Manches muss einfach gemeldet werden

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Liz
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Liz »

Ara hat geschrieben:
Liz hat geschrieben: Donnerstag 9. Juni 2022, 23:58 Der Haupteingang ist bei uns natürlich auch schon nicht mehr offen, dh man irrt als Fremder ggf durch das Gebäude, aber immerhin ist der Spätausgang auch barrierefrei, wenn man ihn dann findet.
Und die Öffentlichkeit? Hier am Haus- und Hofgericht siehste dann immer noch die schlechtgelaunten Justizwachtmeister die länger bleiben mussten.
Na, es gibt neben dem imposanten Haupteingang noch einen zweiten regulären Ein- und Ausgang für die Öffentlichkeit, der länger auf ist. Aber wer morgens durch den Haupteingang gekommen ist, schaut halt erstmal doof, wenn dort zu ist.
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Strich
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Strich »

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... emitismus/

Die "Judensau" bleibt also an der Kirche.

"Der Kläger hatte bereits angekündigt, dass er bei einer Niederlage am BGH auch noch das Bundesverfassungsgericht und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einschalten werde."

Ich finde das in juristischen Kontexten immer komisch, dieses "einschalten". Normalerweise schaltet man Geräte ein. Ein Einschalten setzt auch immer die Möglichkeit des Ausschaltens voraus. Niemand sagt aber bei einer Klagerücknahme, der Kläger habe das Landgericht nach Erhebung der Berufung ausgeschaltet. Fehlt nur noch, dass der Kläger, bevor er das BVerfG und den EuG "anruft", irgendwelche Schriften "einlegt".

Da kriege ich glatt Lust auf Salzgurken.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Das mit den eingelegten Salzgurken habe ich nie verstanden. Widersprüche werden erhoben und Salzgurken eingelegt… haha jaja.

Nur schreibt das Gesetz in § 70 Abs. 1 S. 2 VwGO sowie in § 75 VwGO selbst von eingelegten Widersprüchen. Das Gesetz spricht also selbst von „einlegen“ statt dauerhaft „erheben“ zu nutzen. Ich sehe es daher entspannt, wenn jemand sagt, er legt Widerspruch ein.
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Tibor
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Tibor »

Ist doch genauso wie mit abweisen und zurückweisen. Mir hat mal jemand gesagt, dass eigentlich "einlegen" und "zurückweisen" das Wortpaar für fehlenden Devolutiveffekt ist, deswegen ist das auch sprachlich horizontal; "erheben" und "abweisen" zeigt eben an, dass es einen Devolutiveffekt gibt, eben "nach oben" bzw. "nach unten zurück". Ob die Erklärung wirklich der Grund für die Wortwahl ist, habe ich nicht prüfen können. Es wird aber nicht durchgängig so gesehen.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich dachte zurückgewiesen wird eine Klage, wenn sie bereits unzulässig ist und abgewiesen, wenn sie unbegründet ist. So habe ich das immer gelernt. Dass das etwas mit dem Devolutiveffekt zu tun haben soll, höre ich zum ersten Mal hinsichtlich der Wortwahl.
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Tibor
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Tibor »

chefsebbo hat geschrieben: Donnerstag 16. Juni 2022, 11:11 Ich dachte zurückgewiesen wird eine Klage, wenn sie bereits unzulässig ist und abgewiesen, wenn sie unbegründet ist. So habe ich das immer gelernt. Dass das etwas mit dem Devolutiveffekt zu tun haben soll, höre ich zum ersten Mal hinsichtlich der Wortwahl.
Eine Klage wird auch bei Unzulässigkeit abgewiesen.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Stimmt. Da hatte ich das wohl falsch im Kopf. Gut, dass heute hier Feiertag ist…
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Strich
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Strich »

Rechtsmittel die unzulässig sind, werden "verworfen". Solche die unbegründet sind "abgewiesen".
Ich finde es auch eine Unart Rechtsbehelfe, die unzulässig sind als unzulässig zu verwerfen. Die weißen Schimmel kann man sich sparen.

@Chefsebbo: Ich weiß, dass das Gesetz das so verwendet und bin daher auch entspannt. Es löst bei mir aber immer die Salzgurkenassoziation aus ^^

Das mit dem Devolutiveffekt höre ich auch zum ersten Mal, finde das aber interessant.
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batman
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von batman »

Strich hat geschrieben: Donnerstag 16. Juni 2022, 14:25 Rechtsmittel die unzulässig sind, werden "verworfen". Solche die unbegründet sind "abgewiesen".
Und werden zurückgewiesen.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von thh »

Strich hat geschrieben: Donnerstag 16. Juni 2022, 14:25Rechtsmittel die unzulässig sind, werden "verworfen". Solche die unbegründet sind "abgewiesen".
Du solltest dringend an den BGH wechseln und das den Strafsenaten erklären, damit die nicht weiterhin Revisionen als (offensichtlich) unbegründet verwerfen.

(Möglicherweise sind auch schlicht Deine Formulierungsvorlieben nicht mehr als Deine Formulierungsvorlieben. Wir hatten es ja bereits davon, dass nicht nur Gurken, sondern auch Einsprüche eingelegt werden.)
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Urs Blank »

Wir haben in der Justiz für den Misserfolg von Rechtsbehelfen ähnlich viele Wörter, wie die Eskimos (angeblich) für Schnee...
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Strich »

thh hat geschrieben: Donnerstag 16. Juni 2022, 15:18
Strich hat geschrieben: Donnerstag 16. Juni 2022, 14:25Rechtsmittel die unzulässig sind, werden "verworfen". Solche die unbegründet sind "abgewiesen".
Du solltest dringend an den BGH wechseln und das den Strafsenaten erklären, damit die nicht weiterhin Revisionen als (offensichtlich) unbegründet verwerfen.

(Möglicherweise sind auch schlicht Deine Formulierungsvorlieben nicht mehr als Deine Formulierungsvorlieben. Wir hatten es ja bereits davon, dass nicht nur Gurken, sondern auch Einsprüche eingelegt werden.)
::roll:
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Ara
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Ara »

Bis 2018 wurden übrigens in § 477 Abs. 5 StPO auch noch Rechtsanwälte "eingeschaltet": https://www.buzer.de/gesetz/5815/al65095-0.htm
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Sektnase »

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/ ... b4b2a5d8c6

Anwälte werden nicht ausgeschaltet, die schalten aus. Schalten Ausschalter ein!
In einem Umfeld, in dem mittelschwere Hurensöhnigkeit häufig zum Stellenprofil gehört, muss einen nicht wundern, wenn man Scheiße behandelt wird. -Blaumann
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Seeker »

Auch wenn Kompetenz nicht mit Qualifikation korrelieren muss, mutet es doch etwas seltsam an, einen Jurastudenten die Arbeit von mehreren Professoren prominent kritisieren zu lassen...

https://www.welt.de/debatte/kommentare/ ... -Teil.html

EDIT:

In completely different news, hier noch ein ziemlich lustiger Beitrag: "Der Bachelor ist ein Loser-Abschluss"

https://www.faz.net/aktuell/politik/sta ... 38005.html

Auch wenn ich gewisse Zweifel am Wert des Jura-Bachelors teile, entbehrt es doch nicht einer gewissen Ironie, dass die Autorin ausweislich ihrer Website in Italien studiert und kein deutsches Staatsexamen absolviert hat.
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