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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Verfasst: Montag 13. September 2021, 19:02
von Joshua
In meiner immerhin knapp anderthalb Jahre währenden Tätigkeit als Staatsanwalt wäre mir hier eine Durchsuchung nie in den Sinn gekommen.

Ich sehe den Tatbestand der Beleidigung schon nicht als erfüllt an.

Unabhängig davon: Man muss die Faktoren des Einzelfalls sehr genau abwägen, auch den Umstand, welchen zusätzlichen Beweiswert das Durchsuchungsergebnis hätte.

Mein Abwägungsergebnis würde hier deutlich gegen die Durchsuchung streiten.

Das ist Anti-Werbung für die Justiz.

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Verfasst: Montag 13. September 2021, 19:05
von BuckTurdginson
gola20 hat geschrieben: Montag 13. September 2021, 16:41 Nach meiner sehr beschränkten Ref Erfahrung werden alle Durchsuchungen nicht so genau geprüft. Lieber einmal zu viel durchsucht als zu wenig.
Das ist sehr besorgniserregend.
Joshua hat geschrieben: Montag 13. September 2021, 19:02 In meiner immerhin knapp anderthalb Jahre währenden Tätigkeit als Staatsanwalt wäre mir hier eine Durchsuchung nie in den Sinn gekommen.

Ich sehe den Tatbestand der Beleidigung schon nicht als erfüllt an.

Unabhängig davon: Man muss die Faktoren des Einzelfalls sehr genau abwägen, auch den Umstand, welchen zusätzlichen Beweiswert das Durchsuchungsergebnis hätte.

Mein Abwägungsergebnis würde hier deutlich gegen die Durchsuchung streiten.

Das ist Anti-Werbung für die Justiz.

Das ist beruhigend :)

Ich denke auch dass hier nicht gerade das Vertrauen in den Rechtsstaat gefördert.

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Verfasst: Montag 13. September 2021, 20:05
von Sektnase
thh hat geschrieben: Sonntag 12. September 2021, 22:06
Für das "vergleichbare Unrecht" sind nicht nur die Beleidigung selbst, sondern auch Täter, Tathintergrund und Opfer von Bedeutung.
Ja und? Es geht natürlich nur um gleiche - und da man solche nicht findet - ähnliche Fälle.
Sektnase hat geschrieben: Sonntag 12. September 2021, 20:09M.E. ist die Sache nur deswegen skandalträchtig.
Nicht zuletzt kann eine unterschiedliche Handhabung auch ganz profan darin begründet sein, dass aus irgendwelchen Gründen des Geschäftsverteilungsplans eine unterschiedliche Bearbeitungszuständigkeit besteht. Dass Allgemein-/Buchstabenabteilungen bei Beleidigungsdelikte auf eine Verweisung auf den Privatklageweg verzichten, dürfte einigermaßen selten sein; wenn ein solches Verfahren aber als potentiell politische Strafsache bei einer entsprechenden Abteilung landet oder als Annex zu einem anderen Verfahren in einer Abteilung mit Spezialzuständigkeit und entsprechenden Ressourcen, kann allein das zu einem anderen Ergebnis führen.
Ja, kann. Ist es aber auch so? Davon abgesehen ist diese Praxis natürlich auch nicht rechtstaatlich.
]

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Verfasst: Montag 13. September 2021, 21:56
von Hubertus
Sollte man sich bei Bewerbung als WissMit in der GK mit aktuellem Bewerbungsfoto bewerben, oder reicht erstmal ein Passfoto auf dem Lebenslauf?

Habe nicht wirklich Lust, mit Vollmontur zum Fotostudio zu stapfen.

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Verfasst: Dienstag 14. September 2021, 00:15
von BuckTurdginson
Hubertus hat geschrieben: Montag 13. September 2021, 21:56 Habe nicht wirklich Lust
Bin kein Jurist, aber genau den Eindruck würde ich vermeiden wollen.

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Verfasst: Dienstag 14. September 2021, 00:25
von Hubertus
BuckTurdginson hat geschrieben: Dienstag 14. September 2021, 00:15
Hubertus hat geschrieben: Montag 13. September 2021, 21:56 Habe nicht wirklich Lust
Bin kein Jurist, aber genau den Eindruck würde ich vermeiden wollen.
Nach meinem Eindruck als Außenstehender scheinen Großkanzleien auf das Drumherum bei WissMits nicht sonderlich viel Wert zu legen, jedenfalls nach dem, was ich bisher gehört habe.
Manche stellen gar ohne Vorstellungsgespräch ein.

Anzug zum Vorstellungsgespräch wäre natürlich selbstverständlich, bei dem Foto bin ich mir nicht sicher.

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Verfasst: Dienstag 14. September 2021, 11:16
von Strich
BuckTurdginson hat geschrieben: Montag 13. September 2021, 15:12 @Strich
Wie siehst du denn die Verhältnissmässigkeit aus Richtersicht?
Würdest du (oder ggf. dir bekannte Kollegen)so etwas genehmigen?
Als Studenter hätte ich das alles für furchtbar unverhältnismäßig empfunden. Gerade nach der Anhebung auf 2 Jahre sehe ich da aber keine Probleme mehr und teile thhs Auffassung. Die sexuelle Belästigung wird auch mit 2 Jahren im Höchstmaß bestraft, da käme auch keiner auf die Idee, ne Durchsuchung in Frage zu stellen.

Wenn du mich nach einer politischen Einschätzung fragst: Ich halte das für äußerst schwierig. Ich kann nicht nachvollziehen, warum auf der einen Seite Ehrschutz ausgeweitet wird, auf der anderen Seite aber bei der Causa Erdogan so getan wird, als könne man mit dem Mann alles machen. Die Mentalität "so lange es den Richtigen trifft" kennt leider keine Grenzen. Empörungen lassen sich beliebig skalieren. Demo von Nazis? Da kann die Polizei gar nicht hart genug draufschlagen. Demo von Linken? Hat der POlizist grad mein Fahrrad angefasst? RAPE!
Der Fairnesshalber muss man wohl anfügen, dass Nazis mit Polizeigewalt auch weniger Probleme haben und die in der Regel auch "anders" provozieren.

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Verfasst: Dienstag 14. September 2021, 12:02
von BuckTurdginson
@Strich
Ja, das Argument mit der erhöhten Strafbarkeit kann ich nachvollziehen.
Ich denke deine politische Einschätzung trifft es genau.
Die vielleicht naive Vorstellung "vor Justitia sind alle gleich" (wenigstens größtenteils in einem Rechtsstaat), hat durchaus gelitten.
Ob und wie eine Tat verfolgt und öffentlich wahrgenommen wird, hat immer mehr damit zu tun, wem dadurch geholfen oder geschadet wird.
Danke für deine Differenzierung.


@Hubertus
Wenn du ansonsten ein Super Kandidat für die Stelle bist, glaube ich nicht dass es am Photo scheitern wird.
Ich denke aber, mit einem guten Bild, kannst du deine Chancen nur steigern.
Wie wichtig es dir ist, mit dem absolut besten Voraussetzungen, in das Bewerbungsverfahren zu gehen kannst du nur selbst entscheiden.
Mein Erfahrungshorizont beschränkt sich aber auf "normale" Unternehmen.
Vielleicht gibt dir jemand aus GK Umfeld eine bessere Einschätzung.

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Verfasst: Dienstag 14. September 2021, 16:43
von Gelöschter Nutzer
Wird jetzt eigentlich beim Staatssekretär des Finanzministeriums, der auf Twitter den Durchsuchungsbeschluss geteilt haben soll auch durchsucht und das Handy mittels dessen der Tweet abgeschickt wurde auch beschlagnahmt, oder wäre das etwa unverhältnismäßig?

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Verfasst: Dienstag 14. September 2021, 19:32
von BuckTurdginson
chefsebbo hat geschrieben: Dienstag 14. September 2021, 16:43 Wird jetzt eigentlich beim Staatssekretär des Finanzministeriums, der auf Twitter den Durchsuchungsbeschluss geteilt haben soll auch durchsucht und das Handy mittels dessen der Tweet abgeschickt wurde auch beschlagnahmt, oder wäre das etwa unverhältnismäßig?
Interessante Frage.

Man könnte argumentieren: "nein" weil auch der Strafrahmen deutlich niedriger ist. (Was ich etwas seltsam finde..da kann ja durchaus einiger Schaden entstehen..aber ok)
Oder: Ja, weil die Schwelle zur Durchsuchung sowieso recht niedrig angesetzt wird.
Ausserdem wurde laut eines Artikels ja bereits auf Antrag der "Staatsanwaltschaft Osnabrück in der vergangenen Woche das Bundesfinanzministerium und -justizministerium" durchsucht.
Von daher scheint man auch da auch nicht unbedingt zimperlich zu sein wenns um die "eigenen Leute" geht.
Obs da noch einen Subtext gibt...keine Ahnung.

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Verfasst: Dienstag 14. September 2021, 20:12
von Urs Blank
Wie kommt dieser Typ überhaupt dazu, auf seinem privaten Twitter-Account dienstliche Dokumente zu posten?

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Verfasst: Dienstag 14. September 2021, 20:56
von Kroate
chefsebbo hat geschrieben:Wird jetzt eigentlich beim Staatssekretär des Finanzministeriums, der auf Twitter den Durchsuchungsbeschluss geteilt haben soll auch durchsucht und das Handy mittels dessen der Tweet abgeschickt wurde auch beschlagnahmt, oder wäre das etwa unverhältnismäßig?
Wahrscheinlich nicht, es sei denn der Staatsaanwalt in Berlin ist ebenfalls CDU-Parteisoldat.

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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Verfasst: Dienstag 14. September 2021, 21:23
von BuckTurdginson
Urs Blank hat geschrieben: Dienstag 14. September 2021, 20:12 Wie kommt dieser Typ überhaupt dazu, auf seinem privaten Twitter-Account dienstliche Dokumente zu posten?
So wie ich das verstehe war er der Ansicht der Vorgang wird in der Öffentlichkeit falsch dargestellt.

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Verfasst: Dienstag 14. September 2021, 21:35
von Urs Blank
BuckTurdginson hat geschrieben: Dienstag 14. September 2021, 21:23
Urs Blank hat geschrieben: Dienstag 14. September 2021, 20:12 Wie kommt dieser Typ überhaupt dazu, auf seinem privaten Twitter-Account dienstliche Dokumente zu posten?
So wie ich das verstehe war er der Ansicht der Vorgang wird in der Öffentlichkeit falsch dargestellt.
Klar, das wird sein Motiv gewesen sein. Das rechtfertigt aber doch nicht, ein dienstliches Schriftstück privat zu veröffentlichen.

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Verfasst: Mittwoch 15. September 2021, 01:11
von BuckTurdginson
Urs Blank hat geschrieben: Dienstag 14. September 2021, 21:35
BuckTurdginson hat geschrieben: Dienstag 14. September 2021, 21:23
Urs Blank hat geschrieben: Dienstag 14. September 2021, 20:12 Wie kommt dieser Typ überhaupt dazu, auf seinem privaten Twitter-Account dienstliche Dokumente zu posten?
So wie ich das verstehe war er der Ansicht der Vorgang wird in der Öffentlichkeit falsch dargestellt.
Klar, das wird sein Motiv gewesen sein. Das rechtfertigt aber doch nicht, ein dienstliches Schriftstück privat zu veröffentlichen.
Natürlich nicht. Es wird dem Anschein nach auch nicht folgenlos bleiben.
Als Staatssekretär und Volljurist sollte man es natürlich besser wissen.