Manches muss einfach gemeldet werden

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Strich
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Strich »

Urs Blank hat geschrieben: Dienstag 23. November 2021, 22:29
Urs Blank hat geschrieben: Dienstag 12. Mai 2020, 20:30 Slow motion: Der einsame Kämpfer für das richterliche Recht auf Langsamkeit ist mal wieder unterlegen:

https://www.lto.de/recht/justiz/j/bgh-r ... hme-ruege/

Jetzt noch rasch das Verfassungsgericht behelligen und dann - diesmal ganz offiziell - in den Ruhestand.
So, der letzte Vorhang in diesem Schwank mit Überlänge ist gefallen: Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 47320.html
Naja, ich bin mir da nicht so sicher:
Er macht geltend, die Dienstgerichte hätten eine Subsumtion des streitgegenständlichen Sachverhalts unterlassen und verweist hierzu insbesondere auf die Berufungserwiderung der Präsidentin des Oberlandesgerichts Karlsruhe, wonach „durch die gesetzliche Vorgabe der Personalausstattung und das tatsächliche Fallaufkommen […] der verbindliche Maßstab aufgestellt“ werde, „wie viel der einzelne Richter in seiner jeweiligen Funktion insgesamt zu erledigen“ habe. Dem Beschwerdeführer ist zuzugeben, dass diese Äußerung für sich genommen mit Blick auf die richterliche Unabhängigkeit zu beanstanden sein dürfte, da sie möglicherweise als Befürwortung eines „Erledigungspensums nach Kassenlage“ verstanden werden könnte.
Das liest sich so, als dürfte es sich zukünftig um ein erhebliches Minenfeld handeln ^^
Im Hinblick auf den Vortrag des Beschwerdeführers, ihm seien im gesamten dienstrechtlichen Verfahren keine konkreten Hinweise zu einer Änderung seiner Arbeitsweise gegeben worden, hat der Dienstgerichtshof zudem zu Recht darauf hingewiesen, dass in diesem Fall ein Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit anzunehmen sein könnte, da dem Beschwerdeführer dann möglicherweise tatsächlich eine bestimmte Verfahrensweise für einzelne Verfahren vorgegeben werden solle.
Das ist jetzt aber irgendwie auch gemein:
Du könntest schneller arbeiten!
Wenn sie mir sagen wo, schaue ich mir das an, möglicherweise übersehe ich ja eine Möglichkeit, die Verfahren zügiger zu bearbeiten.
Das sagen wir ihnen nicht, das wäre ja ein Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit!

Oder anders: Die Verwaltung wird vom substantiierten Vortrag freigestellt.
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Tibor
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Tibor »

Strich hat geschrieben: Mittwoch 24. November 2021, 15:26 Das ist jetzt aber irgendwie auch gemein:
Du könntest schneller arbeiten!
Wenn sie mir sagen wo, schaue ich mir das an, möglicherweise übersehe ich ja eine Möglichkeit, die Verfahren zügiger zu bearbeiten.
Das sagen wir ihnen nicht, das wäre ja ein Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit!
Naja, der freiheitsliebende Richter könnte ja mal Kollegen und Kolleginnen fragen, wie sie so arbeiten. Ich halte das nicht für unmenschlich, sich auch noch mit 40, 50 oder 60 Jahren anzupassen und zu verbessern. Wenn alle Richter mit 60+ immer noch Urteile durch Kopier- und Schnipselleistung aus Schriftsätzen nebst handschriftlichen Ergänzungen oder Spitzklammertechnik erstellen würden, wäre die Justiz doch schon zusammengebrochen. Ich sehe nicht, dass die richterliche Unabhängigkeit darunter gelitten hat, dass man als Richter selbst tippen kann oder über Dragon diktiert.
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Strich
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Strich »

Das war gar nicht so sehr mein Punkt, sondern mehr, dass die Verwaltung von jeglicher Substantiierung freigezeichnet wird. Es reicht die Angabe:
Deine Erledigung < 0,5.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Liz »

Strich hat geschrieben: Mittwoch 24. November 2021, 17:13 Das war gar nicht so sehr mein Punkt, sondern mehr, dass die Verwaltung von jeglicher Substantiierung freigezeichnet wird. Es reicht die Angabe:
Deine Erledigung < 0,5.
Das "Problem" im konkreten Verfahren war ja, dass der Kläger weder seinen Kollegen unsachgemäße Erledigungen vorwerfen wollte noch eine ungewöhnliche Belastung durch eine Häufung (objektiv) außergewöhnlich aufwendiger Verfahren oder sonstige Umstände geltend konnte.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Liz »

Herr Schraeg hat geschrieben: Mittwoch 24. November 2021, 11:29
Julia hat geschrieben: Mittwoch 24. November 2021, 10:24
Herr Schraeg hat geschrieben: Mittwoch 24. November 2021, 09:33 Meldung 2: Ich gehe gerne mit und für meine Frau shoppen und einkaufen. Das schliesst auch Modegeschäfte, Supermarkt, Markt usw. ein. Aber ich gehe niemals, niemals, niemals wieder alleine, nur mit einem Einkaufszettel bewaffnet, für Frau Schraeg in einen Drogeriemarkt. Hölle!
Das hätte ich sehr gern beobachtet :D Was stand denn alles auf der Liste?
Ja, ich schreibe mir das jetzt von der Seele, um das Trauma zu verarbeiten:

Zum ersten kenne ich die einzukaufenden Produkte nicht genau genug:

Auf der Liste steht "Nagelfeile". Im Markt stehe ich vor einem Riesenregal mit Instrumenten, die z.T. eher an einen Baumarkt und/oder einen Sexshop erinnern. Natürliche Nägel, Metallnägel, Gelnägel,...Ich weiss, dass Gelnägel richtig ist, kann mich aber beim besten Willen nicht genau erinnern, wie die aktuelle Nagelfeile meiner Frau aussieht. Drei kommen in Betracht. Zur Sicherheit kaufe ich alle drei.

"Einweghandschuhe Größe M" - gefunden. Aber es gibt zwei unterschiedliche Marken, bei denen ich die Aufschriften sorgfältig lese, um mich wieder nicht entscheiden zu können. Wieder die Lösung: beide kaufen.

Richtig beleidigt bin ich bei der Nachtcreme. Denn da habe ich mir alles gemerkt: "Marke XY, Nachtcreme, kleine, runde blaue Dose mit Hinweis auf Hyaluronsäure". Aber da stehen drei verschiedene Nachtcremes der Marke XY, allesamt in kleinen, runden blauen Dosen mit dem Aufdruck "Hyaluronsäure" ("verbessert","neue Formel" und noch irgendetwas)! Drei! Erneut der pragmatische Schraegsche Lösungsansatz: alle kaufen. Spoiler: Diese Vorgehensweise wird mir später ein anerkennendes Kopfnicken für die Vollständigkeit des Einkaufs und einen scharfen Tadel für die die eklatante Budgetüberschreitung einbringen.

Zum zweiten weiss ich nicht, wo die Produkte zu finden sind:

An sich wären die Wegbeschreibungen meiner Frau durchaus nützlich ("zweiter Gang Mitte oder dritter Gang, ganz hinten"). Allerdings beschreibt sie Rossmann, während ich bei DM war (oder umgekehrt; ich kann diese Märkte nicht auseinanderhalten, was Teil des Problems ist).

Der Warenverteilung ist in dem Markt auch nicht nach irgendeinem für mich erkennbaren System aufgebaut. Jeder vernünftige Mensch (Jurist) würde doch z.B. die Zellstoffprodukte (Toilettenpapier, Küchenpapierrollen, Papiertaschentücher) neben einander aufstellen und nicht an drei unterschiedlichen Ecken im Laden.

Die Innentemperatur ist für die Kassierinnen im T-Shirt eingestellt und nicht für mich im Mantel. Nach ein paar Minuten rinnt mir der Schweiss, was in Verbindung mit Maske und Brille dazu führt, dass die Brille permanent beschlagen ist und ich halb blind durch die Gänge irre.

Nach einer Viertelstunde bin ich so verzweifelt und hilflos, dass ich sogar jemanden fragen würde. Aber dieser Laden hat entweder keine Verkäuferinnen (Regaleinräumen durch Roboter?) oder sie verstecken sich gezielt vor mir. Vielleicht sehe ich sie auch wegen der beschlagenen Brille nicht.

Zum dritten schliesslich gehört zu meinen Schwächen eine seltsame Vorliebe für bunte Papierservietten mit schönen (selten), witzigen (auch selten) oder geschmacklos kitschigen Motiven. Beim gemeinsamen Einkaufen sorteirt Frau Schraeg die Servietten gnadenlos aus dem Einkaufswagen aus. Jetzt ist sie nicht dabei und der Markt nutzt das durch eine grosse Vielfalt an Weihnachtsservietten aus. Späterer Kommentar von Frau Schraeg: "Aha, da kannst Du mal schauen, wo noch Platz für diese Schönheiten ist, denn ich habe keinen dafür!" Du! Ich! Wo ist denn das "wir" geblieben?
:lmao:
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Ara
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Ara »

Freuen dürften sich Strafrechtler:innen wohl auch über weitere Versprechungen, die das Strafverfahren betreffen und teilweise langjährige Forderungen der Zunft aufgreifen:

"Vernehmungen und Hauptverhandlung müssen in Bild und Ton aufgezeichnet werden. Unter anderem regeln wir die Verständigung im Strafverfahren einschließlich möglicher Gespräche über die Verfahrensgestaltung und das grundsätzliche Verbot der Tatprovokation. Gerichtsentscheidungen sollen grundsätzlich in anonymisierter Form in einer Datenbank öffentlich und maschinenlesbar verfügbar sein. Wir stellen die Verteidigung der Beschuldigten mit Beginn der ersten Vernehmung sicher."
Läuft für Strafverteidiger bei der Ampel https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... -cannabis/
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Urs Blank
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Urs Blank »

Wie man‘s nimmt: Ein umfassendes Unternehmensstrafrecht als großangelegte Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Rechtsanwälte und Justiz, wie es die GroKo plante, aber nicht verwirklicht hat, soll offenbar nicht kommen. Stattdessen heißt es matt, „die Vorschriften der Unternehmenssanktionen“ sollten „überarbeitet“ werden.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Strich »

Liz hat geschrieben: Mittwoch 24. November 2021, 18:54
Strich hat geschrieben: Mittwoch 24. November 2021, 17:13 Das war gar nicht so sehr mein Punkt, sondern mehr, dass die Verwaltung von jeglicher Substantiierung freigezeichnet wird. Es reicht die Angabe:
Deine Erledigung < 0,5.
Das "Problem" im konkreten Verfahren war ja, dass der Kläger weder seinen Kollegen unsachgemäße Erledigungen vorwerfen wollte noch eine ungewöhnliche Belastung durch eine Häufung (objektiv) außergewöhnlich aufwendiger Verfahren oder sonstige Umstände geltend konnte.
Ok kann mir das einer noch etwas genauer erklären.
Angenommen ich stehe auf dem Rechtsstandpunkt, in einem Verfahren müsse ein Zeuge vernommen werden. Mein Kollege am AG Hintertupflingen sieht das anders und begnügt sich mit der Verlesung eines Protokolls über die Aussage des Zeugen. Unterstellen wir, alle meine Verfahren hängen von dem einen Zeugen ab, der ein halbes Jahr lang aus irgendwelchen entschuldigenden Gründen als Zeuge ausfällt.
Manche Verfahren erledigen sich zwar, aber ein signifikanter Teil "bleibt liegen".
Unterstellen wir mal, dass die Frage der Notwendigkeit der Vernehmung unter den OLG offen ist.
Wenn ich jetzt für weit unterdurchschnittliche Erledigungen gerügt werde, würde ich meinem Kollegen am AG Hintertupflingen doch keine unsachgemäße Erledigung vorwerfen. Ich persönlich halte seine Ansicht zwar für rechtlich falsch (so wie er meine Vorgehensweise für falsch hält), weswegen ich es auch anders mache. Aber ich sehe, dass das vertretbar ist. Gleichwohl steht mir kein Weg zur Verfügung meine Erledigungszahlen ohne Aufgabe meiner Rechtsansicht zugunsten seiner Rechtsansicht zu steigern. Und dann kommt das BVerfG und sagt, die Verwaltung müsse mir nicht einmal sagen, wie es besser ginge?

Oder sehe ich da was falsch?
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Liz »

Strich hat geschrieben:
Liz hat geschrieben: Mittwoch 24. November 2021, 18:54
Strich hat geschrieben: Mittwoch 24. November 2021, 17:13 Das war gar nicht so sehr mein Punkt, sondern mehr, dass die Verwaltung von jeglicher Substantiierung freigezeichnet wird. Es reicht die Angabe:
Deine Erledigung < 0,5.
Das "Problem" im konkreten Verfahren war ja, dass der Kläger weder seinen Kollegen unsachgemäße Erledigungen vorwerfen wollte noch eine ungewöhnliche Belastung durch eine Häufung (objektiv) außergewöhnlich aufwendiger Verfahren oder sonstige Umstände geltend konnte.
Ok kann mir das einer noch etwas genauer erklären.
Angenommen ich stehe auf dem Rechtsstandpunkt, in einem Verfahren müsse ein Zeuge vernommen werden. Mein Kollege am AG Hintertupflingen sieht das anders und begnügt sich mit der Verlesung eines Protokolls über die Aussage des Zeugen. Unterstellen wir, alle meine Verfahren hängen von dem einen Zeugen ab, der ein halbes Jahr lang aus irgendwelchen entschuldigenden Gründen als Zeuge ausfällt.
Manche Verfahren erledigen sich zwar, aber ein signifikanter Teil "bleibt liegen".
Unterstellen wir mal, dass die Frage der Notwendigkeit der Vernehmung unter den OLG offen ist.
Wenn ich jetzt für weit unterdurchschnittliche Erledigungen gerügt werde, würde ich meinem Kollegen am AG Hintertupflingen doch keine unsachgemäße Erledigung vorwerfen. Ich persönlich halte seine Ansicht zwar für rechtlich falsch (so wie er meine Vorgehensweise für falsch hält), weswegen ich es auch anders mache. Aber ich sehe, dass das vertretbar ist. Gleichwohl steht mir kein Weg zur Verfügung meine Erledigungszahlen ohne Aufgabe meiner Rechtsansicht zugunsten seiner Rechtsansicht zu steigern. Und dann kommt das BVerfG und sagt, die Verwaltung müsse mir nicht einmal sagen, wie es besser ginge?

Oder sehe ich da was falsch?

Statistisch ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Zeuge notwendig ist, aber erst zum 3. Termin kommen kann, verhältnismäßig gering, so dass sich mir bereits die Sinnhaftigkeit des Beispiels nicht so ganz erschließt. Aber selbst wenn man hypothetisch annimmt, RiAG A ist besonders vom Pech verfolgt, kann dies - wenn es der Standardfall ist - entsprechend „eingeplant“ werden, indem vorsorglich mehr Verfahren geladen werden, Vergleichsvorschläge unterbreitet werden („Sie wissen ja, bis hier Zeugen erscheinen, kann es schon mal ein halbes Jahr und drei Termine dauern) o. ä. Dh auch solche Sondereffekte können noch „gemanagt“ werden. Schwierig wird es doch erst dort, wo ein Richter exorbitant viel Zeit auf einzelne Verfahren verwendet, ohne dass er einem Außenstehenden vermitteln kann, weshalb er - anders als die Kollegen des gleichen Spruchkörpers / Gerichts - mit seinem Aktenberg so gar nicht fertig wird. Wenn die Antwort ist „ich bejahe in Fallkonstellation X einen Schadenersatzanspruch dem Grunde nach und deshalb muss ich beständig hochkomplizierte Gutachten zum Schaden einholen“, dann wird die Verwaltung wohl kaum eine formale Beanstandung aussprechen können, sondern sich allenfalls bei nächster Gelegenheit beim Präsidium dafür stark machen können, dass der Kollege künftig doch lieber andere Verfahren bearbeitet.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Strich »

Das Beispiel ist ganz plastisch in OWi - Verfahren und nicht mal sonderlich konstruiert. Da kommt man, je nach Sicht, nicht um einen Messbeamten herum. Vergleiche kann man da nicht anbieten. Erkrankungen von Zeugen sind auch kein Standardfall der eingeplant werden kann.

Du befürwortest also, dass einem Kollegen aufgrund seiner Rechtsauffassung andere Verfahren zugeteilt werden sollten?
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von thh »

Strich hat geschrieben: Donnerstag 25. November 2021, 11:03Ok kann mir das einer noch etwas genauer erklären.
Angenommen ich stehe auf dem Rechtsstandpunkt, in einem Verfahren müsse ein Zeuge vernommen werden. Mein Kollege am AG Hintertupflingen sieht das anders und begnügt sich mit der Verlesung eines Protokolls über die Aussage des Zeugen. Unterstellen wir, alle meine Verfahren hängen von dem einen Zeugen ab, der ein halbes Jahr lang aus irgendwelchen entschuldigenden Gründen als Zeuge ausfällt.
Manche Verfahren erledigen sich zwar, aber ein signifikanter Teil "bleibt liegen".
Es erscheint mir ausgesprochen unwahrscheinlich, dass Du über viele Jahre Verfahren führst, die alle von einem Zeugen abhängen, so dass über viele Jahre sehr viel weniger Verfahren erledigen kannst als alle Deine Kollegen, die am selben Gericht im selben Rechtsgebiet tätig sind.
Strich hat geschrieben: Donnerstag 25. November 2021, 11:03Oder sehe ich da was falsch?
Ja. Es geht nicht darum, dass Du Zeugenladungen für erforderlich hältst, deren Notwendigkeit in der Rechtsprechung umstritten ist, sondern dass Du alle Deine Verfahren in einer Weise betreibst, die dazu führen, dass Du sehr viel weniger erledigst als alle anderen Kollegen, die an Deinem Gericht tätig sind - also bspw. als die drei, vier anderen OWi-Richter. Wenn die anderen jeden Monat jeder für sich 65 OWi-Sachen erledigen, Du aber jeden Monat nur 30, jahraus, jahrein, dann (!) kann man Dir vorwerfen, dass Deine Arbeitsweise dazu führt, dass Du Deinen Dienstaufgaben nicht ordnungsgemäß nachkommst. Man kann Dir hingegen nicht vorschreiben, dass und wie Du Deine Arbeitsweise ändern sollst, denn Vorgaben, wie ein Richter arbeiten soll, tangieren seine Unabhängigkeit. Natürlich gibt es diverse Möglichkeiten, Hilfestellungen zu leisten: mit Kollegen über ihre Arbeitsweise zu sprechen, sich mal in ihre Sitzungen zu setzen, an Fortbildungen teilzunehmen, ein Coaching oder Mentoring zu versuchen ... all das muss aber vom Richter kommen, das kann man ihm nicht vorschreiben. (Und regelmäßig sind die Betroffenen keine Richterpersönlichkeiten, die solchen Vorschlägen zugänglich wären oder gar von selbst darauf kämen. Einem Richter am OLG zu erklären, wie er sein Dezernat im Griff behält, erscheint sowieso einigermaßen skurril. Oft mag es naheliegen, dass keine besonders gründliche Arbeitsweise, sondern "wenig Arbeit, viel Freizeit", geringe Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit, psychische Beeinträchtigungen, Faulheit, whatever die Ursache sind. [1] Auch das aber ist dem Eingriff des Dienstherrn entzogen. Er kann nur eines sagen: wenn alle anderen über lange Zeit sehr viel mehr schaffen als Du, dann machst Du etwas falsch, und das musst Du ändern.)

[1] Eine schöne Darstellung eines solchen Ablaufs bspw. hier: https://openjur.de/u/2209267.html
Theopa
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Theopa »

thh hat geschrieben: Donnerstag 25. November 2021, 18:56 Wenn die anderen jeden Monat jeder für sich 65 OWi-Sachen erledigen, Du aber jeden Monat nur 30, jahraus, jahrein, dann (!) kann man Dir vorwerfen, dass Deine Arbeitsweise dazu führt, dass Du Deinen Dienstaufgaben nicht ordnungsgemäß nachkommst.
Das ist die Grundsatzfrage, die ich immer noch nicht nachvollziehen kann. Die Prämisse ist scheinbar, dass der Durchschnitt automatisch korrekt ist.

Wenn ich also vier Schlafmützen-Kollegen habe, die 30 OWi-Verfahren erledigen, bin ich mit 35 ein vorbildlicher Richter. Wenn ich vier motivierte Karrieretypen ohne Privatleben habe die auf 70 kommen, bin ich mit 35 viel zu langsam und verdiene Sanktionen. Soweit korrekt?
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von OJ1988 »

Theopa hat geschrieben: Donnerstag 25. November 2021, 19:12
thh hat geschrieben: Donnerstag 25. November 2021, 18:56 Wenn die anderen jeden Monat jeder für sich 65 OWi-Sachen erledigen, Du aber jeden Monat nur 30, jahraus, jahrein, dann (!) kann man Dir vorwerfen, dass Deine Arbeitsweise dazu führt, dass Du Deinen Dienstaufgaben nicht ordnungsgemäß nachkommst.
Das ist die Grundsatzfrage, die ich immer noch nicht nachvollziehen kann. Die Prämisse ist scheinbar, dass der Durchschnitt automatisch korrekt ist.

Wenn ich also vier Schlafmützen-Kollegen habe, die 30 OWi-Verfahren erledigen, bin ich mit 35 ein vorbildlicher Richter. Wenn ich vier motivierte Karrieretypen ohne Privatleben habe die auf 70 kommen, bin ich mit 35 viel zu langsam und verdiene Sanktionen. Soweit korrekt?
Welche alternative Vergleichsgruppe schlägst du vor?
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Tibor »

Strich hat geschrieben: Du befürwortest also, dass einem Kollegen aufgrund seiner Rechtsauffassung andere Verfahren zugeteilt werden sollten?
In dem Fall, dass du sagst beide Vorgehensweisen sind vertretbar, ist es auch vertretbar, dass das Präsidium (Wahl durch die Richter!) die Zuständigkeiten so anpasst, dass der komplizierte Richter dieser schwierigen Handhabung entbunden wird und zugleich damit andere Richter nicht mehr faktisch seine Fälle miterledigen müssen. Die Lebenszeitstelle an einem Gericht bedeutet nicht, das man lebenslang sich eine Nische aussucht und behält.

Bspw Richter A erledigt 60 Verfahren in vertretbarer Weise, B gleiche Verfahren, aber nur 30 im Jahr, auch in vertretbarer Weise. Alle anderen Richter des Gerichts (C bis J) haben im Schnitt 50 Erledigungen. Dann ist es vertretbar, dass man die Dezernate von H und B tauscht, in der Hoffnung, dass H dann wie A 60 schafft und B in Hs Dezernat wenigstens 45. Im Ergebnis gibt es damit mehr Erledigungen und schnelleren Rechtsschutz für den Bürger. Genau dafür ist das Präsidium da.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von thh »

Theopa hat geschrieben: Donnerstag 25. November 2021, 19:12Das ist die Grundsatzfrage, die ich immer noch nicht nachvollziehen kann. Die Prämisse ist scheinbar, dass der Durchschnitt automatisch korrekt ist.
Nein, die Prämisse ist, dass man das, was alle anderen schaffen, auch selbst zumindest teilweise schaffen kann.

Wäre das nicht so, wäre das ausgesprochen überraschend.

Natürlich kann es sein, dass alle anderen schlicht Schlamper sind und nur man selbst wenigstens einigermaßen ordentlich arbeitet. Wahrscheinlich ist das hingegen nicht. Insbesondere nicht, wenn nichts für eine durchgehend schlechte Arbeit aller anderen spricht.
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