein, dass der Mandant vom Ermittlungsverfahren weiß und von einer Durchsuchung abgesehen werden soll. Sofern Interesse an konkreten Beweismitteln bestehen, möge man mir die mitteilen, damit ich mit meinem Mandanten die Herausgabe besprechen kann. Zumindest bisher hat die StA in diesen Fällen immer von einer geplanten Durchsuchung abgesehen, da sie den Wink mit dem Zaunpfahl verstanden haben, dass sie nichts mehr finden werden.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Sehr interessant! Ist immer schön wenn die eigenen Meinung bestätigt wirdDike hat geschrieben: ↑Sonntag 12. September 2021, 11:12 https://diekolumnisten.de/2021/09/11/ei ... TniDl7_5YY
Ich hoffe es wird noch weitere Meinungen von Juristen in unterschiedlichen Positionen geben.
Dass ein Verteidiger diese Ansicht vertritt liegt natürlich auch irgendwo nahe.
Genauso wird vielleicht ein StA dazu tendieren, einfach jede Maßnahme die sich gegen einen Beschuldigten richtet als verhältnismässig zu sehen.
Ich frage mich allerding, wie der "typische" Richter so etwas sieht.
Dessen Meinung ist schliesslich die einzige wirklich relevante.
- thh
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Nun ja, man kann sich wie der Kolumnist darüber freuen, einen Freispruch für die Äußerung "die Trulla aus dem Rathaus verreckt hoffentlich an der Luft die sie atmet" erstritten zu haben, sollte sich dann aber nicht mehr über die Verrohung des öffentlichen Diskurses erregen oder von "N-, Z- und sonstwas -Worten" sprechen, damit nur niemand in seinen Gefühlchen verletzt wird, wenn er böse Worte (Pfui! Pfui! Pfui!) lesen muss.Dike hat geschrieben: ↑Sonntag 12. September 2021, 11:12 https://diekolumnisten.de/2021/09/11/ei ... TniDl7_5YY
Beides zusammen ... passt nicht so recht zusammen.