Die Welt erklärt in einfachen Worten der Rechtsprechung

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Moderator: Verwaltung

Liz
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Re: Die Welt erklärt in einfachen Worten der Rechtsprechung

Beitrag von Liz »

Strich hat geschrieben:
thh hat geschrieben: Dienstag 3. Mai 2022, 15:38
Strich hat geschrieben: Dienstag 3. Mai 2022, 11:01Was hat den denn so verägert?
Die nicht erfolgreich verlaufene Erprobungsabordnung.
Uhhhhh woher hast du die Insiderinformationen?
Es ist forumsbekannt, dass er war offenbar in der Verwaltung des OLG Düsseldorf tätig war. Die qualifizierte Vermutung ist, dass es dort nicht so lief: https://m.focus.de/politik/gerichte-in- ... 50005.html
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thh
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Re: Die Welt erklärt in einfachen Worten der Rechtsprechung

Beitrag von thh »

Strich hat geschrieben:
thh hat geschrieben: Dienstag 3. Mai 2022, 15:38
Strich hat geschrieben: Dienstag 3. Mai 2022, 11:01Was hat den denn so verägert?
Die nicht erfolgreich verlaufene Erprobungsabordnung.
Uhhhhh woher hast du die Insiderinformationen?
Naja, er hat gegen eine Beurteilung geklagt ("Urteil: Ungerecht", S. 116); das wird wohl eine Anlassbeurteilung gewesen sein, sonst macht das keinen Sinn.

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boris_the_blade
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Re: Die Welt erklärt in einfachen Worten der Rechtsprechung

Beitrag von boris_the_blade »

welche traumatischen Kindheitserfahrungen bringen einen Strafrichter am AG dazu, seine Kompetenz (und die der anderen R.) anhand der "Härte" seiner (ihrer) Urteile zu messen?
boris_the_blade
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Re: Die Welt erklärt in einfachen Worten der Rechtsprechung

Beitrag von boris_the_blade »

gelöscht
Zuletzt geändert von boris_the_blade am Freitag 6. Mai 2022, 22:28, insgesamt 1-mal geändert.
Joshua
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Re: Die Welt erklärt in einfachen Worten der Rechtsprechung

Beitrag von Joshua »

Tibor hat geschrieben: Montag 2. Mai 2022, 23:08 Deduktiv wäre es natürlich ein argumentum ad hominem.

*Augenzwinker*
Besteht nicht die unwiderlegliche Vermtung, dass aus jedem deiner Beiträge alles zwinkert, was bei dir so zwinkern kann?

Ist nicht der ausdrückliche
*Augenzwinker*
bei dir also redundant?

Müsstest du mir den ausdrücklichen
*Augenzwinker*
nicht also aus Gründen der (Achtung! Gefährliches sozialistisches Gedankengut! Flieht, Lizbor et al!) Bedarfsgerechtigkeit dauerhaft leihen, weil du ihn absehbar nie brauchen wirst?

DAS sind die existentiellen Fragen...

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Tibor
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Re: Die Welt erklärt in einfachen Worten der Rechtsprechung

Beitrag von Tibor »

boris_the_blade hat geschrieben:welche traumatischen Kindheitserfahrungen bringen einen Strafrichter am AG dazu, seine Kompetenz (und die der anderen R.) anhand der "Härte" seiner (ihrer) Urteile zu messen?
Ganz klar mangelnde Selbstreflexion!

Übersteigertes Selbstbewusstsein - was dann durch mediale Aufmerksamkeit noch weiter gesteigert wird - ist nie ein Freund einer ausgewogenen Beurteilungsgrundlage.

Hier eben konkret die Auffassung, dass er - der Autor - alles richtig mache und jede andere Lösung sei falsch und (!) schädlich. Er setzt eben seine ganz punktuellen Erfahrungen nicht in ein Gesamtbild und hinterfragt auch nicht sein eigenes Ergebnis, weil er selbst schon ein verfestigtes Bild von richtig/falsch hat. Natürlich blendet er dann eigene Fehler aus bzw. erkennt nicht, das es anders besser wäre, weil es schlicht nur sehr selten hartes richtig/falsch gibt.

Wenn man sich dann noch auf eine „Mitbeurteilung“ fachfremder Personen verlässt (BILD-Zeitungsleser, AfD-Regionalversammlung, Fußballverein, Leser seiner eigenen Bücher), die also schon gar nicht in der Lage sind andere Ergebnisse zu erkennen, dann ist man in einer (schon gefährlichen) Spirale gelandet.

Bestes Beispiel hier: Trotz umfassender - auch - sachlicher Kritik am ersten Buch, wird diese nicht wahrgenommen oder nicht verarbeitet, statt dessen wird noch Buch 2, 3 und 4 veröffentlicht und nachgelegt. Das ist dann nur noch ein kurzer Sprung zur Selbstradikalisierung.
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sai
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Re: Die Welt erklärt in einfachen Worten der Rechtsprechung

Beitrag von sai »

Liz hat geschrieben: Dienstag 3. Mai 2022, 17:35
Strich hat geschrieben:
thh hat geschrieben: Dienstag 3. Mai 2022, 15:38
Strich hat geschrieben: Dienstag 3. Mai 2022, 11:01Was hat den denn so verägert?
Die nicht erfolgreich verlaufene Erprobungsabordnung.
Uhhhhh woher hast du die Insiderinformationen?
Es ist forumsbekannt, dass er war offenbar in der Verwaltung des OLG Düsseldorf tätig war. Die qualifizierte Vermutung ist, dass es dort nicht so lief: https://m.focus.de/politik/gerichte-in- ... 50005.html
Verwaltung beim OLG = im ersten Jahr als Proberichter abgeordnet, um die Akten des ordentlichen Dezernenten für Parkraumbewirtschaftung und Kantinenangelegenheiten zu tragen.
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Re: Die Welt erklärt in einfachen Worten der Rechtsprechung

Beitrag von boris_the_blade »

Tibor hat geschrieben: Donnerstag 5. Mai 2022, 07:22
boris_the_blade hat geschrieben:welche traumatischen Kindheitserfahrungen bringen einen Strafrichter am AG dazu, seine Kompetenz (und die der anderen R.) anhand der "Härte" seiner (ihrer) Urteile zu messen?
Ganz klar mangelnde Selbstreflexion!

Übersteigertes Selbstbewusstsein - was dann durch mediale Aufmerksamkeit noch weiter gesteigert wird - ist nie ein Freund einer ausgewogenen Beurteilungsgrundlage.

Hier eben konkret die Auffassung, dass er - der Autor - alles richtig mache und jede andere Lösung sei falsch und (!) schädlich. Er setzt eben seine ganz punktuellen Erfahrungen nicht in ein Gesamtbild und hinterfragt auch nicht sein eigenes Ergebnis, weil er selbst schon ein verfestigtes Bild von richtig/falsch hat. Natürlich blendet er dann eigene Fehler aus bzw. erkennt nicht, das es anders besser wäre, weil es schlicht nur sehr selten hartes richtig/falsch gibt.

Wenn man sich dann noch auf eine „Mitbeurteilung“ fachfremder Personen verlässt (BILD-Zeitungsleser, AfD-Regionalversammlung, Fußballverein, Leser seiner eigenen Bücher), die also schon gar nicht in der Lage sind andere Ergebnisse zu erkennen, dann ist man in einer (schon gefährlichen) Spirale gelandet.

Bestes Beispiel hier: Trotz umfassender - auch - sachlicher Kritik am ersten Buch, wird diese nicht wahrgenommen oder nicht verarbeitet, statt dessen wird noch Buch 2, 3 und 4 veröffentlicht und nachgelegt. Das ist dann nur noch ein kurzer Sprung zur Selbstradikalisierung.
Hier stimme ich dir vollkommen zu. Gnade dem, dessen Schuld Herr RiAG Schleif schon beim ersten Blickkontakt mit "Sabine" beim Hereinbringen der zugehörigen Akte verbindlich und abschließend feststellt. :-({|=
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Urs Blank
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Re: Die Welt erklärt in einfachen Worten der Rechtsprechung

Beitrag von Urs Blank »

Immerhin fällt die mediale Resonanz - verglichen mit dem ersten Buch von 2019 - deutlich geringer aus, nimmt man die Google-News-Treffer als Maßstab. Letztlich ist Schleif ein one-trick pony.
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thh
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Re: Die Welt erklärt in einfachen Worten der Rechtsprechung

Beitrag von thh »

Urs Blank hat geschrieben: Sonntag 8. Mai 2022, 21:52Letztlich ist Schleif ein one-trick pony.
Wäre ich ein Pony, würde ich Dich jetzt verklagen.
whirrun
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Re: Die Welt erklärt in einfachen Worten der Rechtsprechung

Beitrag von whirrun »

AG München zum Grenzübertritt des Schnees:
Das Gericht kann in diesem, wenn auch absichtlichen Verbringen von lediglich ein bis zwei Schaufeln Schnee auf das Grundstück des Klägers jedoch keine hinreichende Beeinträchtigung des Grundstückseigentums erkennen. (...) Das Verbringen von lediglich ein bis zwei Schaufeln Schnee mag hier zwar geeignet sein, den Kläger zu provozieren und das Verhältnis der Parteien untereinander weiter zu verschlechtern. Darüber hinaus hat es jedoch – in dieser Menge – keinerlei spürbare Auswirkungen auf die rechtliche oder tatsächliche Herrschaftsmacht des Klägers, da es sich bei dem mit der Schaufel absichtlich verbrachten Schnee lediglich um einige Liter Wasser handelt, welche sich allenfalls bis zum selbständigen Schmelzen infolge Erwärmung auf dem Grundstück des Klägers, welches ohnehin aufgrund der natürlichen Witterung ebenfalls schneebedeckt war, befinden.

(...)

2. Soweit auf den als Anlage K 1 und K 5 vorgelegten Lichtbildern mengenmäßig mehr Schnee als die durch die aufgrund der Aussage des Zeugen Blaser nachgewiesenen ein bis zwei Schaufeln auf dem Grundstück des Klägers zu erkennen ist, rechtfertigt auch dies keinen Unterlassungsanspruch des Klägers.

a) So konnte die jeweils durch den Kläger vorgefundene Schnee-Situation nach der Beweisaufnahme schon nicht eindeutig kausal auf ein Verhalten des Beklagten zurückgeführt werden, da der Beklagte dargelegt und auch nachgewiesen hat, dass nicht nur er, sondern jedenfalls auch seine Lebensgefährtin, die Zeugin Lowrie, im betreffenden Bereich Schnee geräumt hat.

b) Im Übrigen lässt sich den Bildern aber auch nicht entnehmen, dass der betreffende Schnee über den Zaun geworfen oder anderweitig absichtlich auf das Grundstück des Klägers verbracht worden wäre. Vielmehr legen diese Bilder nahe, dass der Schnee hier – wie von dem Beklagten dargelegt – auf dem Grundstück des Beklagten an dem an der Grenze befindlichen Maschendrahtzaun zusammengeschoben und im Anschluss ggf. aufgrund der Konsistenz des Schnees oder der nachfolgenden Wetterbedingungen durch den Zaun hindurch auf das Grundstück des Klägers gedrückt wurde. Bei einer derartigen grenzüberschreitenden Einwirkung durch einen Stoff wie Wasser oder Schnee ist jedoch, da ein absichtliches Verbringen insoweit nicht angenommen werden kann, zumindest der sich aus dem nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnis ergebende Rechtsgedanke des § 906 ZPO entsprechend heranzuziehen und ein Anspruch aus § 1004 BGB auf die Fälle wesentlicher Beeinträchtigungen der Nutzung eines Grundstücks zu beschränken. (...) Angesichts der Tatsache, dass sich zwischen den Grundstücken der Parteien eben nur ein Maschendrahtzaun befindet, der Beklagte grundsätzlich nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet ist, den Schnee auf seinem Grundstück zu räumen, und er insoweit sein Grundstück zur Lagerung des Schnees verwenden darf, und die auf das Grundstück des Klägers übertretenden Mengen an Schnee als zumutbar einzustufen sind, ist der Kläger insoweit jedenfalls verpflichtet, einen solchen ohne Zutun des Beklagten erfolgten Grenzübertritt des Schnees zu dulden.
AG München Endurteil v. 28.7.2017 – 213 C 7060/17, BeckRS 2017, 125858 Rn. 15-19

Dass man kann keine politische Umwälzung machen kann, wenn man sich siezt, wussten im Übrigen schon die Franzosen, nachdem sie 1789 ihr bürgerliche Revolution durchgeführt hatten.

AG Brandenburg Beschl. v. 28.12.2021 – 31 C 148/21, BeckRS 2021, 40384 Rn. 9
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Tibor
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Re: Die Welt erklärt in einfachen Worten der Rechtsprechung

Beitrag von Tibor »

Allzuviele Frau Lowries gibt es in München ja nicht … großartige Anonymisierung
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Ara
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Re: Die Welt erklärt in einfachen Worten der Rechtsprechung

Beitrag von Ara »

Das OLG Köln erklärt was für spektakuläre Vorgänge es sich auf Reisen vorstellen kann: https://openjur.de/u/2338711.html
Derart "gästespezifische" Angaben sind etwa anzunehmen, wenn beispielsweise über einen nicht alltäglichen Rettungseinsatz in Dingen des Bewerters (etwa: dreijähriges Kind verbrüht sich an nicht abgesichertem Herd in einem Familienhotel) oder einen sonst spektakulären Vorgang (etwa: Seehund in Hotelzimmer des Bewertenden) berichtet wird
:D
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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thh
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Re: Die Welt erklärt in einfachen Worten der Rechtsprechung

Beitrag von thh »

Ara hat geschrieben:Das OLG Köln erklärt was für spektakuläre Vorgänge es sich auf Reisen vorstellen kann: https://openjur.de/u/2338711.html
Derart "gästespezifische" Angaben sind etwa anzunehmen, wenn beispielsweise über einen nicht alltäglichen Rettungseinsatz in Dingen des Bewerters (etwa: dreijähriges Kind verbrüht sich an nicht abgesichertem Herd in einem Familienhotel) oder einen sonst spektakulären Vorgang (etwa: Seehund in Hotelzimmer des Bewertenden) berichtet wird
:D
Ein typischer Fall von Sealioning.
Zuletzt geändert von thh am Donnerstag 1. September 2022, 18:56, insgesamt 1-mal geändert.
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famulus
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Re: Die Welt erklärt in einfachen Worten der Rechtsprechung

Beitrag von famulus »

*Seadogging
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
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