Vernichtende Rezension

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Gelöschter Nutzer

Re: Vernichtende Rezension

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

T0bi hat geschrieben:Ja sicher, mein Erstaunen habe ich ja weiter oben bereits zum Ausdruck gebracht. Es geht sich auch, wenn man einen Gang runterschaltet. Aber letztlich hat er nur die zahlreichen Mängel herausgestellt, an der die Arbeit leidet. Und das kann man meiner Meinung nach tun. Ob man das mit einer 10-seitigen Rezension auf die Spitze treiben muss, das räume ich ein, kann man zu Recht anzweifeln. Vielleicht hätte es nicht geschadet, wenn er bezüglich einiger Mängel Gnade vor Recht ergehen gelassen hätte.
Es sind aber auch in der Rezension unbelegte Tatsachenbehauptungen aufgestellt, etwa
Dass mit
einem zirkumzidierten Penis der Gebrauch von Gleitmitteln
die Regel sein soll, ist – mit Verlaub – grober Unfug
Wieso? Eigene Erfahrung? Wissenschaftliche Erkenntnisse? Wir wissen es nicht. Einfach nur Gebrabbel.
T0bi
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Re: Vernichtende Rezension

Beitrag von T0bi »

Da muss ich widersprechen. Der Autor der Dissertation befindet sich bezüglich der ursprünglichen Behauptung, da sie einem Beweis zugänglich ist, grundsätzlich in der Nachweispflicht. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, müssen nachfolgende Gegenbehauptungen nicht unbedingt substantiiert dargelegt werden. Wo kommen wir denn da auch hin. Wenn ich etwas behaupte, ohne Nachweise zu erbringen, muss die Wissenschaftswelt keinen Gegenbeweis erbringen. Das sind ganz einfache Regeln. Wer dagegen verstößt, dem kann man im Extremfall einen "grober Unfug" entgegenhalten.
"die Bezeichnung Penner hat nicht...stets beleidigenden...Charakter. So werden etwa im Einzelhandel umgangssprachlich schlecht verkäufliche Artikel...im Gegensatz zum Renner auch als Penner bezeichnet (wikipedia.de)" (BayVGH NZA-RR 2012, 302)
Gelöschter Nutzer

Re: Vernichtende Rezension

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Wir wissen ja nicht mal, ob das in der urspr. Diss. belegt wurde. Nur der Rezensent behauptet das Gegenteil, nur weil's grad so passt.
T0bi
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Re: Vernichtende Rezension

Beitrag von T0bi »

Wäre es eine belegte Behauptung, hätte der Rezensent eine Unwahrheit verbreitet und sich einer vorsätzlichen Entstellung des Rezensionsstückes schuldig gemacht. Er schreibt nämlich: "... hat Schneider sich noch einen Nachteil ausgedacht (das muss man so sagen, weil für die folgende Behauptung keine Fundstelle angegeben ist):" Es folgt ein Direktzitat und danach die von dir zitierte Bewertung. Putzke verfährt hier mustergültig, sichert sich sogar an dieser Stelle mit einem Direktzitat ab.
"die Bezeichnung Penner hat nicht...stets beleidigenden...Charakter. So werden etwa im Einzelhandel umgangssprachlich schlecht verkäufliche Artikel...im Gegensatz zum Renner auch als Penner bezeichnet (wikipedia.de)" (BayVGH NZA-RR 2012, 302)
Gelöschter Nutzer

Re: Vernichtende Rezension

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Wie auch immer, ich finde die Rezension buchstäblich abstoßend und widerlich. Es übersteigt - imho - die sachliche Kritik.
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Henrik
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Re: Vernichtende Rezension

Beitrag von Henrik »

JM hat geschrieben:Wie auch immer, ich finde die Rezension buchstäblich abstoßend und widerlich. Es übersteigt - imho - die sachliche Kritik.
Meld ihn doch beim Bund der Steuerzahler :D Ich kann irgendwie kaum noch nachvollziehen, dass soetwas von der Allgemeinheit finanziert wird.
Eine Gesellschaft, die mehr tut für die Alten als für Kinder, für Auswärtige als Einheimische, für Kranke als Gesunde, darf sich nicht allzusehr wundern, wenn sie selber krank wird und alt und ungastlich. Johannes Gross
Flash
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Re: Vernichtende Rezension

Beitrag von Flash »

in der myops ist eine gekürzte fassung der hier thematisierten rezension. die scheinen sich dort jetzt auf böse rezensionen zu spezialisieren.
Die Beurteilung, ein Antrag im Sinne des § 24 Satz 1 BVerfGG sei offensichtlich unbegründet, setzt nicht voraus, daß seine Unbegründetheit auf der Hand liegt; sie kann auch das Ergebnis vorgängiger gründlicher Prüfung sein. (BVerfGE 82, 316)
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dionysos
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Re: Vernichtende Rezension

Beitrag von dionysos »

JM hat geschrieben:Wie auch immer, ich finde die Rezension buchstäblich abstoßend und widerlich. Es übersteigt - imho - die sachliche Kritik.
Ich finde, du siehst das zu verbissen. Jemand hat eine grottenschlechte Diss. geschrieben und jemand hat sie verrissen. Es war zwar nicht nötig, den Autor zu dissen. Dessen Werk lässt aber eben jeglichen Anspruch an eine wissenschaftliche Arbeit vermissen. :)
Chuck Norris missbrauchte in seiner Kindheit katholische Priester.
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Re: Vernichtende Rezension

Beitrag von Ant-Man »

JM hat geschrieben:Wie auch immer, ich finde die Rezension buchstäblich abstoßend und widerlich. Es übersteigt - imho - die sachliche Kritik.
Ja, dem Autor der Dissertation hätte man vielmehr gratulieren müssen, dass er es geschafft hat, mit so einer mangelbehafteten Dissertation den Dr.-Titel zu bekommen. ::roll:
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Re: Vernichtende Rezension

Beitrag von omertà »

trefflich laesst sich ueber die bewertung juristischer arbeiten streiten. dort ist eben
oft nicht 2 plus 3 gleich 5 - sondern auch schon mal 1 oder 2, wenn man es gerade
mal so braucht. kein irgendwie gearteter haendedruck ist dafuer noetig. auch die form
oder farbe der krawatte - wie manche meinen - verspricht nicht das benoetigte ergebnis.

diese dissertation fuegt sich nur nahtlos in eine ganz besondere benotungsreihe ein.
schriftliche - und noch viel deutlicher muendliche - pruefungsergebnisse lassen sich nur
leider nicht so deutlich aufarbeiten. leistung spielt doch schon lange keine rolle mehr.
nicht nur bei den bankern kommt es vielmehr auf die richtigen verbindungen an. dann
klappt es auch schon irgendwie mit der kohle ...... aeeeh, und mit der leistung. :^o :D
"Wir vertrauen Gott; alle anderen zahlen bar."
(“In God we trust; all others pay cash.”
Warren E. Buffett in berkshirehathaway letter 2008 S.3)
Swann
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Re: Vernichtende Rezension

Beitrag von Swann »

JM hat geschrieben:Es übersteigt - imho - die sachliche Kritik.
Wo wird denn der Rezensent unsachlich? Die Kritik übersteigt in ihrer Schärfe das im akademischen Raum übliche. Aber unsachlich wird sie damit noch nicht.
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Phaidros
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Re: Vernichtende Rezension

Beitrag von Phaidros »

Toll!
Bin ich der einzige, bei dem die Rezension das Interesse geweckt hat, sich diese 130 Seiten mal an einem ruhigen Nachmittag durchzulesen? Aber gut, ich lese auch Schundromane ... :D
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Gelöschter Nutzer

Re: Vernichtende Rezension

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich glaube, Ihr überschätzt alle die Qualität jur. Dissertationen...
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Phaidros
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Re: Vernichtende Rezension

Beitrag von Phaidros »

Kommt drauf an, ob sie mit mehr als dem Anspruch geschrieben werden, etwas für's Türschild zu haben. Bei einer Veröffentlichung auf dissertationen.de kann man den Anspruch natürlich nicht so hoch setzen. Aber sollte man nicht bei einem halbwegs ordentlichen Betreuungsverhältnis davon ausgehen dürfen, dass der Doktorvater die schlimmsten Mängel unterbindet? Die Rezension lässt somit auch Prof. Dr. Ebsen nicht in einem besonders guten Licht erscheinen.
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famulus
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Re: Vernichtende Rezension

Beitrag von famulus »

Ja - jetzt hört halt auf, JM's Diss so fertig zu machen. ;)
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
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