Die Welt erklärt in einfachen Worten der Rechtsprechung

"Off-Topic"-Forum. Die Themen können von den Usern frei bestimmt werden.
Es gelten auch hier die Foren-Regeln!

Moderator: Verwaltung

Antworten
Liz
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 3246
Registriert: Sonntag 22. Oktober 2017, 17:03
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Die Welt erklärt in einfachen Worten der Rechtsprechung

Beitrag von Liz »

Es dürfte doch ein Fall von § 52 Abs. 3 S. 2 GKG sein? Bei 3 x 129 Euro wölbt sich dann eben über dem RiSG nur der blaue Himmel.
Benutzeravatar
Tibor
Fossil
Fossil
Beiträge: 16446
Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Die Welt erklärt in einfachen Worten der Rechtsprechung

Beitrag von Tibor »

Ah, stimmt. Dann wird das Amt dem nur Herr werden, wenn es den Kläger wöchentlich am Montag zwischen 8-9 Uhr an die Maskenausgabe bestellt.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
Benutzeravatar
batman
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 8287
Registriert: Donnerstag 29. April 2010, 12:06
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Die Welt erklärt in einfachen Worten der Rechtsprechung

Beitrag von batman »

§ 52 Abs. 3 S. 2 GKG gilt allerdings nur für den Gebührenstreitwert. Für den Beschwerdewert gelten m.E. § 202 SGG, § 9 ZPO.
Benutzeravatar
Zippocat
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 2805
Registriert: Dienstag 19. Dezember 2006, 20:48
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Die Welt erklärt in einfachen Worten der Rechtsprechung

Beitrag von Zippocat »

Leitsätze
1. (...)
2. Eine "Powerbank" ist aber ein "Berührungsbildschirm" (Touchscreen) iSd § 23 Abs. 1a Satz 2 StVO.
(zu OLG Koblenz, Beschluss vom 21.12.2020 - 2 OWi 6 SsRs 374/20, BeckRS 2020, 40321).

Beim (von der Redaktion des Beck-Verlags zu verantwortenden) Leitsatz staunt mensch ja zunächst einmal, denn die Powerbanks, die ich bislang so in Händen hielt, hatten alle keinen Touchscreen; dass also angeblich nach OLG Koblenz jede Powerbank zugleich ein Berührungsbildschirm iSd Norm ist, erschließt sich nicht unmittelbar. Aus dem Beschluss wird dann aber klar, dass nur in diesem konkreten Einzelfall die Powerbank tatsächlich ein Touchdisplay gehabt haben soll.
Indem der Betroffene nach den Feststellungen des Urteils die „Powerbank“, die mit einem Touchscreen versehen war, mit der rechten Hand neben dem Lenkrad hielt, auf den Bildschirm blickte und erkennbar mit dem Daumen auf dem Touchscreen wischte, um den Ladezustand abzufragen, hat er einen Berührungsbildschirm im Sinne des § 23 Abs. 1a Satz 2 StVO genutzt.
Ausgeschlossen, dass der Betroffene ein stinknormales Handy hatte, die findige Verteidigung eine Powerbank herbeigelogen äähh pflichtgemäß die eigene Einlassung des Betroffenen vorgetragen hat und nun aber irgendwie das Rumfingern auf dem Handydisplay erklären musste. ;)
"If we should deal out justice only, in this world, who would escape?"
Theopa
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1328
Registriert: Mittwoch 9. Juli 2014, 18:09
Ausbildungslevel: RA

Re: Die Welt erklärt in einfachen Worten der Rechtsprechung

Beitrag von Theopa »

Zippocat hat geschrieben: Donnerstag 18. Februar 2021, 14:52 Ausgeschlossen, dass der Betroffene ein stinknormales Handy hatte, die findige Verteidigung eine Powerbank herbeigelogen äähh pflichtgemäß die eigene Einlassung des Betroffenen vorgetragen hat und nun aber irgendwie das Rumfingern auf dem Handydisplay erklären musste. ;)
"Mein Mandant hat seine Pflichten als Fahrzeugführer im Rahmen der Verkehrssicherung wahrgenommen. Powerbanks sind elektronische Geräte, in welchen zumeist starke Lithium-Polymer-Akkus verbaut sind. Diese können sich bei Beschädigung erhitzen, Rauch bilden oder sogar brennen. Durch das Streichen auf der Oberfläche hat der Beschuldigte einerseits die Oberfläche auf Risse oder Beschädigungen kontrolliert, andererseits deren Temperatur geprüft. Eine Bedienuung des Geräts, gleich welcher Art, war damit nicht verbunden."
Benutzeravatar
batman
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 8287
Registriert: Donnerstag 29. April 2010, 12:06
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Die Welt erklärt in einfachen Worten der Rechtsprechung

Beitrag von batman »

Urs Blank hat geschrieben: Dienstag 15. Oktober 2019, 20:21 Das ist ja schon fast ein eigenes Genre: Bücher, in denen Richter Endzeitstimmung verbreiten (was den Rechtsstaat angeht).

Nach Gnisas "Das Ende der Gerechtigkeit" und "Justiz am Abgrund - Ein Richter klagt an" von einem gewissen Patrick Burow jetzt aktuell auf dem Büchertisch mit großer medialer Begleitung:

"Urteil ungerecht - Ein Richter deckt auf". Autor: Thorsten Schleif, Strafrichter am Amtsgericht Dinslaken. Offenbar ist auch in der Provinz die Welt nicht mehr in Ordnung. Hier bei Amazon, in der BILD und der NRZ.
Richter Burow (AG Dessau-Roßlau, Pseudonym: Falk van Helsing) hat jetzt ein Interview im aktuellen stern bekommen. Titel: "In 50 Prozent der Verfahren wird gelogen".
Daher sein neuestes Werk: https://www.amazon.de/Generation-Fake-R ... 3466372666
Benutzeravatar
Ara
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 8351
Registriert: Donnerstag 11. Juni 2009, 17:48
Ausbildungslevel: Schüler

Re: Die Welt erklärt in einfachen Worten der Rechtsprechung

Beitrag von Ara »

batman hat geschrieben: Samstag 20. Februar 2021, 16:44
Urs Blank hat geschrieben: Dienstag 15. Oktober 2019, 20:21 Das ist ja schon fast ein eigenes Genre: Bücher, in denen Richter Endzeitstimmung verbreiten (was den Rechtsstaat angeht).

Nach Gnisas "Das Ende der Gerechtigkeit" und "Justiz am Abgrund - Ein Richter klagt an" von einem gewissen Patrick Burow jetzt aktuell auf dem Büchertisch mit großer medialer Begleitung:

"Urteil ungerecht - Ein Richter deckt auf". Autor: Thorsten Schleif, Strafrichter am Amtsgericht Dinslaken. Offenbar ist auch in der Provinz die Welt nicht mehr in Ordnung. Hier bei Amazon, in der BILD und der NRZ.
Richter Burow (AG Dessau-Roßlau, Pseudonym: Falk van Helsing) hat jetzt ein Interview im aktuellen stern bekommen. Titel: "In 50 Prozent der Verfahren wird gelogen".
Daher sein neuestes Werk: https://www.amazon.de/Generation-Fake-R ... 3466372666
Hä? Und was soll in den anderen 50 Prozent der Fälle der Fall sein? Die Frage ist doch eher, ob nur einer lügt oder beide.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
Liz
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 3246
Registriert: Sonntag 22. Oktober 2017, 17:03
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Die Welt erklärt in einfachen Worten der Rechtsprechung

Beitrag von Liz »

Ara hat geschrieben: Samstag 20. Februar 2021, 17:16

Hä? Und was soll in den anderen 50 Prozent der Fälle der Fall sein? Die Frage ist doch eher, ob nur einer lügt oder beide.
Abgesehen davon, dass es auch Verfahren gibt, in denen der Sachverhalt unstrittig ist, gibt es auch genügend Verfahren, in denen beide Parteien zwar unterschiedlich zum Sachverhalt vortragen, aber beide Seiten letztlich dieselbe Geschichte nur aus zwei unterschiedlichen Perspektiven erzählen, so dass man nicht sagen kann, eine Partei "lüge".
Sektnase
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 1893
Registriert: Dienstag 4. Juni 2019, 22:22
Ausbildungslevel: Schüler

Re: Die Welt erklärt in einfachen Worten der Rechtsprechung

Beitrag von Sektnase »

Naja. Beschönigt wird wohl eher in 99%^^
In einem Umfeld, in dem mittelschwere Hurensöhnigkeit häufig zum Stellenprofil gehört, muss einen nicht wundern, wenn man Scheiße behandelt wird. -Blaumann
Liz
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 3246
Registriert: Sonntag 22. Oktober 2017, 17:03
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Die Welt erklärt in einfachen Worten der Rechtsprechung

Beitrag von Liz »

Naja, was heißt "beschönigt"? Dass sich die Parteien nicht selbst in die Pfanne hauen bzw. sich an manche Details eher ungern erinnern?

Ich denke, es gibt doch eine große Bandbreite von "im Wesentlichen wahrheitsgemäßer Vortrag" bis hin zu "krass dreist gelogen".
Sektnase
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 1893
Registriert: Dienstag 4. Juni 2019, 22:22
Ausbildungslevel: Schüler

Re: Die Welt erklärt in einfachen Worten der Rechtsprechung

Beitrag von Sektnase »

Eben..
In einem Umfeld, in dem mittelschwere Hurensöhnigkeit häufig zum Stellenprofil gehört, muss einen nicht wundern, wenn man Scheiße behandelt wird. -Blaumann
Benutzeravatar
thh
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 5293
Registriert: Dienstag 18. August 2009, 15:04
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Re: Die Welt erklärt in einfachen Worten der Rechtsprechung

Beitrag von thh »

unpseudo hat geschrieben:
thh hat geschrieben: Sonntag 14. Februar 2021, 02:13 https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... &id=215768
Die Website ist jetzt schon leider seit Tagen offline wegen Wartungsarbeiten; hat jemand zufällig anderweitig Zugriff auf das Urteil? Ich würde das ja zu gerne mal im O-Ton lesen...
Juris hat es veröffentlicht. Ansonsten: https://www.ra-kotz.de/corona-pandemie- ... aenger.htm (Verwaister Link https://www.ra-kotz.de/corona-pandemie-woechentlich-20-ffp2-masken-fuer-hartz-iv-empfaenger.htm automatisch entfernt)
Deutsches Bundesrecht? https://www.buzer.de/ - tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
Benutzeravatar
Toefting
Fleissige(r) Schreiber(in)
Fleissige(r) Schreiber(in)
Beiträge: 274
Registriert: Freitag 5. Dezember 2014, 18:05
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Die Welt erklärt in einfachen Worten der Rechtsprechung

Beitrag von Toefting »

thh hat geschrieben: Mittwoch 24. Februar 2021, 05:06
unpseudo hat geschrieben:
thh hat geschrieben: Sonntag 14. Februar 2021, 02:13 https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... &id=215768
Die Website ist jetzt schon leider seit Tagen offline wegen Wartungsarbeiten; hat jemand zufällig anderweitig Zugriff auf das Urteil? Ich würde das ja zu gerne mal im O-Ton lesen...
Juris hat es veröffentlicht. Ansonsten: https://www.ra-kotz.de/corona-pandemie- ... aenger.htm (Verwaister Link https://www.ra-kotz.de/corona-pandemie-woechentlich-20-ffp2-masken-fuer-hartz-iv-empfaenger.htm automatisch entfernt)
Wow. Die Seite (ra kotz) gibt's noch? Sogar mit aktuellem Inhalt und halbwegs modernem Design.
Benutzeravatar
thh
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 5293
Registriert: Dienstag 18. August 2009, 15:04
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Re: Die Welt erklärt in einfachen Worten der Rechtsprechung

Beitrag von thh »

Toefting hat geschrieben: Mittwoch 24. Februar 2021, 18:35Wow. Die Seite (ra kotz) gibt's noch? Sogar mit aktuellem Inhalt und halbwegs modernem Design.
Ich war auch überrascht, aber wie immer war dejure.org die richtige Anlaufstelle für die Suche nach Fundstellen.
Benutzeravatar
Ara
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 8351
Registriert: Donnerstag 11. Juni 2009, 17:48
Ausbildungslevel: Schüler

Re: Die Welt erklärt in einfachen Worten der Rechtsprechung

Beitrag von Ara »

Ist eigentlich mal jemanden darüber gestolpert, dass der Begriff der "Verjährung" sowohl vom Gesetzgeber als auch von der Rechtsprechung völlig intransparent genutzt wird?

Ich ging bisher davon aus, dass von "Verjährung" gesprochen wird, wenn ein Anspruch nicht mehr durchgesetzt bzw. eine Straftat nicht mehr verfolgt werden kann. Dies scheint aber nicht ganz korrekt zu sein? So spricht § 199 BGB zB von "Verjährungsbeginn" und meint damit nicht den Beginn der Verjährung, sondern den Beginn der Verjährungsfrist. Auch in der Rechtsprechung wird durchgehend von "Verjährungsbeginn" gesprochen und gemeint ist damit der Beginn der Verjährungsfrist.

Nun könnte man meinen, dass mit "Verjährung" vielleicht der Zeitraum der Verjährungsfrist gemeint ist, dann müsste man aber sagen, dass der Zeitpunkt an dem "Verjährung eintritt" eigentlich ja "Verjährungsende" ist, was aber keiner so bezeichnen würde. :crazy:

Letztendlich "beginnt" die Verjährung also 2 mal. Einmal zum Zeitpunkt wenn die Verjährungsfrist beginnt und dann noch einmal nach Ablauf der Verjährungsfrist?

Das Überfordert mich alles... :drinking:
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
Antworten