Re: Vergewaltigungsvorwurf gegen Kachelmann
Verfasst: Donnerstag 16. Juni 2011, 11:21
Wenn schon ein normales Lausemädchen 50.000 EUR von der BUNTEN bekommen hat, was kriegt dann Erna P. erst für "die Wahrheit".
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Das fasst das Verfahren doch gut zusammen.ZEIT: Angenommen, Sie könnten die Zeit zurückdrehen und hätten jetzt die Gelegenheit, mit dem Psychiater über sich zu sprechen: Würden Sie es tun?
Kachelmann: Nein. Warum sollte ich mit einem Gerichtspsychiater sprechen? Ich habe keinen Sprung in der Schüssel. Viel interessanter wäre doch, zu erfahren, was psychologisch in der Frau vorging, die mich einer Tat beschuldigt, die ich nicht begangen habe. Die Nebenklägerin soll ja nach dem Urteil in einem Nebenraum des Gerichts erheblich randaliert haben. Sie soll ins Mobiliar getreten und ihren Anwalt angebrüllt haben: »Sie feige Sau!« Worauf ihr Anwalt nur wenig leiser zurückgab: »Erzählen Sie keinen Scheiß, Frau D., haben Sie nicht zugehört?«
ZEIT: Woher wissen Sie das?
Kachelmann: Dafür gab es Zeugen.
rheinlaender hat geschrieben:Das fasst das Verfahren doch gut zusammen.ZEIT: Angenommen, Sie könnten die Zeit zurückdrehen und hätten jetzt die Gelegenheit, mit dem Psychiater über sich zu sprechen: Würden Sie es tun?
Kachelmann: Nein. Warum sollte ich mit einem Gerichtspsychiater sprechen? Ich habe keinen Sprung in der Schüssel. Viel interessanter wäre doch, zu erfahren, was psychologisch in der Frau vorging, die mich einer Tat beschuldigt, die ich nicht begangen habe. Die Nebenklägerin soll ja nach dem Urteil in einem Nebenraum des Gerichts erheblich randaliert haben. Sie soll ins Mobiliar getreten und ihren Anwalt angebrüllt haben: »Sie feige Sau!« Worauf ihr Anwalt nur wenig leiser zurückgab: »Erzählen Sie keinen Scheiß, Frau D., haben Sie nicht zugehört?«
ZEIT: Woher wissen Sie das?
Kachelmann: Dafür gab es Zeugen.
Tut es. Wenngleich zu meiner Überzeugung feststeht, dass Kachelmann einen Sprung in der Schüssel hat.rheinlaender hat geschrieben:Das fasst das Verfahren doch gut zusammen.ZEIT: Angenommen, Sie könnten die Zeit zurückdrehen und hätten jetzt die Gelegenheit, mit dem Psychiater über sich zu sprechen: Würden Sie es tun?
Kachelmann: Nein. Warum sollte ich mit einem Gerichtspsychiater sprechen? Ich habe keinen Sprung in der Schüssel. Viel interessanter wäre doch, zu erfahren, was psychologisch in der Frau vorging, die mich einer Tat beschuldigt, die ich nicht begangen habe. Die Nebenklägerin soll ja nach dem Urteil in einem Nebenraum des Gerichts erheblich randaliert haben. Sie soll ins Mobiliar getreten und ihren Anwalt angebrüllt haben: »Sie feige Sau!« Worauf ihr Anwalt nur wenig leiser zurückgab: »Erzählen Sie keinen Scheiß, Frau D., haben Sie nicht zugehört?«
ZEIT: Woher wissen Sie das?
Kachelmann: Dafür gab es Zeugen.
Wobei eine spannende Frage wäre, ob Kachelmann - mal unterstellt, sie hätte sich nach §§ 164, 187 StGB strafbar gemacht - ein gesetzliches Pfandrecht gem. § 1 OASG an ihren Entgeltforderungen gegen die Medien zusteht.Survivor hat geschrieben:Sie wird jeden Cent brauchen, um sich gegen die zivilrechtlichen Ansprüche, die K. angedroht hat, geltend zu machen, zur Wehr setzen zu können.
Sehr interessant, das war mir nicht bekannt. Wieder was gelernt. Danke!Swann hat geschrieben:Wobei eine spannende Frage wäre, ob Kachelmann - mal unterstellt, sie hätte sich nach §§ 164, 187 StGB strafbar gemacht - ein gesetzliches Pfandrecht gem. § 1 OASG an ihren Entgeltforderungen gegen die Medien zusteht.Survivor hat geschrieben:Sie wird jeden Cent brauchen, um sich gegen die zivilrechtlichen Ansprüche, die K. angedroht hat, geltend zu machen, zur Wehr setzen zu können.
Geil, eine der wahrscheinlich unbekanntesten und trotzdem wichtigsten Vorschriften in dem Zusammenhang.Swann hat geschrieben:Wobei eine spannende Frage wäre, ob Kachelmann - mal unterstellt, sie hätte sich nach §§ 164, 187 StGB strafbar gemacht - ein gesetzliches Pfandrecht gem. § 1 OASG an ihren Entgeltforderungen gegen die Medien zusteht.Survivor hat geschrieben:Sie wird jeden Cent brauchen, um sich gegen die zivilrechtlichen Ansprüche, die K. angedroht hat, geltend zu machen, zur Wehr setzen zu können.
Sehr schön! Kannte ich auch noch nicht. Da haben wir ihn doch endlich - den vielfach geforderten Opferschutz!Swann hat geschrieben:Wobei eine spannende Frage wäre, ob Kachelmann - mal unterstellt, sie hätte sich nach §§ 164, 187 StGB strafbar gemacht - ein gesetzliches Pfandrecht gem. § 1 OASG an ihren Entgeltforderungen gegen die Medien zusteht.Survivor hat geschrieben:Sie wird jeden Cent brauchen, um sich gegen die zivilrechtlichen Ansprüche, die K. angedroht hat, geltend zu machen, zur Wehr setzen zu können.
Aber glauben Sie jetzt nicht etwa, Sie dürften auch lesen, was da „Im Namen des Volkes“ geschrieben worden ist – Nein, Sie und ich („Wir sind das Volk“, sozusagen) müssen uns – derzeit – mit dem nackten Ergebnis („Freispruch“) und der unsäglichen mündlichen Rechtfertigung des Vorsitzenden Richters Michael Seidling begnügen. Tatsächlich kann auch ich (trotz des etwas missverständlichen Titels, man mag ihn mir verzeihen, klappern gehört zum Handwerk) Ihr Informationsbedürfnis nicht stillen.
Doch Warum ist das so? Fragen wir doch Dr. Bob – Entschuldigung, Dr. Bock:
„Aufgrund wiederholter Anfragen weisen wir daraufhin, dass im Hinblick auf die betroffenen Persönlichkeitsrechte die schriftlichen Urteilsgründe in keiner Form – also auch nicht in anonymisierter Fassung – der Öffentlichkeit oder den Medienvertretern zugänglich sind.“
So steht es also in der Presseerklärung des Landgerichts Mannheim – doch immerhin erhalten die unmittelbar Prozessbeteiligten Einsicht in die schriftlichen Urteilsgründe – und die geneigte Öffentlichkeit wird aufgeklärt, wann ungefähr denn klar sein wird, wann denn nun mit einem endgültigen Abschluss des Verfahren – oder seiner Fortsetzung in der Revision vor dem Bundesgerichtshof – gerechnet werden kann:
http://stscherer.wordpress.com/2011/09/ ... -mannheim/