Die Welt erklärt in einfachen Worten der Rechtsprechung

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Urs Blank
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Re: Die Welt erklärt in einfachen Worten der Rechtsprechung

Beitrag von Urs Blank »

Unter „im Übermaß alkoholische Getränke zu sich nehmen“ wird nicht verstanden: mehr trinken, als man bezahlen, sondern mehr trinken, als man vertragen kann.
(BGHSt 3, 339, 340)
"Cats exit the room in a hurry when oysters are opened."
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Urs Blank
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Re: Die Welt erklärt in einfachen Worten der Rechtsprechung

Beitrag von Urs Blank »

"Cats exit the room in a hurry when oysters are opened."
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Justitian
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Re: Die Welt erklärt in einfachen Worten der Rechtsprechung

Beitrag von Justitian »

BVerfG zu den Wesensmerkmalen von Gangsta-Rap: "musikalisch unterlegte und geführte Auseinandersetzung in harter Sprache als selbstermächtigende Reaktion auf Marginalisierung, die unter anderem auf antikonventionelle Stilmittel wie Übertreibung, Gewaltphantasien, Abwertung anderer Personen und Gruppen, Provokation und sogenanntes „Posing“ als betonte Selbstermächtigung setzt " (1 BvR 201/20)
"[...] führt das ja nicht dazu, dass eine Feststellungsklage mit dem Inhalt "Wie wird das Wetter morgen?" zulässig wird" - Swann, 01.03.17
Theopa
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Re: Die Welt erklärt in einfachen Worten der Rechtsprechung

Beitrag von Theopa »

Justitian hat geschrieben: Freitag 16. Dezember 2022, 13:33 BVerfG zu den Wesensmerkmalen von Gangsta-Rap: "musikalisch unterlegte und geführte Auseinandersetzung in harter Sprache als selbstermächtigende Reaktion auf Marginalisierung, die unter anderem auf antikonventionelle Stilmittel wie Übertreibung, Gewaltphantasien, Abwertung anderer Personen und Gruppen, Provokation und sogenanntes „Posing“ als betonte Selbstermächtigung setzt " (1 BvR 201/20)
Bis auf die Dopplung der "Selbstermächtigung" finde ich das sogar mal ziemlich gelungen und präzise. Man merkt den langsamen Generationenwechsel ;)
whirrun
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Re: Die Welt erklärt in einfachen Worten der Rechtsprechung

Beitrag von whirrun »

Dass man keine politische Umwälzung machen kann, wenn man sich siezt, wussten im Übrigen schon die Franzosen, nachdem sie 1789 ihr bürgerliche Revolution durchgeführt hatten.
AG Brandenburg, Beschluss vom 28.12.2021, 31 C 148/21
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