Vernichtende Rezension

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Strich
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Re: Vernichtende Rezension

Beitrag von Strich »

Einige meiner Gedanken möchte ich hier skizzieren.
Ja ich unterbreche das Lesen der Gedanken von Frau Prof. Dr. Hoven gleich an dieser Stelle einmal. Droht sie damit an, das ganze Gewurschtel später noch einmal auszuformulieren, die Skizze mithin zu vervollständigen? Ich hoffe nicht.
Eine fehlerhafte, verzerrte oder missverstandene Wiedergabe von Inhalten und Argumentationslinien prägt daher die öffentliche Wahrnehmung der Arbeit in ganz erhebli-chem Maße.
DAS soll die Konklusion von I. 1. a) sein? Alte:r, das passt fast gar nicht zu dem vorher Geschriebenen, bzw. ist das eine bloße Behauptung.
Rezensionen in Online-Zeitschriften wie der ZIS können eine enorme Reichweite erzielen. Zu beiden hier genann-ten Rezensionen entwickelten sich innerhalb weniger Stunden nach ihrer Veröffentlichung intensive Diskussio-nen auf Twitter.
Deine Twitterbubble ist genau das, eine Bubble, eine Echochamber, komm damit klar und werd erwachsen. Wer sein Seelenheil an irgendeine Twitterbubble hängt, hat den Untergang durch diese verdient. Twitter ist angesichts des Alters von 90 % der Strafrechtsprofessoren ohnehin keine Messlatte für eine "enorme Reichweite".
Frau Hoven übersieht, dass mangels Fürsprecher die Rezension wohl ihre Berechtigung haben wird. Allein der Stil der Rezension, der gemessen am Inhalt aus Sicht des Rezensenten angemessen war, jazzt die Rezension durch alle Kanäle. In Anbetracht des Umstandes, dass von den Rezensenten durchaus auch gemächliche Rezensionen im Umlauf sein werden, folgt zumindest einmal der Anschein, dass die Rezensenten nicht leichtfertig mit der von Frau Hoven durchaus nicht unbegründet in den Raum gestellten Macht umzugehen wissen.
Weshalb stellt ein Privatdozent seine Habilitations-schrift nicht nach ihrer Veröffentlichung in einem für alle Strafrechtslehrer und -lehrerinnen zugänglichen Online-Meeting vor?
Gute Idee, wenn die Frau doch nur in der Position wäre das einzuführen ...
Wissenschaftliche Kritik sollte keine Gräben aufreißen, sondern –im Gegenteil –Wissenschaftler miteinander ins Gespräch bringen. Die Freude an wissenschaftlicher Kontroverse setzt aber einen höflichen und konstruktiven Umgang voraus. Gegenseitige Schmähungen bringen hingegen die Wissenschaft nicht voran.
Man muss Quatsch auch einfach als Quatsch bezeichnen können.
Wir können kaum wollen, dass unser Fach nichtwegen seinerInhalte, sondern aufgrund von„Skandalen“ wahrgenom-men wird.
"Der Skandal", waren die jeweiligen Habilitationen, die offenbar nicht nicht Frau Hoven nicht gelesen hat, sondern auch Zweifel an den Gutachtern aufkommen ließ.
Mit „Zensur“ hat eine Kontrolle wissenschaftlicher Redlichkeit nichts zu tun.
Doch, sie nennt es halt nur anders um sich zu beruhigen.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
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Liz
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Vernichtende Rezension

Beitrag von Liz »

Ich möchte ergänzen: ich hoffe, Frau Prof. Hoven erspart uns und sich noch die weiteren Gedanken zu den „einigen ihrer Gedanken“.
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Urs Blank
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Re: Vernichtende Rezension

Beitrag von Urs Blank »

Und noch besser wäre es, wenn Sie uns auch mit ihren fachfremden Ansichten zur Corona-Politik verschonen würde. Außer natürlich, wenn eine Habilitationsschrift zur Auslandsbestechung einschlägige Qualifikationen vermitteln würde; dann will ich nichts gesagt haben…


https://www.welt.de/kultur/plus23172535 ... essen.html
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Re: Vernichtende Rezension

Beitrag von OJ1988 »

Urs Blank hat geschrieben: Montag 19. Juli 2021, 20:33 Und noch besser wäre es, wenn Sie uns auch mit ihren fachfremden Ansichten zur Corona-Politik verschonen würde. Außer natürlich, wenn eine Habilitationsschrift zur Auslandsbestechung einschlägige Qualifikationen vermitteln würde; dann will ich nichts gesagt haben…


https://www.welt.de/kultur/plus23172535 ... essen.html
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Re: Vernichtende Rezension

Beitrag von Theopa »

Urs Blank hat geschrieben: Montag 19. Juli 2021, 20:33 Und noch besser wäre es, wenn Sie uns auch mit ihren fachfremden Ansichten zur Corona-Politik verschonen würde. Außer natürlich, wenn eine Habilitationsschrift zur Auslandsbestechung einschlägige Qualifikationen vermitteln würde; dann will ich nichts gesagt haben…
Wenn jetzt schon Professorinnen "fachfremd" oder "nicht einschlägig qualifiziert" für alles was nicht exakt ihr Forschungsgebiet ist sein sollen wird es spannend. Darf dann ein Spezialist für Aktienrecht noch an einem Aufsatz zum GmbHG mitschreiben, oder soll er gefälligst auf seinem Gebiet bleiben und sich aus dem Rest raushalten?

Zum Artikel selbst kann ich wg. der Paywall nichts sagen, ein Artikel bei Welt dürfte nun aber nicht auf dem juristischen Level "das beherrschen nur 4 Spezialisten bundesweit, der Rest hat keine Ahnung" stattfinden.
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Urs Blank
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Re: Vernichtende Rezension

Beitrag von Urs Blank »

Das Delta zwischen Aktien- und GmbH-Recht ist deutlich geringer als dasjenige zwischen Strafrecht und Pandemiebekämpfung - daher hinkt dein Vergleich.

Aber von Anfang an: Jeder mag schreiben, was und wo er will. Ich mag es nur nicht, wenn jemand seine berufliche Autorität ausspielt, um mich über Dinge zu belehren, von denen er ersichtlich nicht mehr Ahnung hat als der Eisverkäufer an der Ecke.
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Re: Vernichtende Rezension

Beitrag von Theopa »

Wenn dein Eisverkäufer Jura studiert, dort offenbar hinreichend ordentliche Leistungen abgeliefert hat, um es zur Professur zu bringen und dich dann über die Rechtslage in einer Pandemie belehren möchte solltest du als Jurist erst einmal zuhören. Wenn du ihn dann in der Sache widerlegen kannst ist das berechtigt, du kannst seine Aussagen dann ja entsprechend kommentieren und als Unsinn darstellen.

Ohne Auseinandersetzung in der Sache auf seinen Beruf zu verweisen ist aber schlicht keine taugliche Argumentation. Wenn mir ein Elektriker sagt, dass meine Ziegelmauer schief steht lege ich trotzdem die Wasserwaage an. Er kann vielleicht selbst keine perfekt lotrechte Mauer bauen, ist aber als Handwerker scheinbar hinreichend erfahren um Fehler anderer zu erkennen. Das sind zwei paar Stiefel.

Wenn nur noch "Pandemierechtler" etwas zur Pandemie sagen können sollen wird es wohl eng, wie viele ausgewiesene und bereits vor 2020 erfahrene Experten haben wir für diesen Bereich? Dürfen auch nur diese dann bei der Gesetzgebung beraten oder als Richter Urteile in diesem Bereich fällen?
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Re: Vernichtende Rezension

Beitrag von Liz »

Natürlich kann man als Jurist*in etwas zur Verhältnismäßigkeit von Coronamaßnahmen sagen, wenn man sich damit beschäftigt hat, aber ob man sich als Strafrechtsprofessor*innen dazu berufen fühlen muss, seine Gedanken mit der überregionalen Presse zu teilen? Es wäre jedenfalls naheliegender, ÖR-Professor*innen mit Schwerpunkt im Verfassungsrecht den Vortritt zu lassen.
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Strich
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Re: Vernichtende Rezension

Beitrag von Strich »

hmm ich habe so meine Zweifel, ob das naheliegender wäre:
Wenn sogar die, die täglich mit den schärfsten Eingriffsmaßnahmen des Staates zu tun haben, sagen, das gehe zu weit, hat das schon Gewicht, oder?
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Re: Vernichtende Rezension

Beitrag von thh »

Strich hat geschrieben:hmm ich habe so meine Zweifel, ob das naheliegender wäre:
Wenn sogar die, die täglich mit den schärfsten Eingriffsmaßnahmen des Staates zu tun haben, sagen, das gehe zu weit, hat das schon Gewicht, oder?
Nein, denn wer Strafrecht kennt, kennt deswegen noch lange nicht Gefahrenabwehrrecht.
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Re: Vernichtende Rezension

Beitrag von Brainiac »

Ist doch alles Ö-Recht! :munch:
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Re: Vernichtende Rezension

Beitrag von Strich »

thh hat geschrieben: Dienstag 20. Juli 2021, 12:30
Strich hat geschrieben:hmm ich habe so meine Zweifel, ob das naheliegender wäre:
Wenn sogar die, die täglich mit den schärfsten Eingriffsmaßnahmen des Staates zu tun haben, sagen, das gehe zu weit, hat das schon Gewicht, oder?
Nein, denn wer Strafrecht kennt, kennt deswegen noch lange nicht Gefahrenabwehrrecht.
Die Unterscheidung kennt jenseits des Teichs niemand.
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Re: Vernichtende Rezension

Beitrag von OJ1988 »

Strich hat geschrieben: Dienstag 20. Juli 2021, 13:52
thh hat geschrieben: Dienstag 20. Juli 2021, 12:30
Strich hat geschrieben:hmm ich habe so meine Zweifel, ob das naheliegender wäre:
Wenn sogar die, die täglich mit den schärfsten Eingriffsmaßnahmen des Staates zu tun haben, sagen, das gehe zu weit, hat das schon Gewicht, oder?
Nein, denn wer Strafrecht kennt, kennt deswegen noch lange nicht Gefahrenabwehrrecht.
Die Unterscheidung kennt jenseits des Teichs niemand.
Na und? Hier gibt es sie nunmal.
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Re: Vernichtende Rezension

Beitrag von Strich »

Sie ändert nichts an der Frage des Eingriffs.
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Re: Vernichtende Rezension

Beitrag von OJ1988 »

Strich hat geschrieben: Dienstag 20. Juli 2021, 15:28 Sie ändert nichts an der Frage des Eingriffs.
Aber an der Frage der Rechtfertigung. Über diese nachzudenken ist eher der Sport des Ö-Rechtlers als der des Strafrechtlers.
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