Ich stelle mir immer wieder die Frage, ob 400 Verhandlungstage und 3000 Seiten Urteil nicht dem Vertrauen in die Urteilskraft unserer Richter Hohn sprechen.
Kann man an 400 Verhandlungstagen zu besseren Informationen und Erkenntnissen gelangen, als an 50, die man auf das Wesentliche konzentrieren darf?
Gilt nicht auch für einen Strafprozess, dass getretener Quark breit, nicht stark wird?
Muss die StPO nicht eine solche Konzentration ermöglichen, wenn sie als Verfahrenordnung einer gerechten aber auch effizienten Justiz Bestand haben soll?
Verbunden mit einer Kontrolle dieser Konzentrationsentscheidungen durch die höhere Instanz (nur) anhand eines Vertretbarkeitsmaßstabs?
NSU-Prozess
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Re: NSU-Prozess
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Re: NSU-Prozess
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Re: NSU-Prozess
Er kann es einfach nicht lassen...
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