NSU-Prozess
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- batman
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Re: NSU-Prozess
Am kommenden Mittwoch (22.4.) endet übrigens die Urteilsabsetzungsfrist.
- Urs Blank
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Re: NSU-Prozess
Der Berichterstatter wird sich jetzt denken: Hab ich ja noch das ganze Wochenende...
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- Strich
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Re: NSU-Prozess
Und dann kommt da ein 600 Seiten Schinken raus. Viel Spaß BGH ^^ Am besten wird dann auch jede schon vorbereitete Verfahrensrüge ausführlich begründet. Da die Verfahrensrüge aus sich heraus schlüssig sein muss, sollte man schon mal irgendeine ausrangierte Industriehalle klar machen um die Akten zu sammeln. Da ist es auch nicht schlimm, wenn die zufällig Feuer fängt.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
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- batman
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Re: NSU-Prozess
Die SZ berichtet heute, dass einer der (nicht rechtskräftig) zu 3,5 verurteilten Angeklagten freiwillig die Haft angetreten hat.
- Urs Blank
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Re: NSU-Prozess
Ich verstehe es so, dass Carsten S. seine Revision (schon vor geraumer Zeit) zurückgenommen hat, so dass Urteil ihn betreffend rechtskräftig ist.
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Re: NSU-Prozess
Manche Kollegen schreiben ja schon nach 90 Verhandlungstagen 1.300 Seiten (https://www.lto.de/recht/justiz/j/bgh-u ... en-urteil/); hochgerechnet auf den NSU-Prozess wären das gut 6.200 Seiten, was mit Blick auf den Umfang des Protokolls (44 Aktenordner, also 22.000 Blatt?) wohl noch als "Kurzfassung" durchgehen dürfte.
- batman
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Re: NSU-Prozess
Man kann auch gar nicht "freiwillig" die Strafhaft antreten. Dann würde ja auch "U-Haft schafft Rechtskraft" nicht mehr funktionieren :P
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: NSU-Prozess
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/ ... ebec3abc4a
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- batman
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Re: NSU-Prozess
Wenn man bedenkt, dass die eingelegten Revisionen nun binnen 1 Monat nach Zustellung zu begründen sind und diese Frist - anders als im Zivilprozess - nicht verängert werden kann...
- Strich
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Re: NSU-Prozess
Kann ich nicht öffnen. Aber 3.025 Seiten alter Schollie!Tibor hat geschrieben: ↑Dienstag 21. April 2020, 15:31
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/ ... ebec3abc4a
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Re: NSU-Prozess
Naja es muss ja nur auf Verfahrensfehler in der Frist geprüft werden. Da ist das Urteil nicht das Problem. Schwieriger ist es eher an die Protokolle rechtzeitig zu kommen, dafür gibt es dann aber theoretisch Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand. Die Frage ist, ob man sich auf das dünne Eis begeben möchte, wenn man erst 3-4 Tage vor Fristablauf die Protokolle bekommt oder ob man nicht doch lieber die Nächte durchliest (außerdem ist mindestens ein Verteidiger meist so blöd gewesen die allgemeine Sachrüge bei der Revisionseinlegung zu erheben und damit ist keine Frist versäumt).
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
- batman
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Re: NSU-Prozess
Die Revisionen sind nun beim 3. Strafsenat eingegangen. Deren Prüfung durch den Senat "wird voraussichtlich einige Monate in Anspruch nehmen".
https://www.bundesgerichtshof.de/Shared ... n=10690868
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- scndbesthand
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Re: NSU-Prozess
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- Zippocat
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Re: NSU-Prozess
Die vom Staatsschutzsenat gewählte Darstellung der Beweiswürdigung, die schrittweise Mitteilung der - im Wesentlichen aufeinander aufbauenden - Überzeugungsbildung zu jeder einzelnen Feststellung und die vielfache Wiederholung der nämlichen Mitteilung für jede einzelne Tat, führt zwar zu einem sachlich nicht gebotenen und der Lesbarkeit abträglichen außergewöhnlichen Umfang der Urteilsgründe. Dies allein macht die Entscheidung indes nicht rechtsfehlerhaft.
"If we should deal out justice only, in this world, who would escape?"