Mich interessiert weiterhin, ob du die rezensierten Werke und namentlich die Habil von Rostalski tatsächlich gelesen hast.
Ich habe das als Zivilrechtler NICHT getan.
Daher halte ich mit einer inhaltlichen Bewertung zurück.
Insbesondere würde mich dann interessieren, was du an der Kernthese von Rostalski (Möglichkeit einer Neudefinition des Tatbegriffs in Übereinstimmung mit rechtsstaatlichen Prinzipien mit dem Ziel seiner einheitlichen Anwendung im gesamten Strafrechtssystem) konkret kritisierst.
Ein (inhaltlicher) "Skandal" kann eine Habil mE nur sein, wenn sie ihre Kernthesen "versiebt", entweder durch grobe Verstöße gegen dogmatische Stringenz oder ggf. auch Folgerichtigkeit, oder aber durch eine Außerachtlassung rechtsstaatlicher Prinzipien (dann der Vorwurf: Rechtspolitisch "gefährlich" - auch das kann im Einzelfall ein wohlbegründeter Vorwurf sein).
Dazu habe ich in diesem Thread wenn überhaupt nur kleinste Versatzstücke gelesen, aber keine zusammenhängende Argumentation.