Manches muss einfach gemeldet werden
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
lto geht halt denselben Weg wie verfassungsblog. Wenn das Ergebnis politisch opportun ist, wird halt ohne Rücksicht auf die rechtliche Bewertung abgedruckt. Da feiert man sich über Gärditz ab, der von der Verfassung (Art 46 GG) nicht sonderlich viel hält, Hauptsache die Autorität rechtfertigte die Verfolgung ... .
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Geht das eigentlich? Die Promotionsordnung hat ja hiervon abweichende NotenanforderungenFelixFelicis hat geschrieben: ↑Dienstag 20. Dezember 2022, 13:02 Es entbehrt nicht einer gewissen Komik, dass der Autor nach eigenen Angaben nur Bewerber als Doktoranden annimmt, die mindestens 11 Punkte in einem Staatsexamen erreichten. Wie wertvoll die Hinweise der weiteren vier Personen waren, denen am Schluss des „Beitrags" gedankt wird, darf in Frage gestellt werden.
"[...] führt das ja nicht dazu, dass eine Feststellungsklage mit dem Inhalt "Wie wird das Wetter morgen?" zulässig wird" - Swann, 01.03.17
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Ich habe heute beim Kochen mal reingehört. Ist schon ganz unterhaltsam und Fischer überaus handzahm.Dike hat geschrieben:Wie kommt man nur auf die Idee für so ein seltsames Projekt?
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... truecrime/
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Warum verlangt Prof. Weller eigentlich kein Doppelgut? Oder ein Triplegut, das wäre doch mal ein Alleinstellungsmerkmal.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Bist du Weihnachten etwa nicht mehr hier im Forum online um es dann passgenau am Tag zu wünschen?Herr Schraeg hat geschrieben: ↑Mittwoch 21. Dezember 2022, 10:44 Allen Forenmitglidern und ihren Familien ein fröhliches und friedvolles Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in ein glänzendes und rauschendes 2023!
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Wenn jeder Lehrstuhlinhaber das so handhaben würde könnten sehr viele nicht promovieren, obwohl § 5 der Satzung der Universität es zulässt. Diese Bewerber würden dann gegenüber der Uni einen Anspruch auf Promotion geltend machen. Die Uni müsste sagen, dass sie keinen geeigneten Lehrstuhlinhaber hat, obwohl ausreichend Kapazitäten vorhanden wären. Im Innenverhältnis zur Universität gehört es zu den Dienstpflichten eines Hochschullehrers, den wissenschaftlichen Nachwuchs zu fördern, und damit auch zu betreuen, wenn ihm dies möglich ist. Der Hochschullehrer müsste darlegen, dass ihm die Betreuung von Doktoranden mit 9 oder 10 Punkten nicht möglich ist, obwohl die Satzung eine solche vorsieht und nach § 38 IV LHG BW die Promotionsvoraussetzungen durch eine Promotionsordnung zu regeln sind, die vom Senat zu beschließen ist und der Zustimmung der Rektorin oder des Rektors bedarf.
Ich kann mir nicht vorstellen dass das im Streitfall durchhaltbar wäre und ich finde es auch nicht in Ordnung. Es ist ja etwas grundsätzlich anderes als die Situation dass sich der Bewerber vorstellt und der Prof. sagt die bisherigen Überlegungen überzeugen ihn nicht oder passen nicht zu seinem Forschungsschwerpunkt und er sieht sich im Einzelfall außerstande so ein Vorhaben zu betreuen
"[...] führt das ja nicht dazu, dass eine Feststellungsklage mit dem Inhalt "Wie wird das Wetter morgen?" zulässig wird" - Swann, 01.03.17
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Naja, es ist ja aber nicht so, als würden sich auch mit hohen Notenanforderungen nicht genug Doktoranden finden. Und allein unter Hinweis auf die Wissenschaftsfreiheit wirst du kaum einen Prof zwingen können, einen Doktoranden zu nehmen, den er nicht will. Abgesehen davon, dass man auch nicht bei dem mehr promovieren wollen würde, I guess.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Faktisch: Klar.Julia hat geschrieben: ↑Donnerstag 22. Dezember 2022, 14:09 Naja, es ist ja aber nicht so, als würden sich auch mit hohen Notenanforderungen nicht genug Doktoranden finden. Und allein unter Hinweis auf die Wissenschaftsfreiheit wirst du kaum einen Prof zwingen können, einen Doktoranden zu nehmen, den er nicht will. Abgesehen davon, dass man auch nicht bei dem mehr promovieren wollen würde, I guess.
Formell würde ich es aber ähnlich wie Justitian sehen. Der Professor müsste die Ablehnung anderweitig begründen (unpassendes Thema, Kapazitäten ausgelastet, etc.), der bloße Verweis auf eine seinerseits willkürlich gesetzte Notenhürde wird sicher nicht genügen. Anderenfalls wäre es ja ziemlich einfach jede Aufnahme vom Doktoranden zu verhindern, indem man z.B. mindestens 15,5 Punkte plus ein mit Sehr Gut bestandenes Seminar zum Spanischen Verfassungsrecht verlangt.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Klar, aber wir kennen alle die normative Kraft des Faktischen
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Das ist der zentrale Satz, den ich auch unterschreiben würde. Es schulterzuckend unter Verweis auf die normative Kraft des Faktischen abzutun, fördert so ein - rechtswidriges - Verhalten auch noch. In der Aussage "ab 11 aufwärts" schwingt doch so ein überhebliches: "Ich kann eh machen was ich will" mit. Gerade vor sowas will der Rechtsstaat doch die "Schwächeren" schützen!
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Ich würde eine Promotionsgelegenheit auch nicht einfordern wollen. Die Universität könnte es aber beastanden. Es ist ja ehrlich gesagt auch irgendwo unkollegial weil man damit ja zum Ausdruck bringt dass der eigene Lehrstuhl Elitecharakter habe. Die Satzung entsteht bei einer Universität auch nicht ex machinaJulia hat geschrieben: ↑Donnerstag 22. Dezember 2022, 14:09 Naja, es ist ja aber nicht so, als würden sich auch mit hohen Notenanforderungen nicht genug Doktoranden finden. Und allein unter Hinweis auf die Wissenschaftsfreiheit wirst du kaum einen Prof zwingen können, einen Doktoranden zu nehmen, den er nicht will. Abgesehen davon, dass man auch nicht bei dem mehr promovieren wollen würde, I guess.
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