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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Verfasst: Sonntag 12. September 2021, 14:01
von BuckTurdginson
thh hat geschrieben: Sonntag 12. September 2021, 13:29 Nun ja, man kann sich wie der Kolumnist darüber freuen, einen Freispruch für die Äußerung "die Trulla aus dem Rathaus verreckt hoffentlich an der Luft die sie atmet" erstritten zu haben, sollte sich dann aber nicht mehr über die Verrohung des öffentlichen Diskurses erregen oder von "N-, Z- und sonstwas -Worten" sprechen, damit nur niemand in seinen Gefühlchen verletzt wird, wenn er böse Worte (Pfui! Pfui! Pfui!) lesen muss.

Beides zusammen ... passt nicht so recht zusammen.
Ich finde das geht ein wenig am Thema vorbei.
Kernfrage ist mMn nicht, ob die eine oder andere Aussage eine Beleidigung im strafrechtlichen Sinne darstellt, oder ob der Kolumnist sich ansonsten gerne mal über die Verrohung des öffentlichen Diskurses erregt, sondern ob die in diesen Fällen
angeordnete Durchsuchung, dem aus Sicht des BVerfGE notwendigen, "besonderen Rechtfertigungsbedürfnis nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit" auch gerecht wurde.

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Verfasst: Sonntag 12. September 2021, 16:20
von Dike
BuckTurdginson hat geschrieben: Sonntag 12. September 2021, 12:59
Dike hat geschrieben: Sonntag 12. September 2021, 11:12 https://diekolumnisten.de/2021/09/11/ei ... TniDl7_5YY

:D
Sehr interessant! Ist immer schön wenn die eigenen Meinung bestätigt wird ;)
Ich hoffe es wird noch weitere Meinungen von Juristen in unterschiedlichen Positionen geben.
Dass ein Verteidiger diese Ansicht vertritt liegt natürlich auch irgendwo nahe.
Genauso wird vielleicht ein StA dazu tendieren, einfach jede Maßnahme die sich gegen einen Beschuldigten richtet als verhältnismässig zu sehen.
Ich frage mich allerding, wie der "typische" Richter so etwas sieht.
Dessen Meinung ist schliesslich die einzige wirklich relevante.
Ach so ... das hätte ich vielleicht dazuschreiben sollen.
Die Meinung des Kolumnisten spiegelt nicht unbedingt meine eigene Meinung wider. ;)
Aber ich finde es ganz unterhaltsam formuliert.
Als Richter/in könnte man sich natürlich die Frage stellen, ob der *immel schon allein aufgrund der anatomischen Nähe zum oft verwendeten *rschloch eine ebenso abwertende Bezeichnung darstellt.
Durch solche Aktionen (gerechtfertigt oder nicht) wird man die Verrohung der Gesellschaft allerdings eh nicht aufhalten können.

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Verfasst: Sonntag 12. September 2021, 19:09
von thh
Dike hat geschrieben: Sonntag 12. September 2021, 16:20Als Richter/in könnte man sich natürlich die Frage stellen, ob der *immel schon allein aufgrund der anatomischen Nähe zum oft verwendeten *rschloch eine ebenso abwertende Bezeichnung darstellt.
Oder aufgrund der Vergleichbarkeit zur *otze.
(Jaja, LG Berlin, aber selbst die haben es beim zweiten Anlauf hinbekommen.)

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Verfasst: Sonntag 12. September 2021, 19:20
von Tibor
Aber *immel ist doch zugleich abwertend, weil Diminutiv von *chwanz und damit die zu kleine Größe als Beleidigung mitschwingt.

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Verfasst: Sonntag 12. September 2021, 20:06
von Joshua
Ich finde diesen Politiker unmöglich, nachgerade gemein. Tut mir leid, so etwas wie "1 ...immel" ist doch keine Würdeverletzung, das kann jeder in den Kontext des dort geführten "Diskurses" einordnen. Dafür eine Hausdurchsuchung - das gebricht mit jeder Vorstellung von einer Verhältnismäßigkeit der Mittel!

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Verfasst: Sonntag 12. September 2021, 20:09
von Sektnase
Das Problem dürfte doch weniger die Verhältnismäßigkeit als die tatsächlichen Umstände sein? Dass Durchsuchungen generell bei 185 BGB unverhältnismäßig seien, dürfte angesichts des Strafmaßes doch kaum ernsthaft zu vertreten sein. Damit wären Beleidigungen im Internet doch praktisch nicht mehr zu verfolgen, da sah mir der Trend im Volkswillen vor kurzem noch ganz anders aus. Klar, hier ging es nur um einen dummen Spruch im Internet über einen Politiker, aber haben wir nicht grade (im Dunstkreis des Lübke-Falles) darüber Konsens gefunden, wie schlimm die Verrohung gegenüber Politikern ist? Die Frage ist doch viel eher, ob die StA HH bei allen Beleidigungen mit vergleichbarem Unrecht (sofort) durchsuchen lässt, oder ob nicht Otto Normalverbraucher die Verweisung auf den Privatklageweg kriegt und fertig. M.E. ist die Sache nur deswegen skandalträchtig. Dazu kommt aber in den Medien nichts. Wie ist das denn in HH? Wird immer durchsucht (Wohl kaum...)? Wie lange dauert es bis dahin?

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Verfasst: Sonntag 12. September 2021, 20:34
von Ara
Sektnase hat geschrieben: Sonntag 12. September 2021, 20:09 Wie ist das denn in HH? Wird immer durchsucht (Wohl kaum...)? Wie lange dauert es bis dahin?
Nicht "immer" aber halt auch nicht "nie". Thh hatte ja schon darauf hingewiesen, dass die Voraussetzungen für eine Durchsuchungen extrem niedrig sind. Ungewöhnlich ist hier lediglich, dass die Urheberschaft (bzw. das Betreiben des Accounts) laut Presseberichten bereits eingeräumt war. Hätte ich die Akte auf den Tisch bekommen und wäre die Urheberschaft noch ungeklärt gewesen, hätte ich mich zumindest über die Durchsuchung nicht besonders gewundert.

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Verfasst: Sonntag 12. September 2021, 22:06
von thh
Sektnase hat geschrieben: Sonntag 12. September 2021, 20:09Die Frage ist doch viel eher, ob die StA HH bei allen Beleidigungen mit vergleichbarem Unrecht (sofort) durchsuchen lässt, oder ob nicht Otto Normalverbraucher die Verweisung auf den Privatklageweg kriegt und fertig.
Für das "vergleichbare Unrecht" sind nicht nur die Beleidigung selbst, sondern auch Täter, Tathintergrund und Opfer von Bedeutung.
Sektnase hat geschrieben: Sonntag 12. September 2021, 20:09M.E. ist die Sache nur deswegen skandalträchtig.
Besonders skandalträchtig scheint mir da nichts zu sein.

Nicht zuletzt kann eine unterschiedliche Handhabung auch ganz profan darin begründet sein, dass aus irgendwelchen Gründen des Geschäftsverteilungsplans eine unterschiedliche Bearbeitungszuständigkeit besteht. Dass Allgemein-/Buchstabenabteilungen bei Beleidigungsdelikte auf eine Verweisung auf den Privatklageweg verzichten, dürfte einigermaßen selten sein; wenn ein solches Verfahren aber als potentiell politische Strafsache bei einer entsprechenden Abteilung landet oder als Annex zu einem anderen Verfahren in einer Abteilung mit Spezialzuständigkeit und entsprechenden Ressourcen, kann allein das zu einem anderen Ergebnis führen. (Ich glaube bspw. nicht, dass es weit verbreitet ist, faktisch unzutreffende negative Bewertungen bei Google(Maps) oder Jameda als üble Nachrede per Strafbefehl zu ahnden. Passieren kann es trotzdem, ohne dass die Bewertung selbst, die Bewertete oder der Bewerter sich vom Durchschnitt abheben.)
Sektnase hat geschrieben: Sonntag 12. September 2021, 20:09Dazu kommt aber in den Medien nichts.
Es wäre ja auch mal etwas Neues, wenn in den Medien (rechtlich) relevante Fragen erörtert oder zutreffende Fakten publiziert würden. Wenn das einmal der Fall ist, sind das wahrlich seltene Sternstunden.
Ara hat geschrieben: Sonntag 12. September 2021, 20:34Ungewöhnlich ist hier lediglich, dass die Urheberschaft (bzw. das Betreiben des Accounts) laut Presseberichten bereits eingeräumt war.
Das Betreiben des Accounts - was letztlich nicht viel darüber aussagt, wer darauf Zugriff hat - ja, die Urheberschaft ausdrücklich nein (Berufung aufs Schweigerecht bzw. Recht auf Verteidigerkonsultation vor weiteren Angaben), so jedenfalls die Presse.

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Verfasst: Sonntag 12. September 2021, 22:27
von famulus
Mich ödet diese demonstrativ achselzuckende Bagatellisierung an. Eine aus hier schon genannten Gründen mindestens grenzwertige, sicher aber höchstens am untersten Ende der Strafbarkeit/Strafwürdigkeit einzuordnende Äußerung, die Gewissheit der Inhaberschaft des Accounts und die Identität des Tatobjekts. Wie viel von seinem gesunden Menschenverstand muss man da an der Garderobe weggehängt haben, um es krampfhaft so aussehen lassen zu müssen, dass man es für ansatzweise "normal" hält, dass die Polizei deswegen in den (mutmaßlichen) höchstpersönlichen Lebensbereich eindringt, um evident persönlich wichtiges Eigentum für lange Zeit zu entziehen, um es auf Beweise zu durchwühlen? Ist das so eine Staatsanwalt-Gnadenlos-Nummer oder was soll das? Ich kauf dir das echt nicht ab.

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Verfasst: Montag 13. September 2021, 12:29
von Strich
Die Einstellung kaufe ich gerade dir nicht ab, bist du doch hier an vorderster Front dabei, wenn so eine Äußerung aus AfD-Kreisen über Flüchtlinge gekommen wäre.
Aber gut, das hätte man dann ja zur Volksverhetzung hochjazzen können, also doch alles gut.

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Verfasst: Montag 13. September 2021, 12:46
von famulus
Hä? Das kommt doch jeden Tag, bestens sichtbar und von den sozialen Medien nicht entfernt, tausendfach vor - und es würde mir auch im Traum nicht einfallen, dass da jeweils eine Hausdurchsuchung angemessen wäre. Dass ich mich hier und da darüber freuen würde, ist was anderes. Ich würde es aber aus rechtsstaatlicher Sicht trotzdem nicht richtig finden.

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Verfasst: Montag 13. September 2021, 14:01
von Strich
famulus hat geschrieben: Montag 13. September 2021, 12:46 Hä? Das kommt doch jeden Tag, bestens sichtbar und von den sozialen Medien nicht entfernt, tausendfach vor - und es würde mir auch im Traum nicht einfallen, dass da jeweils eine Hausdurchsuchung angemessen wäre. Dass ich mich hier und da darüber freuen würde, ist was anderes. Ich würde es aber aus rechtsstaatlicher Sicht trotzdem nicht richtig finden.
Ok, dann ist ja gut. Es wirkte bisher anders.

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Verfasst: Montag 13. September 2021, 14:31
von famulus
:(

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Verfasst: Montag 13. September 2021, 15:12
von BuckTurdginson
@Strich
Wie siehst du denn die Verhältnissmässigkeit aus Richtersicht?
Würdest du (oder ggf. dir bekannte Kollegen)so etwas genehmigen?

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Verfasst: Montag 13. September 2021, 16:41
von gola20
Nach meiner sehr beschränkten Ref Erfahrung werden alle Durchsuchungen nicht so genau geprüft. Lieber einmal zu viel durchsucht als zu wenig.