Manches muss einfach gemeldet werden

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Urs Blank
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Urs Blank »

Drohung mit Amok-Lauf bei Examensprüfung: Strafrechtsprofessor Holm Putzke bietet Belohnung für Hinweise auf Täter

https://www.lto.de/persistent/a_id/50495/
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thh
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von thh »

Urs Blank hat geschrieben: Sonntag 18. Dezember 2022, 11:43Drohung mit Amok-Lauf bei Examensprüfung: Strafrechtsprofessor Holm Putzke bietet Belohnung für Hinweise auf Täter
Und natürlich hat er auch wieder einen Lügendetektortest - zwecks Entlastung - untergebracht. :)
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Tibor
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Tibor »

Moment; ein Lehrstuhlinhaber verteidigt erfolgreich X, ruft dann den vermeintlichen Täter auf, sich gegen Belohnung zu stellen? Gibt es hier keine „nachvertragliche“ Verteidigerpflicht, ggf den sich dann stellenden Täter dem X mitzuteilen, weil er ggf Ansprüche hat (Rehabilitationsinteresse? Schadensersatz?) bzw. kann das nicht sogar in Richtung Parteiverrat reichen?
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
Dike
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Dike »

Wie kommt man nur auf die Idee für so ein seltsames Projekt? :crazy:

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... truecrime/
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famulus
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von famulus »

Diese 1-trick-pony-High-Performer, die mit ihrem Ruhestand von 100 auf 0 knallen und dann zur Befriedigung ihrer Geltungsbedürfnisse auf so einen Schwachsinn angewiesen sind, können einem echt leid tun. Was ich da in letzter Zeit für eine Scheiße gelesen habe...

Weiteres schönes Beispiel:
https://www.spiegel.de/panorama/wie-pet ... 6b798c2e77 (leider Paywall)
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
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Tikka
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Tikka »

Alle beide Nachrichten lesen sich wie verfrühte (oder verspätete) Aprilscherze.

Bei "Holm sucht den Amok-Lauf-Androher" war das aber noch glaubhafter, weil er ja durchaus ein recht hohes Sendungsbewusstsein hat (mehrfach hier, in diesem Forum und damit DER Instanz für die Rechts-bezogene zeitgeschichtliche Geschichtsschreibung, dokumentiert).

Aber das die ja (in angesichts Ihres ehemaligen Amtes) doch recht medienscheue Altkanzlerin einen Podcast macht und dann nach mit Rumpel-Fischer, ist schon irre. Man kann nur hoffen, dass sie nicht in den Fußstapfen Ihres Amtsvorgängers landet, dessen Currywurst und Porzellanklebe-Prosa in den sozialen Netzwerken schon enormes Fremdschämpotential entfaltet haben.

P.S.: Nur mal so. Ich würde mich generell nie von einem Strafrechtsprofesser verteidigen lassen in einem Prozess, weil ich persönlich glaube, dass hier ein in der strafprozessualen Praxis wahrscheinlich fitterer, "echter", Strafverteidiger, wahrscheinlich die bessere Wahl wäre.
Keine Experimente! Wählt Adenauer.
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Strich
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Strich »

Tikka hat geschrieben: Montag 19. Dezember 2022, 09:58 ...

P.S.: Nur mal so. Ich würde mich generell nie von einem Strafrechtsprofesser verteidigen lassen in einem Prozess, weil ich persönlich glaube, dass hier ein in der strafprozessualen Praxis wahrscheinlich fitterer, "echter", Strafverteidiger, wahrscheinlich die bessere Wahl wäre.
Genau. Bei Abschluss der Krankenversicherung wollte ich genau aus dem Grund auch nicht für ein Chefarzt"privileg" zahlen ^^ Es war aber doch irgendwie ein Facharztspezial oder so.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
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Theopa
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Theopa »

Strich hat geschrieben: Montag 19. Dezember 2022, 11:09
Tikka hat geschrieben: Montag 19. Dezember 2022, 09:58 ...

P.S.: Nur mal so. Ich würde mich generell nie von einem Strafrechtsprofesser verteidigen lassen in einem Prozess, weil ich persönlich glaube, dass hier ein in der strafprozessualen Praxis wahrscheinlich fitterer, "echter", Strafverteidiger, wahrscheinlich die bessere Wahl wäre.
Genau. Bei Abschluss der Krankenversicherung wollte ich genau aus dem Grund auch nicht für ein Chefarzt"privileg" zahlen ^^ Es war aber doch irgendwie ein Facharztspezial oder so.
Der Vorteil beim Wahlleistungsvertrag ist, dass der Chefarzt sich sowieso meistens vertreten lässt und man dann beim eigentlichen Ziel, dem erfahrenden leitenden Oberarzt landet. ;)
Zuletzt geändert von Theopa am Montag 19. Dezember 2022, 15:16, insgesamt 1-mal geändert.
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thh
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von thh »

Tikka hat geschrieben: Montag 19. Dezember 2022, 09:58P.S.: Nur mal so. Ich würde mich generell nie von einem Strafrechtsprofesser verteidigen lassen in einem Prozess, weil ich persönlich glaube, dass hier ein in der strafprozessualen Praxis wahrscheinlich fitterer, "echter", Strafverteidiger, wahrscheinlich die bessere Wahl wäre.
Und wenn ein Rechtsmittel einzulegen wäre, stellt sich dann heraus, dass er keinen Zugriff auf einen sicheren Übermittlungsweg hat ...
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Urs Blank
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Urs Blank »

Tikka hat geschrieben: Montag 19. Dezember 2022, 09:58 P.S.: Nur mal so. Ich würde mich generell nie von einem Strafrechtsprofesser verteidigen lassen in einem Prozess, weil ich persönlich glaube, dass hier ein in der strafprozessualen Praxis wahrscheinlich fitterer, "echter", Strafverteidiger, wahrscheinlich die bessere Wahl wäre.
Auch auf den Rechtsrat von Zivilrechtsprofessoren sollte man sich nicht unbesehen verlassen. Hier zu Schadensersatzansprüchen gegen sog. Aktivisten wegen der Blockade des BER: https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... ensersatz/
Weller/Seemann hat geschrieben:Das Eigentum gehört zu den geschützten Rechtsgütern, deren Verletzung Schadensersatzverpflichtungen auslösen kann (§ 823 I BGB). Zwar gewährt das Eigentum dem Inhaber eine Nutzungsfunktion (§ 903 BGB). Allerdings löst die bloße Beeinträchtigung des Sachgebrauchs (§ 100 BGB) typischerweise "nur" einen Vermögensschaden aus. Eine Eigentumsverletzung liegt erst vor, wenn der Gebrauch über eine gewisse Dauer vollständig unmöglich gemacht wird und dies durch unmittelbare Einwirkung auf die Sache geschieht. Zwar waren die Sachen (Rollbahn und mittelbar die Flugzeuge) lahmgelegt, allerdings nur für zwei Stunden. Dies reicht indes nicht für eine Eigentumsverletzung. Eine Haftung der Aktivist:innen scheidet aus diesem Grund also aus.
BGH, Urteil vom 21. Juni 2016 - VI ZR 403/16 hat geschrieben:Werden die Eigentümerbefugnisse durch eine tatsächliche Einwirkung auf die Sache derart beeinträchtigt, dass deren Verwendungsfähigkeit vorübergehend praktisch aufgehoben ist, bedarf es für die Annahme einer Eigentumsverletzung entgegen der Auffassung des BerGer. nicht zusätzlich der Überschreitung einer zeitlich definierten Erheblichkeitsschwelle. Die erforderliche Intensität der Nutzungsbeeinträchtigung folgt hier bereits aus dem Entzug des bestimmungsgemäßen Gebrauchs.
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OJ1988
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von OJ1988 »

Urs Blank hat geschrieben: Montag 19. Dezember 2022, 23:18
Tikka hat geschrieben: Montag 19. Dezember 2022, 09:58 P.S.: Nur mal so. Ich würde mich generell nie von einem Strafrechtsprofesser verteidigen lassen in einem Prozess, weil ich persönlich glaube, dass hier ein in der strafprozessualen Praxis wahrscheinlich fitterer, "echter", Strafverteidiger, wahrscheinlich die bessere Wahl wäre.
Auch auf den Rechtsrat von Zivilrechtsprofessoren sollte man sich nicht unbesehen verlassen. Hier zu Schadensersatzansprüchen gegen sog. Aktivisten wegen der Blockade des BER: https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... ensersatz/
Weller/Seemann hat geschrieben:Das Eigentum gehört zu den geschützten Rechtsgütern, deren Verletzung Schadensersatzverpflichtungen auslösen kann (§ 823 I BGB). Zwar gewährt das Eigentum dem Inhaber eine Nutzungsfunktion (§ 903 BGB). Allerdings löst die bloße Beeinträchtigung des Sachgebrauchs (§ 100 BGB) typischerweise "nur" einen Vermögensschaden aus. Eine Eigentumsverletzung liegt erst vor, wenn der Gebrauch über eine gewisse Dauer vollständig unmöglich gemacht wird und dies durch unmittelbare Einwirkung auf die Sache geschieht. Zwar waren die Sachen (Rollbahn und mittelbar die Flugzeuge) lahmgelegt, allerdings nur für zwei Stunden. Dies reicht indes nicht für eine Eigentumsverletzung. Eine Haftung der Aktivist:innen scheidet aus diesem Grund also aus.
BGH, Urteil vom 21. Juni 2016 - VI ZR 403/16 hat geschrieben:Werden die Eigentümerbefugnisse durch eine tatsächliche Einwirkung auf die Sache derart beeinträchtigt, dass deren Verwendungsfähigkeit vorübergehend praktisch aufgehoben ist, bedarf es für die Annahme einer Eigentumsverletzung entgegen der Auffassung des BerGer. nicht zusätzlich der Überschreitung einer zeitlich definierten Erheblichkeitsschwelle. Die erforderliche Intensität der Nutzungsbeeinträchtigung folgt hier bereits aus dem Entzug des bestimmungsgemäßen Gebrauchs.
Hui, peinlich. Das kommt davon, wenn man Studis Beiträge schreiben lässt und dann durchwinkt.
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thh
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von thh »

Urs Blank hat geschrieben: Montag 19. Dezember 2022, 23:18Auch auf den Rechtsrat von Zivilrechtsprofessoren sollte man sich nicht unbesehen verlassen.
Beiträge, in denen Sonder*zeichen in den einzelnen Wort:en verstreut werden, sollte man ohne_hin nicht lesen.
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Justitian
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Justitian »

OJ1988 hat geschrieben: Dienstag 20. Dezember 2022, 00:00
Hui, peinlich. Das kommt davon, wenn man Studis Beiträge schreiben lässt und dann durchwinkt.
Mir scheint der Beitrag an mehreren Stellen nicht korrekt zu sein. Schade dass es keine Kommentarfunktion gibt.
V.a. wieso schauen sich so eine simple Rechtsfrage bei einem Online-Beitrag 6 Personen an
"[...] führt das ja nicht dazu, dass eine Feststellungsklage mit dem Inhalt "Wie wird das Wetter morgen?" zulässig wird" - Swann, 01.03.17
FelixFelicis
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von FelixFelicis »

Es entbehrt nicht einer gewissen Komik, dass der Autor nach eigenen Angaben nur Bewerber als Doktoranden annimmt, die mindestens 11 Punkte in einem Staatsexamen erreichten. Wie wertvoll die Hinweise der weiteren vier Personen waren, denen am Schluss des „Beitrags" gedankt wird, darf in Frage gestellt werden.
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famulus
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von famulus »

Weil das Ergebnis passen muss!!1!
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
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