Es gibt bei der Habilitation keine Publikationspflicht (wenngleich die meisten sie trotzdem veröffentlichen), zur Habilitation muss "nur" die entsprechende Schrift zur Begutachtung eingereicht werden. Bei Bewerbungen wird dann eben die Einreichungsfassung abgegeben, samt Gutachten.
Vernichtende Rezension
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Re: Vernichtende Rezension
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Re: Vernichtende Rezension
Hätte sie wohl besser gelassen.Julia hat geschrieben: ↑Montag 11. April 2022, 19:32Es gibt bei der Habilitation keine Publikationspflicht (wenngleich die meisten sie trotzdem veröffentlichen), zur Habilitation muss "nur" die entsprechende Schrift zur Begutachtung eingereicht werden. Bei Bewerbungen wird dann eben die Einreichungsfassung abgegeben, samt Gutachten.
Aber gut zu wissen, danke.
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Re: Vernichtende Rezension
Aber praktisch ist die nicht-veröffentlichte Habil heute ein absolutes Unding, ein No-Go.Blaumann hat geschrieben: ↑Montag 11. April 2022, 19:34Hätte sie wohl besser gelassen.Julia hat geschrieben: ↑Montag 11. April 2022, 19:32Es gibt bei der Habilitation keine Publikationspflicht (wenngleich die meisten sie trotzdem veröffentlichen), zur Habilitation muss "nur" die entsprechende Schrift zur Begutachtung eingereicht werden. Bei Bewerbungen wird dann eben die Einreichungsfassung abgegeben, samt Gutachten.
Aber gut zu wissen, danke.
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Re: Vernichtende Rezension
Danke für die Zusammenfassung... aber:
Nuja wenn man einen Bahnübergangsfetisch hat, mag das hinkommen...
Aber ich will nicht ablenken.
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Re: Vernichtende Rezension
An dem Punkt war ich schon raus. Sorry.Flanke hat geschrieben:Ich erkläre das gerne noch einmal kurz: S will von Bonn nach Köln, weil da das Bier besser ist.
Jetzt bitte ernsthaft!
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Re: Vernichtende Rezension
Echt? Das wäre mir neu. Ich kenne doch den einen oder anderen Prof, der die Arbeit nicht veröffentlicht hat, ohne dass es ihm bei Bewerbungen schaden würde.Joshua hat geschrieben: ↑Montag 11. April 2022, 20:24Aber praktisch ist die nicht-veröffentlichte Habil heute ein absolutes Unding, ein No-Go.Blaumann hat geschrieben: ↑Montag 11. April 2022, 19:34Hätte sie wohl besser gelassen.Julia hat geschrieben: ↑Montag 11. April 2022, 19:32Es gibt bei der Habilitation keine Publikationspflicht (wenngleich die meisten sie trotzdem veröffentlichen), zur Habilitation muss "nur" die entsprechende Schrift zur Begutachtung eingereicht werden. Bei Bewerbungen wird dann eben die Einreichungsfassung abgegeben, samt Gutachten.
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Re: Vernichtende Rezension
1. Man kann sogar ohne Habil berufen werden. Kommt auch immer mal wieder vor. Beispiele (zumindest zum Zeitpunkt des Erstrufs bzw. der ersten Ernennung auf eine W2/W3-Professur oder Äquivalent): Wolfgang Hoffmann-Riem, Ulrich K. Preuß, Gerrit Hornung, Anna-Bettina Kaiser, Matthias Bäcker, Thomas Wischmeyer.
2. Die Veröffentlichung der Habil gilt als angezeigt, die Nichtveröffentlichung ist aber heute wie damals nicht sooo unüblich. Beispiele für mehrfach berufene Profs ohne veröffentlichte Habil: Dieter Grimm, Christian Waldhoff, Indra Spiecker gen. Döhmann, Bettina Schöndorf-Haubold.
3. Dass die Habil erst nach Antritt der ersten Stelle veröffentlicht wird, kommt ziemlich häufig vor. Von irgendetwas müssen die Leute ja auch in der Zwischenzeit zwischen Habilverfahren und Veröffentlichung leben. In Berufungskommissionen wird in der Regel eine eingereichte Habil (also der erste Verfahrensschritt) zumindest bei der ersten Sichtung der Bewerbungen als hinreichend akzeptiert.
2. Die Veröffentlichung der Habil gilt als angezeigt, die Nichtveröffentlichung ist aber heute wie damals nicht sooo unüblich. Beispiele für mehrfach berufene Profs ohne veröffentlichte Habil: Dieter Grimm, Christian Waldhoff, Indra Spiecker gen. Döhmann, Bettina Schöndorf-Haubold.
3. Dass die Habil erst nach Antritt der ersten Stelle veröffentlicht wird, kommt ziemlich häufig vor. Von irgendetwas müssen die Leute ja auch in der Zwischenzeit zwischen Habilverfahren und Veröffentlichung leben. In Berufungskommissionen wird in der Regel eine eingereichte Habil (also der erste Verfahrensschritt) zumindest bei der ersten Sichtung der Bewerbungen als hinreichend akzeptiert.
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Re: Vernichtende Rezension
Es gibt übrigens auch (zumindest) eine "normale" Rezension in ZStW 2021, 1082-1092. Im Ton fast schon freundlich, in der Sache, soweit ich es beurteilen kann, eher kritisch.
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Re: Vernichtende Rezension
ZIS-Nachfolger ZfIStW bleibt der Tradition und nimmt sich mal wieder eine Dissertation vor:
https://www.zfistw.de/index.php
Mitgeliefert wird vorsorglich eine Replik des Doktorvaters, die sich offenbar auf eine frühere, noch schärfere Fassung der Rezension bezieht. Denn der zurückgewiesene Vorwurf, der Ertrag der Arbeit sei ein "lächerliches Mäuschen", wird jedenfalls in der veröffentlichten Version gar nicht erhoben.Schrader hat ein Werk vorgelegt, dem es an intellektueller Tiefe und formaler Sorgfalt fehlt und das daher wissenschaftlichen Ansprüchen nicht genügt.
https://www.zfistw.de/index.php
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Re: Vernichtende Rezension
Unabhängig von der inhaltlichen Kritik: Dass eine Arbeit mit solch gravierenden und schlicht peinlichen formalen Mängeln angenommen wurde, ist mir ein Rätsel. Die Replik geht darauf auch mit keinem Wort ein. Und bei Duncker & Humblot scheint es mittlerweile wohl keinerlei Qualitätskontrolle mehr zu geben?
Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein Weißer Hai auch nur ein Fisch ist. (Zlatan Ibrahimović)
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Re: Vernichtende Rezension
Schon krass, über so einen Verriss würde ich mich mein gesamtes Leben lang ärgern. Ich denke aber, die große Mehrheit der Dissertationen würde eine so gründliche Rezension auch nicht besser überstehen.
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Re: Vernichtende Rezension
Sowas hier ist aber doch eigentlich völlig unerklärbar... Selbst mit Schlamperei ist das (zumindest das Literaturverzeichnis) nicht zu erklären:
In den Fußnoten herrscht daher eine bunte Vielfalt an Zitatnachweisen. Je nach Materialart lassen sich zahlreiche Zitatnachweisstile unterscheiden. Die Höchstzahl erreicht wohl Roxins Strafrechtslehrbuch, das von Schrader 15 (!) Mal unterschiedlich zitiert wird, davon allein auf S. 61 vier Mal.
Im Literaturverzeichnis von Schrader fehlen jedoch zum einen 80 (!) Arbeiten, die im Text zitiert sind, zum anderen sind aber umgekehrt auch 51 (!) Arbeiten verzeichnet, die im Text gar nicht zitiert sind. Darunter finden sich neben einschlägigen Titeln zum Thema des Verbandsstrafrechts auch so themenfremde Titel wie z.B. „Zur Strafbarkeit des Tragens von (modifizierten) Kutten durch Mitglieder verbotener Motorradclubs“ von Dennis Bock, „Dantons Tod“ von Georg Büchner oder „Wendepunkte oder: Was eigentlich besagt das Christentum?“ von Eugen Drewermann.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
- Tikka
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Re: Vernichtende Rezension
Vielleicht von ChatGPT verfasst? Falls da jemand ein Konto hat könnte man das ja mal ausprobieren. "Verfasse eine Dissertation über die Schuld des Durchschnittsmenschen"
Wie schon beim letzten Dissertations-Bashing bin ich immer noch der Meinung: Es trifft zum Großteil die Falsche. Das ein Prüfling eine vermeintlich*) schlechte akademische Arbeit verfasst hat, ist das eine. Da diese Arbeit -wie das bei Dissertationen eben so ist- veröffentlicht ist, kann man sie natürlich auch entsprechend würdigen. Auch wenn die Kritik mir zumindest in Teilen auch etwas kleinkariert erscheint. Sei's drum.
Die echten "Übeltäter" sind aber an der Stelle Doktorvater und Zweitgutachter, die die Arbeit anscheinend ohne tiefere Prüfung durchgewunken haben.
Das kann sich der/die kundige Leser/in dann zwar alles denken, in der Öffentlichkeit steht aber nur der Verriss der Arbeit, der den Prüfling -Gedächtnis des Internets sei Dank- ggf. lebenslänglich begleiten wird. Finde ich nach wie vor unfair. Insbesondere da eine irgendwie geartete Sanktion der Professoren ja nicht zu erwarten ist.
*) Da ich nur den Verriss überflogen, die eigentliche Arbeit aber nicht gelesen habe, halte ich mich mit einer Wertung zurück.
Wie schon beim letzten Dissertations-Bashing bin ich immer noch der Meinung: Es trifft zum Großteil die Falsche. Das ein Prüfling eine vermeintlich*) schlechte akademische Arbeit verfasst hat, ist das eine. Da diese Arbeit -wie das bei Dissertationen eben so ist- veröffentlicht ist, kann man sie natürlich auch entsprechend würdigen. Auch wenn die Kritik mir zumindest in Teilen auch etwas kleinkariert erscheint. Sei's drum.
Die echten "Übeltäter" sind aber an der Stelle Doktorvater und Zweitgutachter, die die Arbeit anscheinend ohne tiefere Prüfung durchgewunken haben.
Das kann sich der/die kundige Leser/in dann zwar alles denken, in der Öffentlichkeit steht aber nur der Verriss der Arbeit, der den Prüfling -Gedächtnis des Internets sei Dank- ggf. lebenslänglich begleiten wird. Finde ich nach wie vor unfair. Insbesondere da eine irgendwie geartete Sanktion der Professoren ja nicht zu erwarten ist.
*) Da ich nur den Verriss überflogen, die eigentliche Arbeit aber nicht gelesen habe, halte ich mich mit einer Wertung zurück.
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Re: Vernichtende Rezension
Prof. Dr. Sternberg-Lieben, Dresden ... Da habe ich kurz überlegt, weil, es gibt doch gar keine Jura Fakultät mehr in Dresden, seit ... 2007? Aber er ist Prof. an der TU ...
Nach Spilgies gibt es sie doch noch:
Nach Spilgies gibt es sie doch noch:
Spilgies hat geschrieben:die im August 2020 von der Juristischen Fakultät der TU Dresden angenommen wurde
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
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