Manches muss einfach gemeldet werden

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Ara
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Ara »

Also ich sehe ehrlich gesagt noch immer nicht die große Differenz... Du sagst selbst Strafrichter können nicht ohne weiteres ausweichen, weil sie dann keinen verfügbaren Saal haben. Was du meinst mit "Große Strafkammern verhandeln bereits an "allen" Tagen" verstehe ich nicht. Es verhandelt ja keine große Strafkammer 5 Tage in der Woche das gesamte Jahr (5 Tage-Wochen kenne ich sowieso nur von Schwurgerichtskammer und dann nicht 52 Wochen im Jahr). Aber gut müssen wir auch nicht weiter aufklären. Ich denke wir sind uns vermutlich auch einig, dass es in jedem Landgerichtsbezirk mehr Große Strafkammern als Säle für Große Strafkammern gibt, sodass es schon rechnerisch nicht geht, dass jeder Kammer 5 Tage in der Woche Sitzungstag hat.

Ich höre jedenfalls regelmäßig von Gerichten "An dem Tag kriege ich keinen Raum" und das auch außerhalb des Nordens.

Auch ein Blick auf nen Sitzungsplan zeigt es schön. Das LG Hannover hat den zB Online: https://www.landgericht-hannover.niedersachsen.de/download/180131/GVP_LG_Hannover_2022.pdf (Verwaister Link automatisch entfernt)

Auf S. 69 und 70 sieht man, dass es nur 3 unbelegte Spots pro Woche gibt. Wenn eine Kammer also einen zusätzlich Verhandlungstag möchte, müssen sie schauen welche Kammer ausnahmsweise an ihrem Sitzungstag keine Verhandlung hat. Für einen dauerhaften zusätzlichen Sitzungstag in der Woche wäre da wohl kaum Platz, zumindest nicht wenn mehrere Kammern auf die Idee kommen.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Tibor
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Tibor »

Die Frage ist, ob diese fixen Belegungen heute noch state of the art sein müssen. Vermutlich wird es in den Sälen immer auch Leerlaufzeiten geben, weil zwar bspw Dienstag Kammer X den Saal Y von 8-12 Uhr hat, aber dann dort nur ein VT um 9:30 terminiert ist. Sinnvoller wäre es - hört hört Digitalisierung - wenn Ladungsterminierung in der Software und Saalbelegung einhergingen. Das ist - und das meine ich ernst - auch eher eine Arbeit für die Verwaltung, als für die Richter. Der Spruchkörper muss doch eigentlich nur verfügen, dass er für Verfahren X in den Kalenderwochen xx-yy 6 Termine zu 120min braucht und dann muss die Serviceeinheit Säle suchen, buchen und mit den Beteiligten abstimmen. Ich hab noch nie verstanden, warum Terminsabstimmung eine Vorsitzendenarbeit sein sollte.
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Ara
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Ara »

Tibor hat geschrieben: Sonntag 21. August 2022, 19:36 Die Frage ist, ob diese fixen Belegungen heute noch state of the art sein müssen. Vermutlich wird es in den Sälen immer auch Leerlaufzeiten geben, weil zwar bspw Dienstag Kammer X den Saal Y von 8-12 Uhr hat, aber dann dort nur ein VT um 9:30 terminiert ist. Sinnvoller wäre es - hört hört Digitalisierung - wenn Ladungsterminierung in der Software und Saalbelegung einhergingen. Das ist - und das meine ich ernst - auch eher eine Arbeit für die Verwaltung, als für die Richter. Der Spruchkörper muss doch eigentlich nur verfügen, dass er für Verfahren X in den Kalenderwochen xx-yy 6 Termine zu 120min braucht und dann muss die Serviceeinheit Säle suchen, buchen und mit den Beteiligten abstimmen. Ich hab noch nie verstanden, warum Terminsabstimmung eine Vorsitzendenarbeit sein sollte.
Das funktioniert aber zumindest in Hamburg technisch. Dort können die Protokollkräfte am Computer sehen welche Säle für welche Zeiträume jeweils terminiert sind. Es ist wohl immer noch Aufgabe des Vorsitzenden die Säle dann zu buchen bzw. buchen zu lassen, aber das scheint hier zumindest digital zu funktionieren. Wie gut das funktioniert kann ich natürlich nicht beurteilen, aber zumindest technisch ist es möglich.
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Theopa
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Theopa »

Liz hat geschrieben: Sonntag 21. August 2022, 17:26 Jetzt könnte man natürlich überlegen, ob man den Terminstand in den Kammersachen verkürzen könnte, wenn man nicht wie alle anderen am Dienstag, sondern am Montag oder Freitag den Kammertag macht - allerdings sind die Beteiligten auch an diesen Wochentagen im Urlaub oder schon woanders geladen, so dass der Vorteil eines ungewöhnlichen Kammertages eher überschaubar sein dürfte - zumal wenn man bedenkt, dass Mo + Fr häufig Feiertag bzw Brückentag sind und eine Kammersitzung am ersten Tag nach bzw. am letzten Tag vor dem Urlaub eines Kammermitglieds nicht sonderlich sinnvoll ist, dh man müsste dann viel mehr Wochen aus dem Jahresplan streichen, so dass es durchaus sinnvoll ist, den Kammertag auf Di-Do zu legen.
Muss denn der Kammertag jede Woche des Jahres zwingend am selben Wochentag sein? Ich weiß nicht wie flexibel die Planung ist, aber es muss ja kein komplett kleinteiliges System sein. Man könnte z.B. "Blöcke" für einige Monate (Januar bis April verhandelt die dritte Kammer am Montag) bilden. Brückentage sind kein großes Problem, vor allem da ein Brückentag Mo/Fr auch zwingend einen Feiertag Di/Do bedeutet. Es gibt nur einen Montag und einen Freitag die bundesweit jedes Jahr immer ein Feiertag sind, im Übrigen dürfte sich das gut verteilen. Beim Urlaub finde ich die Problematik am Montag nachvollziehbar, aber was spricht gegen einen Kammertermin vor dem Urlaub am Freitagvormittag?

Wenn nur 60% der Woche zur Verfügung steht ist das der durch Corona schon deutlich verlängerten Verfahrensdauer leider nicht besonders zuträglich. Jemand der besser in Mathe ist als ich kann sicher ausrechnen wie deutlich sich die Chance auf Verlegungen dabei im Vergleich zu vier oder fünf Tagen bzw. eben einer Ausweitung auf "unbeliebte" Kammertage schon dadurch erhöht, dass es bei Parteivertretern und Sachverständigen mehr Kollisionen gibt. Im Arzthaftungsrecht hat man z.B. regelmäßig Sachverständige im Termin, die selbst viele Gutachten übernehmen und Di-Do bereits häufig an anderen Gerichten sind. Wenn der Sachverständige dann mal einen Termin nicht absagt müssen noch die Anwälte beider Parteien Zeit haben, die mit entsprechender Spezialisierung eben auch oft zu Kammerterminen Di-Do müssen. Wir können das intern relativ gut mit Vertretungen jonglieren, da jeder fast jeden Termin des Anderen wahrnehmen könnte, auf Patientenseite sieht das erfahrungsgemäß anders aus.

Wenn dann die Kammer irgendwann mit der Terminkoordinierung beginnt und acht Dienstage von 9 bis 11 Uhr nennt wird es im Regelfall einer der letzten Termine auf der Liste in vielen Monaten werden. Kommt dann eine spontane Erkrankung/Quarantäne geht es wieder von vorne los.
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Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Liz »

Warum keine Kammersitzung am letzten Arbeitstag?: Der ist schlichtweg schon stressig genug, weil noch ganz viele Sachen vom Schreibtisch müssen, ggf noch Sachen besprochen werden müssen usw, da will man nicht noch den halben oder gar ganzen Tag in einer Kammersitzung feststecken. Ich habe auch schon am letzten Arbeitstag verhandelt, halte das aber für hochgradig vermeidenswert.

Warum keine wechselnden Kammertage?: Weil in den Kammern, in denen viel als Kammer verhandelt wird, ohnehin schon schwierig genug ist, die Kammer- und Einzelrichtertermine auszubalancieren. Wenn nicht am Mittwoch, sondern am Montag verhandelt wird, muss das Votum zB so fertig sein, dass am Freitag beraten werden kann. Dann müssen Vorsitzende/r und Berichterstatter/in die Akte aber auch jeweils früher in ihren eigenen Plan eintakten, was dann ggf mit dem Einzelrichtertag bzw dessen Vorbereitung kollidiert. Dh man kann jedenfalls nicht jede Woche einen anderen Kammertag wählen. Im Übrigen scheint mir die Anzahl an Terminsverlegungen wegen „bereits anderweitiger Gerichtstermin“ überschaubar zu sein. Häufiger ist irgendjemand die ganze Woche im Urlaub. Dass Terminsverlegungen häufig zu einer Verschiebung des Termins um mehrere Monate führen, hat dann eher was damit zu tun, dass man bei der Erstterminierung natürlich Lücken im Kalender versucht zu füllen und wenn das nicht geht, dann den nächsten freien Termin nimmt. Auch mehr Flexibilität bei der Uhrzeit hilft allenfalls, wenn Verfahrensbeteiligte taggleich am gleichen Gericht bzw allenfalls an einem Nachbargericht einen Termin haben - die Rückmeldung „um 10 Uhr ist schlecht, aber um 14 Uhr könnte ich“ ist aber auch eher selten (dafür müsste man im Vorfeld ja wissen, dass der 10 Uhr-Termin um 13 Uhr vorbei ist).
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thh
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von thh »

Ara hat geschrieben: Freitag 19. August 2022, 21:13Also ich persönlich hatte noch nie einen Fall, wo § 121 StPO ein Problem wegen mangelnder Gerichtskapazität war.
Das ist - an den Landgerichten - ein Dauerproblem, das nur deshalb keine weitere Schärfe erhält, weil es oft "irgendwie" gelingt, mit der Hauptverhandlung vor dem 6-Monats-Termin zu beginnen. Man sieht das u.a. daran, dass Nicht-Haftsachen oft über Jahre hinweg nicht verhandelt werden können (und dann irgendwann eine andere Erledigung finden).
Ara hat geschrieben: Freitag 19. August 2022, 21:13Ich mag gar nicht bestreiten, dass den Gerichten teilweise die Kapazitäten fehlen... Mir wurden gerade HV-Termine für Taten aus Anfang 2018 von diesem Monat auf Anfang 2023 verschoben. Aber so zu tun, dass deswegen reihenweise Straftäter aus der U-Haft entlassen werden, erscheint mir fern der Realität. Viel mehr ist es so, dass die Nicht-Haftsachen ewig geschoben werden, weil die Kapazitäten für die Haftsachen benötigt werden.
Ja, damit beginnt es. Und irgendwann gelingt es dann auch nicht mehr, alle Haftsachen rechtzeitig zu verhandeln. Dafür genügen dann oft Kleinigkeiten: eine Erkrankung, eine Schwangerschaft, ...
Ara hat geschrieben: Freitag 19. August 2022, 21:13Da fehlt häufig, insbesondere bei der Staatsanwaltschaft, jegliches wirtschaftliches Denken.
Das ist gut und richtig so; wirtschaftliches (!) Denken darf in der Strafjustiz keinen Platz haben, sonst müsste man Freiheitsstrafen, deren Vollzug immense Kosten produziert, zugunsten von Geldstrafen, die Einnahmen bedeuten, abschaffen.

Das bedeutet natürlich nicht, dass bei der Art der Verfahrenserledigung nicht Rücksicht auf die knappen Ressourcen der Justiz genommen werden sollte.
Zuletzt geändert von thh am Montag 22. August 2022, 09:27, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von thh »

Theopa hat geschrieben: Sonntag 21. August 2022, 09:05Wie sieht es denn in Strafsachen mit der Möglichkeit einer Erweiterung der Wochentage für Verhandlungen aus? Werden da schon alle Tage genutzt?
Üblicherweise schon. Es gibt aber auch eine Grenze dessen, was sich sinnvoll parallel verhandeln lässt. In Strafkammersachen sind zwei Termine pro Woche hier der Regelfall, wobei die Kammern regelmäßig mehrere Sachen parallel verhandeln, teilweise zwei Sachen an einem Tag. Es ist aber - ungeachtet des Vorhandenseins geeigneter Räumlichkeiten - schlicht nicht sinnvoll möglich, jeden Tag zu verhandeln; irgendwann müssen ja auch Akten gelesen und die Sitzungen vorbereitet, Urteile beraten und abgesetzt und Beschwerdesachen erledigt werden.
Ara hat geschrieben: Sonntag 21. August 2022, 17:34Theopa hab ich so verstanden, dass die Strafrichter und Strafkammern einfach nen Sitzungstag extra abhalten sollen. Gerade weil die Strafrichter und Strafkammern feste Sitzungstage habe, kann nicht einfach ein extra Sitzungstag abgehalten werden, weil in dem Saal dann halt ein anderer Richter/Kammer sitzt.
Dieses Raumproblem besteht in dieser Weise hier nicht; von einer festen Raumverteilung ist man lange abgekommen, so dass der Saal in der Regel erst am Morgen des Sitzungstages am Aushang bekanntgemacht wird, aber es ist normalerweise immer möglich, einen Saal zu bekommen, wenn es auch manchmal eng werden kann, weil der Saal eigentlich[tm] zu klein ist.
Ara hat geschrieben: Sonntag 21. August 2022, 18:52Ich denke wir sind uns vermutlich auch einig, dass es in jedem Landgerichtsbezirk mehr Große Strafkammern als Säle für Große Strafkammern gibt, sodass es schon rechnerisch nicht geht, dass jeder Kammer 5 Tage in der Woche Sitzungstag hat.
Das ist sicherlich richtig, es ist aber ohnehin nicht möglich, 5 Tage die Woche zu verhandeln und dabei noch einigermaßen ordentliche Arbeit abzuliefern.

Begrenzend sind tatsächlich die Personalressourcen (mit Ausnahme von Großverfahren, insbesondere mit besonderen Sicherheitsvorkehrungen - das ist aber auch in erster Linie eine Platzfrage, weil die meisten Sitzungssäle schlicht nicht genügend Platz für 8, 16 oder 24 Angeklagte, die doppelte Anzahl an Verteidigern, diverse Nebenkläger und deren Vertreter plus Sachverständige, Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft usw. bieten).
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Theopa »

Liz hat geschrieben: Montag 22. August 2022, 09:02 Warum keine Kammersitzung am letzten Arbeitstag?: Der ist schlichtweg schon stressig genug, weil noch ganz viele Sachen vom Schreibtisch müssen, ggf noch Sachen besprochen werden müssen usw, da will man nicht noch den halben oder gar ganzen Tag in einer Kammersitzung feststecken. Ich habe auch schon am letzten Arbeitstag verhandelt, halte das aber für hochgradig vermeidenswert.

Warum keine wechselnden Kammertage?: Weil in den Kammern, in denen viel als Kammer verhandelt wird, ohnehin schon schwierig genug ist, die Kammer- und Einzelrichtertermine auszubalancieren. Wenn nicht am Mittwoch, sofern am Montag verhandelt wird, muss das Votum zB so fertig sein, dass am Freitag beraten werden kann. Dann müssen Vorsitzende/r und Berichterstatter/in die Akte aber auch jeweils früher in ihren eigenen Plan eintakten, was dann ggf mit dem Einzelrichtertag bzw dessen Vorbereitung kollidiert. Dh man kann jedenfalls nicht jede Woche einen anderen Kammertag wählen.
Natürlich wird das nicht die angenehmste Lösung sein, es klingt aber insgesamt nach relativ leicht lösbaren Problemen wenn es für größere Zeitblöcke (das kann ja auch mal ein ganzes Jahr sein) angedacht wird. Einen wechselnden Kammertag jede Woche hatte ich ja ohnehin nicht ins Gespräch gebracht.
Liz hat geschrieben: Montag 22. August 2022, 09:02 Im Übrigen scheint mir die Anzahl an Terminsverlegungen wegen „bereits anderweitiger Gerichtstermin“ überschaubar zu sein. Häufiger ist irgendjemand die ganze Woche im Urlaub.
Das ist sicher vom Rechtsgebiet und der Jahreszeit abhängig. Bei Terminen außerhalb der Kern-Ferienzeiten ist nach meiner Erfahrung in Arzthaftungssachen die Verhinderung des Sachverständigen oder eines Parteivertreters wegen anderer Termine der häufigste Grund, wobei das Zusammenstreichen vieler Flugpläne das zuletzt noch etwas erschwert hat. Die Parteien sind eher selten das Problem.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Liz »

Wechselnde Zeitblöcke würden einen Teil der Probleme innerhalb der Kammer lösen, aber der Vorteil wäre mE sehr überschaubar - schon allein weil nicht alle Kammern im ersten Quartal am Freitag verhandeln können. Und letztlich ist es ja nicht so, dass die Kammern dann nichts zu tun haben, sondern der Termin in den einzelnen Verfahren findet dann eben nicht am ersten möglichen Termin statt, sondern ein paar Wochen/Monate später. Im Übrigen werden ja auch Arzthaftungssachen durch Einzelrichter verhandelt, dh der Effekt dürfte nochmals geringer sein, wenn nicht RiLG Meyer am Freitag seinen ER-Tag hat, sondern stattdessen die Kammersachen am Freitag verhandelt werden.
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Beitrag von Liz »

Im Übrigen: „Kernferienzeit“ ist relativ. Zwischen den Sommer- und Herbstferien liegt dann noch der späte Sommerurlaub der Beteiligten ohne schulpflichtige Kinder, dh eigentlich gibt es nur wenige Wochen im Jahr, wo wirklich niemand im Urlaub ist.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Liz »

Tibor hat geschrieben:Die Frage ist, ob diese fixen Belegungen heute noch state of the art sein müssen. Vermutlich wird es in den Sälen immer auch Leerlaufzeiten geben, weil zwar bspw Dienstag Kammer X den Saal Y von 8-12 Uhr hat, aber dann dort nur ein VT um 9:30 terminiert ist. Sinnvoller wäre es - hört hört Digitalisierung - wenn Ladungsterminierung in der Software und Saalbelegung einhergingen. Das ist - und das meine ich ernst - auch eher eine Arbeit für die Verwaltung, als für die Richter. Der Spruchkörper muss doch eigentlich nur verfügen, dass er für Verfahren X in den Kalenderwochen xx-yy 6 Termine zu 120min braucht und dann muss die Serviceeinheit Säle suchen, buchen und mit den Beteiligten abstimmen. Ich hab noch nie verstanden, warum Terminsabstimmung eine Vorsitzendenarbeit sein sollte.
Hier ist es durchaus üblich innerhalb der Kammer nach Ausweichmöglichkeiten zu schauen, wenn es die Situation erfordert bzw. man kann die Verwaltung ansprechen, damit sie dann einen freien Saal sucht - was dann, wenn man nicht zwischen 9-11 Uhr verhandeln will, kein Problem sein wird.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Strich »

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... atsschutz/

Was gibt es denn da bitte zu ermitteln?
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Strich »

#Cancle-Culture

Finde die dort zitierten Äußerungen insb. zum Ukrainekrieg weit an der Realität vorbei und unerträglich. Aber verfassungsfeindlich? Er bemüht ja (um im Beispiel zu bleiben) gerade die Verantwortlichkeit der Regierung als Merkmal der FDGO :D Da gibts doch besseres Material von Maaßen ^^

Ich hab jetzt auch mal BeckOK GG/Maaßen, 51. Ed. 15.2.2022, GG Art. 16 Rn. 16-30 gelesen und nichts irgendwie anstößiges gefunden. Da wird vielemehr an mehreren Stellen immer wieder auf folgendes hingewiesen:
BeckOK GG/Maaßen, 51. Ed. 15.2.2022, GG Art. 16 Rn. 19 hat geschrieben:Ausgehend von der Entstehungsgeschichte und vom Regelungszweck ist es maßgebend, ob die Verlustzufügung ausgrenzenden, also diskriminierenden Charakter hat (BVerfGE 116, 24 = NVwZ 2006, 807 Rn. 36 ff.).
Freilich ist das nur ein Zitat des BVerfG, aber es kommt eben regelmäßig und liegt der im Kommentar geäußerten Ansicht zgrunde (falls man meint, er äußere da überhaupt eine Ansicht. M.E. gibt er nur einen Überblick und behandelt keine Probleme).

Gemessen an dem, was ich da bisher gelesen habe, sehe ich nicht, warum er da nicht weiter kommentieren sollte. Ich meine, dass ich noch ganz gut selbst entscheiden kann, wann jemand verfassungsrechtlich problematische Ansichten zum besten gibt, das muss man mir nicht sagen. Gleichwohl käme ich nicht auf die Idee, den zitierten Herren zu canceln.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
- Daria -

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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Ara »

@Strich: Ich verstehe die Kritik der anderen Autoren nicht dahingehend, dass im Kommentar problematische Ansichten geäußert werden, sondern dass diese nicht mit einem Verlag zusammenarbeiten wollen, der auch mit jemanden wie Maaßen Geschäfte macht.

Ich halte es so: Genauso wie es dem Beck Verlag unbenommen ist mit Maaßen zu arbeiten, ist es den anderen Autoren unbenommen nicht mehr mit dem Beck Verlag zu arbeiten.

Am Ende muss man dann schauen, auf wen man mehr verzichten kann.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Tibor »

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