Frau Storch, der Tweet und das NetzDG im Lichte von Art. 5 G

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hlubenow
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Re: Frau Storch, der Tweet und das NetzDG im Lichte von Art. 5 G

Beitrag von hlubenow »

Herr Anwalt hat geschrieben: Donnerstag 21. Juni 2018, 16:35Und noch etwas: Ich prognostiziere weiter, dass die mittelbare Drittwirkung der Grundrechte die großen Player härter treffen wird, als kleine Forenbetreiber.
Mach' Dir keine Sorgen: Es wird alles genau so kommen, wie Du es Dir vorstellst.

Es gibt hier eine Menge Leute, die man schlicht von nichts überzeugen kann, selbst wenn die Dinge noch so klar liegen. Wenn man auf einem Parteitag der Linken reden würde, wäre das genauso. Das bedeutet aber nicht, daß diese Leute in irgendeiner Frage wirklich Recht hätten oder daß das, was sie sagen, in der realen Welt tatsächlich die Mehrheitsmeinung wäre.

Seehofer (dessen Verdienst das nicht ist) droht gerade, die Regierungskoalition zu brechen, bzw. will die Grenzen in Bayern eigenmächtig schließen. Augstein und Blome waren sich nicht sicher, ob Merkels Kanzlerschaft auch nur noch eine Woche andauern wird. Siehst Du, es dauert eine Weile, aber dann holt die Wirklichkeit auch die hartnäckigsten Realitätsverweigerer ein.
Dann kann man am Ende (so ähnlich wie Du gerade) schreiben: "Seht ihr, das habe ich doch schon immer gesagt". Aber auch das wird bei ihnen nur auf taube Ohren stoßen.
Zuletzt geändert von hlubenow am Donnerstag 21. Juni 2018, 17:31, insgesamt 1-mal geändert.
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famulus
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Re: Frau Storch, der Tweet und das NetzDG im Lichte von Art. 5 G

Beitrag von famulus »

::roll:
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Ara
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Re: Frau Storch, der Tweet und das NetzDG im Lichte von Art. 5 G

Beitrag von Ara »

Herr Anwalt hat geschrieben: Donnerstag 21. Juni 2018, 16:35 Ara zitiert hier absichtlich falsch und verfälscht den Sachverhalt.
Tatsächlich findet sich auf Seite 1 ein solcher Satz überhaupt nicht. Weder so, noch in ähnlicher Form.
STROHMANN! Frau Storch, der Tweet und das NetzDG im Lichte von Art. 5 G

Er befindet sich aber auf Seite 2. Mea culpa.
Quantensprung hat geschrieben: Donnerstag 21. Juni 2018, 16:52
Ohne Vertrag kein Anspruch. So funktioniert nämlich die mittelbare Drittwirkung...
Vielleicht verstehe ich dich gerade auch falsch, aber die mittelbare Drittwirkung von Grundrechten findet selbstverständlich nicht nur im Rahmen von vertraglichen Schuldverhältnissen Anwendung, sondern genauso bei gesetzlichen Schuldverhältnissen.
"Ohne Schuldverhältnis" kein Anspruch, war gemeint. Ich wollte nur darauf hinaus, dass es keinen unmittelbaren Anspruch aus den Grundrechten gegenüber Dritte gibt.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Frau Storch, der Tweet und das NetzDG im Lichte von Art. 5 G

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich wollte nur darauf hinaus, dass es keinen unmittelbaren Anspruch aus den Grundrechten gegenüber Dritte gibt.
Das ist - auch im Hinblick auf Art. 9 Abs. 3 GG - eine genauso sorgfältige wie zutreffende Aussage. ;)
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famulus
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Re: Frau Storch, der Tweet und das NetzDG im Lichte von Art. 5 G

Beitrag von famulus »

https://www.deutschlandfunk.de/gerichtsentscheidung-soziale-medien-duerfen-hasskommentare.1939.de.html?drn:news_id=897832 (Verwaister Link automatisch entfernt)
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
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Ara
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Re: Frau Storch, der Tweet und das NetzDG im Lichte von Art. 5 G

Beitrag von Ara »

famulus hat geschrieben: Donnerstag 28. Juni 2018, 15:11 https://www.deutschlandfunk.de/gerichtsentscheidung-soziale-medien-duerfen-hasskommentare.1939.de.html?drn:news_id=897832 (Verwaister Link automatisch entfernt)
Das OLG Karlsruhe macht es für Herrn Anwalt noch einmal extra deutlich, wer Adressat der Grundrechte ist und wie es so mit der mittelbare Wirkung ist:
Aus dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit, Art. 5 GG, ergebe sich nichts anderes. Grundrechte seien Abwehrrechte des Bürgers gegen staatliche Eingriffe und entfalteten zwischen Privaten, also hier zwischen dem Nutzer und Facebook, nur mittelbare Wirkung. Die in diesem Fall angewandten Nutzungsbedingungen und Gemeinschaftsstandards von Facebook berücksichtigten diese mittelbare Wirkung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit in angemessener Weise.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
Herr Anwalt
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Re: Frau Storch, der Tweet und das NetzDG im Lichte von Art. 5 G

Beitrag von Herr Anwalt »

Wer hat jemals bestritten, dass sie mittelbare Drittwirkung entfalten?
Genau das wurde hier immer gesagt.
Karlsruhe hat darüber nicht entschieden.
Es ist das OLG Koblenz.

Wir haben nun unterschiedliche Urteile von verschiedenen Gerichten.
Das echte Karlsruhe in Form des BGH wird sich bald mit dieser Frage befassen.

Fakt ist: Eine Anspruchsgrundlage besteht. Im Zentrum steht die Frage der mittelbaren Drittwirkung der Grundrechte und ob die Gemeinschaftsstandards den Standards der Meinungsfreiheit standhalten.
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Re: Frau Storch, der Tweet und das NetzDG im Lichte von Art. 5 G

Beitrag von batman »

Jedenfalls der von Ara zitierte Beschluss des OLG Karlsruhe ist nicht rechtsmittelfähig.
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Ara
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Re: Frau Storch, der Tweet und das NetzDG im Lichte von Art. 5 G

Beitrag von Ara »

Verfälscht der Herr Anwalt wieder absichtlich den Sachverhalt? tztztztz
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Frau Storch, der Tweet und das NetzDG im Lichte von Art. 5 G

Beitrag von Herr Anwalt »

Ich habe die LTO zitiert, die zeitgleich mit dem Deutschlandfunk die erste Meldung darüber raushaute.
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... rsperrung/

Es scheint in der Tat das OLG Karlsruhe zu sein.
Ich habe fälschlicherweise dem Fachmedium vertraut, welches mittlerweile seinen Beitrag geändert hat.
Gelöschter Nutzer

Re: Frau Storch, der Tweet und das NetzDG im Lichte von Art. 5 G

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Lügenpresse.
Herr Anwalt
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Re: Frau Storch, der Tweet und das NetzDG im Lichte von Art. 5 G

Beitrag von Herr Anwalt »

Aber sowas von.
Zur Sache. Meine Prognose:
Der BGH und das BVerfG werden sich mit dieser Sache sehr bald befassen.
Ggf. ändern die Netzwerke bis dahin ihre Gemeinschaftsstandards.
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famulus
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Re: Frau Storch, der Tweet und das NetzDG im Lichte von Art. 5 G

Beitrag von famulus »

Ist immer ulkig zu sehen, wie klugscheißerisch bzw. von dir selbst überzeugt du auftrittst. Worauf gründet das eigentlich? Besonders viel Substanz ist ja meistens auf Nachfrage/Konfrontation nicht zu sehen. Nur starke Überzeugungen. Hinterfragst du deine eigenen Positionen ab und zu auch mal?
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Re: Frau Storch, der Tweet und das NetzDG im Lichte von Art. 5 G

Beitrag von JulezLaw »

Tja famulus, vielleicht solltest du dir auch von Abiturienten auf Youtube das Ego streicheln lassen?
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famulus
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Re: Frau Storch, der Tweet und das NetzDG im Lichte von Art. 5 G

Beitrag von famulus »

Stimmt schon. Ist jedenfalls sicherlich angenehmer, als sich hin und wieder mal eingestehen zu müssen, dass man falsch lag.
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