Vergewaltigungsvorwurf gegen Kachelmann

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Mr_Black
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Vergewaltigungsvorwurf gegen Kachelmann

Beitrag von Mr_Black »

Ich mach dazu mal nen Fred auf.

Meine Prognose: Der Mann ist (medientechnisch) erledigt. Egal wie die Sache ausgeht. Einzige Ausnahme: Die ehemalige Freundin zieht reumütig die Anzeige zurück. Das könnte ihn retten. Halte ich aber für unwahrscheinlich.
Opfer-Anwalt Thomas Franz bekräftigte gegenüber BILD die Vorwürfe: „Herr Kachelmann hat meine Mandantin vergewaltigt. Die Verletzungen und die Vergewaltigung wurden bei einer Untersuchung in der Gerichtsmedizin auch festgestellt. Meine Mandantin ging unmittelbar nach der Tat zur Polizei und erstattete Anzeige. Sie leidet stark unter den Vorkommnissen – schließlich war sie 8 Jahre lang Herrn Kachelmanns feste Lebenspartnerin.“

http://www.bild.de/BILD/news/2010/03/23 ... uerfe.html
Zuletzt geändert von Mr_Black am Dienstag 23. März 2010, 10:34, insgesamt 1-mal geändert.
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showbee
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Re: Vergewaltigungsvorwurf gegen Kachelmann

Beitrag von showbee »

Der Wohnsitz in der Schweiz als Fluchtgrund? Sollte man nicht vor der Medienschlacht (Höcker als Verteidiger) nicht den Haftgrund angehen?
"I suspect that if a million monkeys were put in front of a million typewriters, by Wednesday one of them would have come up with an improved version of the Income Tax Assessment Act" CASE P132 [1982] ATC 660, 662, AUSTRALIA
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Mr_Black
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Re: Vergewaltigungsvorwurf gegen Kachelmann

Beitrag von Mr_Black »

Soweit ich weiss, genügt für den Haftgrund "Fluchtgefahr" schon eine relativ schwache Auslandsbindung wie z.B. eine Angelhütte in Schweden.

Aber fragen wir mal andersherum. Wäre Kachelmann auch wieder direkt nach Deutschland geflogen, wenn er gewußt hätte, dass dort die U-Haft auf ihn wartet?
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showbee
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Re: Vergewaltigungsvorwurf gegen Kachelmann

Beitrag von showbee »

Die Haft als solche kann doch aber nicht den Haftgrund bewirken; auf die Motivation zum nichtfliegen ist nicht abzustellen. Haftgrund Fluchtgefahr finde ich schon weit hergeholt. Sicherlich wird ein Verbrechen zur Last gelegt, aber gerade die Medienpräsenz und der Vorverurteilungscharakter der Haft zwingt zur gewissenhaften Abwägung (VHM!). Es muss ja Anzeichen für Entziehung von der Hauptverhandlung geben. Gerade dies kann man bei Personen mit Medienpräsenz aber gut verneinen; richtig abtauchen kann ein Promi eh nicht. Hier würde ich auch als erstes argumentieren; Scharmützel eines Schlagabtauschs in der BILD helfen weniger; die Freilassung rettet ggf noch die Reputation.
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Mr_Black
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Re: Vergewaltigungsvorwurf gegen Kachelmann

Beitrag von Mr_Black »

und Polanski?
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Gelöschter Nutzer

Re: Vergewaltigungsvorwurf gegen Kachelmann

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Vielleicht liegt es an der Schweiz. Wenn er da nicht mehr rauskommt, gibt es schon wieder Ärger mit der Schweiz.
omertà
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Re: Vergewaltigungsvorwurf gegen Kachelmann

Beitrag von omertà »

die dame soll nach verschiedenen medienberichten eine stalkerin sein. bis jetzt wird jedenfalls eine
langjaehrige beziehung bestritten - nicht das die dame sich das (und nicht nur das!) mit den 8 jahren
ausgedacht hat. [-X :-k
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Re: Vergewaltigungsvorwurf gegen Kachelmann

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Man wird sehen. Habt halt Geduld.
Survivor
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Re: Vergewaltigungsvorwurf gegen Kachelmann

Beitrag von Survivor »

Ist nicht dringender Tatverdacht für einen Haftbefehl nötig? Meine mich dunkel zu erinnern... :-k Woraus ergibt sich der denn hier, aus den durchgeführten Untersuchungen der Frau durch die Gerichtsmedizin? Falls das so ist: Kann medizinisch überhaupt mit 100% iger Sicherheit festgestellt worden sein, dass eine Vergewaltigung stattgefunden hat? Dürfte doch nur möglich sein, wenn DNA-Spuren von Kachelmann zu finden sind, aber die würden doch auch nach einvernehmlichem GV vorliegen, oder nicht? :-k
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Swann
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Re: Vergewaltigungsvorwurf gegen Kachelmann

Beitrag von Swann »

Ich kann die Bedenken hier im Thread nicht nachvollziehen. Dringender Tatverdacht ist die nach gegenwaertigem Sachstand hohe Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung. Eine solche hohe Wahrscheinlichkeit kann sich selbstredend aus der belastenden und schluessigen Aussage der mutmasslich Geschaedigten ergeben. Es ist ein Irrglaube, dass im Strafverfahren bei "Aussage gegen Aussage" freizusprechen bzw. ein Verfahren gar nicht erst einzuleiten waere.

Auch dass bei einem Auslaender, der offiziell seinen Wohnsitz in der Schweiz hat, Fluchtgefahr besteht, ist doch voellig nachvollziehbar. Schliesslich liegt es bei der ihm drohenden Freiheitsstrafe nahe, dass er sich dem Verfahren durch den relativ einfachen Grenzuebertritt in die Schweiz entzieht.
raskolnikov
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Re: Vergewaltigungsvorwurf gegen Kachelmann

Beitrag von raskolnikov »

showbee hat geschrieben:Die Haft als solche kann doch aber nicht den Haftgrund bewirken; auf die Motivation zum nichtfliegen ist nicht abzustellen. Haftgrund Fluchtgefahr finde ich schon weit hergeholt. Sicherlich wird ein Verbrechen zur Last gelegt, aber gerade die Medienpräsenz und der Vorverurteilungscharakter der Haft zwingt zur gewissenhaften Abwägung (VHM!). Es muss ja Anzeichen für Entziehung von der Hauptverhandlung geben. Gerade dies kann man bei Personen mit Medienpräsenz aber gut verneinen; richtig abtauchen kann ein Promi eh nicht. Hier würde ich auch als erstes argumentieren; Scharmützel eines Schlagabtauschs in der BILD helfen weniger; die Freilassung rettet ggf noch die Reputation.
Ich kann Dir aus zigfacher eigener leidvoller Erfahrung (als Verteidiger natürlich) sagen, dass ab einer bestimmten Schwere des vorgeworfenen Delikts die Fluchtgefahr durch nichts in der Welt entkräftet werden kann. Das U-Haft-Recht ist ein trauriges Kapitel im deutschen Strafprozess. Die "Vergewaltigung" - Mindestfreiheitsstrafe 2 Jahre - ist so ein Delikt. Wenn die Angaben der Belastungszeugin einigermaßen glaubhaft sind, wandert man da in U-Haft. Und kommt so schnell nicht wieder raus.
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Survivor
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Re: Vergewaltigungsvorwurf gegen Kachelmann

Beitrag von Survivor »

Das mit der Fluchtgefahr sehe ich genauso und halte es auch für nachvollziehbar, ebenso die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Nur woraus soll sich die Schlüssigkeit der Aussage der Frau ergeben, allein daraus, dass sie Kachelmann belastet? Ich bin zugegeben und sicherlich kein Strafrechtsexperte und auch kein Kachelmann-Freund, aber das allein für einen dringenden Tatverdacht ausreichen zu lassen erscheint mir doch zu weitgehend. :-k
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Swann
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Re: Vergewaltigungsvorwurf gegen Kachelmann

Beitrag von Swann »

Survivor hat geschrieben:Das mit der Fluchtgefahr sehe ich genauso und halte es auch für nachvollziehbar, ebenso die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Nur woraus soll sich die Schlüssigkeit der Aussage der Frau ergeben, allein daraus, dass sie Kachelmann belastet? Ich bin zugegeben und sicherlich kein Strafrechtsexperte und auch kein Kachelmann-Freund, aber das allein für einen dringenden Tatverdacht ausreichen zu lassen erscheint mir doch zu weitgehend. :-k
Ich kann mich deinen Skrupeln nicht anschliessen. Die glaubhafte Aussage eines Zeugen reicht stets fuer eine Ueberfuehrung aus, wieso sollte das nicht fuer dringenden Tatverdacht ausreichen? Natuerlich ist die Aussage der Freundin nicht deshalb schluessig, weil sie ihn belastet hat, das waere ja auch absurd. Es kommt darauf an, wie sie ihn belastet hat. Und da kann man bei einer Aussage schon Anzeichen finden, ob der Vorwurf fabriziert ist oder nicht.
Gelöschter Nutzer

Re: Vergewaltigungsvorwurf gegen Kachelmann

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Swann hat geschrieben:Dringender Tatverdacht ist die nach gegenwaertigem Sachstand hohe Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung.
Nein, der Täterschaft oder Teilnahme, auf die Verurteilungswahrscheinlichkeit kommt es hier im Gegensatz zu § 170 StPO gerade nicht an.
Swann
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Re: Vergewaltigungsvorwurf gegen Kachelmann

Beitrag von Swann »

Arran hat geschrieben:
Swann hat geschrieben:Dringender Tatverdacht ist die nach gegenwaertigem Sachstand hohe Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung.
Nein, der Täterschaft oder Teilnahme, auf die Verurteilungswahrscheinlichkeit kommt es hier im Gegensatz zu § 170 StPO gerade nicht an.
Ja, danke fuer die Korrektur. Der Punkt ist, dass es anders als die Frage der Erhebung der Anklage keine Prognoseentscheidung nach Ausermittlung des Sachverhalts ist sondern eine Momentaufnahme. D. h. dass sich das auch schnell wieder aendern kann, wenn neue Aspekte auftauchen.
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