Die Welt erklärt in einfachen Worten der Rechtsprechung
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Re: Die Welt erklärt in einfachen Worten der Rechtsprechung
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Re: Die Welt erklärt in einfachen Worten der Rechtsprechung
Überzeugt mich.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Die Welt erklärt in einfachen Worten der Rechtsprechung
Was kriegt man eigentlich als Ermittlungsrichter am AG Dinslaken? Ist das schon R11 oder nur R6?Urs Blank hat geschrieben: ↑Sonntag 13. September 2020, 11:46 Thorsten Schleif, der alleinige Ermittlungsrichter für die Amtsgerichte Dinslaken und Wesel (2014 - 2018), legt nach: Ein Sequel mit dem Titel: "Endlich richtig entscheiden - Der Richter verrät seine besten Strategien".
Riva Verlag hat geschrieben:Thorsten Schleif ist Amtsrichter – und viel beschäftigt. Jährlich fällt er Urteile in über 400 Strafverfahren. Hinzu kommen zahllose Entscheidungen, die er im Eilverfahren trifft, etwa über Haftbefehle. Ohne Zweifel – es sind schwerwiegende Fälle. Doch Richter Schleif ist Meister der Entscheidung. Er urteilt nicht wahllos, sondern bewusst. Und er kann sich nicht drücken, er muss entscheiden.
- Tibor
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Re: Die Welt erklärt in einfachen Worten der Rechtsprechung
Vermutlich R0,75; irgendwann muss er ja auch Zeit für den Stuss finden. Es dürfte ja deutlich schwerer fallen ständig und unaufhörlich Unsinn zu verfassen, als bspw einen Kommentar zu einer Norm zu verfassen.
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Re: Die Welt erklärt in einfachen Worten der Rechtsprechung
Demnächst erhältlich: Schleif - Schönfelder Deutsche Gesetze - Kommentar
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Re: Die Welt erklärt in einfachen Worten der Rechtsprechung
Die richterliche Tätigkeit raubt einem aber den Spaß und die Energie, noch den Kommentar zu schreiben. Sie steigert aber die Energie, Wut und Enttäuschung in die Tasten zu hämmern - in Form von sogenannten Bestsellern.
In einem Umfeld, in dem mittelschwere Hurensöhnigkeit häufig zum Stellenprofil gehört, muss einen nicht wundern, wenn man Scheiße behandelt wird. -Blaumann
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Re: Die Welt erklärt in einfachen Worten der Rechtsprechung
In der Tat. Wen interessieren schon feinsinnige Erwägungen zur Unterscheidung von Diebstahl, Unterschlagung und Betrug, wenn die Berufungsinstanz sowieso immer die Strafe halbiert und zur Bewährung aussetzt? Das macht man erst, wenn man sich am Obergericht den Frust über die ganzen unfähigen Vordergerichte von der Seele schreiben möchte, aber den edukativen Ehrgeiz noch nicht gänzlich aufgegeben hat...
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Re: Die Welt erklärt in einfachen Worten der Rechtsprechung
Das AG Leverkusen zur Anwaltsvergütung:
ür die Höhe der Vergütung kommt es nicht auf die beanspruchte Zeit oder den Erfolg der anwaltlichen Tätigkeit an, sondern allein auf den Gebührenwert nach der RVO. Diesen hat der Kläger zutreffend in Rechnung gestellt.
Es kam einmal ein chinesischer Kaiser zu einem Maler in einem Bergdorf und bat ihn, darum, ihm einen Hahn zu malen. Der Kaiser reiste weiter und kam nach 30 Jahren wieder in das Dorf. Da erinnerte er sich an den Auftrag und fragte den Maler nach dem Bild. Der setzte sich hin, nahm ein Blatt und malte mit wenigen Pinselstrichen einen wunderschönen Hahn. "Wieviel kostet das?", fragte der Kaiser. "Drei Goldstücke", antwortete der Maler. "Findest Du das nicht ein wenig zu viel für fünf Minuten Malerei?". Da sprach der Maler: "Edler Kaiser, Du hast nur die fünf Minuten gesehen. Aber bedenke, dass ich 30 Jahre lang geübt habe für diesen Hahn."
So verhält es sich auch mit der Vergütung des Rechtsanwaltes, welcher nicht für die Zeit der Beratung sondern die Inanspruchnahme seines Wissens angemessen vergütet wird. Im Übrigen wird zur Begründung auf den fortgeltenden Beschluss vom 1.4.2020 Bezug genommen, mit welchem die Prozesskostenhilfe zurückgewiesen wurde.
(AG Leverkusen, Urteil vom 27. Mai 2020 – 27 C 135/19 –, Rn. 5 - 7, juris)
ür die Höhe der Vergütung kommt es nicht auf die beanspruchte Zeit oder den Erfolg der anwaltlichen Tätigkeit an, sondern allein auf den Gebührenwert nach der RVO. Diesen hat der Kläger zutreffend in Rechnung gestellt.
Es kam einmal ein chinesischer Kaiser zu einem Maler in einem Bergdorf und bat ihn, darum, ihm einen Hahn zu malen. Der Kaiser reiste weiter und kam nach 30 Jahren wieder in das Dorf. Da erinnerte er sich an den Auftrag und fragte den Maler nach dem Bild. Der setzte sich hin, nahm ein Blatt und malte mit wenigen Pinselstrichen einen wunderschönen Hahn. "Wieviel kostet das?", fragte der Kaiser. "Drei Goldstücke", antwortete der Maler. "Findest Du das nicht ein wenig zu viel für fünf Minuten Malerei?". Da sprach der Maler: "Edler Kaiser, Du hast nur die fünf Minuten gesehen. Aber bedenke, dass ich 30 Jahre lang geübt habe für diesen Hahn."
So verhält es sich auch mit der Vergütung des Rechtsanwaltes, welcher nicht für die Zeit der Beratung sondern die Inanspruchnahme seines Wissens angemessen vergütet wird. Im Übrigen wird zur Begründung auf den fortgeltenden Beschluss vom 1.4.2020 Bezug genommen, mit welchem die Prozesskostenhilfe zurückgewiesen wurde.
(AG Leverkusen, Urteil vom 27. Mai 2020 – 27 C 135/19 –, Rn. 5 - 7, juris)
- batman
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Re: Die Welt erklärt in einfachen Worten der Rechtsprechung
Die Reichsversicherungsordnung verhält sich also zum Gebührenwert.
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Re: Die Welt erklärt in einfachen Worten der Rechtsprechung
Es muss natürlich Brago heißen!
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Re: Die Welt erklärt in einfachen Worten der Rechtsprechung
Und weiter geht's: Claassen/Guise-Rübe: "Überlastet, überfordert, überrannt: Unser Rechtsstaat vor dem Zusammenbruch"Urs Blank hat geschrieben: ↑Dienstag 15. Oktober 2019, 20:21 Das ist ja schon fast ein eigenes Genre: Bücher, in denen Richter Endzeitstimmung verbreiten (was den Rechtsstaat angeht).
Nach Gnisas "Das Ende der Gerechtigkeit" und "Justiz am Abgrund - Ein Richter klagt an" von einem gewissen Patrick Burow jetzt aktuell auf dem Büchertisch mit großer medialer Begleitung:
"Urteil ungerecht - Ein Richter deckt auf". Autor: Thorsten Schleif, Strafrichter am Amtsgericht Dinslaken. Offenbar ist auch in der Provinz die Welt nicht mehr in Ordnung. Hier bei Amazon, in der BILD und der NRZ.
An der Sachkunde der Autoren dürfte kein Zweifel bestehen: Mit Ralph Guise-Rübe zieht ein veritabler Landgerichtspräsident in die literarische Schlacht, der über eine Zusatzqualifikation als Justizopfer verfügt, weil er mal mit einer Konkurrentenklage gescheitert ist. Betriebswirt Utz Claassen hat's mit seinem Freispruch (zweiter Klasse, wird man einschränkend sagen müssen) sogar in die amtliche Sammlung geschafft (BGHSt 53, 6).
Ein Blick ins Inhaltsverzeichnis des Werks macht klar: Mit Rechtshändeln zwischen Wesel und Dinslaken gibt man sich hier nicht ab. Die Welt ist das Thema, siehe etwa Kapitel 3: "China, Indien, Afrika: Die Zukunft unseres Rechtsstaats wird nicht allein bei uns entschieden".
Kapitel 8 stimme ich ungelesen zu: "Die Justiz braucht eine verlässliche Qualität". Und funktionierende Kaffeeautomaten, wäre noch zu ergänzen.
Am Ende überwiegt die Hoffnung: "Epilog: Es ist (fast) nie zu spät... - Auch Notre Dame wurde gerettet!"
Hier bestellen bei Amazon: https://www.amazon.de/%C3%9Cberlastet-% ... 540&sr=8-1
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Re: Die Welt erklärt in einfachen Worten der Rechtsprechung
Da hast du den Mann wohl nicht hinreichend gewürdigt. Aus der Amazon-Beschreibung:
"Utz Claassen ist Topmanager, Unternehmer, Investor, Innovator, Wissenschaftler und Publizist. Er führte als Vorstandsvorsitzender u. a. die global tätige Sartorius AG und den Energiekonzern EnBW und gilt in den Medien als »Überflieger«, »Mann ohne Grenzen« oder »Milliarden-Mann«."
https://www.amazon.de/%C3%9Cberlastet-% ... 3959723482
- Urs Blank
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Re: Die Welt erklärt in einfachen Worten der Rechtsprechung
Apokalyptische Richter: Launige Sammelbesprechung von Leitmeier bei LTO.
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